52011PC0910

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. …/2012 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten /* KOM/2011/0910 endgültig - 2011/0446 (APP) */


BEGRÜNDUNG

1. HINTERGRUND DES VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTS

Dieser Vorschlag stellt darauf ab, das Programm „Pericles“ auf jene Mitgliedstaaten der EU auszuweiten, die noch nicht den Euro als einheitliche Währung eingeführt haben.

Das Programm „Pericles“ ist ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung. Das Programm wurde eingerichtet per Ratsbeschluss 2001/923/EG vom 17. Dezember 2001. Durch den Ratsbeschluss 2001/924/EG vom 17. Dezember 2001 wurde sein Geltungsbereich auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben. Infolge späterer Änderungen an diesen Basisrechtsakten durch die Ratsbeschlüsse 2006/75/EG, 2006/76/EG, 2006/849/EG und 2006/850/EG wurde die Laufzeit des Programms bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.

2. RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS

Die Anwendung des Programms „Pericles“ wird durch einen parallelen, sich auf Artikel 352 AEUV gründenden Vorschlag auf die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben, ausgedehnt.

Die Rechtsgrundlage des Programms „Pericles“ (Artikel 133 AEUV, welcher vorsieht, dass das Europäische Parlament und der Rat zum Schutz des Euro Maßnahmen erlassen, die für die Verwendung des Euro als einheitliche Währung erforderlich sind) gilt nur für Mitgliedstaaten, die den Euro als einheitliche Währung eingeführt haben.

3. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Die finanziellen Auswirkungen und der Bedarf an personellen und administrativen Ressourcen werden in dem diesem Vorschlag für eine Verordnung beigefügten „Finanzbogen für Rechtsakte“ erläutert. Der beigefügte Finanzbogen ist – abgesehen von der Rechtsgrundlage – identisch mit dem des Vorschlags für die Verordnung (EU) Nr. …/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“)

2011/0446 (APP)

Vorschlag für eine

VERORDNUNG DES RATES

zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. …/2012 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 352,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments[1],

gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Bei der Annahme der Verordnung (EU) Nr. …/2012[2] haben das Europäische Parlament und der Rat vorgesehen, dass diese in den teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verträge wirksam wird. Artikel 139 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht vor, dass Maßnahmen bezüglich der Verwendung des Euro (Artikel 133) keine Anwendung auf die Mitgliedstaaten finden, für die eine Ausnahmeregelung gilt.

(2) Der Austausch von Informationen und von Personal im Rahmen des Programms „Pericles“ sowie die in diesem Rahmen durchgeführten Unterstützungs- und Ausbildungsmaßnahmen sollten jedoch in der gesamten Union einheitlich sein, und es sind daher die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass in den Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als Währung eingeführt haben, der Schutz des Euro in gleichem Maße gewährleistet ist –

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. …/2012 wird auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die nicht teilnehmende Mitgliedstaaten im Sinne von Artikel 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 974/98[3] sind.

Die zuständigen Behörden dieser Mitgliedstaaten gelten als förderungswürdige Einrichtungen im Sinne von Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. …/2012 zur Auflage des Programms „Pericles 2020“.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2014.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

FINANZBOGEN ZU VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTEN

1.           RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

              1.1.    Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

              1.2.    Politikbereiche in der ABM/ABB-Struktur

              1.3.    Art des Vorschlags/der Initiative

              1.4.    Ziel(e)

              1.5.    Begründung des Vorschlags/der Initiative

              1.6.    Dauer und finanzielle Auswirkungen

              1.7.    Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung

2.           VERWALTUNGSMASSNAHMEN

              2.1.    Monitoring und Berichterstattung

              2.2.    Verwaltungs- und Kontrollsystem

              2.3.    Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

3.           ERWARTETE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

              3.1.    Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Haushaltslinie(n)

              3.2.    Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

              3.2.1. Übersicht

              3.2.2. Erwartete Auswirkungen auf die operativen Mittel

              3.2.3. Erwartete Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

              3.2.4. Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

              3.2.5. Finanzierungsbeteiligung Dritter

              3.3.    Geschätzte Auswirkungen auf die Einahmen

FINANZBOGEN ZU VORGESCHLAGENEN RECHTSAKTEN

1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. …/2012 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

1.1. Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. …/2012 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten

1.2. Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur[4]

Politikbereich: 24 - Betrugsbekämpfung

1.3. Art des Vorschlags/der Initiative

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme[5].

X Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.

1.4. Ziele 1.4.1. Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte(s) mehrjährige(s) strategische(s) Ziel(e) der Kommission

Dieser Vorschlag ist Teil des Pakets der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (Kofinanzierungsprogramm der EU im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014-2020).

Das allgemeine Programmziel besteht darin, Euro-Banknoten und -Münzen gegen Geldfälschung und damit verbundene Betrügereien dadurch zu schützen, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt, und die zuständigen nationalen Behörden in ihren Bemühungen um eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit untereinander und mit der Europäischen Kommission sowie mit Drittländern und internationalen Organisationen unterstützt werden.

1.4.2. Einzelziel(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en) [ABM/ABB-Tätigkeits-Nr. 240202]

Kurzfristige Ziele des Programms:

(1) über die EU-weite und internationale Dimension des Euro aufklären; die Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Schutz des Euro vertiefen;

(2) der Fälschung des Euro und damit verbundenen Betrügereien durch entsprechende Fortbildung und Unterstützung vorzubeugen und einen Beitrag zu ihrer Verhinderung zu leisten;

(3) für übereinstimmende Maßnahmen zur Ausbildung der Ausbilder auf hohem Niveau unter Wahrung der operativen Strategien der Mitgliedstaaten zu sorgen;

(4) die betreffenden Einrichtungen und Mitarbeiter einander näher zu bringen, gegenseitiges Vertrauen zu schaffen und Informationen, beispielsweise über Vorgehensweisen, Erfahrungen und Arbeitsmethoden, auszutauschen;

(5) die Erarbeitung besonderer gesetzlicher und rechtlicher Maßnahmen zum Schutz des Euro zu fördern;

(6) den Schutz des Euro in den Ländern, die als gefährdet gelten, zu verstärken, indem ihnen beim Erwerb besonderer Ausrüstungen geholfen wird.

1.4.3. Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen

Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken dürfte.

Bei den Begünstigten bzw. Zielgruppen, an die sich der Vorschlag richtet, handelt es sich ausschließlich um Behörden der Mitgliedstaaten, die für den Schutz des Euro zuständig sind. Die Maßnahmen des Programms richten sich an Bedienstete des öffentlichen und des privaten Sektors, die mit dem Schutz des Euro zu tun haben.

Auswirkungen:

(1) positive Auswirkungen auf nationale und grenzübergreifende Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Euro-Fälschungen und damit verbundenen Betrügereien;

(2) Möglichkeit für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, bei ihren Bemühungen, einen hohen und gleichwertigen Schutz der Euro-Banknoten und ‑Münzen zu erreichen und aufrechtzuerhalten, Unterstützung zu erhalten;

(3) Fachkräfte werden von einer zielgerichteten Verbreitung von Allgemein- und Fachwissen sowie vom Aufbau einer Zusammenarbeit und spezieller Netze zum Schutz von der Euro-Banknoten und -Münzen profitieren;

(4) Unterstützung für Mitgliedstaaten und Drittländer beim Ausbau ihres institutionellen und rechtlichen Rahmens zu einem einheitlich hohen Schutzstandard gegen Geldfälschung und damit verbundene Betrugsdelikte.

1.4.4. Leistungs- und Erfolgsindikatoren

Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt.

Hauptindikatoren für die Überwachung der Umsetzung des spezifischen Ziels:

– Umfang der gefälschten Euro-Banknoten und –Münzen,

– Anzahl der ausgehobenen Fälscherwerkstätten,

– festgenommene Personen und

– verhängte Sanktionen.

Die spezifischen Ziele und die Eckdaten für die Umsetzung des Programms werden in den Arbeitsprogrammen festgelegt.

1.5. Begründung des Vorschlags/der Initiative

Die Anwendung des Programms „Pericles“ wird durch einen parallelen, sich auf Artikel 352 AEUV gründenden Vorschlag auf die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben, ausgedehnt.

Die Rechtsgrundlage des Programms „Pericles“ (Artikel 133 AEUV, welcher vorsieht, dass das Europäische Parlament und der Rat zum Schutz des Euro Maßnahmen erlassen, die für die Verwendung des Euro als einheitliche Währung erforderlich sind) gilt nur für Mitgliedstaaten, die den Euro als einheitliche Währung eingeführt haben.

1.5.1. Kurz- oder längerfristig zu deckender Bedarf:

Im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ sollen verschiedene neue Herausforderungen beim Schutz des Euro unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Ergebnisse aus dem Programm „Pericles“ angegangen werden:

– neue Bedrohungen zeichnen sich ab, da die Euro-Banknoten und -Münzen für kriminelle Vereinigungen in immer mehr Drittländern weiterhin von Interesse sind. Um dieser Situation entgegenzuwirken, müssten die Behörden dieser Länder im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ angemessen unterstützt werden können;

– durch die Einführung der neuen Euro-Banknotenserien in den kommenden Jahren dürfte sich die Nachfrage nach Sensibilisierungsmaßnahmen und Fachschulungen erhöhen;

– neue Länder werden der EU und unter Umständen dem Euro-Raum beitreten, was zu einem zusätzlichen Schulungsbedarf führen wird;

– die Nachfrage nach Unterstützung im Rahmen des Programms „Pericles“ sollte auch vor dem Hintergrund von Sparmaßnahmen und schwindenden Ressourcen in den Mitgliedstaaten gesehen werden.

1.5.2. Mehrwert durch die Intervention der EU

Das Programm „Pericles 2020“ dürfte durch Sensibilisierungsmaßnahmen und spezielle Schulungen für Fachkräfte zu einer Beibehaltung und weiteren Erhöhung der Qualität des Schutzes des Euro beitragen; Personalaustauschmaßnahmen dürften zu einer weiteren Intensivierung der Zusammenarbeit und zum Aufbau einschlägiger Netze zwischen den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten und mit Drittländern führen; die am Schutz des Euro beteiligten Behörden erhalten technische Unterstützung.

Diese Maßnahmen dürften die Effektivität der Verhütung und der Verfolgung von Euro-Fälschungen und damit verbundenen Betrugsdelikten erhöhen.

1.5.3. Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse

Das Programm „Pericles“ wurde zweimal (2004 und 2011) evaluiert. Die Evaluierungen ergaben, dass das Programm seine Zielsetzungen erreicht hat, und alle Begünstigten haben die Auffassung geäußert, dass das Programm fortgeführt werden sollte.

Bei den Evaluierungen wurden zudem Bereiche ermittelt, in denen das Programm verbessert werden sollte; so besteht insbesondere die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Verfahren, einer Rationalisierung der Verwendung von Finanzhilfen sowie umfangreicherer Möglichkeiten, Behörden aus Drittländern in ihren Bemühungen um den Schutz von Europas einheitlicher Währung zu unterstützen.

1.5.4. Kohärenz mit anderen einschlägigen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte

Die Folgenabschätzung hat ergeben, dass „Pericles“ das einzige EU-Programm ist, das speziell auf den Schutz des Euro gegen Geldfälschung abstellt. Im Rahmen von „Pericles“ sollte im abgedeckten Zeitraum (2014-2020) die Unterstützung von Maßnahmen, die sich mit Maßnahmen anderer Programme ergänzen, fortgesetzt werden. Zu diesem Zweck wird der Dialog auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene fortgeführt, der dazu dienen soll, mögliche Überschneidungen zu vermeiden und die Gesamtkohärenz sicherzustellen.

1.6. Dauer und finanzielle Auswirkungen

X Vorschlag/Initiative mit begrenzter Geltungsdauer (7 Jahre: 2014-2020).

– X  Geltungsdauer: 1.1.2014 bis 31.12.2020

– X  Finanzielle Auswirkungen von 2014 bis 2023 (von 2021 bis 2023 nur in Bezug auf Zahlungsermächtigungen)

¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Geltungsdauer

– Umsetzung mit einer Anlaufphase von [Jahr] bis [Jahr],

– und anschließendem Vollbetrieb

1.7. Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung[6]

X Direkte zentrale Verwaltung durch die Kommission

¨ Indirekte zentrale Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

– ¨  Exekutivagenturen

– ¨  von den Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[7]

– ¨  einzelstaatliche öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden

– ¨  Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen von Titel V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung bezeichnet sind

¨ Geteilte Verwaltung mit den Mitgliedstaaten

¨ Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten

¨ Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen (bitte auflisten)

Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.

Bemerkungen

Das Verfahren zur Bestimmung, welche Kosten vom Begünstigten bzw. von der Kommission zu übernehmen sind, wurde im Vergleich zu Vorläufern des Programms vereinfacht.

2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring und Berichterstattung

Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.

Siehe Artikel 12 des Vorschlags, welcher vorsieht, dass

- dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Informationen über die Ergebnisse des Programms sowie über dessen Kohärenz und Komplementarität mit anderen EU-Programmen vorgelegt werden;

- spätestens am 31. Dezember 2017 eine Bewertung der Umsetzung der Programmziele vorgenommen wird;

- zudem der Haushaltsbehörde bis Ende 2021 ein abschließender Bericht über die Erreichung der Ziele des Programms vorgelegt wird.

2.2. Verwaltungs- und Kontrollsystem 2.2.1. Ermittelte Risiken

Das Risiko für die vorgeschlagenen Finanzhilfen wird für gering erachtet, da es sich bei den Begünstigten in 90 % aller Fälle um Behörden oder Strafverfolgungsstellen der Mitgliedstaaten handelt.

Das Risiko für im Wege von Ausschreibungen vergebene Aufträge wird dadurch vermindert, dass die betreffenden Ausgaben jeweils zu einem großen Teil rechtlich und finanziell durch einen (dreimal verlängerbaren) Einjahresvertrag abgesichert sind.

In Übereinstimmung mit den kommissionsinternen Anforderungen wird alljährlich eine Risikobewertung durchgeführt werden.

- Ein zentrales Risiko in Bezug auf Finanzhilfen ist die nachlässige Auslegung (auf Seiten der Begünstigten) der für die Gewährung von Finanzhilfen geltenden Bedingungen für die Förderwürdigkeit der bei der Maßnahmendurchführung anfallenden Kosten.

- Geltendmachung von nicht durch die Finanzhilfevereinbarung abgedeckten Kosten durch die Begünstigten;

- unzureichender Nachweis von Personalkosten.

2.2.2. Vorgesehene Kontrollen

Die vorgesehenen Kontrollen für beide Teile des Programms (Finanzhilfen und Aufträge) stehen in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung. Vorabkontrollen (Mittelbindung und Zahlungen) Bei dem von der Kommission/vom OLAF ausgearbeiteten Finanzmanagementplan handelt es sich um ein teilweise dezentrales Modell, bei dem sämtliche Vorabkontrollen von der zentralen Haushaltsstelle vorgenommen werden. Dabei werden sämtliche Dossiers von mindestens drei Bediensteten (Aktenverwalter, Finanzkontrolleur des Referats „Haushalt“ und Finanzkontrolleur des für die betreffenden Ausgaben zuständigen Referats) geprüft und dann dem nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten vorgelegt. Jedem Referatsleiter wurde vom OLAF-Generaldirektor eine Befugnisweiterübertragung erteilt, so dass jeder Referatsleiter für die Umsetzung „seines“ Teils des Programms verantwortlich ist.

- Der Finanzkontrolleur des OLAF-Referats „Haushalt“ führt für jede Transaktion, die der Genehmigung durch den nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten bedarf, Vorabkontrollen durch. - Die Kontrollen beziehen sich auf Aspekte, die sich bei der im Zusammenhang mit dem Bericht über die Rechnungsführungsqualität durchgeführten Risikobewertung als besonders risikobehaftet herausgestellt haben (also beispielsweise LE und BA, G/L-Rechnungen, Haushaltslinien, Beträge und Berechnungen). Bei allen „Pericles“- Ausschreibungen ist am Tag der Maßnahme ein OLAF-Bediensteter vor Ort anwesend, um die Umsetzung der betreffenden Mittel zu überwachen (z.B. bei Konferenzen oder Schulungsmaßnahmen). Finanzhilfen - Die von den Begünstigten unterzeichnete Finanzhilfevereinbarung enthält die Bedingungen für die abgedeckten Finanzierungen und Tätigkeiten einschließlich eines Kapitels „Kontrollen“. - Nach Maßgabe bestimmter Variablen (Auftragsvolumen, Projektkomplexität usw.) wird zudem vor Ort eine Nachkontrolle durch die für die betreffenden Finanzakten und operativen Akten zuständigen OLAF-Bediensteten durchgeführt. Bei diesen Kontrollen werden sowohl die Qualität als auch die finanziellen Auswirkungen der Ergebnisse überprüft. Die Kommission/das OLAF beabsichtigt, jedes Jahr etwa 10 Kontrollen vor Ort durchzuführen. Öffentliche Auftragsvergabe - Für jeden Auftrag wird als Grundlage ein ausführliches Leistungsverzeichnis erstellt. Sämtliche Verträge, die das OLAF mit externen Dritten schließt, enthalten Betrugsbekämpfungsbestimmungen. - Das OLAF kontrolliert jeweils sämtliche Ergebnisse und überwacht sämtliche Maßnahmen und Dienstleistungen des Auftragnehmers.

