52007DC0458

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof - Endgültige Jahresabschlüsse des 6., 7., 8. und 9. europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2006 /* KOM/2007/0458 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 23.7.2007

KOM(2007) 458 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOF

ENDGÜLTIGE JAHRESABSCHLÜSSE DES 6., 7., 8. UND 9. EUROPÄISCHEN ENTWICKLUNGSFONDS FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2006

INHALTSVERZEICHNIS

1. JAHRESABSCHLÜSSE 3

1.1. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE UND BEWERTUNGSREGELN 3

1.2. KONSOLIDIERUNG 4

1.3. WÄHRUNG UND UMRECHNUNGSKURS 5

1.4. BILANZKONTEN (KONTEN DER VERMÖGENSÜBERSICHT) 5

1.5. WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS 6

1.6. AUFZEICHNUNG DER VORGÄNGE 7

1.7. VERWENDUNG VON SCHÄTZWERTEN 7

1.8. ABSCHLUSS DES 6. EEF 7

1.9. JAHRESABSCHLÜSSE 8

1.10. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ABSCHLUSSRECHNUNGEN 24

1.11. ANPASSUNG BESTIMMTER DATEN DES JAHRESABSCHLUSSES 2005 41

1.12. NICHT BILANZWIRKSAME POSTEN 43

2. BERICHT ÜBER DIE AUSFÜHRUNG DER MITTEL 44

2.1. MITTELAUSFÜHRUNG ZUM 31.12.2006 50

2.2. KONSOLIDIERTER ABSCHLUSS 61

2.3. ERGEBNISSE NACH LÄNDERN UND INSTRUMENTEN 69

2.4. Weitere Informationen zur Ausführung der Mittel 73

3. FINANZDATEN DER EIB 82

3.1. INVESTITIONSFAZILITÄT — ERTRAGSÜBERSICHT 83

3.2. INVESTITIONSFAZILITÄT — VERMÖGENSÜBERSICHT 84

3.3. INVESTITIONSFAZILITÄT — CASHFLOW-TABELLE 85

3.4. INVESTITIONSFAZILITÄT — ÜBERSICHT ÜBER ÄNDERUNGEN BEIM EIGENKAPITAL 86

3.5. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ABSCHLÜSSEN 87

4. Anhang - Stand nach Ländern und Instrumenten 105

JAHRESABSCHLÜSSE

RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE UND BEWERTUNGSREGELN

Finanzregelungen

Die Jahresabschlüsse wurden nach Maßgabe der Finanzregelung für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds[1] (EEF) erstellt.

Sie sind dem Rechnungshof gemäß den Artikeln 66, 67 und 68 der Finanzregelung für den 6. EEF[2], den Artikeln 69, 70 und 71 der Finanzregelung für den 7. EEF[3], den Artikeln 66, 67 und 68 der Finanzregelung für den 8. EEF[4] sowie den Artikeln 102 und 103 der Finanzregelung für den 9. EEF vorzulegen. Artikel 102 der Finanzregelung für den 9. EEF bestimmt, dass die Kommission dem Rechnungshof die Entwurfsfassung der Rechnungen des EEF spätestens am 31. März des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres übermittelt. Der Rechnungshof legt seine Bemerkungen zu den vorläufigen Rechnungen der Kommission spätestens am 15. Juni vor (Artikel 103). Die Kommission nimmt entsprechend den Bemerkungen des Rechnungshofs Berichtigungen vor und verabschiedet die endgültigen Rechnungen spätestens am 31. Juli. Diese werden dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof zugeleitet. Die endgültigen Rechnungen müssen spätestens am 31. Oktober im Amtsblatt zusammen mit der Zuverlässigkeitserklärung veröffentlicht werden, die der Rechnungshof zu dem Teil der Mittel des EEF abgibt, die von der Kommission verwaltet werden.

Abschlüsse nach dem Grundsatz der Periodenrechnung

Gemäß Artikel 99 der Finanzregelung für den 9. EEF werden Jahresabschlüsse vorgelegt, die nach dem Grundsatz der Periodenrechnung erstellt sind.

Die Daten aus dem derzeitigen EDV-gestützten Rechnungslegungssystem des EEF (OLAS) wurden gegebenenfalls angepasst und in Einklang mit den Grundsätzen der Periodenrechnung gebracht. Der Anweisungsbefugte hat außerdem weitere Angaben zu Einnahme- und Ausgabeposten gemacht.

Die Jahresabschlüsse wurden nach Rechnungslegungsregeln und -methoden für den EEF erstellt, die auf internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IPSAS/IAS) beruhen und den GAAP (Generally Accepted Accounting Principles - Allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze) entsprechen. Die Gliederung der Jahresabschlüsse wurde in Einklang mit den geänderten Rechnungslegungsvorschriften für die Kommission geändert, die das „Accounting Standards Committee“ im Juli 2006 validiert hat. Die vom Rechnungsführer des Europäischen Entwicklungsfonds festgelegten Bewertungsvorschriften und Rechnungslegungsmethoden wurden in Bezug auf den Teil der EEF-Mittel angewandt, für dessen finanzielle Verwaltung die Europäische Kommission zuständig ist.

Die EEF-Rechnungen für 2006 sind wie folgt gegliedert:

- Jahresabschlüsse,

- Übersichten über die finanzielle Ausführung,

- Jahresabschlüsse und Daten der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Rechnungslegungsgrundsätze

Grundsätzlich besteht der Zweck von Jahresabschlüssen darin, Informationen über Finanzlage, Leistung und Cashflow einer Einrichtung zu liefern, die für ein breites Spektrum von Adressaten von Interesse sind. Im Falle von öffentlichen Körperschaften sollen die Jahresabschlüsse für die Entscheidungsfindung relevante Informationen liefern und Rechenschaft darüber ablegen, wie die betreffende Körperschaft mit den ihr anvertrauten Mitteln umgeht.

Wenn die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln sollen, müssen sie maßgebliche Informationen über die Art und das Spektrum der betreffenden Tätigkeiten, ihre Finanzierung und die einschlägigen Vorgänge enthalten; diese Informationen müssen klar und verständlich sein, damit ein Vergleich mit früheren Haushaltsjahren möglich ist. Das vorliegende Dokument wurde in diesem Sinne ausgearbeitet.

Das Rechnungslegungssystem des EEF umfasst eine Finanzbuchführung und eine Haushaltsbuchführung, die beide nach Kalenderjahren in Euro geführt werden. Anhand der Finanzbuchführung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge des Haushaltsjahres ausgewiesen, um die Finanzlage alljährlich zum 31. Dezember in einer Bilanz darzustellen. Die Haushaltsbuchführung zeichnet die Verwendung der EEF-Mittel nach. Sie erfolgt nach dem Kassenprinzip.

Für die Erstellung der Jahresabschlüsse sind gemäß Artikel 98 der Finanzregelung für den 9. EEF die folgenden Rechnungslegungsgrundsätze maßgeblich:

- Kontinuität der Tätigkeiten;

- Vorsichtsprinzip;

- Stetigkeit der Rechnungsführungsmethoden;

- Vergleichbarkeit der Daten;

- relative Wesentlichkeit;

- Bruttoprinzip;

- Vorrang von Inhalt gegenüber der Form, der Wirklichkeit gegenüber dem äußeren Anschein;

- Periodenrechnung.

KONSOLIDIERUNG

Jeder EEF unterliegt einer eigenen Finanzregelung, die die Erstellung von Jahresabschlüssen verlangt. Dementsprechend erstellt die Kommission für den von ihr verwalteten Teil eines jeden EEF jeweils einen Jahresabschluss. Um ein globales Bild von der Finanzlage in Bezug auf die von der Kommission verantworteten Mittel zu erhalten, werden die einzelnen Jahresabschlüsse konsolidiert.

Angesichts der in Artikel 1 der Finanzregelung für den 9. EEF eindeutig geregelten Kompetenzverteilung wurden die Jahresabschlüsse der Kommission und der Europäischen Investitionsbank — den beiden mit der Verwaltung der EEF-Mittel betrauten Einrichtungen — nicht konsolidiert.

WÄHRUNG UND UMRECHNUNGSKURS

Funktionale und Berichtswährung

Die Jahresabschlüsse lauten auf Millionen Euro (funktionale und Berichtswährung der Europäischen Gemeinschaften ist der Euro).

Vorgänge und Salden

Auf Fremdwährungen lautende Beträge werden anhand des am Tag des betreffenden Vorgangs geltenden Umrechnungskurses in Euro umgerechnet.

Auf Fremdwährungen lautende Salden monetärer Aktiva und Passiva werden anhand der am 31. Dezember 2006 geltenden Umrechnungskurse in Euro umgerechnet.

Umrechnungskurs des Euro am 31. Dezember 2006: |

GBP 0,6743 |

BILANZKONTEN (KONTEN DER VERMÖGENSÜBERSICHT)

Vorfinanzierungsbeträge

Mit der Vorfinanzierung erhält der Empfänger einen Vorschuss an Barmitteln. Die Vorfinanzierung kann während eines Zeitraums, der in der Vorfinanzierungsvereinbarung festgelegt ist, in mehreren Einzelbeträgen gezahlt werden. Der Vorfinanzierungsbetrag muss während des in der Vereinbarung festgelegten Zeitraums für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Ist dies nicht der Fall oder ist der Betrag der tatsächlich getätigten förderfähigen Ausgaben zu gering, muss der Empfänger den Vorfinanzierungsbetrag ganz oder teilweise an den EEF zurückzahlen. Der Vorfinanzierungsbetrag wird ganz oder teilweise um den akzeptierten Betrag der förderfähigen Kosten und der zurückgezahlten Beträge gekürzt.

Zum Jahresende werden die ausstehenden Vorfinanzierungsbeträge zum ursprünglich an den Empfänger gezahlten Betrag unter Abzug folgender Beträge bewertet: zurückgezahlte Beträge, abgerechnete Beträge für förderfähige Ausgaben und zum Jahresende noch nicht abgerechnete geschätzte Beträge für förderfähige Ausgaben.

Garantien zur Absicherung von Vorfinanzierungsbeträgen werden als Eventualforderungen behandelt und deshalb nicht in den Jahresabschlüssen erfasst (IPSAS 19). Zu Informationszwecken finden sich Einzelheiten hierzu unter Nummer 1.12.

Schuldner

Forderungen werden zu den ursprünglichen Sollbeträgen, gegebenenfalls gekürzt um die Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen, erfasst. Eine Rückstellung wegen uneinbringlicher Forderung wird vorgenommen, wenn eindeutig feststeht, dass der EEF nicht in der Lage sein wird, einen Betrag, den Dritte ihm schulden, vollständig zu vereinnahmen.

Gläubiger

Verbindlichkeiten werden zum förderfähigen Betrag erfasst, wenn eine Zahlungsanforderung die festgelegten Kriterien erfüllt.

Die laufenden Verbindlichkeiten des EEF betreffen Beträge, die den Empfängern geschuldet werden, zum Berichtszeitpunkt jedoch noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Die Ansatzkriterien sehen vor, dass eine Ausgabe vom EEF zu dem geschätzten Betrag erfasst wird, der für den betreffenden Zeitraum gezahlt werden muss, d. h. zu dem Teil der förderfähigen Ausgaben, der den Empfängern zum Berichtszeitpunkt zusteht. Wesentliche Beträge werden periodengerecht als Aufwand erfasst, wobei die Schätzungen des Anweisungsbefugten (z. B. hinsichtlich des Grades der Vertragserfüllung) zugrunde gelegt werden.

Zu leistende Zahlungen müssen vorab erfasst werden, d. h. bei Eingang der Kostenerstattungsanträge oder Ausgabenaufstellungen, und nicht erst, wenn sie tatsächlich geleistet werden. Die zu leistenden Zahlungen werden zum ursprünglichen Wert des betreffenden Kostenerstattungsantrags oder der betreffenden Ausgabenaufstellung erfasst.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente — dazu gehören die Konten bei Finanzinstituten in den AKP-Staaten und den ÜLG sowie bei Finanzinstituten in den Mitgliedstaaten — werden in der Bilanz mit den Gestehungskosten bewertet.

WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS

Einnahmen

Nach dem Grundsatz der Periodenrechnung bilden Zinsen für Guthaben bei Geschäftsbanken die einzige Einnahmequelle der Fonds (siehe Erläuterungen zu den Abschlussrechnungen).

Ausgaben

In den EEF-Jahresabschlüssen werden Ausgaben in dem Zeitraum erfasst, in dem das die Zahlung begründende Ereignis stattgefunden hat, sofern

- ein unterzeichneter Vertrag vorliegt, der die betreffende Zahlung vorsieht,

- gegebenenfalls der Empfänger bestimmte Förderkriterien erfüllt und

- die Höhe des geschuldeten Betrags verlässlich geschätzt werden kann (z. B. anhand der vom Empfänger übermittelten Rechnungen, des Grades der Vertragserfüllung usw.).

Die von den Delegationen der Kommission getätigten Ausgaben werden in der EEF-Rechnungslegung erst dann endgültig erfasst, wenn sie vom Anweisungsbefugten und vom Rechnungsführer festgestellt worden sind. Ausgaben, die dieses doppelte Kriterium zum Jahresende nicht erfüllen, werden unter dem Posten „noch abzurechnende Vorgänge" ausgewiesen.

Unter den Ausgaben nach Kassenprinzip werden alle Auszahlungsanordnungen erfasst, die bis zum 31. Dezember 2006 von den Banken ausgeführt wurden.

Die Ausgaben nach Kassenprinzip aus dem derzeitigen EDV-gestützten Rechnungslegungssystem (OLAS) wurden anhand der zusätzlichen Informationen des Anweisungsbefugten zu den Vorfinanzierungen und Rechnungsabgrenzungsposten angepasst und in Einklang mit den Grundsätzen der Periodenrechnung gebracht.

AUFZEICHNUNG DER VORGÄNGE

Gemäß der Verfallsklausel in dem Beschluss 2005/446/EG des Rates vom 30. Mai 2005[5] wurde als Frist für die Bindung von Mitteln im Rahmen des 9. EEF der 31. Dezember 2007 festgesetzt.

Forderungen gegenüber den Mitgliedstaaten (hauptsächlich Beiträge, die noch nicht abgerufen wurden, und Zinsen für verspätete Zahlung abgerufener Mittel) müssen in den Abschlüssen erfasst werden. Die entsprechenden Posten sind in den Bilanzen der jeweiligen EEF ausgewiesen.

Entsprechend dem Grundsatz der Periodenrechnung erfassen die Jahresabschlüsse Ausgaben und Erträge während des Haushaltsjahrs unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung oder Vereinnahmung der Beträge.

VERWENDUNG VON SCHÄTZWERTEN

Entsprechend den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen werden in den Jahresabschlüssen notgedrungen Beträge ausgewiesen, die auf Schätzungen oder Annahmen der Verwaltung beruhen. Eine große Rolle spielen Schätzungen unter anderem bei Rückstellungen für künftige Aufwendungen, Risiken in Verbindung mit Forderungen sowie bei Rechnungsabgrenzungsposten. Die tatsächlichen Beträge weichen möglicherweise von den Schätzwerten ab. Etwaige Änderungen gegenüber den Schätzungen werden in dem Zeitraum ausgewiesen, in dem sie bekannt werden.

ABSCHLUSS DES 6. EEF

Angesichts des Stands der Durchführung des 6. EEF hat der Anweisungsbefugte beschlossen, diesen Fonds zum 31. Juli 2006 abzuschließen. Da eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von EEF fehlt, wurde der Saldo gemäß Teil 3 der Finanzregelung für den 9. EEF auf den 9. EEF übertragen.

Dabei wurden die Salden der zu diesem Zeitpunkt laufenden Projekte in Höhe von insgesamt 52 105 915,98 EUR übertragen.

JAHRESABSCHLÜSSE

KONSOLIDIERTE VERMÖGENSÜBERSICHT 2006 — 6., 7., 8. und 9. EEF (Mio. EUR) |

Erläuterungen | 31.12.2006 | 31.12.2005 |

Laufende Forderungen |

Ausstehende Beiträge | 1 | 0,00 | 13,72 |

Schuldner | 2 | 216,74 | 138,77 |

Netto-Vorfinanzierung | 3 | 2.808,96 | 2.304,20 |

Sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens | 4 | 0,95 | 3,31 |

Verbindungskonten | 5 | 0,00 | 0,00 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 291,50 | 662,10 |

STABEX-Sicherheitskonten | 6 | 191,60 | 371,88 |

Sondermittel für die DR Kongo | 7 | 3,42 | 19,67 |

Bankguthaben | 8 | 96,48 | 270,55 |

Aktiva insgesamt | 3.318,15 | 3.122,10 |

Laufende Verbindlichkeiten |

Abrechnungsverbindlichkeiten | 9 | 2.095,84 | 1.485,75 |

Verbindungskonten | 5 | 0,00 | 0,00 |

Passiva insgesamt | 2.095,84 | 1.485,75 |

Nettoaktiva | 1.222,31 | 1.636,35 |

Mittel und Reserven |

Abgerufenes Kapital | 10 | 29.900,00 | 27.390,00 |

Aus vorhergehenden Haushaltsjahren übertragene Ergebnisse | 11 | -26.787,49 | -24.261,09 |

Jahresergebnis | -2.924,04 | -2.526,40 |

Reserven | 12 | 1.033,84 | 1.033,84 |

Mittel und Reserven | 1.222,31 | 1.636,35 |

ÜBERSICHT ÜBER DAS WIRTSCHAFTLICHE ERGEBNIS 2006 — 6., 7., 8. und 9. EEF (Mio. EUR) |

Erläuterungen | Ausgaben 2006 nach Kassenprinzip | Zunahme Vorfinanzie-rungen | Zunahme offene Rechnungen | Ausgaben 2006 nach Perioden-rechnung | Ausgaben 2005 nach Perioden-rechnung |

Zinsen | 2.1 | 0,06 | 0,06 | 0,35 |

OPERATIVE EINNAHMEN (1) | 0,06 | 0,06 | 0,35 |

Programmierbare Hilfen | 619,64 | -131,81 | -1,88 | 749,57 | 982,45 |

Gesamtwirtschaftliche Unterstützung | 411,33 | 3,51 | 407,82 | 383,01 |

Sektorbezogene Politik | 817,83 | 260,40 | 353,81 | 911,24 | 492,16 |

AKP-interne Projekte | 423,34 | 423,08 | 339,10 | 339,36 | 198,91 |

Zinsvergünstigungen | 1,20 | 1,20 | 0,27 |

Soforthilfe | 116,33 | 17,05 | 30,84 | 130,12 | 134,92 |

Flüchtlingshilfe | 7,11 | -6,96 | -7,39 | 6,68 | 12,99 |

AIDS-Fonds | -0,01 | 0,01 | 0,00 |

Risikokapital | 63,11 | 63,11 | 60,80 |

Stabex | 189,52 | 189,52 | 66,40 |

Sysmin | 15,72 | -0,61 | 13,47 | 29,80 | 13,99 |

Übertragungen aus früheren EEF | 5,20 | 10,41 | 20,36 | 15,16 | 15,61 |

Strukturanpassung | 1,07 | 0,18 | 0,89 | 15,89 |

Entschuldung | 2,00 | 15,42 | 17,42 | 23,19 |

Institutionelle Unterstützung | 30,86 | 14,55 | 16,03 | 32,34 | 28,67 |

Ausgleich Exporterlösschwankungen | 35,36 | -23,11 | -5,65 | 52,82 | -3,32 |

Sonderfonds für die DR Kongo | 15,73 | 51,53 | 22,41 | -13,39 | 89,80 |

Operative Ausgaben | 2.755,35 | 618,20 | 796,53 | 2.933,67 | 2.515,74 |

Verwaltungs- und Finanzausgaben | 13 | 6,58 | -36,74 | -19,53 | 23,79 | 28,60 |

Gesamtausgaben nach Kassenprinzip | 14 | 2.761,93 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung | 15 | 195,39 | 581,46 | 777,00 | -0,14 | -0,19 |

GESAMTAUSGABEN nach Periodenrechnung (2) | 16 | 2.957,31 | 2.957,31 | 2.544,15 |

NETTOAUFWAND (2 - 1) | 2.957,26 | 2.957,26 | 2.543,81 |

Finanzerträge | 17 | 31,61 | 31,61 | 23,95 |

Finanzierungskosten | 18 | -0,14 | -0,14 | -0,19 |

Rückstellungen | 2.7 | 1,75 | 1,75 | -6,36 |

Überschuss/Defizit aus Finanzierungstätigkeiten (3) | 33,22 | 33,22 | 17,41 |

WIRTSCHAFTLICHES NETTOERGEBNIS (1 - 2 + 3) | -2.924,04 | -2.924,04 | -2.526,40 |

CASHFLOW-ÜBERSICHT 2006 — 6., 7., 8. und 9. EEF (Mio. EUR) |

Erläuterungen | 31.12.2006 | 31.12.2005 |

Wirtschaftliches Nettoergebnis | -2.924,04 | -2.526,40 |

Aufstockung Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen | 2.7 | -1,75 | 6,36 |

Anpassung Finanzerträge | 17 | 0,07 | -1,40 |

Anpassung operative Einnahmen | 2.1 | 0,04 | 0,30 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung | 15 | 195,39 | 59,42 |

Finanzierungskosten | 18 | 0,14 | 0,19 |

Aufstockung der Rückstellung für Bankgebühren | 9.3 | -0,04 | -0,03 |

Kürzung noch abzuschließender Vorgänge | 4 | 2,73 | 5,85 |

Cashflow aus operativen Tätigkeiten | -2.727,46 | -2.455,71 |

Beiträge der Mitgliedstaaten | 1 | 2.525,82 | 2.199,70 |

Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten | 2.525,82 | 2.199,70 |

Nettoaufstockung/-kürzung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -201,64 | -256,01 |

Kassenstand zu Beginn des Berichtszeitraums | 8 | 270,55 | 261,89 |

Saldo Stabex-Sicherheitskonten zu Beginn des Berichtszeitraums | 6 | 371,88 | 430,17 |

Saldo Sonderfonds für die DR Kongo | 7 | 19,67 | 106,83 |

Saldo Swift-Konto | 9.2 | -119,23 | 0,00 |

Saldo Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums | 542,87 | 798,88 |

Kassenstand am Ende des Berichtszeitraums | 8 | 96,48 | 270,55 |

Saldo Stabex-Sicherheitskonten am Ende des Berichtszeitraums | 6 | 191,60 | 371,88 |

Saldo Sonderfonds für die DR Kongo | 7 | 3,42 | 19,67 |

Saldo Swift-Konto | 9.2 | 49,73 | -119,23 |

Saldo Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums | 341,23 | 542,87 |

KONSOLIDIERTE ÜBERSICHT ÜBER DIE VERÄNDERUNGEN DES EIGENKAPITALBESTANDS 2006 — 6., 7., 8. und 9. EEF (Mio. EUR) |

Fondskapital | Nicht abgerufene Mittel | Abgerufenes Kapital | Kumulierte Reserven | Reserven | Eigenkapital insgesamt |

a) | b) | (c) = (a) - (b) | e) | d) | (h) = (e) + (d) + (c) |

Erläuterungen | 10 | 10 | 10 | 11 | 12 |

Abschlusssaldo 2004 | 42.250,15 | 17.210,15 | 25.040,00 | -24.261,09 | 1.033,84 | 1.812,75 |

Beiträge | -2.350,00 | 2.350,00 | 2.350,00 |

Kapitalzuwachs | 627,00 | 627,00 |

Übertragungen aus dem vorausgegangenen EEF |

Wirtschaftliches Nettoergebnis | -2.526,40 | -2.526,40 |

Sonstige Bewegungen |

Abschlusssaldo 2005 | 42.877,15 | 15.487,15 | 27.390,00 | -26.787,49 | 1.033,84 | 1.636,35 |

Beiträge | -2.510,00 | 2.510,00 | 2.510,00 |

Kapitalzuwachs | 122,00 | 122,00 |

Übertragungen aus dem vorausgegangenen EEF |

Wirtschaftliches Nettoergebnis | -2.924,04 | -2.924,04 |

Sonstige Bewegungen |

Abschlusssaldo 2006 | 42.999,15 | 13.099,15 | 29.900,00 | -29.711,53 | 1.033,84 | 1.222,31 |

VERMÖGENSÜBERSICHT 2006 — 6. EEF (Mio. EUR) |

Erläuterungen | 31.07.2006 | 31.12.2005 |

Laufende Forderungen |

Ausstehende Beiträge | 1 | 0,00 | 0,00 |

Schuldner | 2 | 0,00 | 9,13 |

Netto-Vorfinanzierung | 3 | 0,00 | 37,01 |

Sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens | 4 | 0,00 | 2,85 |

Verbindungskonten | 5 | 2.279,31 | 2.355,51 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |

STABEX-Sicherheitskonten | 6 | 0,00 | 0,00 |

Sondermittel für die DR Kongo | 7 | 0,00 | 0,00 |

Bankguthaben | 8 | 0,00 | 0,00 |

Aktiva insgesamt | 2.279,31 | 2.404,50 |

Laufende Verbindlichkeiten |

Abrechnungsverbindlichkeiten | 9 | 0,00 | 38,77 |

Verbindungskonten | 5 | 2.279,31 | 2.279,31 |

Passiva insgesamt | 2.279,31 | 2.318,07 |

Nettoaktiva | 0,00 | 86,43 |

Mittel und Reserven |

Abgerufenes Kapital | 10 | 7.560,00 | 7.560,00 |

Aus vorhergehenden Haushaltsjahren übertragene Ergebnisse | 11 | -7.290,58 | -7.243,09 |

Jahresergebnis | -10,36 | -47,49 |

Reserven | 12 | -259,06 | -182,99 |

Mittel und Reserven | 0,00 | 86,43 |

ÜBERSICHT ÜBER DAS WIRTSCHAFTLICHE ERGEBNIS 2006 — 6. EEF |

Erläuterungen | Ausgaben 2006 nach Kassenprinzip | Zunahme Vorfinanzie-rungen | Zunahme offene Rechnungen | Ausgaben 2006 nach Perioden-rechnung | Ausgaben 2005 nach Perioden-rechnung |

Zinsen | 2.1 |

OPERATIVE Einnahmen (1) |

Programmierbare Hilfen | 4,79 | -37,50 | -30,49 | 11,81 | 39,83 |

Gesamtwirtschaftliche Unterstützung |

Sektorbezogene Politik |

AKP-interne Projekte | -10,00 | -8,27 | 1,73 | 1,91 |

Zinsvergünstigungen | -0,02 |

Soforthilfe |

Flüchtlingshilfe | -0,05 | 0,05 | 0,13 |

AIDS-Fonds | -0,01 | 0,01 | 0,00 |

Risikokapital | 1,22 |

Stabex |

Sysmin | 0,04 | 0,04 | 0,04 |

Übertragungen aus früheren EEF | 0,15 | -0,11 | -0,06 | 0,21 | 0,78 |

Strukturanpassung |

Entschuldung |

Institutionelle Unterstützung |

Ausgleich Exporterlösschwankungen |

Sonderfonds für die DR Kongo |

Operative Ausgaben | 4,95 | -47,67 | -38,77 | 13,85 | 43,89 |

Verwaltungs- und Finanzausgaben | 13 | 0,00 | 0,00 | 0,11 |

Gesamtausgaben nach Kassenprinzip | 14 | 4,95 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung | 15 | 8,90 | -47,67 | -38,77 | 0,00 | -0,09 |

GESAMTAUSGABEN nach Periodenrechnung (2) | 16 | 13,85 | 13,85 | 43,92 |

NETTOAUFWAND (2 - 1) | 13,85 | 13,85 | 43,92 |

Finanzerträge | 17 |

Finanzierungskosten | 18 | 0,00 | 0,00 | -0,09 |

Rückstellungen | 2.7 | 3,49 | 3,49 | -3,48 |

Überschuss/Defizit aus Finanzierungstätigkeiten (3) | 3,49 | 3,49 | -3,57 |

WIRTSCHAFTLICHES NETTOERGEBNIS (1 - 2 + 3) | -10,36 | -10,36 | -47,49 |

VERÄNDERUNGEN DES EIGENKAPITALBESTANDS 2006 des 6. EEF (Mio. EUR) |

Fondskapital | Nicht abgerufene Mittel | Abgerufenes Kapital | Kumulierte Reserven | Reserven | Eigenkapital insgesamt |

a) | b) | (c) = (a) - (b) | e) | d) | (h) = (e) + (d) + (c) |

Erläuterungen | 10 | 10 | 10 | 11 | 12 |

Abschlusssaldo 2004 | 7.560,00 | 0,00 | 7.560,00 | -7.243,09 | -158,43 | 158,48 |

Beiträge |

Kapitalzuwachs |

Übertragungen auf den 9. EEF | -24,56 | -24,56 |

Wirtschaftliches Nettoergebnis | -47,49 | -47,49 |

Sonstige Bewegungen |

Abschlusssaldo 2005 | 7.560,00 | 0,00 | 7.560,00 | -7.290,58 | -182,99 | 86,43 |

Beiträge |

Kapitalzuwachs |

Übertragungen auf den 9. EEF | -76,06 | -76,06 |

Wirtschaftliches Nettoergebnis | -10,36 | -10,36 |

Sonstige Bewegungen |

Abschlusssaldo 2006 | 7.560,00 | 0,00 | 7.560,00 | -7.300,94 | -259,06 | 0,00 |

VERMÖGENSÜBERSICHT 2006 — 7. EEF (Mio. EUR) |

Erläuterungen | 31.12.2006 | 31.12.2005 |

Laufende Forderungen |

Ausstehende Beiträge | 1 | 0,00 | 0,00 |

Schuldner | 2 | 17,06 | 17,46 |

Netto-Vorfinanzierung | 3 | 203,75 | 287,54 |

Sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens | 4 | 0,00 | 0,00 |

Verbindungskonten | 5 | 2.279,31 | 2.279,31 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |

STABEX-Sicherheitskonten | 6 | 0,00 | 0,00 |

Sondermittel für die DR Kongo | 7 | 0,00 | 0,00 |

Bankguthaben | 8 | 0,00 | 0,00 |

Aktiva insgesamt | 2.500,12 | 2.584,30 |

Laufende Verbindlichkeiten |

Abrechnungsverbindlichkeiten | 9 | 92,62 | 148,21 |

Verbindungskonten | 5 | 1.868,50 | 1.582,59 |

Passiva insgesamt | 1.961,12 | 1.730,80 |

Nettoaktiva | 539,00 | 853,50 |

Mittel und Reserven |

Abgerufenes Kapital | 10 | 10.940,00 | 10.940,00 |

Aus vorhergehenden Haushaltsjahren übertragene Ergebnisse | 11 | -9.527,36 | -9.233,99 |

Jahresergebnis | -187,83 | -293,37 |

Reserven | 12 | -685,81 | -559,14 |

Mittel und Reserven | 539,00 | 853,50 |

ÜBERSICHT ÜBER DAS WIRTSCHAFTLICHE ERGEBNIS 2006 — 7. EEF (Mio. EUR) |

Erläuterungen | Ausgaben 2006 nach Kassenprinzip | Zunahme Vorfinanzie-rungen | Zunahme offene Rechnungen | Ausgaben 2006 nach Perioden-rechnung | Ausgaben 2005 nach Perioden-rechnung |

Zinsen | 2.1 |

OPERATIVE EINNAHMEN (1) |

Programmierbare Hilfen | 88,71 | -27,43 | -10,60 | 105,55 | 194,78 |

Gesamtwirtschaftliche Unterstützung |

Sektorbezogene Politik |

AKP-interne Projekte | -50,00 | -41,33 | 8,67 | 9,55 |

Zinsvergünstigungen | -0,01 | -0,01 | 0,02 |

Soforthilfe | -0,21 | -0,21 | 0,01 |

Flüchtlingshilfe | -0,18 | -0,18 | - 0,66 | -0,66 | 0,49 |

AIDS-Fonds |

Risikokapital | 5,46 | 5,46 | 12,23 |

Stabex | 51,71 | 51,71 | 50,40 |

Sysmin | 12,74 | 0,24 | 4,09 | 16,59 | 8,28 |

Übertragungen aus früheren EEF | 0,78 | -6,63 | -6,95 | 0,46 | 14,83 |

Strukturanpassung | 0,03 | 0,03 | 0,03 |

Entschuldung | 0,06 | 0,06 | 0,07 |

Institutionelle Unterstützung |

Ausgleich Exporterlösschwankungen |

Sonderfonds für die DR Kongo |

Operative Ausgaben | 159,24 | -84,01 | -55,59 | 187,66 | 290,69 |

Verwaltungs- und Finanzausgaben | 13 |

Gesamtausgaben nach Kassenprinzip | 14 | 159,24 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung | 15 | 28,42 | -84,01 | -55,59 |

GESAMTAUSGABEN nach Periodenrechnung (2) | 16 | 187,66 | 187,66 | 290,69 |

NETTOAUFWAND (2 - 1) | 187,66 | 187,66 | 290,69 |

Finanzerträge | 17 |

Finanzierungskosten | 18 |

Rückstellungen | 2.7 | -0,18 | -0,18 | -2,68 |

Überschuss/Defizit aus Finanzierungstätigkeiten (3) | -0,18 | -0,18 | -2,68 |

WIRTSCHAFTLICHES NETTOERGEBNIS (1 - 2 + 3) | -187,83 | -187,83 | -293,37 |

VERÄNDERUNGEN DES EIGENKAPITALBESTANDS 2006 des 7. EEF (Mio. EUR) |

Fondskapital | Nicht abgerufene Mittel | Abgerufenes Kapital | Kumulierte Reserven | Reserven | Eigenkapital insgesamt |

a) | b) | (c) = (a) - (b) | e) | d) | (h) = (e) + (d) + (c) |

Erläuterungen | 10 | 10 | 10 | 11 | 12 |

Abschlusssaldo 2004 | 10.940,00 | 0,00 | 10.940,00 | -9.233,99 | -473,06 | 1.232,96 |

Beiträge |

Kapitalzuwachs |

Übertragungen auf den 9. EEF | -86,09 | -86,09 |

Wirtschaftliches Nettoergebnis | -293,37 | -293,37 |

Sonstige Bewegungen |

Abschlusssaldo 2005 | 10.940,00 | 0,00 | 10.940,00 | -9.527,36 | -559,14 | 853,50 |

Beiträge |

Kapitalzuwachs |

Übertragungen auf den 9. EEF | -126,67 | -126,67 |

Wirtschaftliches Nettoergebnis | -187,83 | -187,83 |

Sonstige Bewegungen |

Abschlusssaldo 2006 | 10.940,00 | 0,00 | 10.940,00 | -9.715,19 | -685,81 | 539,00 |

VERMÖGENSÜBERSICHT 2006 — 8. EEF (Mio. EUR) |

Erläuterungen | 31.12.2006 | 31.12.2005 |

Laufende Forderungen |

Ausstehende Beiträge | 1 | 0,00 | 13,72 |

Schuldner | 2 | 70,61 | 55,78 |

Netto-Vorfinanzierung | 3 | 888,93 | 1.007,78 |

Sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens | 4 | 0,00 | 0,00 |

Verbindungskonten | 5 | 2.450,58 | 928,96 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |

STABEX-Sicherheitskonten | 6 | 0,00 | 0,00 |

Sondermittel für die DR Kongo | 7 | 0,00 | 0,00 |

Bankguthaben | 8 | 0,00 | 0,00 |

Aktiva insgesamt | 3.410,12 | 2.006,24 |

Laufende Verbindlichkeiten |

Abrechnungsverbindlichkeiten | 9 | 651,73 | 611,17 |

Verbindungskonten | 5 | 2.065,45 | 2.065,45 |

Passiva insgesamt | 2.717,19 | 2.676,62 |

Nettoaktiva | 692,93 | -670,38 |

Mittel und Reserven |

Abgerufenes Kapital | 10 | 11.295,00 | 8.785,00 |

Aus vorhergehenden Haushaltsjahren übertragene Ergebnisse | 11 | -7.851,95 | -6.963,08 |

Jahresergebnis | -872,26 | -888,87 |

Reserven | 12 | -1.877,85 | -1.603,43 |

Mittel und Reserven | 692,93 | -670,38 |

ÜBERSICHT ÜBER DAS WIRTSCHAFTLICHE ERGEBNIS 2006 — 8. EEF (Mio. EUR) |

Erläuterungen | Ausgaben 2006 nach Kassenprinzip | Zunahme Vorfinanzie-rungen | Zunahme offene Rechnungen | Ausgaben 2006 nach Perioden-rechnung | Ausgaben 2005 nach Perioden-rechnung |

Zinsen | 2.1 |

OPERATIVE EINNAHMEN (1) |

Programmierbare Hilfen | 477,43 | -92,87 | 5,13 | 575,43 | 714,52 |

Gesamtwirtschaftliche Unterstützung | 13,82 | 0,75 | 13,07 | 77,34 |

Sektorbezogene Politik | 16,49 | -3,05 | 3,67 | 23,21 | 8,41 |

AKP-interne Projekte |

Zinsvergünstigungen | 1,21 | 1,21 | 0,27 |

Soforthilfe | 0,22 | -0,96 | -0,20 | 0,98 | 1,04 |

Flüchtlingshilfe | 7,29 | -6,73 | -6,73 | 7,29 | 12,37 |

AIDS-Fonds |

Risikokapital | 57,65 | 57,65 | 47,35 |

Stabex | 137,80 | 137,80 | 16,00 |

Sysmin | 2,98 | -0,85 | 9,33 | 13,17 | 5,67 |

Übertragungen aus früheren EEF |

Strukturanpassung | 1,04 | 0,18 | 0,86 | 15,86 |

Entschuldung – hochverschuldete arme Länder (HIPC) und WB | 15,36 | 15,36 | 15,52 |

Institutionelle Unterstützung |

Ausgleich Exporterlösschwankungen | 20,20 | -0,49 | 10,11 | 30,80 | -18,57 |

Sonderfonds für die DR Kongo |

Operative Ausgaben | 736,15 | -104,01 | 36,66 | 876,83 | 895,78 |

Verwaltungs- und Finanzausgaben | 13 | 0,66 | -0,08 | 3,90 | 4,64 | 1,74 |

Gesamtausgaben nach Kassenprinzip | 14 | 736,81 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung | 15 | 144,65 | -104,09 | 40,56 |

GESAMTAUSGABEN nach Periodenrechnung (2) | 16 | 881,47 | 881,47 | 897,51 |

NETTOAUFWAND (2 - 1) | 881,47 | 881,47 | 897,51 |

Finanzerträge | 17 | 9,13 | 9,13 | 8,84 |

Finanzierungskosten | 18 |

Rückstellungen | 2.7 | 0,08 | 0,08 | -0,19 |

Überschuss/Defizit aus Finanzierungstätigkeiten (3) | 9,20 | 9,20 | 8,65 |

WIRTSCHAFTLICHES NETTOERGEBNIS (1 - 2 + 3) | -872,26 | -872,26 | -888,87 |

VERÄNDERUNGEN DES EIGENKAPITALBESTANDS 2006 des 8. EEF (Mio. EUR) |

Fondskapital | Nicht abgerufene Mittel | Abgerufenes Kapital | Kumulierte Reserven | Reserven | Eigenkapital insgesamt |

a) | b) | (c) = (a) - (b) | e) | d) | (h) = (e) + (d) + (c) |

Erläuterungen | 10 | 10 | 10 | 11 | 12 |

Abschlusssaldo 2004 | 12.840,00 | 6.405,00 | 6.435,00 | -6.963,08 | -1.319,54 | -1.847,63 |

Beiträge | -2.350,00 | 2.350,00 | 2.350,00 |

Kapitalzuwachs |

Übertragungen auf den 9. EEF | -283,89 | -283,89 |

Wirtschaftliches Nettoergebnis | -888,87 | -888,87 |

Sonstige Bewegungen |

Abschlusssaldo 2005 | 12.840,00 | 4.055,00 | 8.785,00 | -7.851,95 | -1.603,43 | -670,38 |

Beiträge | -2.510,00 | 2.510,00 | 2.510,00 |

Kapitalzuwachs |

Übertragungen auf den 9. EEF | -274,42 | -274,42 |

Wirtschaftliches Nettoergebnis | -872,26 | -872,26 |

Sonstige Bewegungen |

Abschlusssaldo 2006 | 12.840,00 | 1.545,00 | 11.295,00 | -8.724,21 | -1.877,85 | 692,93 |

VERMÖGENSÜBERSICHT 2006 — 9. EEF (Mio. EUR) |

Erläuterungen | 31.12.2006 | 31.12.2005 |

Laufende Forderungen |

Ausstehende Beiträge | 1 | 0,00 | 0,00 |

Schuldner | 2 | 129,07 | 56,41 |

Netto-Vorfinanzierung | 3 | 1.716,28 | 971,88 |

Sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens | 4 | 0,95 | 0,46 |

Verbindungskonten | 5 | 1.868,50 | 1.582,59 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 291,50 | 662,10 |

STABEX-Sicherheitskonten | 6 | 191,60 | 371,88 |

Sondermittel für die DR Kongo | 7 | 3,42 | 19,67 |

Bankguthaben | 8 | 96,48 | 270,55 |

Aktiva insgesamt | 4.006,30 | 3.273,43 |

Laufende Verbindlichkeiten |

Abrechnungsverbindlichkeiten | 9 | 1.351,49 | 687,61 |

Verbindungskonten | 5 | 2.664,43 | 1.219,01 |

Passiva insgesamt | 4.015,92 | 1.906,62 |

Nettoaktiva | -9,62 | 1.366,81 |

Mittel und Reserven |

Abgerufenes Kapital | 10 | 105,00 | 105,00 |

Aus vorhergehenden Haushaltsjahren übertragene Ergebnisse | 11 | -2.117,60 | -820,93 |

Jahresergebnis | -1.853,59 | -1.296,67 |

Reserven | 12 | 3.856,56 | 3.379,41 |

Mittel und Reserven | -9,62 | 1.366,81 |

ÜBERSICHT ÜBER DAS WIRTSCHAFTLICHE ERGEBNIS 2006 — 9. EEF (Mio. EUR) |

Erläuterungen | Ausgaben 2006 nach Kassenprinzip | Zunahme Vorfinanzie-rungen | Zunahme offene Rechnungen | Ausgaben 2006 nach Perioden-rechnung | Ausgaben 2005 nach Perioden-rechnung |

Zinsen | 2.1 | 0,06 | 0,06 | 0,35 |

OPERATIVE EINNAHMEN (1) | 0,06 | 0,06 | 0,35 |

Programmierbare Hilfen | 48,70 | 25,99 | 34,07 | 56,78 | 33,32 |

Gesamtwirtschaftliche Unterstützung | 397,51 | 2,76 | 394,75 | 305,66 |

Sektorbezogene Politik | 801,34 | 263,45 | 350,14 | 888,03 | 483,75 |

AKP-interne Projekte | 423,34 | 483,08 | 388,69 | 328,96 | 187,45 |

Zinsvergünstigungen |

Soforthilfe | 116,11 | 18,01 | 31,25 | 129,35 | 133,87 |

Flüchtlingshilfe |

AIDS-Fonds |

Risikokapital |

Stabex |

Sysmin |

Übertragungen aus früheren EEF | 4,27 | 17,15 | 27,37 | 14,49 |

Strukturanpassung |

Entschuldung – hochverschuldete arme Länder (HIPC) und Weltbank | 2,00 | 2,00 | 7,60 |

Institutionelle Unterstützung | 30,86 | 14,55 | 16,03 | 32,34 | 28,67 |

Ausgleich Exporterlösschwankungen | 15,16 | -22,62 | -15,76 | 22,02 | 15,25 |

Sonderfonds für die DR Kongo | 15,73 | 51,53 | 22,41 | -13,39 | 89,80 |

Operative Ausgaben | 1.855,01 | 853,89 | 854,22 | 1.855,34 | 1.285,38 |

Verwaltungs- und Finanzausgaben | 13 | 5,91 | -36,66 | -23,43 | 19,15 | 26,75 |

Gesamtausgaben nach Kassenprinzip | 14 | 1.860,93 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung | 15 | 13,42 | 817,23 | 830,79 | -0,14 | -0,10 |

GESAMTAUSGABEN nach Periodenrechnung (2) | 16 | 1.874,34 | 1.874,34 | 1.312,03 |

NETTOAUFWAND (2 - 1) | 1.874,29 | 1.874,29 | 1.311,69 |

Finanzerträge | 17 | 22,49 | 22,49 | 15,12 |

Finanzierungskosten | 18 | -0,14 | -0,14 | -0,10 |

Rückstellungen | 2.7 | -1,65 | -1,65 |

Überschuss/Defizit aus Finanzierungstätigkeiten (3) | 20,70 | 20,70 | 15,02 |

WIRTSCHAFTLICHES NETTOERGEBNIS (1 - 2 + 3) | -1.853,59 | -1.853,59 | -1.296,67 |

VERÄNDERUNGEN DES EIGENKAPITALBESTANDS 2006 des 9. EEF (Mio. EUR) |

Fondskapital | Nicht abgerufene Mittel | Abgerufenes Kapital | Kumulierte Reserven | Reserven | Eigenkapital insgesamt |

a) | b) | (c) = (a) - (b) | e) | d) | (h) = (e) + (d) + (c) |

Erläuterungen | 10 | 10 | 10 | 11 | 12 |

Abschlusssaldo 2004 | 10.910,15 | 10.805,15 | 105,00 | -820,93 | 2.984,87 | 2.268,94 |

Beiträge |

Kapitalzuwachs | 627,00 | 627,00 |

Übertragungen aus anderen EEF | 394,54 | 394,54 |

Wirtschaftliches Nettoergebnis | -1.296,67 | -1.296,67 |

Sonstige Bewegungen |

Abschlusssaldo 2005 | 11.537,15 | 11.432,15 | 105,00 | -2.117,60 | 3.379,41 | 1.366,81 |

Beiträge |

Kapitalzuwachs | 122,00 | 122,00 |

Übertragungen aus anderen EEF | 477,15 | 477,15 |

Wirtschaftliches Nettoergebnis | -1.853,59 | -1.853,59 |

Sonstige Bewegungen |

Abschlusssaldo 2006 | 11.659,15 | 11.554,15 | 105,00 | -3.971,18 | 3.856,56 | -9,62 |

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ABSCHLUSSRECHNUNGEN

Erläuterungen zur Vermögensübersicht

1. Ausstehende Beiträge

Die im Haushaltsjahr 2006 abgerufenen und eingegangenen Beiträge sind in Tabelle 1 aufgeführt. Der Beitrag der EIB umfasst die Mittel des Sonderfonds für die Demokratische Republik Kongo (siehe Erläuterung 10) und die übertragenen Mittel in Höhe von 20 Mio. EUR (siehe Erläuterung 10).

Tabelle 1 | (Mio. EUR) |

Beiträge | % | 2005 abgerufene Beiträge | 2005 eingegangene Beiträge | Am 31.12.2005 noch ausstehende Beiträge | 2006 abgerufene Beiträge | 2006 eingegangene Beiträge | Am 31.12.2006 noch ausstehende Beiträge | Abgerufene Beiträge insgesamt |

Österreich | 2,65 | 61,75 | 61,75 | 66,52 | 66,52 | 248,44 |

Belgien | 3,92 | 91,34 | 91,34 | 98,39 | 98,39 | 367,50 |

Dänemark | 2,14 | 49,86 | 49,86 | 53,71 | 53,71 | 200,63 |

Finnland | 1,48 | 34,48 | 34,48 | 37,15 | 37,15 | 138,75 |

Frankreich | 24,30 | 566,19 | 594,85 | 13,72 | 609,93 | 623,65 | 2.278,13 |

Deutschland | 23,36 | 544,29 | 544,29 | 586,34 | 586,34 | 2.190,00 |

Griechenland | 1,25 | 29,13 | 29,13 | 31,38 | 31,38 | 117,19 |

Irland | 0,62 | 14,45 | 14,45 | 15,56 | 15,56 | 58,13 |

Italien | 12,54 | 292,18 | 292,18 | 314,75 | 314,75 | 1.175,63 |

Luxemburg | 0,29 | 6,76 | 6,76 | 7,28 | 7,28 | 27,19 |

Niederlande | 5,22 | 121,63 | 121,63 | 131,02 | 131,02 | 489,38 |

Portugal | 0,97 | 22,60 | 22,60 | 24,35 | 24,35 | 90,94 |

Spanien | 5,84 | 136,07 | 136,07 | 146,58 | 146,58 | 547,50 |

Schweden | 2,73 | 63,61 | 63,61 | 68,52 | 68,52 | 255,94 |

Vereinigtes Königreich | 12,69 | 295,68 | 295,68 | 318,52 | 318,52 | 1.189,69 |

EIB 8. EEF | 20,00 | 20,00 | 120,00 |

Stabex | 1.800,00 |

8. EEF insgesamt | 2.350,00 | 2.378,66 | 13,72 | 2.510,00 | 2.523,72 | 0,00 | 11.295,00 |

EIB 9. EEF | 105,00 |

9. EEF insgesamt | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 105,00 |

INSGESAMT | 100,00 | 2.350,00 | 2.378,66 | 13,72 | 2.510,00 | 2.523,72 | 0,00 | 11.400,00 |

2. Schuldner

Dieser Posten setzt sich folgendermaßen zusammen:

Tabelle 2 | (Mio. EUR) |

Schuldner | Erläuterungen | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | Wert zum 31.12.2006 | Wert zum 31.12.2005 |

Verzugszinsen auf verspätet eingezahlte Beiträge | 2.1 | 2,09 | 2,09 | 2,13 |

Verzugszinsen auf verspätet eingezahlte Stabex-Beiträge | 2.2 | 0,79 | 0,79 | 0,79 |

Zinsen europäischer Banken | 2.3 | 0,88 | 0,88 | 0,84 |

Zinsen der Stabex-Sicherheitskonten | 2.4 | 0,61 | 0,61 | 0,72 |

Noch auszustellende Einziehungsanordnungen | 2.5 | 14,54 | 62,38 | 119,67 | 196,58 | 122,15 |

Offene Einziehungsanordnungen | 2.6 | 5,38 | 8,35 | 6,68 | 20,40 | 18,52 |

- Zweifelhafte Forderungen | 2.7 | 2,87 | 0,11 | 1,65 | 4,63 | 6,37 |

INSGESAMT | 0,00 | 17,06 | 70,61 | 129,07 | 216,74 | 138,77 |

Entsprechend dem Abkommen von Cotonou werden die Zinseinnahmen in der Vermögensübersicht zum 9. EEF ausgewiesen. Die einzige Ausnahme bilden die Zinseinnahmen der Stabex-Sicherheitskonten. Sie werden in der Vermögensübersicht zum 8. EEF ausgewiesen, weil dieses Instrument im 9. EEF nicht vorgesehen ist.

(2.1) Verzugszinsen auf verspätet eingezahlte Beiträge

Gemäß Artikel 40 Absatz 4 der Finanzregelung für den 9. EEF müssen die Mitgliedstaaten bei verspäteter Abführung der abgerufenen Beiträge Verzugszinsen zahlen. Die Zinseinnehmen können für die Finanzierung von Projekten verwendet werden. Sie erhöhen effektiv die Mittelausstattung der Fonds und sind ihre einzigen operativen Einnahmen (siehe Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis).

Tabelle 2.1 gibt Aufschluss über die den Mitgliedstaaten berechneten und von diesen gezahlten Verzugszinsen:

Tabelle 2.1 | (Mio. EUR) |

Verzugszinsen am 31.12.2006 | Stand: 31.12.2005 | 2006 fällige Zinsen | 2006 gezahlte Zinsen | Stand: 31.12.2006 |

Österreich |

Belgien | 0,01 | 0,01 |

Dänemark |

Finnland |

Frankreich | 1,04 | 0,02 | 0,05 | 1,00 |

Deutschland |

Griechenland | 0,01 | 0,01 |

Irland | 0,02 | 0,02 |

Italien |

Luxemburg |

Niederlande |

Portugal |

Spanien | 0,06 | 0,06 |

Schweden | 0,00 | 0,00 |

Vereinigtes Königreich | 1,02 | 1,02 |

INSGESAMT | 2,13 | 0,06 | 0,09 | 2,09 |

(2.2) Verzugszinsen auf verspätet eingezahlte Stabex-Beiträge

Alle Stabex-Beiträge gingen vor Beginn des Haushaltsjahres 2006 ein. Der ausgewiesene Betrag bezieht sich auf Außenstände aus dem Vorjahr und betrifft die Zinszahlungen Frankreichs.

(2.3) Zinsen der europäischen Banken und des Stabex-Hauptkontos

Bei diesem Betrag handelt es sich um die während des Haushaltsjahres 2006 auf den Konten der europäischen Banken und Stabex-Sicherheitskonten aufgelaufenen Zinsen, die jedoch erst 2007 gutgeschrieben werden.

(2.4) Zinsen der Stabex-Sicherheitskonten

Bei diesem Betrag handelt es sich um die während des Haushaltsjahres 2006 auf den Stabex-Sicherheitskonten aufgelaufenen Zinsen, die jedoch erst 2007 gutgeschrieben werden. Diese Zinsen sind Eigentum des jeweiligen Empfängerlandes.

(2.5) Noch auszustellende Einziehungsanordnungen

Der Anweisungsbefugte hat in Anwendung der Grundsätze der Periodenrechnung den Betrag der einzuziehenden Vorschüsse geschätzt, für die die Einziehungsanordnungen noch auszustellen sind.

Die Einzelheiten sind der Tabelle 2.2 zu entnehmen.

Tabelle 2.2 | (Mio. EUR) |

Noch auszustellende Einziehungsanordnungen | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | INSGESAMT |

Wert zum 31.12.2006 | 14,54 | 62,38 | 119,67 | 196,58 |

Wert zum 31.12.2005 | 2,38 | 15,38 | 53,19 | 51,19 | 122,15 |

Anstieg | -2,38 | -0,85 | 9,19 | 68,48 | 74,44 |

(2.6) Einziehungsanordnungen

Der Abschlusssaldo bei den Einziehungsanordnungen gibt den Wert der im Laufe des Jahres ausgestellten und zum Jahresende noch offenen Einziehungsanordnungen wieder.

(2.7) Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen

Entsprechend dem IPSAS-Grundsatz Nr. 19 hat der Rechnungsführer bei den Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen folgende Variablen zugrunde gelegt:

- Alter der Forderung: Rückstellung von 20% des Wertes in Euro je Fälligkeitsjahr,

- Bewertung des Risikos einer Nichteinziehung in Zusammenarbeit mit dem Anweisungsbefugten.

Etwaige wechselkursbedingte Verluste (bei nicht auf Euro lautenden Einziehungsanordnungen) sind unerheblich und werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Die Einzelheiten sind Tabelle 2.4 zu entnehmen:

Tabelle 2.4 | (Mio. EUR) |

Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | INSGESAMT |

Stand: 31.12.2006 | 2,87 | 0,11 | 1,65 | 4,63 |

Stand: 31.12.2005 | 3,49 | 2,69 | 0,19 | 6,37 |

Anstieg | -3,49 | 0,18 | -0,08 | 1,65 | -1,75 |

3. Netto-Vorfinanzierung

Entsprechend den Grundsätzen der Periodenrechnung werden Vorschüsse als Aktiva behandelt. Die Angaben zu den offenen Vorfinanzierungen wurden vom Anweisungsbefugten vorgelegt (siehe Tabelle 3.1) und unter Berücksichtigung der offenen Einziehungen bei den Vorschüssen sowie der noch auszustellenden Einziehungsanordnungen nach unten berichtigt: Tabelle 3

Tabelle 3 | (Mio. EUR) |

Netto-Vorfinanzierung | Erläuterungen | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | Stand am 31.12.2006 | Stand am 31.12.2005 |

Vorfinanzierung | 3.1 | 223,67 | 959,66 | 1.841,04 | 3.024,37 | 2.442,90 |

Vorschüsse für die Verwaltung von Stipendien | 3.2 | 1,58 | 1,58 | 1,96 |

- Offene Einziehungsanordnungen | 2.3 | 5,38 | 8,35 | 6,68 | 20,40 | 18,52 |

- Noch auszustellende Einziehungsanordnungen | 2.5 | 14,54 | 62,38 | 119,67 | 196,58 | 122,15 |

INSGESAMT | 0,00 | 203,75 | 888,93 | 1.716,28 | 2.808,96 | 2.304,20 |

(3.1) Vorfinanzierung

In zahlreichen Verträgen ist vorgesehen, dass vor Beginn der vereinbarten Arbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen Vorschüsse zu zahlen sind. Teilweise sehen die vertraglichen Zahlungsregelungen auch die Leistung von Abschlagszahlungen auf Vorlage von Fortschrittsberichten vor. Über die Vorschüsse, die üblicherweise in der Währung des Landes oder Gebietes gezahlt werden, in dem das betreffende Projekt angesiedelt ist, führt der Anweisungsbefugte getrennt Buch, um die Abrechnung zu erleichtern.

Die nachstehende Übersicht gibt Aufschluss über die in der Rechnungslegung des Anweisungsbefugten erfassten, zum Jahresende noch abzurechnenden Vorschüsse (ausgenommen Vorschüsse für Strukturanpassungsprogramme und das Programm direkte Haushaltszuschüsse). Bei der Umrechnung in Euro wird der amtliche Wechselkurs vom 31. Dezember 2006 zugrunde gelegt.

Tabelle 3.1 | (Mio. EUR) |

Vorfinanzierung | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | INSGESAMT |

Wert zum 31.12.2006 | 223,67 | 959,66 | 1.841,04 | 3.024,37 |

Wert zum 31.12.2005 | 47,67 | 307,68 | 1.063,75 | 1.023,80 | 2.442,90 |

Anstieg | -47,67 | -84,01 | -104,09 | 817,23 | 581,46 |

(3.2) Vorschüsse für die Verwaltung von Stipendien

Dieser Betrag entspricht den Vorschüssen an externe Einrichtungen für die Verwaltung von Stipendien.

4. Sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens

Dieser Betrag umfasst sämtliche Zahlungen/Einnahmen, die noch endgültig den einzelnen Projekten zugerechnet werden müssen. Einzelheiten sind der Tabelle 4 zu entnehmen.

Tabelle 4 | (Mio. EUR) |

Sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens | 6. EEF | 9. EEF | Wert zum 31.12.2006 | Wert zum 31.12.2005 |

Noch abzuschließende Zahlungen | 2,65 | 2,65 | 2,85 |

Abwertung | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Noch abzuschließende Einnahmen | -2,12 | -2,12 | -0,06 |

Offene Einziehungsanordnungen (Verrechnungen) | 0,42 | 0,42 | 0,51 |

INSGESAMT | 0,00 | 0,95 | 0,95 | 3,31 |

5. Verbindungskonten

Aus Gründen der Effizienz gibt es für alle in Ausführung befindlichen EEF einen gemeinsamen Kassenbestand. Daraus ergeben sich Transaktionen zwischen den einzelnen EEF, die über Verbindungskonten zwischen den Abschlüssen ausgeglichen werden.

Die Tabellen 5 und 5.1. geben eine Übersicht über die Saldi der Verbindungskonten zum 31.12.2006.

Tabelle 5 | (Mio. EUR) |

Verbindungskonten | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | Wert zum 31.12.2006 | Wert zum 31.12.2005 |

vom/auf den 6. EEF | 2.279,31 | -2.065,45 | -213,85 | -76,20 |

vom/auf den 7. EEF | -2.279,31 | 1.868,50 | -410,80 | -696,71 |

vom/auf den 8. EEF | 2.065,45 | -2.450,58 | -385,12 | 1.136,49 |

vom/auf den 9. EEF | 213,85 | -1.868,50 | 2.450,58 | 795,93 | -363,58 |

0,00 | 410,80 | 385,12 | -795,93 | 0,00 | 0,00 |

Tabelle 5.1 | (Mio. EUR) |

Verbindungskonten | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | INSGESAMT |

2006 |

Aktiva | 2.279,31 | 2.279,31 | 2.450,58 | 1.868,50 | 8.877,69 |

Passiva | 2.279,31 | 1.868,50 | 2.065,45 | 2.664,43 | 8.877,69 |

Insgesamt 2006 | 0,00 | 410,80 | 385,12 | -795,93 | 0,00 |

2005 |

Aktiva | 2.355,51 | 2.279,31 | 928,96 | 1.582,59 | 7.146,37 |

Passiva | 2.279,31 | 1.582,59 | 2.065,45 | 1.219,01 | 7.146,37 |

Insgesamt 2005 | 76,20 | 696,71 | -1.136,49 | 363,58 | 0,00 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

6. STABEX-Sicherheitskonten

Diese Rubrik entspricht dem Saldo der Stabex-Sicherheitskonten, die im Namen der verschiedenen Empfängerländer eröffnet wurden. Die Verteilung nach Ländern geht aus Tabelle 6 hervor:

Tabelle 6 | (Mio. EUR) |

EEF | Stand: 31.12.2005 | Zinsen | Zahlungen | Stand: 31.12.2006 |

BENIN | 8. EEF | 0,05 | 0,00 | 0,00 | 0,05 |

BURKINA FASO | 8. EEF | 0,76 | 0,02 | 0,00 | 0,78 |

BURUNDI | 7./8. EEF | 26,40 | 0,74 | 0,51 | 26,62 |

KAMERUN | 8. EEF | 5,37 | 0,15 | 0,00 | 5,52 |

KOMOREN | 8. EEF | 0,05 | 0,00 | 0,00 | 0,06 |

DOMINICA | 8. EEF | 5,28 | 0,15 | 5,17 | 0,26 |

ÄTHIOPIEN | 8. EEF | 0,90 | 0,03 | 0,00 | 0,93 |

GAMBIA | 8. EEF | 1,00 | 0,03 | 0,00 | 1,03 |

GRENADA | 8. EEF | 0,33 | 0,01 | 0,00 | 0,34 |

GUINEA-BISSAU | 8. EEF | 0,33 | 0,01 | 0,00 | 0,34 |

CÔTE D'IVOIRE | 8. EEF | 42,83 | 1,05 | 28,03 | 15,85 |

JAMAIKA | 8. EEF | 0,58 | 0,02 | 0,00 | 0,60 |

MADAGASKAR | 8. EEF | 13,81 | 0,37 | 13,53 | 0,65 |

MALAWI | 8. EEF | 0,91 | 0,03 | 0,00 | 0,94 |

MAURETANIEN | 8. EEF | 17,72 | 0,50 | 0,00 | 18,22 |

PAPUA-NEUGUINEA | 8. EEF | 0,66 | 0,02 | 0,00 | 0,68 |

RUANDA | 8. EEF | 5,73 | 0,16 | 0,00 | 5,89 |

SENEGAL | 8. EEF | 10,05 | 0,28 | 0,00 | 10,33 |

SIERRA LEONE | 8. EEF | 3,05 | 0,09 | 0,00 | 3,13 |

ST. LUCIA | 8. EEF | 13,67 | 0,38 | 0,00 | 14,05 |

SALOMONINSELN | 8. EEF | 14,03 | 0,10 | 14,06 | 0,08 |

SUDAN | 7./8. EEF | 150,56 | 3,96 | 100,00 | 54,52 |

ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN | 8. EEF | 3,94 | 0,11 | 0,00 | 4,05 |

VEREINIGTE REPUBLIK TANSANIA | 8. EEF | 30,86 | 0,50 | 17,36 | 14,00 |

TONGA | 8. EEF | 0,09 | 0,00 | 0,00 | 0,09 |

UGANDA | 8. EEF | 20,12 | 0,47 | 10,87 | 9,72 |

SIMBABWE | 8. EEF | 2,82 | 0,08 | 0,00 | 2,90 |

Stabex insgesamt | 371,88 | 9,24 | 189,52 | 191,60 |

Der Saldo der Stabex-Sicherheitskonten entspricht dem Gesamtbetrag der verfügbaren Stabex-Mittel, die zu einem späteren Zeitpunkt an die einzelnen AKP-Empfängerstaaten überwiesen werden. Dieser Gesamtbetrag bezieht sich auf den 8. EEF, ausgenommen 8,23 Mio. EUR für Burundi und 2,51 Mio. EUR für Sudan, die unter den 7. EEF fielen.

Zusätzlich zu diesen Mitteln gibt es weitere Stabex-Mittel, die sich bei AKP-Empfängerstaaten befinden. Sobald sich die Kommission und der (AKP-)Empfängerstaat über die Verwendung der Stabex-Mittel geeinigt haben, unterzeichnen beide Parteien ein Transferübereinkommen. Entsprechend Artikel 211 des Lomé-IV-Abkommens[6] (in der geänderten Fassung) werden die Mittel auf ein im Namen des AKP-Staats eröffnetes zinstragendes Konto mit zweifacher Zeichnungsberechtigung (Kommissionsbeamter und Empfängerstaat) überwiesen. Der Kommissionsbeamte hat die Zeichnungsbefugnis für das Konto, damit sichergestellt wird, dass die Mittel planungsgemäß ausgezahlt werden. Die Mittel gehören dem AKP-Staat, als solche werden sie nicht als Aktiva in den EEF-Jahresabschlüssen ausgewiesen. Ausführliche Informationen zu diesen Abschlüssen können dem EEF-Jahresbericht über das Finanzmanagement entnommen werden.

7. Sonderfonds für die DR Kongo

Dieser Saldo entspricht den gemäß der Entscheidung 2003/583/EG des Rates[7] für die Demokratische Republik Kongo verfügbaren Beträgen.

8. Bankguthaben

Gemäß Artikel 129 der Finanzregelung für den 9. EEF wird dieser Saldo in der Vermögensübersicht des 9. EEF ausgewiesen. Die Bankguthaben sind in Tabelle 7 aufgeschlüsselt.

Tabelle 7 | (Mio. EUR) |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Erläuterungen | Stand: 31.12.2006 | Stand: 31.12.2005 |

Sonderkonten | 8.1 | 3,55 | 1,53 |

Zahlstellen in den AKP-Staaten | 8.2 | 59,37 | 47,86 |

Zahlstellen in Europa | 8.3 | 21,29 | 207,99 |

Stabex-Sichtkonto | 8.4 | 12,17 | 12,17 |

In Überweisung befindliche Mittel | 8.5 | 0,10 | 1,00 |

INSGESAMT | 96,48 | 270,55 |

(8.1) Sonderkonten

Hierbei handelt es sich um Konten bei den Zentralbanken der Mitgliedstaaten, auf die die EEF-Beiträge eingezahlt werden. Der Rechnungsführer nimmt von diesen Konten Überweisungen an die Zahlstellen in Europa vor.

(8.2) Zahlstellen in den AKP-Staaten

Hierbei handelt es sich um die Saldi der in den AKP-Staaten geführten Bankkonten, die zur Abwicklung von Zahlungen in lokaler Währung im Empfängerstaat genutzt werden. Diese Konten lauten üblicherweise auf Euro, können jedoch auch in der Währung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union geführt werden.

(8.3) Zahlstellen in Europa

Bei Geschäftsbanken in den Mitgliedstaaten (EU-15) und der EIB geführte Konten, die auf Euro lauten und der Abwicklung von Zahlungen an Empfänger im Hoheitsgebiet der Union oder in Nichtmitgliedstaaten dienen. Diese Zahlungen werden grundsätzlich in Euro, teilweise aber auch in anderen Währungen geleistet. Die Mittel dieser Konten werden außerdem zur Auffüllung der Bankkonten in den verschiedenen AKP-Staaten und des Verbindungskontos zum Gesamthaushaltsplan genutzt.

(8.4) Stabex-Sichtkonto

Dieser Betrag entspricht dem Saldo des Stabex-Hauptkontos. Sobald dem Anweisungsbefugten die entsprechenden Weisungen vorliegen, erhält Togo im Wege einer Überweisung auf ein Sicherheitskonto 8,47 Mio. EUR. Der verbleibende Betrag von 3,69 Mio. EUR wird im Laufe des Jahres 2007 an die allgemeine Reserve für die langfristige Entwicklung zurücküberwiesen.

Die Zinserträge dieses Kontos werden regelmäßig auf das EEF-Hauptkonto überwiesen und gemäß den Artikeln 1.3 und 9 des Internen Abkommens verwendet.

(8.5) In Überweisung befindliche Mittel

Verschiedene Überweisungen zur Auffüllung der Mittel, die vor Jahresende ergingen, wurden von der Empfängerbank erst 2007 verbucht.

Laufende Verbindlichkeiten

9. Abrechnungsverbindlichkeiten

Der Gesamtsaldo dieses Postens ist in Tabelle 8 ausgewiesen.

Tabelle 8 | (Mio. EUR) |

Abrechnungsverbindlichkeiten | Erläuterungen | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | Wert zum 31.12.2006 | Wert zum 31.12.2005 |

Im Voraus eingegangene Beiträge | 9.1 | 3,49 | 3,49 | 1,40 |

Verbindungskonto Gesamthaushaltsplan | 9.2 | -49,73 | -49,73 | 119,23 |

Rückstellung für Bankgebühren | 9.3 | -0,02 | -0,02 | 0,02 |

Rechnungsabgrenzungsposten | 92,62 | 651,73 | 1.397,75 | 2.142,10 | 1.365,10 |

Nicht abgewickelte Zahlungen | 9.4 | 4,02 | 26,58 | 79,69 | 110,29 | 22,81 |

Förderfähigkeit noch nicht bestätigt | 9.5 | 9,31 | 42,99 | 54,89 | 107,19 | 116,32 |

Noch nicht eingegangene Rechnungen | 9.6 | 79,29 | 582,17 | 1.263,17 | 1.924,62 | 1.225,97 |

INSGESAMT | 0,00 | 92,62 | 651,73 | 1.351,49 | 2.095,84 | 1.485,75 |

(9.1) Im Voraus eingegangene Beiträge

Wie aus Tabelle 8.1 hervorgeht, wurden einige Beiträge von den Mitgliedstaaten im Voraus eingezahlt:

Tabelle 8.1 | (Mio. EUR) |

Im Voraus eingegangene Beiträge | Stand: 31.12.2006 | Stand: 31.12.2005 |

Irland | 3,49 | 1,40 |

INSGESAMT | 3,49 | 1,40 |

(9.2) Verbindungskonto zum Gesamthaushaltsplan

Seit Beginn des Haushaltsjahres 2005 werden die Zahlungen innerhalb der Union in Euro oder in anderen Währungen via SWIFT über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Kommission ausgeführt. Zu diesem Zweck wurde ein Sichtkonto eröffnet. Dieses Konto ist in der Cashflow-Tabelle als Zahlungsmitteläquivalent ausgewiesen.

(9.3) Rückstellung für Bankgebühren

Dieser Posten umfasst sämtliche Transaktionen im Zusammenhang mit Bankgebühren für das zum 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr, mit denen die jeweiligen Bankkonten nach Jahresende belastet wurden.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Daten aus dem derzeitigen EDV-gestützten Rechnungslegungssystem des EEF (OLAS) wurden angepasst und in Einklang mit den Grundsätzen der Periodenrechnung gebracht. Der Anweisungsbefugte hat weitere Angaben gemacht. Dieser Posten umfasst nicht abgewickelte Zahlungen, Beträge, deren Förderfähigkeit noch nicht bestätigt ist und eine Schätzung der noch nicht eingegangenen Rechnungen auf der Grundlage des Durchführungsstands der Projekte.

(9.4) Nicht abgewickelte Zahlungen

Hierbei handelt es sich um Zahlungen, die vor dem 31. Dezember 2006 bewilligt und von der Bank 2007 ausgeführt wurden. Die in den Büchern des Anweisungsbefugten ausgewiesenen Beträge sind in Tabelle 8.2 erfasst:

Tabelle 8.2 | (Mio. EUR) |

Nicht abgewickelte Zahlungen | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | INSGESAMT |

Wert zum 31.12.2006 | 4,02 | 26,58 | 79,69 | 110,29 |

Wert zum 31.12.2005 | 1,17 | 2,67 | 13,42 | 5,54 | 22,81 |

Anstieg | -1,17 | 1,35 | 13,16 | 74,14 | 87,48 |

(9.5) Förderfähigkeit noch nicht bestätigt

Hierbei handelt es sich um vor Ablauf des Haushaltsjahres 2006 eingegangene Rechnungen, die zum 31.12.2006 noch nicht geprüft wurden. Die in den Büchern des Anweisungsbefugten ausgewiesenen Beträge sind in Tabelle 8.3 erfasst:

Tabelle 8.3 | (Mio. EUR) |

Förderfähigkeit noch nicht bestätigt | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | INSGESAMT |

Wert zum 31.12.2006 | 9,31 | 42,99 | 54,89 | 107,19 |

Wert zum 31.12.2005 | 1,14 | 11,62 | 50,14 | 53,43 | 116,32 |

Anstieg | -1,14 | -2,31 | -7,15 | 1,46 | -9,13 |

(9.6) Noch nicht eingegangene Rechnungen

Bereits angefallene, jedoch noch nicht in Rechnung gestellte Aufwendungen. Die vom Anweisungsbefugten veranschlagten Beträge sind in Tabelle 8.4 ausgewiesen.

Tabelle 8.4 | (Mio. EUR) |

Noch nicht eingegangene Rechnungen | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | INSGESAMT |

Wert zum 31.12.2006 | 79,29 | 582,17 | 1.263,17 | 1.924,62 |

Wert zum 31.12.2005 | 36,45 | 133,92 | 547,61 | 507,99 | 1.225,97 |

Anstieg | -36,45 | -54,64 | 34,56 | 755,18 | 698,65 |

Mittel und Reserven

10. Abgerufenes Kapital

Einzelheiten sind Tabelle 9 zu entnehmen:

Tabelle 9 | (Mio. EUR) |

Eigenkapitalbestand 2006 | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | EEF insgesamt |

Fondskapital (a) | 7.560,00 | 10.940,00 | 12.840,00 | 11.659,15 | 42.999,15 |

Nicht abgerufene Mittel (b) | 1.545,00 | 11.554,15 | 13.099,15 |

Abgerufenes Kapital (a) - (b) | 7.560,00 | 10.940,00 | 11.295,00 | 105,00 | 29.900,00 |

Eigenkapitalbestand 2005 |

Fondskapital (a) | 7.560,00 | 10.940,00 | 12.840,00 | 11.537,15 | 42.877,15 |

Nicht abgerufene Mittel (b) | 4.055,00 | 11.432,15 | 15.487,15 |

Abgerufenes Kapital (a) - (b) | 7.560,00 | 10.940,00 | 8.785,00 | 105,00 | 27.390,00 |

Das Fondskapital ist der Gesamtbetrag der Mittel, die von den Mitgliedstaaten gemäß den jeweiligen Internen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und den Empfängerstaaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) sowie den Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) in den jeweiligen EEF einzuzahlen sind.

Die ursprüngliche Dotation des (laufenden) 9. EEF betrug ursprünglich 10 555,15 Mio. EUR und wurde 2004 zwischenzeitlich gemäß der Entscheidung 2003/583/EG des Rates mit Mitteln der EIB um 105 Mio. EUR aufgestockt. Diese zusätzliche Mittelausstattung ist für die Durchführung von Maßnahmen in der Demokratischen Republik Kongo bestimmt.

Artikel 2 Absatz 2 des Internen Abkommens für den 9. EEF sieht eine Reserve von 1 Mrd. EUR vor. 2004 wurden gemäß dem Beschluss 2004/289/EG des Rates 250 Mio. EUR für die Einrichtung von Wasseranlagen in den AKP-Ländern freigegeben. Weitere 627 Mio. EUR wurden 2005 gemäß den Beschlüssen Nr. 6/2005[8] und Nr. 7/2005[9] des AKP-EG-Ministerrates vom 22.11.2005 freigegeben. 2006 wurden nach der Verabschiedung der Berichtigungen der Beschlüsse Nr. 6/2005[10] und Nr. 7/2005[11] des AKP-EG-Ministerrates 122 Mio. EUR freigegeben. Der verbleibende Betrag wird 2007 freigegeben.

Die nicht abgerufenen Mittel entsprechen der noch nicht abrufbaren ursprünglichen Dotation der Mitgliedstaaten.

Das abgerufene Kapital entspricht den Beträgen, deren Überweisung auf die Sonderkonten der Mitgliedstaaten gemäß dem Verfahren in Artikel 8 der Finanzregelung angefordert wurde. Artikel 8 sieht vor, dass die Kommission jährlich eine Aufstellung der Zahlungen für das folgende Haushaltsjahr und einen Fälligkeitsplan für den Abruf der Beiträge erstellt und diese dem Rat übermittelt. Dabei muss sie die Höhe des angeforderten Betrags unter Bezugnahme auf ihre Möglichkeiten zur Bereitstellung der Mittel im vorgeschlagenen Umfang begründen.

Die Beiträge für den 8. EEF wurden noch nicht vollständig abgerufen. Nur die für die Durchführung von Maßnahmen in der Demokratischen Republik Kongo bestimmten 105 Mio. EUR wurden bisher vom 9. EEF abgerufen. 2005 beschlossen die Mitgliedstaaten eine Übertragung von 20 Mio. EUR von den EEF-Konten der EIB auf die EEF-Konten der Kommission und eine entsprechende Kürzung der fälligen Beiträge der Mitgliedstaaten. Die im Haushaltsjahr abgerufenen und eingegangenen Beiträge sind in Tabelle 1 aufgeführt (siehe Anmerkung 1).

11. Kumulierte Reserven - aus vorhergehenden Haushaltsjahren übertragene Ergebnisse

Die kumulierten Reserven umfassen die aus vorhergehenden Haushaltsjahren übertragenen Ergebnisse und das wirtschaftliche Nettoergebnis des Haushaltsjahres (siehe Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis). In den Tabellen 10 und 10.1 sind die kumulierten Reserven bis 31.12.2004 zusammengefasst (siehe auch die Erläuterungen zur Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis).

