7.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 377/4


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(Text von Bedeutung für den EWR, außer dass Erzeugnisse betroffen sind, die in Anhang I des Vertrages genannt sind)

2012/C 377/03

Datum der Annahme der Entscheidung

16.10.2012

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

SA.33514 (11/N)

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

Bremen

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Maßnahmenkatalog — freiwillige Vereinbarungen; Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung von Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft (aufgrund freiwilliger Vereinbarungen) in das künftig als Wasserschutzgebiet auszuweisende Trinkwassereinzugsgebiet in Bremen-Blumenthal.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Erhebung einer Wasserentnahmegebühr, BremWEGG, in der Bekanntmachung vom 23. April 2004 (Brem. GBl. S. 189); §9, Abs.1

Maßnahmenkatalog — Freiwillige Vereinbarungen

Art der Beihilfe

Regelung

Ziel

Agrarumweltverpflichtungen, Umweltschutz

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

 

Haushaltsmittel insgesamt: 0,07 EUR (in Mio.)

 

Jährliche Mittel: 0,01 EUR (in Mio.)

Beihilfehöchstintensität

100 %

Laufzeit

bis zum 31.12.2013

Wirtschaftssektoren

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

Ansgaritorstraße 2

28195 Bremen

DEUTSCHLAND

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm

Datum der Annahme der Entscheidung

25.10.2012

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

SA.33889 (11/N)

Mitgliedstaat

Griechenland

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Ανάθεση στον ΕΛ.Γ.Α. της υλοποίησης του προγράμματος κρατικών οικονομικών ενισχύσεων: Μέτρα υπέρ των παραγωγών της χώρας που οι γεωργοκτηνοτροφικές τους εκμεταλλεύσεις ζημιώθηκαν από πυρκαγιές κατά το έτος 2010

Rechtsgrundlage

Κοινή υπουργική απόφαση

Art der Beihilfe

Regelung

Ziel

Ausgleich für Schäden aufgrund von Naturkatastrophen oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

 

Haushaltsmittel insgesamt: 2,20 EUR (in Mio.)

 

Jährliche Mittel: 0,70 EUR (in Mio.)

Beihilfehöchstintensität

80 %

Laufzeit

bis zum 31.12.2014

Wirtschaftssektoren

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Υπουργείο αγροτικής ανάπτυξης και Τροφίμων

Αχαρνών 2

101 76 Αθήνα/Athens

ΕΛΛΑΔΑ/GREECE

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm

Datum der Annahme der Entscheidung

29.10.2012

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

SA.34622 (12/N)

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

Bayern

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Ausgleichsregelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Luchs oder Bär verursachtem Schaden durch den „Ausgleichsfonds Große Beutegreifer“

Rechtsgrundlage

Ausgleichsregelung „Ausgleichsfonds Große Beutegreifer“.

Förderbescheid des Bayerischen Naturschutzfonds an die Trägergemeinschaft des Ausgleichsfonds Große Beutegreifer. Ausgeglichen werden ausschließlich Schäden, die von Wolf, Luchs oder Bär (= Große Beutegreifer) verursacht wurden.

Der Förderbescheid des Bayerischen Naturschutzfonds ergeht auf der Grundlage der Förderrichtlinien vom 1. Juli 1999. Die Förderrichtlinien basieren auf § 8 Abs. 1 S. 1 der Satzung des Bayerischen Naturschutzfonds.

Bei der Auszahlung und Abwicklung sind Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie Art. 49a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) inklusive der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.

Art der Beihilfe

Regelung

Ziel

Umweltschutz

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

 

Haushaltsmittel insgesamt: 0,03 EUR (in Mio.)

 

Jährliche Mittel: 0,01 EUR (in Mio.)

Beihilfehöchstintensität

80 %

Laufzeit

bis zum 31.12.2014

Wirtschaftssektoren

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Ausgleichsfonds Große Beutegreifer, Wildlandstiftung Bayern e. V.

Hohenlindner Str. 12

85622 Feldkirchen

DEUTSCHLAND

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm