52008PC0834

Entwurf einer Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung /* KOM/2008/0834 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 2.12.2008

KOM(2008) 834 endgültig

Entwurf einer Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission

über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Die jüngsten Entwicklungen bei den Nahrungsmittel- und Rohstoffpreisen geben Anlass zur Besorgnis, insbesondere hinsichtlich ihrer Folgen für die Entwicklungsländer. Die Kommission hat die Schaffung einer neuen Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in den Entwicklungsländern vorgeschlagen (KOM(2008)0450 – 2008/0149(COD).

Nach Prüfung der Möglichkeiten für Mittelumschichtungen innerhalb der Rubrik 4 und des möglichen Einsatzes aller übrigen zur Verfügung stehenden Instrumente (Stabilitätsinstrument, Flexibilitätsinstrument) wurde festgestellt, dass die Soforthilfereserve zu den Instrumenten gehört, die sich zur Finanzierung der Fazilität eignen.

Da die im Haushaltsjahr 2008 noch verfügbaren Mittel der Soforthilfereserve nicht ausreichen, um den Mittelbedarf für die Nahrungsmittelfazilität zu decken, ist eine Mittelaufstockung erforderlich, damit die Nahrungsmittelfazilität über die Soforthilfereserve finanziert werden kann.

Während der Geltungsdauer des derzeitigen Finanzrahmens beläuft sich die jährliche Mittelausstattung der Soforthilfereserve auf 221 Mio. EUR (zu konstanten Preisen). Der Rat und das Europäische Parlament kamen überein, die Mittelausstattung für das Haushaltsjahr 2008 ausschließlich und ausnahmsweise auf 479 218 Mio. EUR (zu laufenden Preisen) aufzustocken.

Folglich ist die Nummer 25 der Interinstitutionellen Vereinbarung, in der jährliche Mittelausstattung der Soforthilfereserve festgeschrieben ist, entsprechend zu ändern.

Entwurf einer Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission

über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften –

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die jüngsten Entwicklungen bei den Nahrungsmittel- und Rohstoffpreisen geben Anlass zur Besorgnis, insbesondere hinsichtlich ihrer Folgen für die Entwicklungsländer. Die Kommission hat die Schaffung einer neuen Krisenreaktionsfazilität zur Bewältigung des drastischen Anstiegs der Nahrungsmittelpreise in Entwicklungsländern[1] vorgeschlagen; in ihrer Konzertierungssitzung vom 21. November 2008 sind die beiden Teile der Haushaltsbehörde übereingekommen, dass ein Teil der Mittel für diese Fazilität über die Soforthilfereserve finanziert wird.

(2) Da die im Haushaltsjahr 2008 noch verfügbaren Mittel der Soforthilfereserve nicht ausreichen, um den Mittelbedarf für die Nahrungsmittelfazilität zu decken, ist eine Mittelaufstockung erforderlich, damit die Nahrungsmittelfazilität über die Soforthilfereserve finanziert werden kann.

(3) Damit diese Ausnahmesituation bewältigt werden kann, sollte die Soforthilfereserve ausschließlich und ausnahmsweise im Haushaltsjahr auf 479 218 Mio. EUR (zu laufenden Preisen) aufgestockt werden.

(4) Nummer 25 der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung ist dementsprechend zu ändern -

sind wie folgt übereingekommen:

In Nummer 25 wird dem ersten Absatz folgender Satz hinzugefügt:

„Dieser Betrag wird für das Haushaltsjahr 2008 ausnahmsweise auf 479 218 Mio. EUR (zu laufenden Preisen) aufgestockt.“

Brüssel, den […]

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Im Namen der Kommission

Der Präsident Der Präsident Der Präsident

[1] KOM(2008)0450 – 2008/0149(COD).