Außerdem werden die Begünstigten nach Maßgabe von Artikel 13 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) dazu verpflichtet, der Kommission bestimmte Unterlagen vorzulegen. Während der Laufzeit der Verträge bzw. Finanzhilfevereinbarungen sowie binnen fünf Jahren nach der letzten Zahlung können Finanzprüfungen durchgeführt werden, die gegebenenfalls Einziehungsanordnungen der Kommission nach sich ziehen können. Des Weiteren wird das Zugangsrecht von Kommissionsbediensteten sowie von ermächtigtem externem Personal geregelt, wobei die Bediensteten des Rechnungshofs die gleichen Rechte besitzen wie die des OLAF.

Die vorgesehenen Kontrollen ermöglichen dem OLAF eine hinreichende Qualitätssicherung, stellen die Ordnungsgemäßheit der Ausgaben sicher und mindern die Gefahr von Verstößen gegen die Vorschriften. Die Bewertungstiefe beträgt zumeist 3, in einigen Fällen (Kontrollen vor Ort) 4.[8] Die genannten Kontrollen führen praktisch zu einer Minderung der potenziellen Risiken auf null und erfassen 100 % der Begünstigten.

Die Kosten für die Umsetzung der oben genannten Kontrollstrategie machen 1,15% der Gesamtmittelausstattung aus. Diese Berechnung gründet sich auf die bestehenden Kontrollmaßnahmen für das Programm „Pericles II“.

Angesichts des geringen Budgets ist die Kontrollstrategie für dieses Programm dazu geeignet, die Gefahr etwaiger Verstöße gegen die Vorschriften wirksam zu begrenzen, und den bestehenden Risiken angemessen.

2.3. Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind.

Siehe Artikel 13 Absatz 2 des Vorschlags. Die Kommission wird im Rahmen dieses Programms Kontrollen und Überprüfungen vor Ort gemäß der Verordnung (Euratom, EG) Nr. 2185/96 des Rates vornehmen, und das OLAF wird gegebenenfalls Untersuchungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates durchführen.

3. ERWARTETE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Haushaltslinie(n)

· Bestehende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehrjäh-rigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

Nummer [Bezeichnung………………………………..] || GM/NGM ([9]) || von EFTA-Ländern[10] || von Bewerber-ländern[11] || von Drittlän-dern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung

[1A] || 24.0202 EU-Programm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung. || Getr. || JA || JA || NEIN || NEIN

3.2. Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben 3.2.1. Übersicht

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || Nummer || 1A Intelligentes und integratives Wachstum

GD: OLAF || || || Jahr 2014[12] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Jahre 2021-2023 || INSGE-SAMT

Ÿ Operative Mittel || || || || || || || || ||

24 02 02 || Verpflichtungen || (1) || 1,0 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,2 || || 7,7

Zahlungen || (2) || 0,9 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 0,8 || 7,7

|| || || || || || || || || || ||

|| || || || || || || || || ||

Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[13] || || || || || || || || ||

Nummer der Haushaltslinie || || (3) || || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT für die GD OLAF || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 1,0 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,2 || || 7,7

Zahlungen || =2+2a +3 || 0,9 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 0,8 || 7,7

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 1,0 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,2 || || 7,7

Zahlungen || (5) || 0,9 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 0,8 || 7,7

Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT unter Rubrik 1A des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 1,0 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,2 || || 7,7

Zahlungen || =5+ 6 || 0,9 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 0,8 || 7,7

Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft:

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || || ||

Zahlungen || (5) || || || || || || || || ||

Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+ 6 || 1,0 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,1 || 1,2 || || 7,7

Zahlungen || =5+ 6 || 0,9 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 1 || 0,8 || 7,7

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens: || 5 || „Verwaltungsausgaben“

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr 2014[14] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Jahre 2021-2023 || INSGE-SAMT

GD: OLAF ||

Ÿ Personalausgaben || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0 || 1,337

Ÿ Sonstige Verwaltungsausgaben || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0 || 0,105

GD OLAF INSGESAMT || Mittel || || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges, = Zahlungen insges,) || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0 || 1,442

|| || || Jahr 2014[15] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || Jahre 2021-2023 || INSGE-SAMT

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 1,206 || 1,306 || 1,306 || 1,306 || 1,306 || 1,306 || 1,406 || 0 || 9,142

Zahlungen || 1,106 || 1,206 || 1,206 || 1,206 || 1,206 || 1,206 || 1,206 || 0,800 || 9,142

3.2.2. Erwartete Auswirkungen auf die operativen Mittel

– ¨  Für den Vorschlag / die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt

– X  Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Ziele und Outputs ò || || || Jahr 2014[16] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT

OUTPUT

Art des Ergeb-nisses || Durch-schnitts-kosten Durch-schnitts-kosten der Outputs || Anzahl || Kos-ten || Anzahl || Kos-ten || Anzahl || Kos-ten || Anzahl || Kos-ten || Anzahl || Kos-ten || Anzahl || Kos-ten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl || Kosten

EINZELZIEL 1 || || || || || || || || || || || || ||

Beibehaltung des gegenwärtigen Umfangs der Schulungs- und technischen Unterstützungs-maßnahmen || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

Maßnahme 1: Finanzhilfeprogramm Pericles || || || 12 || 0,700 || 12 || 0,770 || 13 || 0,770 || 13 || 0,770 || 14 || 0,770 || 14 || 0,770 || 14 || 0,840 || 96 || 5,390

Output 1: Seminare || || || 7 || || 6 || || 6 || || 6 || || 7 || || 6 || || 7 || || 45 ||

Output 2: Personalaustausch || || || 4 || || 6 || || 7 || || 7 || || 7 || || 8 || || 6 || || 45 ||

Output 3: Studien || || || 1 || || || || || || || || || || || || 1 || || 2 ||

Output 4: Erwerb von Ausrüstungen || || || 1 || || 1 || || || || 1 || || 1 || || || || || || 4 ||

Maßnahme 2: Öffentliche Auftragsvergabe || || || || 0,30 || || 0,330 || || 0,330 || || 0,330 || || 0,330 || || 0,330 || || 0,360 || 27 || 2,310

Output 1: Seminare || || || 4 || || 4 || || 4 || || 3 || || 3 || || 3 || || 3 || || 24 ||

Output 2: Personalaustausch || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

Output 3: Studien || || || || || || || 1 || || || || || || 1 || || 1 || || 3 ||

|| || || || || || || || || || || || || || || || || ||

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || 1,000 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,200 || 123 || 7,700

GESAMTKOSTEN || || 1,000 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,100 || || 1,200 || 7,700

3.2.3. Erwartete Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.3.1. Übersicht

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

– X  Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr 2014[17] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 und Folge-jahre || INSGES-AMT

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanz-rahmens || || || || || || || ||

Personal-ausgaben || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 0,191 || 1,337

Sonstige Verwaltungs-ausgaben || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,105

Zwischen-summe RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Außerhalb der RUBRIK 5[18] des mehrjährigen Finanzrahmens insgesamt || || || || || || || ||

Personal-ausgaben || || || || || || || ||

Sonstige Verwaltungs-ausgaben || || || || || || || ||

Zwischen-summe der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

INSGE-SAMT || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 0,206 || 1,442

3.2.3.2.  Erwarteter Personalbedarf

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

– X  Für den Vorschlag / die Initiative wird das folgende Personal benötigt:

Schätzung in Vollzeitäquivalenten

|| Jahr 2014[19] || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 und Folge-jahre

Ÿ Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) ||

24 01 06 – A3 01 01 (zentrale Dienststellen und Vertretungen der Kommission) || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5

XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || ||

XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || ||

10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || || || ||

Ÿ Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten =FTE)[20] ||

24 01 02 01 (AC, INT, ANS der Globaldotation) || || || || || || ||

XX 01 02 02 (AC, INT, JED, AL und ANS in den Delegationen) || || || || || || ||

XX 01 04 yy [21] || - Zentrale Dienststellen [22] || || || || || || ||

in den Delegationen || || || || || || ||

 01 05 02 (CA, INT, SNE - Indirekte Forschung) || || || || || || ||

10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || || || || || || ||

Sonstige Haushaltslinie (bitte angeben) || || || || || || ||

INSGESAMT || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5 || 1.5

XX steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich.

Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

Beamte und Zeitbedienstete || 1,5 Beamte und Bedienstete (0,75 AD-Beamte und 0,75 AST-Bedienstete) 1,5 x 127 000 =190 500

Externes Personal ||

3.2.4. Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

– X  Der Vorschlag / die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar.

– ¨  Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens erforderlich.

Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge.

– ¨  Der Vorschlag / die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[23]

Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.

3.2.5. Finanzierungsbeteiligung Dritter

– X Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

– Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || Gesamt-

Geldgeber/kofinan-zierende Organisation || || || || || || || ||

Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || ||

3.3. Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

– X  Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

– ¨  Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

– ¨         auf die Eigenmittel

– ¨         auf die sonstigen Einnahmen

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Einnahmenlinie || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[24]

Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen

Artikel …. || || || || || || || ||

Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an.

Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.