Tabelle 10 | (Mio. EUR) |

Kumulierte Reserven zum 31.12.2004 | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | Stand: 31.12.2004 |

Kumulierte Zinsen zum 31.12.2004 | 37,78 | 400,74 | 72,04 | 9,02 | 519,58 |

- Kumulierte Zahlungen zum 31.12.2004 | 7.312,25 | 9.849,57 | 7.531,11 | 1.225,49 | 25.918,42 |

- Rückstellungen | 0,01 | 0,01 | 0,02 |

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung | 31,39 | 214,86 | 495,98 | 395,54 | 1.137,77 |

INSGESAMT | -7.243,09 | -9.233,99 | -6.963,08 | -820,93 | -24.261,09 |

Tabelle 10.1 | (Mio. EUR) |

Kumulierte Zinsen zum 31.12.2004 | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | Wert zum 31.12.2004 |

Kapitalisierte Zinsen | 13,70 | 49,00 | 35,45 | 1,80 | 99,95 |

STABEX-Zinsen | 24,08 | 319,89 | 343,97 |

EIB-Zinsen | 3,41 | 0,12 | 3,53 |

Zinsen europäischer Banken | 22,47 | 4,45 | 26,92 |

Verzugszinsen auf verspätet eingezahlte Beiträge | 5,96 | 1,86 | 0,73 | 8,56 |

Zinsen der Stabex-Sicherheitskonten | 34,73 | 34,73 |

Zinsen der Sonderbeiträge für die DR Kongo | 1,92 | 1,92 |

INSGESAMT | 37,78 | 400,74 | 72,04 | 9,02 | 519,58 |

12. Reserven

In diesen Posten gehen die Auffüllung der Stabex-Mittel des 6. EEF und Mittelübertragungen aus anderen EEF (wie in Tabelle 11 ausgewiesen) ein.

Tabelle 11 | (Mio. EUR) |

Reserven | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | Stand: 31.12.2004 |

Übertragungen von/auf andere EEF | -343,53 | -473,06 | -1.319,54 | 2.984,87 | 848,74 |

Auffüllung der Stabex-Mittel | 185,10 | 185,10 |

INSGESAMT | -158,43 | -473,06 | -1.319,54 | 2.984,87 | 1.033,84 |

Die Auffüllung der Stabex-Mittel (185,10 Mio. EUR) umfasst die direkten Beiträge der AKP-Staaten (zur Auffüllung der Mittel) und die auf Antrag der AKP-Staaten verringerten Transferansprüche. Mit Beschluss des AKP-EWG-Ministerrates vom 19. November 1991 wurde die Verpflichtung zur Auffüllung der Stabex-Mittel aufgehoben.

Nach dem Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou wurde das Kapital der vorherigen EEF nach deren Abschluss in den 9. EEF übertragen. Durch die von anderen EEF übertragenen Mittel erhöht sich die Mittelausstattung des aufnehmenden Fonds, während sich die der Mittelausstattung der abgebenden Fonds verringert. Die Gesamtbeträge sind in Tabelle 11.1 angegeben.

Tabelle 11.1 | (Mio. EUR) |

Übertragungen zwischen den EEF | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | Konsolidiert | Wert zum 31.12.2006 |

vom/auf den 4. EEF | 144,32 | 144,32 |

vom/auf den 5. EEF | 177,63 | 526,78 | 704,41 |

vom/auf den 6. EEF | 181,76 | 94,00 | 490,36 | 766,12 | 766,12 |

vom/auf den 7. EEF | -181,76 | 532,82 | 861,54 | 1.212,59 | 1.212,59 |

vom/auf den 8. EEF | -94,00 | -532,82 | 2.504,67 | 1.877,85 | 1.877,85 |

vom/auf den 9. EEF | -490,36 | -861,54 | -2.504,67 | -3.856,56 | -3.856,56 |

INSGESAMT | -444,16 | -685,81 | -1.877,85 | 3.856,56 | 0,00 | 848,74 |

Erläuterungen zur Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis

13. Verwaltungsausgaben

Dieser Posten umfasst Verwaltungs- und Finanzierungsausgaben, die über Bankzinsen finanziert werden. Beim 8. und 9. EEF fallen unter diesen Posten die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Dekonzentration gemäß Artikel 1 Absatz 3, Artikel 4 und Artikel 9 des Internen Abkommens. Diese Aufwendungen sind in Tabelle 12 aufgeschlüsselt.

Gemäß dem Beschluss 2005/599/EG des Rates vom 21.6.2005 wurde ein zusätzlicher Betrag von 90 Mio. EUR aus der AKP-internen Dotation zur Finanzierung der Dekonzentration umgeschichtet. 2006 beliefen sich die Ausgaben für Personal und Infrastruktur unter diesem Posten auf 62,9 Mio. EUR.

Anpassungen aufgrund der Periodenrechnung – jährlicher Anstieg | Erläuterungen | 6. EEF | 7. EEF | 8. EEF | 9. EEF | Anstieg 2006 |

- Vorfinanzierung | 3 | -47,67 | -84,01 | -104,09 | 817,23 | 581,46 |

- Finanzierungskosten | 18 | 0,00 | -0,14 | -0,14 |

Rechnungsabgrenzungs-posten | -38,77 | -55,59 | 40,56 | 830,79 | 777,00 |

Nicht abgewickelte Zahlungen | 9.6 | -1,17 | 1,35 | 13,16 | 74,14 | 87,48 |

Förderfähigkeit noch nicht bestätigt | 9.7 | -1,14 | -2,31 | -7,15 | 1,46 | -9,13 |

Noch nicht eingegangene Rechnungen | 9.8 | -36,45 | -54,64 | 34,56 | 755,18 | 698,65 |

Rechnungsabgrenzungs-posten insgesamt | 8,90 | 28,42 | 144,65 | 13,42 | 195,39 |

16. Gesamtausgaben nach der Periodenrechnung

Die Projektausgaben 2006 der einzelnen Fonds wurden entsprechend den einschlägigen internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen neu berechnet. Nach Umstellung der Konten auf das neue IT-System (ABAC) werden die Ausgaben für die jeweiligen Beihilfeinstrumente ab dem Haushaltsjahr 2008 nach der Periodenrechnung ausgewiesen.

17. Finanzerträge

Die Zinseinnahmen sind in der Vermögensübersicht zum 9. EEF ausgewiesen. Beim 8. EEF sind lediglich die Zinserträge der Stabex-Sicherheitskonten ausgewiesen, die beim 9. EEF nicht mehr bestehen.

Die jeweiligen Finanzerträge sind in Tabelle 14 erfasst:

Tabelle 14 | (Mio. EUR) |

Zinserträge 2006 | Erläuterungen | 8. EEF | 9. EEF | Wert zum 31.12.2006 | Wert zum 31.12.2005 |

EIB-Zinsen | 17.1 | 10,56 | 10,56 | 0,23 |

Zinsen europäischer Banken | 17.1 | 11,44 | 11,44 | 13,70 |

Zinsen bei Einziehungen | 17.2 | 0,00 | 0,00 | 0,12 |

Zinsen der Stabex-Sicherheitskonten | 17.3 | 9,13 | 9,13 | 8,84 |

Zinsen des Sonderbeitrags DR Kongo | 17.3 | 0,49 | 0,49 | 1,07 |

Zinserträge insgesamt | 9,13 | 22,49 | 31,61 | 23,95 |

(17.1) EIB-Zinsen und Zinsen europäischer Banken

Die bei den Zahlstellen in Europa (einschließlich Stabex-Hauptkonto) angefallenen Zinsen können gemäß Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 9 des Internen Abkommens zur Finanzierung von Projekten verwendet werden.

Unter diesem Posten werden Zinsen auf Bankeinlagen ausgewiesen, die für die Finanzierung dieser Projekte gebunden werden können. Diese Zinserträge erhöhen effektiv die Mittelausstattung der Fonds.

(17.2) Verzugszinsen auf verspätete Zahlungen bei Einziehungsanordnungen

Diese Zinsen werden fällig, wenn Einziehungsanordnungen verspätet Folge geleistet wird. Sie können für die Finanzierung von Projekten verwendet werden. Diese Zinserträge erhöhen effektiv die Mittelausstattung der Fonds.

(17.3) Zinsen der Stabex-Sicherheitskonten und des Sonderkontos für die Demokratische Republik Kongo

Dieser Posten erfasst die kumulierten Erträge der Stabex-Sicherheitskonten und des Sonderkontos für die DR Kongo. Diese Erträge erhöhen die Gesamtmittelausstattung der Fonds nur scheinbar, zumal sämtliche Erträge dieser Konten ausschließlich für den jeweiligen Verwendungszweck und Empfängerstaat bestimmt sind.

18. Finanzierungskosten

Diese Kosten wurden bis zum Haushaltsjahr 2004 als Teil der Verwaltungskosten ausgewiesen. Aus Gründen der Transparenz werden sie nunmehr in einer gesonderten Rubrik erfasst. Einzelheiten siehe Tabelle 12.

ANPASSUNG BESTIMMTER DATEN DES JAHRESABSCHLUSSES 2005

Im Hinblick auf den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsatz „Vergleichbarkeit der Daten“ und den internationalen Rechnungslegungsgrundsatz IPSAS Nr. 3 wurden einige Zahlen für 2005 angepasst.

2003 war die Rechnungslegungsmethode für Stabex-Ausgaben geändert worden. In den vorhergehenden Jahren wurden auf die Stabex-Sicherheitskonten überwiesene Beträge so behandelt, als ob es sich um Zahlungen handelte, und in der Übersicht über Einnahmen und Ausgaben als Aufwand verbucht.

Da es sich bei den Stabex-Sicherheitskonten jedoch um allein vom Rechnungsführer kontrollierte Bankkonten handelt, wurde es als sinnvoller angesehen, diese Überweisungen nicht als Ausgaben einzustufen und frühere Vorgänge entsprechend zu ändern.

Ab 2003 und während des Neuzuordnungszeitraums entsprachen die transitorischen Stabex-Aufwendungen dem Gesamtbetrag der auf die Sicherheitskonten überwiesenen Stabex-Mittel, die zu einem späteren Zeitpunkt an die einzelnen AKP-Empfängerstaaten überwiesen werden. Diese Verbindlichkeit gegenüber dem AKP-Empfängerstaat wurde in der Bilanz als Abrechnungsverbindlichkeit ausgewiesen.

Die Neuzuordnung dieser Vorgänge war 2005 abgeschlossen. Die transitorischen Aufwendungen und ihre Entsprechung als Abrechnungsverbindlichkeiten waren daher in der Bilanz für das Haushaltsjahr 2005 nicht auszuweisen.

Wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht, hat die Anpassung keine Auswirkungen auf die Nettoaktiva:

Tabelle 15 | (Mio. EUR) |

Erläuterungen | Angepasster Abschluss-saldo 2005 | Korrektur | Ursprünglich in den Abschlüssen für 2005 ausgewiesener Saldo |

Laufende Forderungen |

Ausstehende Beiträge | 1 | 13,72 | 0,00 | 13,72 |

Schuldner | 2 | 138,77 | 0,00 | 138,77 |

Netto-Vorfinanzierung | 3 | 2.304,20 | 0,00 | 2.304,20 |

Sonstige Gegenstände des Umlaufvermögens | 4 | 3,31 | 0,00 | 3,31 |

Transitorische Aktiva | 0,00 | -393,19 | 393,19 |

Verbindungskonten | 5 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 662,10 | 0,00 | 662,10 |

STABEX-Sicherheitskonten | 6 | 371,88 | 0,00 | 371,88 |

Sondermittel für die DR Kongo | 6 | 19,67 | 0,00 | 19,67 |

Bankguthaben | 7 | 270,55 | 0,00 | 270,55 |

Aktiva insgesamt | 3.122,10 | -393,19 | 3.515,29 |

Laufende Verbindlichkeiten |

Abrechnungsverbindlichkeiten | 8 | 1.485,75 | -393,19 | 1.878,94 |

Verbindungskonten | 5 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

Passiva insgesamt | 1.485,75 | -393,19 | 1.878,94 |

Nettoaktiva | 1.636,35 | 0,00 | 1.636,35 |

Mittel und Reserven |

Abgerufenes Kapital | 9 | 27.390,00 | 0,00 | 27.390,00 |

Aus vorhergehenden Haushaltsjahren übertragene Ergebnisse | 10 | -24.261,09 | 0,00 | -24.261,09 |

Jahresergebnis | -2.526,40 | 0,00 | -2.526,40 |

Reserven | 11 | 1.033,84 | 0,00 | 1.033,84 |

Mittel und Reserven | 1.636,35 | 0,00 | 1.636,35 |

NICHT BILANZWIRKSAME POSTEN

Die Garantien dienen zur Absicherung von Vorfinanzierungen; ihre Freigabe erfolgt, nachdem die Abschlusszahlung auf der Grundlage der endgültigen Ausgabenabrechnung erfolgt ist. Entsprechend dem Gebot der Vorsicht und gemäß dem IPSAS-Grundsatz Nr. 19 werden Eventualforderungen in den Jahresabschlüssen nicht erfasst. Aus Gründen der Transparenz werden sie informationshalber angegeben.

Da in den Daten für 2005 einige Fehler festgestellt wurden, enthält Tabelle 16 die geänderten Zahlen für die am Ende des Haushaltsjahres 2005 gehaltenen Garantien. Der vom Anweisungsbefugten Ende 2006 erfasste Gesamtbetrag ist Tabelle 17 zu entnehmen.

Tabelle 16 |

Garantien | Vor-finanzierungen | Einbehaltene Garantien | Vertrags-erfüllung | Stand am 31.12.2005 |

6. EEF | 4,63 | 0,05 | 1,34 | 6,01 |

7. EEF | 66,34 | 24,47 | 39,49 | 130,30 |

8. EEF | 211,14 | 49,36 | 100,36 | 360,86 |

9. EEF | 117,00 | 31,19 | 31,74 | 179,93 |

INSGESAMT | 399,10 | 105,07 | 172,93 | 677,10 |

Tabelle 17 |

Garantien | Vor-finanzierungen | Einbehaltene Garantien | Vertrags-erfüllung | Stand am 31.12.2006 |

6. EEF |

7. EEF | 58,51 | 21,78 | 31,41 | 111,70 |

8. EEF | 195,82 | 39,79 | 73,09 | 308,71 |

9. EEF | 195,83 | 43,82 | 62,97 | 302,62 |

INSGESAMT | 450,16 | 105,38 | 167,48 | 723,02 |

BERICHT ÜBER DIE AUSFÜHRUNG DER MITTEL

Einleitung

Frühere EEF

Der Beschluss Nr. 1/2000 des AKP-EG-Ministerrates vom 27. Juli 2000 über die Übergangsmaßnahmen (2000/483/EG, ABl. L 195 vom 1.8.2000, S. 46) sieht vor, dass ein Teil der nicht zugewiesenen Mittel aus den früheren EEF nach den einschlägigen Bestimmungen des Abkommens von Cotonou zu verwenden ist, die der Übergangsregelung zufolge vorzeitig anwendbar sind.

Der Beschluss PE/2001/410 der Kommission vom 16.3.2001 über die Mittelzuweisungen für die nationalen Richtprogramme im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (K(2001) 717) sieht vor, dass die nicht zugewiesenen Mittel aus den früheren EEF bis zum Inkrafttreten des Finanzprotokolls für den 9. EEF gemäß den Regeln und Verfahren der jeweiligen EEF in einem Umfang von maximal 1 200 Mio. EUR für die Durchführung verwendet werden.

In ihrem Beschluss PE/2001/1033 vom 15.6.2001 (K(2001) 1578) legte die Kommission die Mittelausstattung für die Regionalprogramme und die AKP-interne Zusammenarbeit im Rahmen des Finanzprotokolls des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens fest.

Mit dem Beschluss PE/2002/1252 der Kommission vom 11.7.2002 (K(2002) 2567) wurde die Dotation für die AKP-interne Zusammenarbeit unter Rückgriff auf die allgemeinen Reserven des 6. und 7. EEF um 60 Mio. EUR aufgestockt und außerdem vorgesehen, dass diese zusätzlichen Mittel bis zum Inkrafttreten des Finanzprotokolls für den 9. EEF gemäß den Regeln und Verfahren der ursprünglichen EEF zu verwenden sind.

Mit dem Beschluss Nr. 3/2002 des AKP-EG-Ministerrates vom 23. Dezember 2002 (2003/150/EG, ABl. L 59 vom 4.3.2003, S. 24) schließlich wurde ein Betrag von 25 Mio. EUR aus nicht zugewiesenen Mitteln des 8. EEF (allgemeine Reserve) für die regionale Zusammenarbeit im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens bereitgestellt.

Aus Gründen der Transparenz sind in den nachstehenden Tabellen des Jahresabschlusses 2006 wie im vergangenen Jahr die Mittel, die gemäß der im Abkommen von Lomé festgelegten Programmierung verwendet wurden, und die Mittel, die gemäß der im Abkommen von Cotonou vorgesehenen Programmierung verwendet wurden, für jeden EEF (6., 7. und 8. EEF) getrennt aufgeführt. Was den gemäß Cotonou verwendeten Teil angeht, so basieren Kontenführung und -darstellung in Bezug auf die einzelnen Länder auf Artikel 3 Absatz 2 des Anhangs IV zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen. Danach ist für die AKP-Staaten eine Dotation A (gesamtwirtschaftliche Unterstützung sowie Unterstützung von Programmen und Projekten) und eine Dotation B (unvorhergesehener Bedarf wie Soforthilfe, Entschuldungsinitiativen und Beiträge zur Begrenzung der negativen Auswirkungen der Instabilität der Ausfuhrerlöse) vorgesehen[12]. Für die einzelnen Regionen basiert die Darstellung auf der regionalen Programmierung nach Kapitel 2 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (regionale Richtprogramme und AKP-interne Zusammenarbeit).

6. EEF

Angesichts des Stands der Durchführung des 6. EEF hat die Kommission beschlossen, den 6. EEF zum 31. Juli 2006 abzuschließen (Beschluss PE/2006/1669 vom 31.8.2006).

Die offenen Salden bei den globalen Mittelbindungen (Projekte) und den Einzelmittelbindungen (Verträge) wurden unter Verwendung einer besonderen Nomenklatur, aus der die übertragenen Beträge und ihre Verwendung hervorgehen, auf den 9. EEF übertragen.

Der endgültige Betrag des 6. EEF beläuft sich auf 7 338 721 709,34 EUR bei einer vor dem Abschluss aktualisierten Dotation von 7 390 827 625,32 EUR. Am 31.7.2006 war diese Dotation in Finanzierungsbeschlüsse (Projekte), Einzelmittelbindungen (Verträge) und Zahlungen in Höhe von 7 390 827 625,32 EUR (100 %), 7 364 906 152,14 EUR (99,64 %) und 7 338 721 709,34 EUR (99,29 %) umgesetzt.

Der beim Abschluss „noch abzuwickelnde“ Saldo, der auf den 9. EEF übertragen wurde, beläuft sich auf 52,105 Mio. EUR und setzt sich zusammen aus dem noch auszuzahlenden Restbetrag von 26,184 Mio. EUR und den noch zu bindenden Mitteln von 25,921 Mio. EUR. Er betrifft einen Bestand von 86 Projekten und 193 Einzelmittelbindungen, die auf den 9. EEF übertragen wurden. Hinsichtlich der Dotationen verteilen sich die 52 105 915,98 EUR wie folgt:

Richtprogramme (Zuschüsse und Sonderdarlehen) 48 099 835,28 EUR

Nicht programmierbare Hilfen (Flüchtlingshilfe und Risikokapital) 3 662 617,80 EUR

Restbeträge 4. EEF 343 462,90 EUR

Die jährlichen Zahlen für den 6. EEF sind im Jahresabschluss 2006 für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Juli 2006 unter dem 6. EEF und für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2006 unter dem 9. EEF ausgewiesen.

9. EEF

Das AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, das die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und die AKP-Staaten (Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean) am 23. Juni 2000 unterzeichneten, trat am 1. April 2003 in Kraft.

