Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. …/2012 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten /* KOM/2011/0910 endgültig - 2011/0446 (APP) */
BEGRÜNDUNG
1.
HINTERGRUND DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS
Dieser
Vorschlag stellt darauf ab, das Programm „Pericles“ auf jene Mitgliedstaaten
der EU auszuweiten, die noch nicht den Euro als einheitliche Währung eingeführt
haben. Das
Programm „Pericles“ ist ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch,
Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung. Das Programm wurde eingerichtet per
Ratsbeschluss 2001/923/EG vom 17. Dezember 2001. Durch den Ratsbeschluss
2001/924/EG vom 17. Dezember 2001 wurde sein Geltungsbereich auf die
Mitgliedstaaten ausgedehnt, die den Euro nicht als einheitliche Währung
eingeführt haben. Infolge späterer Änderungen an diesen Basisrechtsakten durch
die Ratsbeschlüsse 2006/75/EG, 2006/76/EG, 2006/849/EG und 2006/850/EG wurde
die Laufzeit des Programms bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.
2.
RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS
Die Anwendung des Programms „Pericles“ wird
durch einen parallelen, sich auf Artikel 352 AEUV gründenden Vorschlag auf die
Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben,
ausgedehnt. Die Rechtsgrundlage des Programms „Pericles“
(Artikel 133 AEUV, welcher vorsieht, dass das Europäische Parlament und der Rat
zum Schutz des Euro Maßnahmen erlassen, die für die Verwendung des Euro als
einheitliche Währung erforderlich sind) gilt nur für Mitgliedstaaten, die den
Euro als einheitliche Währung eingeführt haben.
3.
AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Die finanziellen Auswirkungen und der Bedarf
an personellen und administrativen Ressourcen werden in dem diesem Vorschlag
für eine Verordnung beigefügten „Finanzbogen für Rechtsakte“ erläutert. Der
beigefügte Finanzbogen ist – abgesehen von der Rechtsgrundlage – identisch mit
dem des Vorschlags für die Verordnung (EU) Nr. …/2012 des Europäischen
Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch,
Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm
„Pericles 2020“) 2011/0446 (APP) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung
(EU) Nr. …/2012 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch,
Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm
„Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 352, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des
Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments[1], gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Bei der Annahme der Verordnung (EU) Nr. …/2012[2] haben das Europäische Parlament
und der Rat vorgesehen, dass diese in den teilnehmenden Mitgliedstaaten im
Sinne der Verträge wirksam wird. Artikel 139 des Vertrags über die Arbeitsweise
der Europäischen Union sieht vor, dass Maßnahmen bezüglich der Verwendung des
Euro (Artikel 133) keine Anwendung auf die Mitgliedstaaten finden, für die eine
Ausnahmeregelung gilt. (2)
Der Austausch von Informationen und von Personal im
Rahmen des Programms „Pericles“ sowie die in diesem Rahmen durchgeführten
Unterstützungs- und Ausbildungsmaßnahmen sollten jedoch in der gesamten Union
einheitlich sein, und es sind daher die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen,
um sicherzustellen, dass in den Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als Währung
eingeführt haben, der Schutz des Euro in gleichem Maße gewährleistet ist – HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. …/2012
wird auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die nicht teilnehmende Mitgliedstaaten
im Sinne von Artikel 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 974/98[3] sind. Die zuständigen Behörden dieser
Mitgliedstaaten gelten als förderungswürdige Einrichtungen im Sinne von Artikel
5 der Verordnung (EU) Nr. …/2012 zur Auflage des Programms „Pericles 2020“. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2014. Diese Verordnung ist in allen ihren
Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der Präsident FINANZBOGEN ZU VORGESCHLAGENEN
RECHTSAKTEN 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative 1.2. Politikbereiche
in der ABM/ABB-Struktur 1.3. Art
des Vorschlags/der Initiative 1.4. Ziel(e)
1.5. Begründung
des Vorschlags/der Initiative 1.6. Dauer
und finanzielle Auswirkungen 1.7. Vorgeschlagene
Methode(n) der Mittelverwaltung 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring
und Berichterstattung 2.2. Verwaltungs-
und Kontrollsystem 2.3. Prävention
von Betrug und Unregelmäßigkeiten 3. ERWARTETE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES
VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene
Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Haushaltslinie(n) 3.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht 3.2.2. Erwartete
Auswirkungen auf die operativen Mittel 3.2.3. Erwartete
Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.4. Vereinbarkeit mit
dem mehrjährigen Finanzrahmen 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Einahmen FINANZBOGEN
ZU VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTEN
1.
RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
Verordnung des Rates zur Ausdehnung der
Anwendung der Verordnung (EU) Nr. …/2012 über ein Aktionsprogramm in den
Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen
Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten
1.1.
Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative
Vorschlag für
eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr.