ANHANG ZUM FINANZBOGEN FÜR RECHTSAKTE

Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative:

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Programm „Pericles“, das EU-Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung

(1) PERSONALBEDARF UND -KOSTEN

(2) SONSTIGE VERWALTUNGSAUSGABEN

(3) ZUR BERECHNUNG DER KOSTEN VERWENDETE METHODEN

Bezüglich des Personalbedarfs

Bezüglich sonstiger Verwaltungsausgaben

Dieser Anhang wird dem Finanzbogen für die dienststellenübergreifende Konsultation beigefügt.

Die hier enthaltenen Tabellen dienen zum Ausfüllen der Tabellen im Finanzbogen.

Dieser Anhang ist ein internes Dokument zum Verbleib innerhalb der Kommissionsdienststellen.

(1) Personalbedarf und -kosten

X       Personalbedarf für den Vorschlag/die Initiative:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT

VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel ||

Ÿ Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) ||

24 01 06 – A3 01 01 (zentrale Dienststellen und Vertretungen der Kommission) || AD || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 5,25 || 0,667 ||

AST || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 0,75 || 0,0953 || 5,25 || 0,667 ||

XX 01 01 02 (in den Delegationen) || AD || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. ||

AST || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. ||

Ÿ Externes Personal [25] ||

Globaldotation || AC || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. ||

INT || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. ||

TA || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. ||

SNE || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. ||

XX 01 02 02 (in den Delegationen) || AC || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. ||

INT || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. ||

JED || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. ||

AL || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. ||

SNE || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. ||

Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

Zwischensumme – RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 10,5 || 1,337 ||

24 steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich.

Außerhalb von RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGE-SAMT

VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel ||

Ÿ Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)

XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || AD || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

AST || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

10 01 05 01 (direkte Forschung) || AD || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

AST || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

Ÿ Externes Personal [26]

XX 01 04 yy Mittel für aufgrund ehemaliger „BA-Linien“ bewilligtes externes Personal || Zentrale Dienststellen || AC || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

INT || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

SNE || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

in den Delegationen || CA || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

INT || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

JED || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

AL || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

SNE || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

XX 01 05 02 (Indirekte Forschung) || AC || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

INT || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

SNE || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

10 01 05 02 (direkte Forschung) || AC || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

INT || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

Zwischensumme – außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

        || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT

|| VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel || VZÄ || Mittel

INSGESAMT RUBRIK 5 und außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 1,5 || 0,191 || 10,5 || 1,337

Der Personalbedarf wird durch die Mittel, die der Verwaltung der Maßnahme bereits zugeordnet sind und/oder durch Umschichtung gedeckt, erforderlichenfalls zusammen mit etwaigen zusätzlichen Mitteln, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung und im Lichte der aktuellen Knappheit an Haushaltsmitteln zugeteilt werden könnten.

(2) Sonstige Verwaltungsausgaben

X       Personalbedarf für den Vorschlag/die Initiative:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGE-SAMT

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

                In den zentralen Dienststellen: || || || || || || || ||

24 01 06 - A3 01 02 11 - Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0.105

24 01 06 00 - Konferenzen und Sitzungen || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

24 01 06 00 - Ausschusssitzungen[27] || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

24 01 06 00 – Studien und Konsultationen || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

24 01 06 00 - Managementinformationssysteme || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

24 01 06 00 - Berufliche Fortbildung || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

24 01 06 00 – Ausstattung und Mobiliar || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

24 01 06 00 04 - Dienstleistungen und sonstige Betriebskosten || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

                In den Delegationen: || || || || || || || ||

24 01 06 - A3 01 02 11 - Ausgaben für Dienstreisen, Konferenzen und Repräsentationszwecke || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

24 01 06 00 - Berufliche Fortbildung des Personals || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

24 01 06 00 - Kauf oder Miete von Gebäuden und Nebenkosten || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

24 01 06 00 — Ausstattung, Mobiliar, Bürobedarf und Dienstleistungen || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

Zwischensumme – RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,105

24 steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich.

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || Jahr 2018 || Jahr 2019 || Jahr 2020 || INSGESAMT

Außerhalb von RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

24 01 06 yy - Aus operativen Mitteln finanzierte administrative und technische Unterstützung (ausgenommen externes Personal) (vormalige BA-Linien) || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

- Zentrale Dienststellen || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

- in den Delegationen || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

24 01 06 00 - Sonstige Verwaltungsausgaben im indirekten Forschungsbereich || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

24 01 06 00 - Sonstige Verwaltungsausgaben für direkte Forschungsmaßnahmen || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

Zwischensumme – außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m. || p.m.