Der Beschluss 2001/822/EG über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) mit der Europäischen Gemeinschaft, den der Rat der Europäischen Union (EU) am 27. November 2001 annahm, trat am 2. Dezember 2001 in Kraft.

Das Abkommen von Cotonou wurde für einen Zeitraum von zwanzig Jahren geschlossen. Es enthält eine Revisionsklausel, wonach alle fünf Jahre eine Überprüfung durchzuführen und für jeden Fünfjahreszeitraum ein neues Finanzprotokoll festzulegen ist. Das (aus dem 9. EEF finanzierte) erste Finanzprotokoll, ergänzt um die aus früheren EEF übertragenen Restmittel,[13] deckt jedoch den Zeitraum bis Ende 2007 ab,[14] während das zweite Finanzprotokoll (das aus dem 10. EEF finanziert werden wird) geändert werden kann (und de facto 6 Jahre abdeckt[15]).

Die Dotation für den 9. EEF wurde auf insgesamt 13 800 Mio. EUR festgesetzt, wovon gemäß dem ersten Finanzprotokoll des Abkommens von Cotonou 13 500 Mio. EUR den AKP-Staaten und 175 Mio. EUR den ÜLG (im Sinne des Assoziationsbeschlusses des Rates der EU) zugeteilt werden; 125 Mio. EUR sind der Europäischen Kommission für ihre Kosten in Verbindung mit der Durchführung des 9. EEF vorbehalten (Internes Abkommen über den 9. EEF).

Die Mittelzuweisung für langfristige Entwicklung zugunsten der AKP-Staaten umfasst zwei Teile:

Die Dotation A ist vorgesehen für die gesamtwirtschaftliche Unterstützung, die sektorbezogenen Politikbereiche sowie Programme und Projekte zur Unterstützung der Gemeinschaftshilfe; sie entspricht der bisherigen Zuweisung für nationale Richtprogramme und Strukturanpassung in den früheren EEF.

Die Dotation B dient der Finanzierung unvorhergesehenen Bedarfs (z.B. Soforthilfe), der Beiträge zu Entschuldungsinitiativen und zur Begrenzung der negativen Auswirkungen der Instabilität der Ausfuhrerlöse; diese Dotation entspricht den Zuweisungen für Stabex, Sysmin und Soforthilfe der früheren EEF.

Von der im 9. EEF für die AKP-Staaten vorgesehenen Gesamtdotation wurde ein Betrag von 1 000 Mio. EUR in den Jahren 2004 und 2005 auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach Prüfung durch den Rat der EU freigegeben:

- 250 Mio. EUR wurden auf der Grundlage eines Beschlusses des Rates (2004/289/EG vom 22. März 2004) für die AKP-internen Fonds (natürliche Ressourcen) zur Finanzierung der Maßnahme „Wasserfazilität“ freigegeben.

- 18 Mio. EUR wurden auf der Grundlage einer Entscheidung des Rates (Dok. Nr. 10752/05 vom 19. Juli 2005) für die Förderung der langfristigen Entwicklung zur Finanzierung des nationalen Richtprogramms von Timor Leste im Zeitraum 2006-2007 freigegeben.

- 482 Mio. EUR wurden auf der Grundlage des Beschlusses des AKP-EG-Ministerrates Nr. 6/2005 vom 22. November 2006 (2006/111/EG, ABl. L 48 vom 18.2.2006, S. 19) freigegeben für die Förderung der langfristigen Entwicklung (352 Mio. EUR), die Förderung von Zusammenarbeit und regionaler Integration (48 Mio. EUR) und die Investitionsfazilität (82 Mio. EUR). Die Mittel dienen der Finanzierung der Europäischen Energieinitiative (220 Mio. EUR), des Beitrags zur Finanzierungsfazilität für das internationale Rohstoffpreisrisikomanagement (25 Mio. EUR), der Anpassung an die neuen gemeinschaftlichen Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften für Futter- und Nahrungsmittel (30 Mio. EUR), der Unterstützung der Afrikanischen Union (50 Mio. EUR), eines Beitrags zur Initiative „Bildung für alle“ (63 Mio. EUR), der Bekämpfung von AIDS, Malaria und Tuberkulose (62 Mio. EUR) sowie der Betriebskosten des ZUE/TZL (32 Mio. EUR).

- 250 Mio. EUR wurden auf der Grundlage des Beschlusses des AKP-EG-Ministerrates Nr. 7/2005 vom 22. November 2005 (2006/112/EG, ABl. L 48 vom 18.2.2006, S. 21) und Berichtigung vom 1. Februar 2006 (ABl. L 66 vom 6.3.2007, S. 28) freigegeben für die Förderung der langfristigen Entwicklung (185 Mio. EUR), die Förderung von Zusammenarbeit und regionaler Integration (24 Mio. EUR) sowie für die Investitionsfazilität (41 Mio. EUR), im Rahmen derer auch die Wasserfazilität finanziert wird.

Die Verteilung der Mittel des 9. EEF zugunsten der AKP-Staaten stellt sich unter Berücksichtigung der Freigabe des an Auflagen geknüpften Betrags von 1 Mrd. EUR und der direkt von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwalteten Mittel folgendermaßen dar:

EUR | Gesamtdotation 9. EEF | Kürzung / 1 Milliarde mit Auflagen | Nicht zugewiesene (von der EIB verwaltete) Mittel | Zugewiesene Mittel (von der EU verwaltet) OLAS |

Langfristige Entwicklung | 10.000.000.000 | (1.000.000) (1) | (186 850 000) (Zinsvergünstigungen) | 9.812.150.000 |

Regionen | 1.300.000.000 | 1.300.000.000 |

Investitionsfazilität | 2.200.000.000 | (2.037.000.000) | 163.000.000 |

Insgesamt | 13.500.000.000 | (1000.000) | (2.223.850.000) | 11.275.150.000 |

(1) Der Beschluss Nr. 7/2005 des AKP-EG-Ministerrates vom 22. November 2005 enthält einen Rundungsfehler. Bis zur Berichtigung dieses Beschlusses wurde ein Betrag von 1 Mio. EUR von der an Auflagen geknüpften 1 Mrd. EUR nicht zugewiesen.

Mit dem Beschluss 2005/599/EG des Rates vom 21. Juni 2005 wurden innerhalb der AKP-internen Dotation 90 Mio. EUR für die Finanzierung der Dezentralisierung bereitgestellt.

Die Mittel des 9. EEF zugunsten der ÜLG wurden unter Berücksichtigung der direkt von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwalteten Mittel folgendermaßen zugewiesen:

EUR | Gesamtdotation 9. EEF | Nicht zugewiesene (von der EIB verwaltete) Mittel | Zugewiesene Mittel (OLAS) |

Langfristige Entwicklung | 127.100.000 | 127.100.000 |

Reserve C | 17.900.000 | (1.000.000) (Zinsvergünstigungen) | 16.900.000 |

Regionen | 8.000.000 | 8.000.000 |

Studien und technische Hilfe | 2.000.000 | 2.000.000 |

Investitionsfazilität | 20.000.000 | (20.000.000) | 0 |

Insgesamt | 175.000.000 | (21.000.000) | 154.000.000 |

Aus der noch nicht zugewiesenen Reserve C zugunsten der ÜLG werden Maßnahmen der humanitären Hilfe sowie der Sofort- und Flüchtlingshilfe finanziert und die Schwankungen der Ausfuhrerlöse ausgeglichen; sie entspricht der Dotation B der AKP-Staaten.

Außerdem wurden gemäß dem Beschluss PE/2003/982 der Kommission vom 16. Juni 2003 (K(2003) 1904) sämtliche bei Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou vorhandenen Restmittel aus den früheren EEF sowie die Mittel für laufende Projekte im Rahmen dieser Fonds, deren Bindung danach aufgehoben wurde, auf den 9. EEF übertragen. Mittel, die auf diese Weise auf den 9. EEF übertragen wurden und zuvor für das Richtprogramm eines AKP-Staats oder einer AKP-Region bestimmt waren, werden für diesen Staat bzw. diese Region verwendet. Nicht zugewiesene Mittel dagegen wurden auf Reserven übertragen, die im Rahmen des 9. EEF neu programmiert werden.

Die Tabellen im Anhang geben einen Überblick über die beschlossenen, gebundenen und ausgezahlten Beträge. Die ausgewiesenen Beträge sind Nettobeträge. Nur die Tabelle 2.7 enthält eine nach Mittelbindungen, aufgehobenen Mittelbindungen, Zahlungen und Rückzahlungen aufgeschlüsselte Darstellung.

MITTELAUSFÜHRUNG ZUM 31.12.2006

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KONSOLIDIERTER ABSCHLUSS

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ERGEBNISSE NACH LÄNDERN UND INSTRUMENTEN

6. EEF

Erläuterungen zu den Abschlussrechnungen in der Anlage:

19. Tabellen 3.1.1 bis 3.1.8: Die Angabe „0,0“ bedeutet, dass der betreffende Betrag zwischen -4 999 EUR und 4 999 EUR liegt.Ist keine Zahl angegeben, so handelt es sich um einen Nullbetrag.Länder mit Nullsaldo in allen Spalten sind in der Tabelle nicht aufgeführt.

20. Alle Tabellen: Die Rubrik „Alle AKP-Länder“ bezieht sich auf Mehrländerprojekte, die jedoch nicht über die regionale Zusammenarbeit finanziert werden.

21. Alle Tabellen: In der Rubrik „Finanz- und Verwaltungskosten“ sind die Projekte aufgeführt, die über EEF-Zinsen, die auf ein Finanzierungsinstrument (Zuschüsse, Strukturanpassungsfazilität) übertragen wurden, finanziert werden, mit Ausnahme eines Betrags von 1 Mio. EUR aus Zuschussmitteln zur Deckung von Bankgebühren und Wechselkursdifferenzen.

22. Erste Spalte der Tabellen 3.1.1 und 3.1.2: Die Mittelzuweisung für „Regionale Zusammenarbeit“ (856,41 Mio. EUR) entspricht dem nur für AKP-Staaten bestimmten Zielbetrag der Kommission (912,23 Mio. EUR) abzüglich des Betrags, der 2000, 2001 und 2002 gemäß der Übergangsregelung auf die allgemeine Reserve übertragen wurde (d. h. 1 Mio. EUR, 1,36 Mio. EUR und 0,16 Mio. EUR) und des Betrags von 28,9 Mio. EUR, der mit dem Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou 2003 auf den 9. EEF übertragen wurde, sowie des 2004 übertragenen Betrags von 6,9 Mio. EUR, des 2005 übertragenen Betrags von 2,18 Mio. EUR und des 2006 übertragenen Betrags von 15,2 Mio. EUR.

23. Alle angegebenen Mittelbeträge entsprechen genau den Beträgen von Finanzierungsbeschlüssen, da die nicht gebundenen Mittel nach dem Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragen wurden (Beschluss der Kommission vom 16. April 2003).

7. EEF

Erläuterungen zu den Abschlussrechnungen in der Anlage:

- Tabellen 3.2.1 bis 3.2.8: Die Angabe „0,0“ bedeutet, dass der betreffende Betrag zwischen -4 999 EUR und 4 999 EUR liegt.Ist keine Zahl angegeben, so handelt es sich um einen Nullbetrag.Länder mit Nullsaldo in allen Spalten sind in der Tabelle nicht aufgeführt.

- Alle Tabellen: Die Rubrik „Alle AKP-Länder“ bezieht sich auf Mehrländerprojekte, die jedoch nicht über die regionale Zusammenarbeit finanziert werden.

- Alle Tabellen: In der Rubrik „Finanz- und Verwaltungskosten“ sind die Projekte aufgeführt, die über EEF-Zinsen finanziert werden, die auf ein Finanzierungsinstrument (Zuschüsse, Strukturanpassungsfazilität) übertragen wurden.

- Erste Spalte der Tabellen 3.2.1 und 3.2.2: Die Mittelzuweisung für „Regionale Zusammenarbeit“ (1 128,16 Mio. EUR) setzt sich folgendermaßen zusammen:

Zielbetrag der Kommission für reg. Zusammenarbeit

(nur AKP-Staaten) 1 125,00 Überhänge 67,90 Übertragung bisher nicht zugewiesener Mittel zur

Finanzierung von Programmen zur Unterstützung

der AKP-Staaten bei der Integration in die WTO 10,00 Im Jahr 2000 auf die allgemeine Reserve übertragene

Mittel — entsprechend der Übergangsregelung (8,50) Im Jahr 2001 auf die allgemeine Reserve übertragene

Mittel — entsprechend der Übergangsregelung (2,20) Im Jahr 2002 auf die allgemeine Reserve übertragene

Mittel — entsprechend der Übergangsregelung (0,70) Im Jahr 2003 nach Inkrafttreten des Abkommens von

Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel (49,10) Im Jahr 2004 nach Inkrafttreten des Abkommens von

Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel (5.92)

Im Jahr 2005 nach Inkrafttreten des Abkommens von

Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel (8.26)

Im Jahr 2006 nach Inkrafttreten des Abkommens von

Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel (34.41)

Stand: 31.12.2006 1 093,75

(a) Alle angegebenen Mittelbeträge entsprechen genau den Beträgen von Finanzierungsbeschlüssen, da die nicht gebundenen Mittel nach dem Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragen wurden (Beschluss der Kommission vom 16. April 2003).

8. EEF

Erläuterungen zu den Abschlussrechnungen in der Anlage:

24. Tabellen 3.3.1 bis 3.3.8: Die Angabe „0,0“ bedeutet, dass der betreffende Betrag zwischen -4 999 EUR und 4 999 EUR liegt.Ist keine Zahl angegeben, so handelt es sich um einen Nullbetrag.Länder mit Nullsaldo in allen Spalten sind in der Tabelle nicht aufgeführt.

25. Alle Tabellen: Die Rubrik „Alle AKP-Länder“ bezieht sich auf Mehrländerprojekte, die jedoch nicht über die regionale Zusammenarbeit finanziert werden.

26. Alle Tabellen: In der Rubrik „Finanz- und Verwaltungskosten“ sind die Projekte aufgeführt, die über EEF-Zinsen finanziert werden, die auf ein Finanzierungsinstrument (Zuschüsse, Strukturanpassungsfazilität) übertragen wurden.

27. Dritte Spalte der Tabellen 1 und 2: Die Mittelzuweisung für „Regionale Zusammenarbeit“ (1 398,12 Mio. EUR) setzt sich folgendermaßen zusammen:

Zielbetrag der Kommission für reg. Zusammenarbeit

(nur AKP-Staaten) 1 300,00

Beschluss Nr. 3/2000 des AKP-EG-Ministerrates vom

15. Dezember 2000 über die Kontinuität bestimmter

Aktivitäten im Rahmen des 8. EEF bis zum

Inkrafttreten des 9. EEF

(2001/30/EG, ABl. L 8 vom 12.1.2001 S. 38) 306,00

Beschluss Nr. 10/2001 des AKP-EG-

Botschafterausschusses vom 20. Dezember 2001 über die

Neuzuweisung nicht zugewiesener Mittel aus dem 8. EEF

(2002/147/EG, ABl. L 50 vom 21.2.2002 S. 62) 180,70

Im Jahr 2000 auf die allgemeine Reserve übertragene

Mittel — entsprechend der Übergangsregelung (68,00)

Beschluss Nr. 3/2002 des AKP-EG-Ministerrates vom

23. Dezember 2002 über die Neuzuweisung nicht

zugewiesener Mittel aus dem 8. EEF

(2003/150/EG, ABl. L 59 vom 4.3.2003) 54,20

Im Jahr 2003 nach Inkrafttreten des Abkommens von

Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel (317,33)

Im Jahr 2004 nach Inkrafttreten des Abkommens von

Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel (5,01)

Im Jahr 2005 nach Inkrafttreten des Abkommens von

Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel (31,62)

Im Jahr 2006 nach Inkrafttreten des Abkommens

von Cotonou auf den 9. EEF übertragene Mittel (20,83)

Stand: 31.12.2006 1 398,12

e) Alle angegebenen Mittelbeträge entsprechen genau den Beträgen von Finanzierungsbeschlüssen, da die nicht gebundenen Mittel nach dem Inkrafttreten des Abkommens von Cotonou auf den 9. EEF übertragen wurden (Beschluss der Kommission vom 16. April 2003).

9. EEF

Erläuterungen zu den Abschlussrechnungen in der Anlage:

a) Tabellen 3.4.1 bis 3.4.8: Die Angabe „0,0“ bedeutet, dass der betreffende Betrag zwischen -4 999 EUR und 4 999 EUR liegt.

Ist keine Zahl angegeben, so handelt es sich um einen Nullbetrag.

Länder mit Nullsaldo in allen Spalten sind in der Tabelle nicht aufgeführt.

b) Alle Tabellen sind aufgeschlüsselt nach Art der verwendeten Mittel (Dotation A, Dotation B und Durchführungskosten) und Art des Projekts (gesamtwirtschaftliche Unterstützung, sektorale Politik, Soforthilfe usw.).

ALLE EEF

Die Tabellen sind als Anhang 2 beigefügt.

Weitere Informationen zur Ausführung der Mittel

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Tabelle 4.1.2

Klassifizierung der ruhenden Projekte „To Remain Open“

28. Stabex-Projekte (Mio. EUR)

Land | Projekt | RAL-Betrag |

8. EEF | Mauretanien | Stabex 98 Kalmare, Kraken und Tintenfische | 14.75 |

Ruanda | Befreiung nach Artikel 195a - Kaffee | 0.43 |

Senegal | Befreiung nach Artikel 195a - Öl | 2.45 |

Sudan | Stabex 98 - Baumwolle | 4.83 |

Vereinigte Republik Tansania | Befreiung nach Artikel 195a – Grüner Kaffee | 1.01 |

Togo | Befreiung nach Artikel 195a - Kakao | 0.08 |

Togo | Befreiung nach Artikel 195a - Kaffee | 0.33 |

Togo | Befreiung nach Artikel 195a - Baumwolle | 0.66 |

Insgesamt | 24.55 |

29. EIB-Projekte (Mio. EUR)

Land | Projekt | RAL-Betrag |

7. EEF | Jamaika | Wasserversorgung und Abwasserbehandlung in Port Antonio | 15.00 |

Tuvalu | DBT II Globaldarlehen | 0.20 |

8. EEF | Botsuana | Wasserversorgung in Francistown | 2.10 |

Barbados | Flughafen von Barbados | 1.54 |

Kamerun | Ölausfuhrsystem Tschad-Kamerun | 9.35 |

Tschad | Ölausfuhrsystem Tschad-Kamerun | 6.25 |

Tschad | Globaldarlehen für den Finanzsektor | 0.50 |

Dominikanische Rep. | Finanzsektor GL II A | 4.51 |

Dominikanische Rep. | Finanzsektor GL II B | 3.44 |

Äthiopien | Entwicklungsbank von Äthiopien | 25.00 |

Guinea | Autonomer Hafen von Conakry | 12.00 |

Guyana | Energieprojekt | 20.00 |

Guyana | Iped II | 0.46 |

Malawi | Bergbauprojekt Kangankunde | 0.30 |

Mauritius | Abwasserprojekt Plaines Wilhems | 7.46 |

Mosambik | Motraco II | 0.58 |

St. Lucia | Bank of St. Lucia GL | 3.00 |

St. Lucia | Bank of St. Lucia GL | 0.84 |

Swasiland | Motraco II | 1.75 |

Swasiland | Seb III Maguga | 7.00 |

Trinidad und Tobago | Caribbean microfinance Ltd | 4.00 |

9. EEF (vormals 6. EEF) | Mosambik | Motraco II | 1.17 |

Insgesamt | 126.80 |

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Tabelle 4.2.3

Kofinanzierung durch Italien

Im Jahr 1985 unterzeichnete die Europäische Kommission eine Vereinbarung mit der italienischen Regierung über die Kofinanzierung von Entwicklungsprojekten, die von der Kommission verwaltet werden.