…/2012 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und
Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“)
auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten
1.2.
Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur[4]
Politikbereich:
24 - Betrugsbekämpfung
1.3.
Art des Vorschlags/der Initiative
¨ Der
Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine
vorbereitende Maßnahme[5].
X Der Vorschlag/die
Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.
1.4.
Ziele
1.4.1.
Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte(s)
mehrjährige(s) strategische(s) Ziel(e) der Kommission
Dieser
Vorschlag ist Teil des Pakets der Kommission für den nächsten mehrjährigen
Finanzrahmen (Kofinanzierungsprogramm der EU im Rahmen des mehrjährigen
Finanzrahmens für den Zeitraum 2014-2020). Das allgemeine Programmziel besteht darin, Euro-Banknoten und -Münzen
gegen Geldfälschung und damit verbundene Betrügereien dadurch zu schützen, dass
die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt, und die zuständigen
nationalen Behörden in ihren Bemühungen um eine enge und regelmäßige
Zusammenarbeit untereinander und mit der Europäischen Kommission sowie mit
Drittländern und internationalen Organisationen unterstützt werden.
1.4.2.
Einzelziel(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en)
[ABM/ABB-Tätigkeits-Nr. 240202]
Kurzfristige Ziele des Programms: (1)
über die EU-weite und internationale Dimension des
Euro aufklären; die Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Schutz des Euro vertiefen; (2)
der Fälschung des Euro und damit verbundenen
Betrügereien durch entsprechende Fortbildung und Unterstützung vorzubeugen und
einen Beitrag zu ihrer Verhinderung zu leisten; (3)
für übereinstimmende Maßnahmen zur Ausbildung der
Ausbilder auf hohem Niveau unter Wahrung der operativen Strategien der
Mitgliedstaaten zu sorgen; (4)
die betreffenden Einrichtungen und Mitarbeiter
einander näher zu bringen, gegenseitiges Vertrauen zu schaffen und
Informationen, beispielsweise über Vorgehensweisen, Erfahrungen und Arbeitsmethoden,
auszutauschen; (5)
die Erarbeitung besonderer gesetzlicher und
rechtlicher Maßnahmen zum Schutz des Euro zu fördern; (6)
den Schutz des Euro in den Ländern, die als
gefährdet gelten, zu verstärken, indem ihnen beim Erwerb besonderer
Ausrüstungen geholfen wird.
1.4.3.
Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen
Bitte geben Sie an,
wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken
dürfte. Bei den Begünstigten bzw. Zielgruppen, an die sich der Vorschlag
richtet, handelt es sich ausschließlich um Behörden der Mitgliedstaaten, die
für den Schutz des Euro zuständig sind. Die Maßnahmen des Programms
richten sich an Bedienstete des öffentlichen und des privaten Sektors, die mit
dem Schutz des Euro zu tun haben. Auswirkungen: (1)
positive Auswirkungen auf nationale und
grenzübergreifende Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von
Euro-Fälschungen und damit verbundenen Betrügereien; (2)
Möglichkeit für die zuständigen Behörden der
Mitgliedstaaten, bei ihren Bemühungen, einen hohen und gleichwertigen Schutz
der Euro-Banknoten und ‑Münzen zu erreichen und aufrechtzuerhalten,
Unterstützung zu erhalten; (3)
Fachkräfte werden von einer zielgerichteten
Verbreitung von Allgemein- und Fachwissen sowie vom Aufbau einer Zusammenarbeit
und spezieller Netze zum Schutz von der Euro-Banknoten und -Münzen profitieren;
(4)
Unterstützung für Mitgliedstaaten und Drittländer
beim Ausbau ihres institutionellen und rechtlichen Rahmens zu einem einheitlich
hohen Schutzstandard gegen Geldfälschung und damit verbundene Betrugsdelikte.
1.4.4.
Leistungs- und Erfolgsindikatoren
Bitte geben Sie an,
anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative
verfolgen lässt. Hauptindikatoren
für die Überwachung der Umsetzung des spezifischen Ziels: –
Umfang der gefälschten Euro-Banknoten und –Münzen, –
Anzahl der ausgehobenen Fälscherwerkstätten, –
festgenommene Personen und –
verhängte Sanktionen. Die
spezifischen Ziele und die Eckdaten für die Umsetzung des Programms werden in
den Arbeitsprogrammen festgelegt.
1.5.
Begründung des Vorschlags/der Initiative
Die Anwendung
des Programms „Pericles“ wird durch einen parallelen, sich auf Artikel 352 AEUV
gründenden Vorschlag auf die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als
einheitliche Währung eingeführt haben, ausgedehnt. Die
Rechtsgrundlage des Programms „Pericles“ (Artikel 133 AEUV, welcher vorsieht,
dass das Europäische Parlament und der Rat zum Schutz des Euro Maßnahmen
erlassen, die für die Verwendung des Euro als einheitliche Währung erforderlich
sind) gilt nur für Mitgliedstaaten, die den Euro als einheitliche Währung
eingeführt haben.