24 steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich.

INSGESAMT RUBRIK 5 und außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,015 || 0,105

Der Verwaltungsmittelbedarf wird durch die Mittel, die der Verwaltung der Maßnahme bereits zugeordnet sind und/oder durch Umschichtung gedeckt, erforderlichenfalls zusammen mit etwaigen zusätzlichen Mitteln, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden könnten.

(3) Zur Kostenschätzung verwendete Berechnungsmethoden

Bezüglich des Personalbedarfs

Bitte geben Sie Einzelheiten zur Berechnungsmethode für jede Personalkategorie an (Annahmen, Durchschnittskosten usw.)

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens

Hinweis: Durchschnittskosten für jede Personalkategorie sind auf der Webseite der GD Haushalt verfügbar: http://www.cc.cec/budg/pre/legalbasis/pre-040-020_preparation_en.html#forms

Ÿ bezüglich im Stellenplan vorgesehener Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) – Finanzverwalter und Assistenten sowie Sachbearbeiter operativer Akten und Assistenten – Administrative Unterstützung: 0,25 AD-Stellen + 0,25 AST-Stellen – Programmleitung: 0,50 AD + 0,50 AST Es wurden die derzeitigen Durchschnittskosten von Beamten und Bediensteten auf Zeit verwendet: – Beamter: 127 000 EUR/Jahr – Bedienstete/r auf Zeit: 127 000 EUR/Jahr

Ÿ In Bezug auf externes Personal Entfällt. Es wurden die derzeitigen Durchschnittskosten von Beamten und Bediensteten auf Zeit verwendet: – Vertragsbedienstete: 64 000 EUR/Jahr – Technische Unterstützung: 160 000 EUR/Jahr – Abgeordnete nationale Sachverständige: 73 000 EUR/Jahr

Außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens

Ÿ in Bezug auf im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit im Forschungsbereich) entfällt

Ÿ bezüglich externen Personals entfällt

In Bezug auf Verwaltungsausgaben

Bitte geben Sie Einzelheiten zur Berechnungsmethode für jede Haushaltslinie an

sowie die zugrundeliegenden Annahmen (z. B. Zahl der Sitzungen im Jahr, Durchschnittskosten usw.)

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens

Dienstreisen: Annahme: 15 Dienstreisen pro Jahr mit durchschnittlichen Kosten von 1 000 EUR je Dienstreise

Außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens

entfällt

[1]               ABl. C … vom …, S. ….

[2]               Siehe Seite ... dieses Amtsblatts.

[3]               ABl. L 139 vom 11.5.1998, S. 1.

[4]               ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes Management – ABB: Activity-Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung.

[5]               Im Sinne von Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a bzw. b der Haushaltsordnung.

[6]               Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html.

[7]               Im Sinne von Artikel 185 der Haushaltsordnung.

[8]               Kontrolle unter Bezugnahme auf zum Kontrollzeitpunkt vorliegende Belege.

[9]               GM = getrennte Mittel, NGM = nicht getrennte Mittel.

[10]             EFTA: Europäische Freihandelsassoziation.

[11]             Bewerberländer sowie gegebenenfalls potenzielle Bewerberländer des Westbalkans.

[12]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[13]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[14]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[15]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[16]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[17]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[18]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[19]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[20]             AC= Vertragsbediensteter (Agent contractuel), INT=Leiharbeitskraft („Intérimaire“), JED= Junger Sachverständiger in Delegationen, AL= örtlich Bediensteter (Agent local), SNE = Abgeordneter nationaler Sacherverständiger („Seconded National Expert“).

[21]             Unter der Obergrenze für aus den operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien).

[22]             Im Wesentlichen für Strukturfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischer Fischereifonds (EFF).

[23]             Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.

[24]             Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d.h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.

[25]             AC = Vertragsbediensteter (Agent contractuel), INT = Leiharbeitskraft („Intérimaire“), JED = Junger Sachverständiger in Delegationen, AL = örtlich Bediensteter (Agent local), SNE = Abgeordneter nationaler Sacherverständiger („Seconded National Expert“).

[26]             AC = Vertragsbediensteter (Agent contractuel), INT = Leiharbeitskraft („Intérimaire“), JED = Junger Sachverständiger in Delegationen, AL = örtlich Bediensteter (Agent local), SNE = Abgeordneter nationaler Sacherverständiger („Seconded National Expert“).

[27]             Art des Ausschusses und betreffende Gruppe bitte genau angeben.