Die Vereinbarung wurde im Briefwechsel zwischen der italienischen Regierung und dem für Entwicklung zuständigen Mitglied der Kommission mehrmals verlängert, zuletzt bis zum 31. Dezember 2004.

Inzwischen fasste die Kommission im schriftlichen Verfahren PE/004/1588 einen Beschluss hinsichtlich der Umsetzung der Rahmenvereinbarung für die Kofinanzierung. Mit diesem Beschluss sollen die rechtlichen sowie die finanziellen Aspekte der im Rahmen der Vereinbarung eingegangenen Zusagen festgelegt werden. Desgleichen sieht der Beschluss der Kommission vor, dass die Kofinanzierung von der Kommission im Einklang mit der Finanzregelung für den EEF umgesetzt wird und dass den für den EEF zuständigen bevollmächtigten und nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten ebenfalls Anweisungsbefugnisse über den Kofinanzierungsbeitrag Italiens übertragen werden. Der bevollmächtigte Anweisungsbefugte legt ferner gemäß den geltenden Vorschriften die angemessene endgültige Umsetzungsfrist fest.

Im Haushaltsjahr 2006 stellt sich die Situation der von der Kommission verwalteten italienischen Mittel für Projekte in den AKP-Staaten folgendermaßen dar: (in EUR)

Projekt-Nr. | Land | Projekt | Saldo | Beitrag | Zahlungen | Saldo |

31/12/2005 | 31/12/2006 |

ITA COF | 1 | BURUNDI | REG. — Ruzizi II | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 2 | KAP VERDE | Flughafen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 3 | AKP | AKP — Fiere | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 4 | AKP | AKP — Fiere | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 5 | TOGO | CIMAO | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 6 | GUINEA-BISSAU | Straße nach M'Pack | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 7 | AKP | AKP — Fiere | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 8 | ZAIRE | Technische Hilfe Ofida | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 9 | SAMBIA | Sysmin II | 438.254,02 | 0,00 | 0,00 | 438.254,02 |

ITA COF | 10 | VEREINIGTE REPUBLIK TANSANIA | Straße nach Musoma | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 11 | ZAIRE | Virunga-Nationalpark | 155.561,80 | 0,00 | 0,00 | 155.561,80 |

ITA COF | 12 | GUINEA-BISSAU | Farim-Brücke | 3.034,20 | 0,00 | 0,00 | 3.034,20 |

ITA COF | 13 | SUDAN | Zucker | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 14 | SUDAN | Stahl-Beschaffung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 15 | ZAIRE | Technische Hilfe Kivu | 202.332,84 | 0,00 | 0,00 | 202.332,84 |

ITA COF | 16 | ZAIRE | Trinkwasser | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 17 | VEREINIGTE REPUBLIK TANSANIA | Eisenbahn | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 18 | DOMINICA | Trockner | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 19 | AKP | AKP — Fiere | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 20 | BURKINA FASO | DIAPER II | 35.326,10 | 0,00 | 0,00 | 35.326,10 |

ITA COF | 21 | Mauritius | Schuhe | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 22 | BOTSUANA | Flughafen K | 160.586,01 | 0,00 | 0,00 | 160.586,01 |

ITA COF | 23 | SOMALIA | Somalia - Rinderpest | 1.694.318,41 | 0,00 | 0,00 | 1.694.318,41 |

ITA COF | 24 | GUINEA-BISSAU | Ölimport | 194.860,96 | 0,00 | 0,00 | 194.860,96 |

ITA COF | 25 | MALI | Nioro | 169.812,57 | 0,00 | 0,00 | 169.812,57 |

ITA COF | 26 | ANGOLA | Boavida-Krankenhaus | 161.422,54 | 0,00 | 0,00 | 161.422,54 |

ITA COF | 27 | VEREINIGTE REPUBLIK TANSANIA | Krankenhaus P. | 9.592,49 | 0,00 | 0,00 | 9.592,49 |

ITA COF | 28 | DSCHIBUTI | IGADD-Lebensmittelprojekt | 3.031,61 | 0,00 | 0,00 | 3.031,61 |

ITA COF | 29 | SEYCHELLEN | Technische Hilfe | 51.073,21 | 0,00 | 0,00 | 51.073,21 |

ITA COF | 30 | AKP | AKP — Fiere | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 31 | BURUNDI | Rutana Kankuzo | 154.846,04 | 0,00 | 0,00 | 154.846,04 |

ITA COF | 32 | KONGO | Straße nach Kinkala (Brazzaville) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 33 | GUINEA CONAKRY | Fouta Djalon | 305.162,33 | 0,00 | 0,00 | 305.162,33 |

ITA COF | 34 | SENEGAL | Nationalstraße 2 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 35 | ZAIRE | Film Kivu | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 36 | BURKINA FASO | Technische Hilfe | 89.763,43 | 0,00 | 0,00 | 89.763,43 |

ITA COF | 37 | Zinsen der Kofinanzierung | 13.871.143 | 6.732.041,00 | 10.895.830,00 | 9.707.353 |

ITA COF | 38 | VEREINIGTE REPUBLIK TANSANIA | Pemba Häfen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 39 | ANGOLA | Straße nach Lubango | 200.500,00 | 0,00 | 0,00 | 200.500,00 |

ITA COF | 40 | Verwaltungsausgaben | 408.419,64 | 609.749,31 | 533.617,23 | 484.551,70 |

ITA COF | 41 | MOSAMBIK | Technische Hilfe | 78.963,69 | 0,00 | 0,00 | 78.963,69 |

ITA COF | 42 | MOSAMBIK | Maputo | 14.387,00 | 0,00 | 0,00 | 14.387,00 |

ITA COF | 43 | MOSAMBIK | Flüchtlinge | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 44 | MADAGASKAR | Manambery-Brücke | 65.250,91 | 0,00 | 0,00 | 65.250,91 |

ITA COF | 45 | MOSAMBIK | Unterstützung f. Kinder | 11.295,81 | 0,00 | 0,00 | 11.295,81 |

ITA COF | 46 | ANGOLA | Unterstützung Minars | 497,94 | 0,00 | 0,00 | 497,94 |

ITA COF | 47 | AKP | AKP-Konf. nach Lomé IV | 2.708,00 | 0,00 | 0,00 | 2.708,00 |

ITA COF | 48 | ANGOLA | KMU | 27.750,00 | 0,00 | 0,00 | 27.750,00 |

ITA COF | 49 | SADC | KMU-Workshop | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |

ITA COF | 50 | SOMALIA | Wiederaufbau | 13.966.188,24 | 4.981.063,00 | 1.675.657,20 | 17.271.594,04 |

ITA COF | 51 | VEREINIGTE REPUBLIK TANSANIA | Straße nach Bogamoyo | 1.636.461,45 | 0,00 | 250.156,92 | 1.386.304,54 |

ITA COF | 52 | SOMALIA | PACE | 478.535,75 | 0,00 | 0,00 | 478.535,75 |

INSGESAMT | 34.591.079,99 | 12.322.853,31 | 13.355.261,35 | 33.558.671,95 |

Seit der Unterzeichnung der vorgenannten Vereinbarung wurden insgesamt 52 in den AKP-Staaten durchgeführte Projekte mit italienischen Mitteln kofinanziert, von denen 1 Projekt in Tansania im Laufe des Jahres abgeschlossen wurde und ein weiteres für den Wiederaufbau in Somalia noch nicht abgeschlossen ist.

Im Rahmen des Programms für den Wiederaufbau in Somalia wurde keine neue Vereinbarung oder Zusatzvereinbarung geschlossen. Mehrere Vorschläge für Finanzhilfen sind jedoch nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aus dem Jahre 2006 in Vorbereitung und dürften sich 2007 konkretisieren.

FINANZDATEN DER EIB

INVESTITIONSFAZILITÄT — ERTRAGSÜBERSICHT

(in Tsd. EUR)

Erläuterungen | Jahr bis 31.12.2006 | Jahr bis 31.12.2005 |

Zinserträge und ähnliche Erträge | 23 816 | 12 376 |

aus Darlehen | 21 556 | 12 117 |

Aus Zinszuschüssen | 162 | - |

aus Guthaben | 2 098 | 259 |

Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (2 493) | (1 103) |

aus Derivaten | (2 483) | (1 103) |

aus anderen Quellen | (10) | - |

Nettozinserträge | 21 323 | 11 273 |

Nettogebühren- und -provisionserträge | 5 | 4 366 | 708 |

Finanzierungstätigkeiten |

Nettoergebnis aus Finanzierungstätigkeiten | 6 | (153) | 1 008 |

Wertminderungsverluste bei Darlehen und Kapitalbeteiligungen | 9 | (1 823) | (1 918) |

Sonderbeiträge der Mitgliedstaaten zu den allgemeinen Verwaltungsausgaben | 7 | 33 913 | 32 455 |

Allgemeine Verwaltungsausgaben | 7 | (33 913) | (32 455) |

Nettogewinn des Jahres | 23 713 | 11 071 |

Die angegebenen Erläuterungen beziehen sich auf die Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen.

INVESTITIONSFAZILITÄT — VERMÖGENSÜBERSICHT

(in Tsd. EUR)

Erläu-terungen | 31.12.2006 | 31.12.2005 |

AKTIVA |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 8 | 190 780 | 194 916 |

Derivative Finanzinstrumente | 12 | 8 473 | - |

Darlehen und Kapitalbeteiligungen | 9 |

Darlehen | 338 997 | 196 731 |

davon aufgelaufene Zinsen | 3 784 | 2 722 |

Kapitalbeteiligungen | 66 449 | 30 886 |

Forderungen gegenüber Beitragszahlern | 10 | 103 913 | 92 455 |

Sonstige Aktiva | 11 | 1 365 | 351 |

Aktiva insgesamt | 709 977 | 515 339 |

PASSIVA |

Derivative Finanzinstrumente | 12 | - | 5 584 |

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 13 | 134 425 | 115 655 |

Transitorische Passiva | 14 | 7 908 | 186 |

Sonstige Verbindlichkeiten | 15 | 1 463 | - |

Passiva insgesamt | 143 796 | 121 425 |

DEN MITGLIEDSTAATEN ZUZURECHNENDES EIGENKAPITAL |

Bei den Mitgliedstaaten abgerufene Beiträge | 16 | 515 000 | 370 000 |

Gewinnrücklagen | 41 184 | 17 471 |

Zeitwert-Rücklage | 9 997 | 6 443 |

Eigenkapital insgesamt | 566 181 | 393 914 |

Passiva insgesamt und Ressourcen der Mitgliedstaaten | 709 977 | 515 339 |

Die unter „Erläuterungen“ angegebenen Nummern beziehen sich auf die Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen.

INVESTITIONSFAZILITÄT — CASHFLOW-TABELLE

(in Tsd. EUR)

Jahr bis 31.12.2006 | Jahr bis 31.12.2005 |

Cashflow aus operativen Tätigkeiten |

Gewinn des Haushaltsjahres | 23 713 | 11 071 |

Anpassungen |

Wertminderung Eigenkapitalanteil | 130 | 1 918 |

Wertminderung Darlehen | 1 693 | - |

Kapitalisierte Zinsen | (4 303) | (1 978) |

Aufstockung Rechnungsabgrenzungsposten | 8 038 | 468 |

Gewinn aus operativen Tätigkeiten | 29 271 | 11 479 |

Netto-Darlehensauszahlungen | (157 004) | (107 817) |

Rückzahlungen | 3 585 | 863 |

Übergang zur Bewertung von Derivaten zum "Fair value" | (14 057) | 5 441 |

Aufstockung Vorauszahlungen und aufgelaufene Erträge aus Darlehen | (1 062) | (2 404) |

Aufstockung Kapitalbeteiligungen | (31 965) | (5 854) |

Erträge aus Kapitalbeteiligungen | 25 | - |

Erhöhung sonstige Forderungen | (1 014) | (351) |

Erhöhung sonstige Verbindlichkeiten | 1 463 | - |

Netto-Zahlungsmittel aus operativen Tätigkeiten | (170 758) | (98 643) |

Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten |

Einzahlungen Mitgliedstaaten | 145 000 | 210 000 |

(Erhöhung)/Minderung Forderungen gegenüber Beitragszahlern | (11 458) | (32 455) |

Netto-Erhöhung des zu zahlenden Betrags aus Zinszuschüssen | 17 312 | 78 200 |

Erhöhung des zu zahlenden Betrags von Dritten | 1 458 | 32 455 |

Netto-Zahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeiten | 152 312 | 288 200 |

Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Darlehen und Kapitalbeteiligungen | 14 310 | (6 431) |

ÜBERSICHT CASHFLOW |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Haushaltsjahrs | 194 916 | 11 790 |

Netto-Zahlungsmittel aus operativen Tätigkeiten | (170 758) | (98 643) |

Netto-Zahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeiten | 152 312 | 288 200 |

Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Darlehen und Kapitalbeteiligungen | 14 310 | (6 431) |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Haushaltsjahrs | 190 780 | 194 916 |

INVESTITIONSFAZILITÄT — ÜBERSICHT ÜBER ÄNDERUNGEN BEIM EIGENKAPITAL

(in Tsd. EUR)

Für das zum 31.12.2006 abgeschlossene Haushaltsjahr | Beiträge der Mitglied-staaten | Gewinnrück-lagen | Zeitwertrück-lage auf AFS-Investitionen | Eigenkapital insgesamt |

Stand: 31 Dezember 2004 | 160 000 | 6 400 | (899) | 165 501 |

Während des Jahres bei den Mitgliedstaaten abgerufene Beiträge | 230 000 | - | - | 230 000 |

Während des Jahres annullierte Beiträge der Mitgliedstaaten | (20 000) | - | - | (20 000) |

Nettogewinn des Jahres | - | 11 071 | - | 11 071 |

Änderung des Zeitwerts im Laufe des Haushaltsjahrs | - | - | 7 342 | 7 342 |

Stand: 31 Dezember 2005 | 370 000 | 17 471 | 6 443 | 393 914 |

Während des Jahres bei den Mitgliedstaaten abgerufene Beiträge | 145 000 | - | - | 145 000 |

Nettogewinn des Jahres | - | 23 713 | - | 23 713 |

Änderung des Zeitwerts im Laufe des Haushaltsjahrs | - | - | 3 554 | 3 554 |

Stand: 31. Dezember 2006 | 515 000 | 41 184 | 9 997 | 566 181 |

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ABSCHLÜSSEN

Allgemeine Informationen

Die Investitionsfazilität (im Folgenden „Fazilität“) wurde im Rahmen des zwischen den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten am 23. Juni 2000 geschlossenen und am 25. Juni 2005 überarbeiteten Abkommens von Cotonou (im Folgenden „Abkommen“) über Entwicklungszusammenarbeit eingerichtet.

Sie wird von der Europäischen Investitionsbank (im Folgenden: „EIB“ oder „Bank“) verwaltet. Gemäß den Bestimmungen des Abkommens kann die Mittelausstattung der Fazilität für die AKP-Staaten bis zu 2 200 Mio. EUR und für die ÜLG (gemäß dem Beschluss des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft) bis zu 20 Mio. EUR betragen. Im Rahmen des Abkommens verwaltet die EIB auch die aus ihren eigenen Mitteln vergebenen Darlehen. Alle anderen im Abkommen vorgesehenen Finanzmittel und -instrumente werden von der Europäischen Kommission verwaltet.

Maßgebliche Rechnungslegungsgrundsätze

- Grundlagen der Erstellung

Die Abschlüsse der Fazilität wurden nach den von der Europäischen Union angenommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Die von der Fazilität angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen den IFRS und den allgemeinen Grundsätzen der Richtlinie 86/635/EWG des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten, geändert durch die Richtlinie 2001/65/EG vom 27. September 2001 und die Richtlinie 2003/51/EG vom 18. Juni 2003 über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsunternehmen (im Folgenden „die Richtlinien“).

- Maßgebliche Annahmen und Schätzungen

Für die Erstellung von Abschlüssen gemäß IFRS sind bestimmte kritische Schätzungen erforderlich. Darüber hinaus muss die Verwaltung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Fazilität von ihrem Beurteilungsspielraum Gebrauch machen. Erfordert ein Bereich ein höheres Maß an Beurteilung, ist ein Bereich komplexer oder sind in einem Bereich Annahmen und Schätzungen für den Abschluss erheblich, so wird dies offen gelegt.

Vor allem in folgenden Bereichen wurden Annahmen und Schätzungen angewandt:

Zeitwert von Finanzinstrumenten

Wenn sich der Zeitwert in der Vermögensübersicht erfasster finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten anhand der Notierungen auf aktiven Märkten ermitteln lässt, wird er mit Hilfe einer Reihe von Bewertungstechniken bestimmt, wie unter anderem mathematischen Modellen. Die Daten für diese Modelle wurden soweit wie möglich auf beobachtbaren Märkten erhoben, wo dies jedoch nicht möglich war, musste der Zeitwert bis zu einem gewissen Grad geschätzt werden. Bei der Schätzung wurden Liquidität und Modelldaten wie Korrelation und Volatilität bei längerfristigen Derivaten berücksichtigt.

Wertminderungsverluste bei Darlehen und Vorschüssen

Die Fazilität ermittelt ihre Problemdarlehen und –vorschüsse zu jedem Berichtstermin, um festzustellen, ob in der Aufwands- und Ertragsrechnung eine Rückstellung für Wertminderungen ausgewiesen werden sollte. Insbesondere bei der Schätzung des Betrags und des Zeitpunkts zukünftiger Kapitalflüsse ist hinsichtlich der Höhe der erforderlichen Rückstellung eine Beurteilung durch die Verwaltung erforderlich. Solche Schätzungen beruhen auf Annahmen für eine Reihe von Faktoren, so dass die tatsächlichen Ergebnisse davon abweichen können, was zu künftigen Änderungen der Rückstellung führt. Neben der besonderen Rückstellung für erhebliche Einzeldarlehen und –vorschüsse nimmt die Fazilität auch eine allgemeine Rückstellung für Risiken vor, die zwar für sich genommen keine besondere Rückstellung erfordern, aber ein größeres Ausfallrisiko als bei der ursprünglichen Gewährung aufweisen. Diese allgemeine Rückstellung berücksichtigt die etwaige Verschlechterung des internen Ratings des Darlehens oder der Beteiligung seit der Gewährung oder dem Erwerb. Diese internen Ratings berücksichtigen Faktoren wie eine etwaige Verschlechterung des Länderrisikos, des Wirtschaftszweigs und eine technische Veralterung ebenso wie festgestellte Strukturschwächen oder eine Verschlechterung des Cashflows.

Bewertung von Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften

Die Bewertung von Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften beruht in der Regel auf einem der folgenden Faktoren:

- aktuelle Marktgeschäfte zu marktüblichen Bedingungen,

- der aktuelle Zeitwert eines weitgehend identischen anderen Instruments,

- der erwartete Cashflow bei aktuellen Sätzen für Instrumente mit ähnlichen Bedingungen und Risikocharakteristika, oder

- andere Bewertungsmodelle.

Die Bestimmung des Cashflow und der Abzinsungsfaktoren für nicht börsennotierte Kapitalbeteiligungen beruht in erheblichem Maß auf Schätzungen. Die Fazilität justiert das Bewertungsverfahren regelmäßig und prüft seine Validität, indem es entweder Preise von gegenwärtig zu beobachtenden aktuellen Markttransaktionen für das gleiche Instrument oder Preise, die auf anderen verfügbaren, beobachtbaren Marktdaten beruhen, verwendet.