1.5.1.
Kurz- oder längerfristig zu deckender Bedarf:
Im Rahmen des
Programms „Pericles 2020“ sollen verschiedene neue Herausforderungen beim
Schutz des Euro unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Ergebnisse aus dem
Programm „Pericles“ angegangen werden: – neue Bedrohungen zeichnen sich ab, da die Euro-Banknoten und -Münzen
für kriminelle Vereinigungen in immer mehr Drittländern weiterhin von Interesse
sind. Um dieser Situation entgegenzuwirken, müssten die Behörden dieser Länder
im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ angemessen unterstützt werden
können; – durch die Einführung der neuen Euro-Banknotenserien in den kommenden
Jahren dürfte sich die Nachfrage nach Sensibilisierungsmaßnahmen und
Fachschulungen erhöhen; – neue Länder werden der EU und unter Umständen dem Euro-Raum beitreten,
was zu einem zusätzlichen Schulungsbedarf führen wird; – die Nachfrage nach Unterstützung im Rahmen des Programms „Pericles“
sollte auch vor dem Hintergrund von Sparmaßnahmen und schwindenden Ressourcen
in den Mitgliedstaaten gesehen werden.
1.5.2.
Mehrwert durch die Intervention der EU
Das Programm „Pericles 2020“ dürfte durch
Sensibilisierungsmaßnahmen und spezielle Schulungen für Fachkräfte zu einer
Beibehaltung und weiteren Erhöhung der Qualität des Schutzes des Euro
beitragen; Personalaustauschmaßnahmen dürften zu einer weiteren Intensivierung
der Zusammenarbeit und zum Aufbau einschlägiger Netze zwischen den zuständigen
Dienststellen der Mitgliedstaaten und mit Drittländern führen; die am Schutz
des Euro beteiligten Behörden erhalten technische Unterstützung. Diese Maßnahmen dürften die Effektivität der Verhütung und der
Verfolgung von Euro-Fälschungen und damit verbundenen Betrugsdelikten erhöhen.
1.5.3.
Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene
Erkenntnisse
Das Programm
„Pericles“ wurde zweimal (2004 und 2011) evaluiert. Die Evaluierungen ergaben,
dass das Programm seine Zielsetzungen erreicht hat, und alle Begünstigten haben
die Auffassung geäußert, dass das Programm fortgeführt werden sollte. Bei den
Evaluierungen wurden zudem Bereiche ermittelt, in denen das Programm verbessert
werden sollte; so besteht insbesondere die Notwendigkeit einer Vereinfachung
der Verfahren, einer Rationalisierung der Verwendung von Finanzhilfen sowie
umfangreicherer Möglichkeiten, Behörden aus Drittländern in ihren Bemühungen um
den Schutz von Europas einheitlicher Währung zu unterstützen.
1.5.4.
Kohärenz mit anderen einschlägigen
Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte
Die
Folgenabschätzung hat ergeben, dass „Pericles“ das einzige EU-Programm ist, das
speziell auf den Schutz des Euro gegen Geldfälschung abstellt. Im Rahmen von
„Pericles“ sollte im abgedeckten Zeitraum (2014-2020) die Unterstützung von
Maßnahmen, die sich mit Maßnahmen anderer Programme ergänzen, fortgesetzt
werden. Zu diesem Zweck wird der Dialog auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene
fortgeführt, der dazu dienen soll, mögliche Überschneidungen zu vermeiden und
die Gesamtkohärenz sicherzustellen.
1.6.
Dauer und finanzielle Auswirkungen
X Vorschlag/Initiative mit begrenzter
Geltungsdauer (7 Jahre: 2014-2020). –
X Geltungsdauer: 1.1.2014 bis 31.12.2020 –
X Finanzielle Auswirkungen von 2014 bis 2023 (von
2021 bis 2023 nur in Bezug auf Zahlungsermächtigungen) ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter
Geltungsdauer –
Umsetzung mit einer Anlaufphase von [Jahr] bis
[Jahr], –
und anschließendem Vollbetrieb
1.7.
Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung[6]
X Direkte zentrale Verwaltung durch die
Kommission ¨ Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
¨ Exekutivagenturen –
¨ von den Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[7] –
¨ einzelstaatliche öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche
Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden –
¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen von
Titel V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem
maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung
bezeichnet sind ¨ Geteilte Verwaltung
mit den Mitgliedstaaten ¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten ¨ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte auflisten) Falls mehrere Methoden
der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu
erläutern. Bemerkungen Das Verfahren
zur Bestimmung, welche Kosten vom Begünstigten bzw. von der Kommission zu
übernehmen sind, wurde im Vergleich zu Vorläufern des Programms vereinfacht.
2.
VERWALTUNGSMASSNAHMEN
2.1.
Monitoring und Berichterstattung
Bitte geben Sie an,
wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. Siehe Artikel
12 des Vorschlags, welcher vorsieht, dass - dem
Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Informationen über die Ergebnisse
des Programms sowie über dessen Kohärenz und Komplementarität mit anderen
EU-Programmen vorgelegt werden; - spätestens
am 31. Dezember 2017 eine Bewertung der Umsetzung der Programmziele vorgenommen
wird; - zudem der
Haushaltsbehörde bis Ende 2021 ein abschließender Bericht über die Erreichung
der Ziele des Programms vorgelegt wird.
2.2.
Verwaltungs- und Kontrollsystem
2.2.1.
Ermittelte Risiken
Das Risiko für
die vorgeschlagenen Finanzhilfen wird für gering erachtet, da es sich bei den
Begünstigten in 90 % aller Fälle um Behörden oder Strafverfolgungsstellen der
Mitgliedstaaten handelt. Das Risiko für
im Wege von Ausschreibungen vergebene Aufträge wird dadurch vermindert, dass
die betreffenden Ausgaben jeweils zu einem großen Teil rechtlich und finanziell
durch einen (dreimal verlängerbaren) Einjahresvertrag abgesichert sind. In
Übereinstimmung mit den kommissionsinternen Anforderungen wird alljährlich eine
Risikobewertung durchgeführt werden. - Ein
zentrales Risiko in Bezug auf Finanzhilfen ist die nachlässige Auslegung (auf
Seiten der Begünstigten) der für die Gewährung von Finanzhilfen geltenden Bedingungen
für die Förderwürdigkeit der bei der Maßnahmendurchführung anfallenden Kosten. -
Geltendmachung von nicht durch die Finanzhilfevereinbarung abgedeckten Kosten
durch die Begünstigten; -
unzureichender Nachweis von Personalkosten.
2.2.2.
Vorgesehene Kontrollen
Die vorgesehenen Kontrollen für beide Teile des Programms (Finanzhilfen und Aufträge) stehen in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung. Vorabkontrollen (Mittelbindung und Zahlungen) Bei dem von der Kommission/vom OLAF ausgearbeiteten Finanzmanagementplan handelt es sich um ein teilweise dezentrales Modell, bei dem sämtliche Vorabkontrollen von der zentralen Haushaltsstelle vorgenommen werden. Dabei werden sämtliche Dossiers von mindestens drei Bediensteten (Aktenverwalter, Finanzkontrolleur des Referats „Haushalt“ und Finanzkontrolleur des für die betreffenden Ausgaben zuständigen Referats) geprüft und dann dem nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten vorgelegt. Jedem Referatsleiter wurde vom OLAF-Generaldirektor eine Befugnisweiterübertragung erteilt, so dass jeder Referatsleiter für die Umsetzung „seines“ Teils des Programms verantwortlich ist. - Der Finanzkontrolleur des OLAF-Referats „Haushalt“ führt für jede Transaktion, die der Genehmigung durch den nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten bedarf, Vorabkontrollen durch. - Die Kontrollen beziehen sich auf Aspekte, die sich bei der im Zusammenhang mit dem Bericht über die Rechnungsführungsqualität durchgeführten Risikobewertung als besonders risikobehaftet herausgestellt haben (also beispielsweise LE und BA, G/L-Rechnungen, Haushaltslinien, Beträge und Berechnungen). Bei allen „Pericles“- Ausschreibungen ist am Tag der Maßnahme ein OLAF-Bediensteter vor Ort anwesend, um die Umsetzung der betreffenden Mittel zu überwachen (z.B. bei Konferenzen oder Schulungsmaßnahmen). Finanzhilfen - Die von den Begünstigten unterzeichnete Finanzhilfevereinbarung enthält die Bedingungen für die abgedeckten Finanzierungen und Tätigkeiten einschließlich eines Kapitels „Kontrollen“. - Nach Maßgabe bestimmter Variablen (Auftragsvolumen, Projektkomplexität usw.) wird zudem vor Ort eine Nachkontrolle durch die für die betreffenden Finanzakten und operativen Akten zuständigen OLAF-Bediensteten durchgeführt. Bei diesen Kontrollen werden sowohl die Qualität als auch die finanziellen Auswirkungen der Ergebnisse überprüft. Die Kommission/das OLAF beabsichtigt, jedes Jahr etwa 10 Kontrollen vor Ort durchzuführen. Öffentliche Auftragsvergabe - Für jeden Auftrag wird als Grundlage ein ausführliches Leistungsverzeichnis erstellt. Sämtliche Verträge, die das OLAF mit externen Dritten schließt, enthalten Betrugsbekämpfungsbestimmungen. - Das OLAF kontrolliert jeweils sämtliche Ergebnisse und überwacht sämtliche Maßnahmen und Dienstleistungen des Auftragnehmers. Außerdem
werden die Begünstigten nach Maßgabe von Artikel 13 des Vorschlags für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm
in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro
gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) dazu verpflichtet, der
Kommission bestimmte Unterlagen vorzulegen. Während der Laufzeit der Verträge
bzw. Finanzhilfevereinbarungen sowie binnen fünf Jahren nach der letzten
Zahlung können Finanzprüfungen durchgeführt werden, die gegebenenfalls
Einziehungsanordnungen der Kommission nach sich ziehen können. Des Weiteren
wird das Zugangsrecht von Kommissionsbediensteten sowie von ermächtigtem
externem Personal geregelt, wobei die Bediensteten des Rechnungshofs die
gleichen Rechte besitzen wie die des OLAF. Die
vorgesehenen Kontrollen ermöglichen dem OLAF eine hinreichende
Qualitätssicherung, stellen die Ordnungsgemäßheit der Ausgaben sicher und
mindern die Gefahr von Verstößen gegen die Vorschriften. Die Bewertungstiefe beträgt zumeist 3, in einigen Fällen
(Kontrollen vor Ort) 4.[8]
Die genannten Kontrollen führen praktisch zu einer Minderung der
potenziellen Risiken auf null und erfassen 100 % der Begünstigten. Die
Kosten für die Umsetzung der oben genannten Kontrollstrategie machen 1,15% der
Gesamtmittelausstattung aus. Diese Berechnung gründet sich auf die bestehenden
Kontrollmaßnahmen für das Programm „Pericles II“. Angesichts des geringen Budgets ist die Kontrollstrategie für dieses
Programm dazu geeignet, die Gefahr etwaiger Verstöße gegen die Vorschriften
wirksam zu begrenzen, und den bestehenden Risiken angemessen.
2.3.
Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten
Bitte geben Sie an,
welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind. Siehe
Artikel 13 Absatz 2 des Vorschlags. Die Kommission wird im Rahmen
dieses Programms Kontrollen und Überprüfungen vor Ort gemäß der Verordnung
(Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vornehmen, und das OLAF wird gegebenenfalls
Untersuchungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen
Parlaments und des Rates durchführen.
3.
ERWARTETE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
3.1.
Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen
Finanzrahmens und Haushaltslinie(n)
· Bestehende Haushaltslinien In der Reihenfolge der
Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjäh-rigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Nummer [Bezeichnung………………………………..] || GM/NGM ([9]) || von EFTA-Ländern[10] || von Bewerber-ländern[11] || von Drittlän-dern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung [1A] || 24.0202 EU-Programm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung. || Getr. || JA || JA || NEIN || NEIN
3.2.
Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben
3.2.1.
Übersicht
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || Nummer || 1A Intelligentes und integratives Wachstum GD: OLAF || || || Jahr 2014[12] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Jahre 2021-2023 || INSGE-SAMT Operative Mittel || || || || || || || || || 24 02 02 || Verpflichtungen || (1) || 1,0 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,2 || || 7,7 Zahlungen || (2) || 0,9 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 0,8 || 7,7 || || || || || || || || || || || || || || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[13] || || || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie || || (3) || || || || || || || || || Mittel INSGESAMT für die GD OLAF || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 1,0 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,2 || || 7,7 Zahlungen || =2+2a +3 || 0,9 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 0,8 || 7,7 Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 1,0 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,2 || || 7,7 Zahlungen || (5) || 0,9 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 0,8 || 7,7 Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter Rubrik 1A des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 1,0 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,2 || || 7,7 Zahlungen || =5+ 6 || 0,9 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 0,8 || 7,7
Wenn der Vorschlag/die
Initiative mehrere Rubriken betrifft: Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || || || Zahlungen || (5) || || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+ 6 || 1,0 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,2 || || 7,7 Zahlungen || =5+ 6 || 0,9 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 0,8 || 7,7 Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || 5 || „Verwaltungsausgaben“ in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2014[14] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Jahre 2021-2023 || INSGE-SAMT GD: OLAF || Personalausgaben || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0 || 1,337 Sonstige Verwaltungsausgaben || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0 || 0,105 GD OLAF INSGESAMT || Mittel || || || || || || || || || Mittel INSGESAMT der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges, = Zahlungen insges,) || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0 || 1,442 || || || Jahr 2014[15] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Jahre 2021-2023 || INSGE-SAMT Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 1,206 || 1,306 || 1,306 || 1,306 || 1,306 || 1,306 || 1,406 || 0 || 9,142 Zahlungen || 1,106 || 1,206 || 1,206 || 1,206 || 1,206 || 1,206 || 1,206 || 0,800 || 9,142
3.2.2.
Erwartete Auswirkungen auf die operativen Mittel
–
¨ Für den Vorschlag / die Initiative werden keine operativen Mittel
benötigt –
X Für den Vorschlag/die Initiative werden die
folgenden operativen Mittel benötigt: in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Ziele und Outputs ò || || || Jahr 2014[16] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT OUTPUT Art des Ergeb-nisses || Durch-schnitts-kosten Durch-schnitts-kosten der Outputs || Anzahl || Kos-ten || Anzahl || Kos-ten || Anzahl || Kos-ten || Anzahl || Kos-ten || Anzahl || Kos-ten || Anzahl || Kos-ten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl || Kosten EINZELZIEL 1 || || || || || || || || || || || || || Beibehaltung des gegenwärtigen Umfangs der Schulungs- und technischen Unterstützungs-maßnahmen || || || || || || || || || || || || || || || || || || Maßnahme 1: Finanzhilfeprogramm Pericles || || || 12 || 0,700 || 12 || 0,770 || 13 || 0,770 || 13 || 0,770 || 14 || 0,770 || 14 || 0,770 || 14 || 0,840 || 96 || 5,390 Output 1: Seminare || || || 7 || || 6 || || 6 || || 6 || || 7 || || 6 || || 7 || || 45 || Output 2: Personalaustausch || || || 4 || || 6 || || 7 || || 7 || || 7 || || 8 || || 6 || || 45 || Output 3: Studien || || || 1 || || || || || || || || || || || || 1 || || 2 || Output 4: Erwerb von Ausrüstungen || || || 1 || || 1 || || || || 1 || || 1 || || || || || || 4 || Maßnahme 2: Öffentliche Auftragsvergabe || || || || 0,30 || || 0,330 || || 0,330 || || 0,330 || || 0,330 || || 0,330 || || 0,360 || 27 || 2,310 Output 1: Seminare || || || 4 || || 4 || || 4 || || 3 || || 3 || || 3 || || 3 || || 24 || Output 2: Personalaustausch || || || || || || || || || || || || || || || || || || Output 3: Studien || || || || || || || 1 || || || || || || 1 || || 1 || || 3 || || || || || || || || || || || || || || || || || || || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || 1,000 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,200 || 123 || 7,700 GESAMTKOSTEN || || 1,000 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,200 || 7,700
3.2.3.
Erwartete Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel
3.2.3.1.
Übersicht
–
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel
benötigt. –
X Für den Vorschlag/die Initiative werden die
folgenden Verwaltungsmittel benötigt: in Mio. EUR
(3 Dezimalstellen) || Jahr 2014[17] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 und Folge-jahre || INSGES-AMT RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanz-rahmens || || || || || || || || Personal-ausgaben || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 1,337 Sonstige Verwaltungs-ausgaben || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,105 Zwischen-summe RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Außerhalb der RUBRIK 5[18] des mehrjährigen Finanzrahmens insgesamt || || || || || || || || Personal-ausgaben || || || || || || || || Sonstige Verwaltungs-ausgaben || || || || || || || || Zwischen-summe der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || INSGE-SAMT || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 1,442
3.2.3.2.
Erwarteter Personalbedarf
–
¨ Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt. –
X Für den Vorschlag / die Initiative
wird das folgende Personal benötigt: Schätzung in
Vollzeitäquivalenten || Jahr 2014[19] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 und Folge-jahre Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || 24 01 06 – A3 01 01 (zentrale Dienststellen und Vertretungen der Kommission) || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || || XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || || 10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || || || || Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten =FTE)[20] || 24 01 02 01 (AC, INT, ANS der Globaldotation) || || || || || || || XX 01 02 02 (AC, INT, JED, AL und ANS in den Delegationen) || || || || || || || XX 01 04 yy [21] || - Zentrale Dienststellen [22] || || || || || || || in den Delegationen || || || || || || || 01 05 02 (CA, INT, SNE - Indirekte Forschung) || || || || || || || 10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || || || || || || || Sonstige Haushaltslinie (bitte angeben) || || || || || || || INSGESAMT || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 XX steht für den
jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich. Der Personalbedarf wird
durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne
Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für
Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe
der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt
werden. Beschreibung der
auszuführenden Aufgaben: Beamte und Zeitbedienstete || 1,5 Beamte und Bedienstete (0,75 AD-Beamte und 0,75 AST-Bedienstete) 1,5 x 127 000 =190 500 Externes Personal ||
3.2.4.
Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen
–
X Der Vorschlag / die Initiative ist mit
dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar. –
¨ Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik des
mehrjährigen Finanzrahmens erforderlich. Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter
Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge. –
¨ Der Vorschlag / die Initiative erfordert eine
Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des
mehrjährigen Finanzrahmens.[23] Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der
einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.
3.2.5.
Finanzierungsbeteiligung Dritter
–
X Der Vorschlag/die Initiative sieht keine
Kofinanzierung durch Dritte vor. –
Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende
Kofinanzierung vor: in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || Gesamt- Geldgeber/kofinan-zierende Organisation || || || || || || || || Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || ||
3.3.
Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen
–
X Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht
auf die Einnahmen aus. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und
zwar –
¨ auf die Eigenmittel –
¨ auf die sonstigen Einnahmen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Einnahmenlinie || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[24] Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen Artikel …. || || || || || || || || Bitte geben Sie für die
sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an. Bitte geben Sie an, wie
die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden. ANHANG ZUM
FINANZBOGEN FÜR RECHTSAKTE Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative: Vorschlag für
eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Programm
„Pericles“, das EU-Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung
und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (1)
PERSONALBEDARF UND -KOSTEN (2)
SONSTIGE VERWALTUNGSAUSGABEN (3)
ZUR BERECHNUNG DER KOSTEN VERWENDETE METHODEN Bezüglich des
Personalbedarfs Bezüglich
sonstiger Verwaltungsausgaben Dieser Anhang wird dem Finanzbogen für die
dienststellenübergreifende Konsultation beigefügt. Die hier enthaltenen Tabellen dienen zum
Ausfüllen der Tabellen im Finanzbogen. Dieser Anhang ist ein internes Dokument zum
Verbleib innerhalb der Kommissionsdienststellen. (1)
Personalbedarf und -kosten X Personalbedarf
für den Vorschlag/die Initiative: in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || 24 01 06 – A3 01 01 (zentrale Dienststellen und Vertretungen der Kommission) || AD || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 5,25 || 0,667 || AST || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 5,25 || 0,667 || XX 01 01 02 (in den Delegationen) || AD || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || AST || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || Externes Personal [25] || Globaldotation || AC || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || INT || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || TA || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || SNE || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || XX 01 02 02 (in den Delegationen) || AC || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || INT || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || JED || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || AL || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || SNE || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) || || || || || || || || || || || || || || || || || || Zwischensumme – RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 10,5 || 1,337 || 24 steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw.
Politikbereich. Außerhalb von RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGE-SAMT VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || AD || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. AST || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 10 01 05 01 (direkte Forschung) || AD || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. AST || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. Externes Personal [26] XX 01 04 yy Mittel für aufgrund ehemaliger „BA-Linien“ bewilligtes externes Personal || Zentrale Dienststellen || AC || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. INT || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. SNE || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. in den Delegationen || CA || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. INT || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. JED || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. AL || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. SNE || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. XX 01 05 02 (Indirekte Forschung) || AC || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. INT || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. SNE || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 10 01 05 02 (direkte Forschung) || AC || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. INT || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. Zwischensumme – außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel INSGESAMT RUBRIK 5 und außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 10,5 || 1,337 Der Personalbedarf
wird durch die Mittel, die der Verwaltung der Maßnahme bereits zugeordnet sind
und/oder durch Umschichtung gedeckt, erforderlichenfalls zusammen mit etwaigen
zusätzlichen Mitteln, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD
nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung
und im Lichte der aktuellen Knappheit an Haushaltsmitteln zugeteilt werden
könnten. (2)
Sonstige Verwaltungsausgaben X Personalbedarf für den Vorschlag/die
Initiative: in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGE-SAMT RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || In den zentralen Dienststellen: || || || || || || || || 24 01 06 - A3 01 02 11 - Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0.105 24 01 06 00 - Konferenzen und Sitzungen || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 24 01 06 00 - Ausschusssitzungen[27] || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 24 01 06 00 – Studien und Konsultationen || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 24 01 06 00 - Managementinformationssysteme || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 24 01 06 00 - Berufliche Fortbildung || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 24 01 06 00 – Ausstattung und Mobiliar || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 24 01 06 00 04 - Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. In den Delegationen: || || || || || || || || 24 01 06 - A3 01 02 11 - Ausgaben für Dienstreisen, Konferenzen und Repräsentationszwecke || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 24 01 06 00 - Berufliche Fortbildung des Personals || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 24 01 06 00 - Kauf oder Miete von Gebäuden und Nebenkosten || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 24 01 06 00 — Ausstattung, Mobiliar, Bürobedarf und Dienstleistungen || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. Zwischensumme – RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,105 24 steht für den
jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich. in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT Außerhalb von RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || 24 01 06 yy - Aus operativen Mitteln finanzierte administrative und technische Unterstützung (ausgenommen externes Personal) (vormalige BA-Linien) || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. - Zentrale Dienststellen || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. - in den Delegationen || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 24 01 06 00 - Sonstige Verwaltungsausgaben im indirekten Forschungsbereich || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 24 01 06 00 - Sonstige Verwaltungsausgaben für direkte Forschungsmaßnahmen || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. Zwischensumme – außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. 24 steht für den
jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich. INSGESAMT RUBRIK 5 und außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,105 Der Verwaltungsmittelbedarf wird durch die
Mittel, die der Verwaltung der Maßnahme bereits zugeordnet sind und/oder durch
Umschichtung gedeckt, erforderlichenfalls zusammen mit etwaigen zusätzlichen
Mitteln, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe
der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt
werden könnten. (3)
Zur Kostenschätzung verwendete Berechnungsmethoden Bezüglich des
Personalbedarfs Bitte geben Sie Einzelheiten zur
Berechnungsmethode für jede Personalkategorie an (Annahmen, Durchschnittskosten
usw.) RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens Hinweis: Durchschnittskosten für jede Personalkategorie sind auf der Webseite der GD Haushalt verfügbar: http://www.cc.cec/budg/pre/legalbasis/pre-040-020_preparation_en.html#forms bezüglich im Stellenplan vorgesehener Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) – Finanzverwalter und Assistenten sowie Sachbearbeiter operativer Akten und Assistenten – Administrative Unterstützung: 0,25 AD-Stellen + 0,25 AST-Stellen – Programmleitung: 0,50 AD + 0,50 AST Es wurden die derzeitigen Durchschnittskosten von Beamten und Bediensteten auf Zeit verwendet: – Beamter: 127 000 EUR/Jahr – Bedienstete/r auf Zeit: 127 000 EUR/Jahr In Bezug auf externes Personal Entfällt. Es wurden die derzeitigen Durchschnittskosten von Beamten und Bediensteten auf Zeit verwendet: – Vertragsbedienstete: 64 000 EUR/Jahr – Technische Unterstützung: 160 000 EUR/Jahr – Abgeordnete nationale Sachverständige: 73 000 EUR/Jahr Außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens in Bezug auf im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit im Forschungsbereich) entfällt bezüglich externen Personals entfällt In Bezug auf Verwaltungsausgaben Bitte geben Sie Einzelheiten zur
Berechnungsmethode für jede Haushaltslinie an sowie die zugrundeliegenden Annahmen (z. B.
Zahl der Sitzungen im Jahr, Durchschnittskosten usw.) RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens Dienstreisen: Annahme: 15 Dienstreisen pro Jahr mit durchschnittlichen Kosten von 1 000 EUR je Dienstreise Außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens entfällt [1] ABl. C … vom …, S. …. [2] Siehe Seite ... dieses Amtsblatts. [3] ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 1. [4] ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes
Management – ABB: Activity-Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung. [5] Im Sinne von Artikel 49 Absatz 6
Buchstabe a bzw. b der Haushaltsordnung. [6] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und
Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in
französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html. [7] Im Sinne von Artikel 185 der Haushaltsordnung. [8] Kontrolle unter Bezugnahme auf zum Kontrollzeitpunkt
vorliegende Belege. [9] GM = getrennte Mittel, NGM = nicht getrennte Mittel. [10] EFTA: Europäische Freihandelsassoziation. [11] Bewerberländer sowie gegebenenfalls potenzielle
Bewerberländer des Westbalkans. [12] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [13] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [14] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [15] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [16] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [17] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [18] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [19] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [20] AC= Vertragsbediensteter (Agent contractuel),
INT=Leiharbeitskraft („Intérimaire“), JED= Junger Sachverständiger in
Delegationen, AL= örtlich Bediensteter (Agent local),
SNE = Abgeordneter nationaler Sacherverständiger („Seconded National
Expert“). [21] Unter der Obergrenze für aus den operativen Mitteln
finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien). [22] Im Wesentlichen für Strukturfonds, den Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den
Europäischer Fischereifonds (EFF). [23] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen
Vereinbarung. [24] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben)
sind die Beträge netto, d.h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten,
anzugeben. [25] AC = Vertragsbediensteter (Agent contractuel), INT =
Leiharbeitskraft („Intérimaire“), JED = Junger Sachverständiger in
Delegationen, AL = örtlich Bediensteter (Agent local),
SNE = Abgeordneter nationaler Sacherverständiger („Seconded National
Expert“). [26] AC = Vertragsbediensteter (Agent contractuel), INT =
Leiharbeitskraft („Intérimaire“), JED = Junger Sachverständiger in
Delegationen, AL = örtlich Bediensteter (Agent local),
SNE = Abgeordneter nationaler Sacherverständiger („Seconded National
Expert“). [27] Art des Ausschusses und betreffende Gruppe bitte genau
angeben.