Wertminderung von Kapitalbeteiligungen

Die Fazilität stuft am Markt verfügbare Kapitalbeteiligungen als in ihrem Wert gemindert ein, wenn deren beizulegender Zeitwert erheblich oder anhaltend abnimmt und die Kosten unterschreitet oder wenn andere objektive Anzeichen einer Wertminderung vorhanden sind. Die Entscheidung darüber, ob eine Abnahme als erheblich oder anhaltend anzusehen ist, liegt im Ermessen der Fazilität.

- Änderung der Rechnungslegungsmethoden

Die Rechnungslegungsmethoden entsprechen den im vorhergehenden Haushaltsjahr angewandten Methoden mit folgenden Ausnahmen:

Die Fazilität hat die Änderung von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung für Finanzgarantien (August 2005) übernommen; danach sind Finanzgarantien, die nicht als Versicherungsverträge eingestuft werden, zunächst zum Zeitwert auszuweisen und nach dem gemäß IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen ermittelten Betrag oder dem ursprünglich ausgewiesenen Betrag, gegebenenfalls abzüglich der gemäß IAS 18 Erträge ausgewiesenen kumulativen Abschreibung, neubewertet, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Einige neue Grundsätze sowie Änderungen und Auslegungen bestehender Grundsätze wurden veröffentlicht und sind wie folgt für die am 1. März 2006 oder später beginnenden Abrechnungszeiträume der Fazilität verbindlich, oder für spätere Zeiträume, die jedoch von der Fazilität noch nicht vorzeitig übernommen wurden:

- IFRS 7 Finanzinstrumente: Offenlegungen (wirksam für am 1. Januar 2007 oder später beginnende Jahreszeiträume): nach diesem Grundsatz hat die Fazilität Offenlegungen vorzunehmen, anhand derer die Benutzer die Bedeutung der Finanzinstrumente der Fazilität und Art und Umfang der mit diesen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken beurteilen können.

- Änderung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses (wirksam für am 1. Januar 2007 oder später beginnende Jahreszeiträume): nach dieser Änderung hat die Fazilität neue Offenlegungen vorzunehmen, anhand derer die Benutzer des Jahresabschlusses die Ziele, Politiken und Verfahren der Verwaltung des Kapitals beurteilen können.

- IFRIC 9 (wirksam für am 1. Juni 2006 oder später beginnende Jahreszeiträume): nach dieser Auslegung muss eine Beurteilung des Vorliegens eines eingebetteten Derivats nur zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem das Unternehmen Vertragspartei wird. Eine erneute Beurteilung ist nur vorzunehmen, wenn es zu Änderungen in den Vertragsbedingungen kommt, welche die Zahlungsströme auf maßgebliche Art und Weise verändern. Die Fazilität prüft noch die Auswirkungen dieser Auslegung und geht davon aus, dass die Verabschiedung dieser Auslegung keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Fazilität haben wird, wenn sie 2007 angewandt wird.

- Zusammenfassung der maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze

In der Vermögensübersicht werden Aktiva und Passiva in absteigender Reihenfolge ihrer Liquidität ausgewiesen, wobei nicht zwischen kurz- und langfristigen Posten unterschieden wird.

1) Umrechnung von Fremdwährungen

Die Fazilität legt ihre Abschlüsse in Euro (EUR) vor, der auch die funktionale Währung und die Währung der Darstellung ist.

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden gemäß IAS 21 zu dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls geltenden Wechselkurs umgerechnet.

Auf andere Währungen als Euro lautende monetäre Aktiva und Passiva werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet. Gewinne oder Verluste aus solchen Umrechnungen werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung ausgewiesen.

Nichtmonetäre Posten, die zu den Anschaffungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu den Wechselkursen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Transaktionen umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die zum Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu den Wechselkursen zum Zeitpunkt der Bestimmung des Zeitwerts umgerechnet.

Wechselkursdifferenzen, die sich bei der Abrechnung von Transaktionen zu anderen Kursen als denen zum Zeitpunkt der Transaktion ergeben, und nicht realisierte Fremdwährungsdifferenzen aus nicht abgerechneten, auf Fremdwährungen lautenden monetären Aktiva und Passiva werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung ausgewiesen.

Die Posten der Aufwands- und Ertragsrechnung werden monatlich auf der Grundlage der Umrechnungskurse vom Ende des Monats in Euro umgerechnet.

2) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmitteläquivalente werden im Rahmen der Fazilität als Sichtkonten oder kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von höchstens drei Monaten definiert.

3) Finanzielle Vermögenswerte ohne Derivate

Finanzielle Vermögenswerte werden nach dem Grundsatz der Bilanzierung zum Erfüllungstag verbucht.

- Darlehen

Von der Fazilität vergebene Darlehen werden in den Aktiva der Fazilität ausgewiesen, wenn die Zahlung an die Kreditnehmer erfolgt. Sie werden zunächst zu ihren Gestehungskosten erfasst (Nettoauszahlungsbetrag), d. h. zum beizulegenden Zeitwert des Zahlungsmittels, das zur Vergabe des Darlehens bereitgestellt wird, einschließlich etwaiger Transaktionskosten, und im Anschluss daran anhand der Methode zur Ermittlung der Effektivrendite abzüglich etwaiger Rückstellungen für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit zum Restbuchwert bewertet.

- Kapitalbeteiligungen

Nach der ursprünglichen Bewertung werden diese direkten und indirekten Kapitalbeteiligungen als am Markt verfügbare Finanzanlagen eingestuft und daraufhin zu ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.

30. Wagniskapitalfonds

Der beizulegende Zeitwert der einzelnen Wagniskapitalfonds wird sich — wenn er nach international anerkannten, mit den IFRS zu vereinbarenden Bewertungsgrundsätzen ermittelt wird — auf den vom Fonds mitgeteilten Nettoinventarwert (NIW) stützen. Sollte die Bewertung jedoch in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden können, kann die Fazilität eine Anpassung des vom Fonds gemeldeten NIW beschließen.

Wird kein international anerkannter Bewertungsgrundsatz angewandt, erfolgt die Bewertung anhand des zugrunde liegenden Portfolios.

31. Direkte Kapitalbeteiligungen

Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung wird anhand des neuesten verfügbaren Abschlusses bestimmt, wobei gegebenenfalls wieder nach dem gleichen Muster verfahren wird wie bei Erwerb der Beteiligung.

Nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus Kapitalbeteiligungen werden so lange unter der Rubrik Eigenkapital ausgewiesen, bis die Beteiligung veräußert, übergeben oder in anderer Form überlassen ist oder eine Wertminderung festgestellt wird. Wird die Wertminderung einer zur Veräußerung verfügbaren Beteiligung festgestellt, wird der zuvor unter der Rubrik Eigenkapital ausgewiesene kumulative nicht realisierte Gewinn oder Verlust in der Aufwands- und Ertragsrechnung ausgewiesen.

Bei Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften wird der beizulegende Zeitwert mithilfe anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Kann der beizulegende Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werden, so werden diese Beteiligungen zu ihren Gestehungskosten verbucht.

- Garantien

Finanzgarantien werden ursprünglich zum beizulegenden Zeitwert in der Vermögensübersicht unter dem Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Nach dem ursprünglichen Ausweis werden die Verbindlichkeiten der Fazilität im Rahmen jeder Garantie zur amortisierten Prämie oder zur bestmöglichen Schätzung der erforderlichen Ausgaben zur Erfüllung etwaiger finanzieller Verpflichtungen aus der Garantie bewertet, je nachdem welcher Betrag höher ist.

Etwaige Erhöhungen der Verbindlichkeiten aus Finanzgarantien werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung unter dem Posten „Aufwendungen für Kreditverluste“ ausgewiesen. Die erhaltenen Prämien werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung unter dem Posten „Nettogebühren- und –provisionserträge“ linear über die Laufzeit der Garantie ausgewiesen.

4) Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten

Die Fazilität bestimmt zu jedem Bilanzstichtag, ob es objektive Hinweise darauf gibt, dass ein finanzieller Vermögenswert in seinem Wert gemindert ist. Ein finanzieller Vermögenswert gilt als in seinem Wert gemindert, wenn (und nur dann, wenn) es objektive Hinweise auf die Wertminderung als Folge eines oder mehrerer Ereignisse nach dem ursprünglichen Ausweis des Vermögenswerts (eines eingetretenen „Verlustereignisses“) gibt und dieses Verlustereignis Auswirkungen auf den erwarteten künftigen Cashflow des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe von finanziellen Vermögenswerten hat, die zuverlässig bestimmt werden können. Zu den Hinweisen auf eine Wertminderung zählen Anzeichen dafür, dass der Kreditnehmer oder eine Gruppe von Kreditnehmern sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet, Ausfall von Zins- oder Tilgungszahlungen, die Wahrscheinlichkeit, dass sie Konkurs anmelden oder eine sonstige finanzielle Umstrukturierung vornehmen werden, und wenn beobachtbare Daten darauf hindeuten, dass ein messbarer Rückgang des erwarteten künftigen Cashflows vorliegt, wie Änderungen der Zahlungsrückstände oder der wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen einhergehen.

Bei Darlehen, die am Ende des Haushaltsjahres noch ausstehen und zum Restbuchwert bewertet sind, werden Wertminderungen vorgenommen, wenn erwiesenermaßen das Risiko eines vollständigen oder teilweisen Ausfalls der im ursprünglichen Vertrag genannten Summe oder des entsprechenden Werts besteht. Wenn es objektive Hinweise gibt, dass ein Wertminderungsverlust entstanden ist, wird der Betrag des Verlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Zeitwert des erwarteten künftigen Cashflows gemessen. Der Buchwert des Vermögenswerts wird durch die Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Betrag des Verlusts wird in der Aufwands- und Ertragsrechnung ausgewiesen. Zinseinnahmen laufen auf der Grundlage des effektiven Zinses des Vermögenswerts weiter auf den reduzierten Buchwert auf. Darlehen werden zusammen mit der entsprechenden Wertberichtigung abgeschrieben, wenn keine realistische Aussicht auf eine künftige Eintreibung besteht. Wenn sich der Betrag des geschätzten Wertminderungsverlusts in einem späteren Jahr wegen einem Ereignis nach dem Ausweis der Wertminderung erhöht oder verringert, wird der zuvor ausgewiesene Wertminderungsverlust durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erhöht oder reduziert.

Da die Fazilität das Kreditrisiko Darlehen für Darlehen bewertet, ist eine Sammelrückstellung für Wertminderungen nicht erforderlich.

Die Fazilität prüft für die zur Veräußerung verfügbaren Kapitalbeteiligungen zu jedem Bilanzstichtag, ob es objektive Hinweise darauf gibt, dass eine Beteiligung wertgemindert ist. Ein objektiver Hinweis wäre unter anderem, wenn der beizulegende Zeitwert der Beteiligung erheblich oder anhaltend abnimmt und die Kosten unterschreitet. Gibt es Hinweise auf eine Wertminderung, so wird der kumulierte Verlust (berechnet als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem geltenden beizulegenden Zeitwert, abzüglich eventueller, zuvor in der Aufwands- und Ertragsrechnung berücksichtigter Wertminderungsverluste dieser Beteiligung) aus dem Eigenkapital herausgenommen und in der Aufwands- und Ertragsrechnung erfasst. Wertminderungsverluste von Kapitalbeteiligungen werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung nicht rückgebucht; Erhöhungen ihres Zeitwerts nach der Wertminderung werden direkt unter dem Eigenkapital ausgewiesen.

Im Rahmen des Risikomanagements der Europäischen Investitionsbank werden finanzielle Vermögenswerte mindestens einmal jährlich auf etwaige Wertminderungen hin überprüft. Die daraus resultierenden Anpassungen umfassen die Auflösung des Abschlags in der Aufwands- und Ertragsrechnung über die gesamte Laufzeit des Vermögensgegenstandes sowie jede Anpassung, die aufgrund einer Neubewertung der ursprünglichen Wertminderung erforderlich ist.

5) Derivative Finanzinstrumente

Zu den Derivaten zählen Währungsswaps und kombinierte Zins- und Währungsswaps.

Zur Absicherung bestimmter, auf lebhaft gehandelte Fremdwährungen lautender Kreditgeschäfte kann die Fazilität im Rahmen ihrer regulären Tätigkeit Swap-Kontrakte schließen, um durch Wechselkursschwankungen bedingte Gewinne oder Verluste auszugleichen.

Weder zum 31. Dezember 2005 noch zum 31. Dezember 2006 wurden im Rahmen der Fazilität jedoch Sicherungsgeschäfte gemäß IFRS getätigt, so dass alle Derivate in der Aufwands- und Ertragsrechnung zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Dieser wird in erster Linie anhand von Discounted Cashflow-Verfahren, Optionspreismodellen und Kursofferten Dritter ermittelt.

Ist der beizulegende Zeitwert eines Derivats positiv, wird es zum Zeitwert als Aktivum ausgewiesen, ist er negativ, wird es als Passivum ausgewiesen. Änderungen des Zeitwerts von zu Handelszwecken gehaltenen Derivaten werden unter dem „Nettoergebnis aus Finanzierungstätigkeiten“ ausgewiesen.

6) Beiträge

In der Vermögensübersicht werden Beiträge der Mitgliedstaaten ab dem Tag des Ratsbeschlusses, in dem die Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten an die Fazilität festgelegt werden, als Forderungen ausgewiesen.

7) Zinserträge aus Darlehen

Zinsen auf Darlehen der Fazilität werden in der Aufwands- und Ertragsrechnung (Zinserträge und ähnliche Erträge) und in der Vermögensübersicht (Darlehen und Vorschüsse) nach der Periodenrechnung unter Verwendung des effektiven Zinses ausgewiesen, d.h. des Zinses der genau den erwarteten künftigen Barzahlungen oder –einnahmen während der voraussichtlichen Laufzeit des Darlehens auf den Nettobuchwert des Darlehens entspricht. Nachdem der ausgewiesene Wert eines Darlehens wegen eines Wertminderungsverlusts reduziert wurde, werden Zinserträge unter Anwendung des ursprünglichen effektiven Zinses auf den neuen Buchwert weiter ausgewiesen.

8) Zinszuschüsse

Im Rahmen ihrer Tätigkeit verwaltet die Fazilität Zinszuschüsse im Namen der Mitgliedstaaten.

Der für die Zahlung von Zinszuschüssen verwendete Teil der Beiträge der Mitgliedstaaten wird nicht unter der Rubrik Eigenkapital verbucht, sondern als Verbindlichkeiten gegenüber Dritten eingestuft.

9) Zinserträge aus Kassenmitteln

Nach den für die Fazilität geltenden Bestimmungen und gemäß der Finanzregelung für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds werden die von der EIB für die Fazilität entgegengenommenen Mittel auf einem auf den Namen der Kommission lautenden Konto verbucht. Die Zinsen für diese bei der EIB geführten Einlagen werden in der Rechnungslegung der Fazilität nicht erfasst, da sie direkt an die Europäische Kommission ausgezahlt werden.

Rückflüsse, bei denen es sich um die Rückzahlung von Kapital, Zinsen oder Provisionen aus Finanzgeschäften handelt, sowie die Zinserträge aus diesen Rückflüssen werden in der Rechnungslegung der Fazilität erfasst.

10) Gebühren, Provisionen und Dividenden

Bei Gebühren für Dienstleistungen, die über einen gewissen Zeitraum hinweg erbracht werden, erfolgt die Verbuchung als Ertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Dienstleistungen erbracht werden. Bereitstellungsprovisionen werden abgegrenzt und ab dem Zeitpunkt der Auszahlung bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung des betreffenden Darlehens unter Verwendung der Effektivzinsmethode auf der Ertragsseite ausgewiesen.

Dividenden aus Kapitalbeteiligungen werden bei Erhalt ausgewiesen.

11) Steuern

Nach dem Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, das einen Anhang zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften bildet, sind die Guthaben, Einkünfte und sonstige Vermögensgegenstände der Europäischen Gemeinschaften von jeder direkten Steuer befreit.

12) Umbuchung von Angaben des Vorjahres

Wo dies aufgrund von Änderungen bei der diesjährigen Darstellung erforderlich war, wurden bestimmte Angaben des Vorjahres aus Gründen der Vergleichbarkeit umgebucht.

Risikomanagement

1) Kreditrisiko

Der folgende Abschnitt liefert Finanzinformationen zu den Engagements der Fazilität.

Nachstehende Tabelle gibt einen nach Art der Kreditnehmer aufgeschlüsselten Überblick über die Engagements der Fazilität.

Ausgezahlte Beträge (in Tsd. EUR) |

2006 | 2005 |

Private Kreditnehmer | 378 428 | 225 174 |

Staatliche und öffentliche Kreditnehmer | 23 234 | - |

Insgesamt | 401 662 | 225 174 |

Nachstehende Tabelle gibt einen nach Instrumenten aufgeschlüsselten Überblick über die Engagements der Fazilität.

Ausgezahlte Beträge (in Tsd. EUR) |

2006 | 2005 |

Vorrangige Darlehen (ausgezahlte Beträge) | 226 392 | 111 671 |

davon Globaldarlehen | 96 841 | 50 314 |

Nachrangige Darlehen und Quasi-Beteiligungskapital | 108 821 | 82 617 |

Beteiligungskapital | 66 449 | 30 886 |

Insgesamt | 401 662 | 225 174 |

Die folgende Tabelle gibt einen nach Sektoren aufgeschlüsselten Überblick über die Engagements der Fazilität.

Ausgezahlte Beträge (in Tsd. EUR) |

2006 | 2005 |

Infrastruktur | 1 693 | 3 683 |

Industrie | 182 783 | 140 597 |

Energie | 38 291 | - |

Dienstleistungen | 33 618 | 11 548 |

Landwirtschaft | 9 349 | 6 500 |

Dienstleistungen (Finanzgeschäfte) | 39 087 | 12 532 |

Globaldarlehen | 96 841 | 50 314 |

Insgesamt | 401 662 | 225 174 |

2) Zinsrisiko

Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Zinsrisiken der Fazilität.

Ausgezahlte Beträge (in Tsd. EUR) |

2006 | 2005 |

Fester Zinssatz | 170 790 | 92 150 |

Variabler Zinssatz | 164 423 | 102 138 |

Zinslose Engagements | 66 449 | 30 886 |

Insgesamt | 401 662 | 225 174 |

3) Liquiditätsrisiko

Nachstehende Tabelle gibt einen nach Restlaufzeiten aufgeschlüsselten Überblick über Aktiva und Passiva der Fazilität.

Liquiditätsrisiko (in Tsd. EUR) | Bis zu 3 Monaten | 3 -12 Monate | 1 -5 Jahre | Über 5 Jahre | Insgesamt |

AKTIVA |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 190 780 | - | - | - | 190 780 |

Derivative Finanzinstrumente | - | - | 1 558 | 6 915 | 8 473 |

Darlehen und Kapitalbeteiligungen |

Darlehen | 1 945 | 1 518 | 15 714 | 319 820 | 338 997 |

Kapitalbeteiligungen | - | - | - | 66 449 | 66 449 |

Forderungen gegenüber Beitragszahlern | 103 913 | - | - | - | 103 913 |

Sonstige Aktiva | 1 365 | - | - | - | 1 365 |

Aktiva insgesamt | 298 003 | 1 518 | 17 272 | 393 184 | 709 977 |

PASSIVA |

Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedstaaten | (134 425) | - | - | - | (134 425) |

Transitorische Passiva | - | - | - | (7 908) | (7 908) |

Sonstige Verbindlichkeiten | (1 463) | - | - | - | (1 463) |

Passiva insgesamt | (135 888) | - | - | (7 908) | (143 796) |

Nettoliquidität zum 31 Dezember 2006 | 162 115 | 1 518 | 17 272 | 385 276 | 566 181 |

Nettoliquidität zum 31. Dezember 2005 | 174 110 | 397 | 2 192 | 217 215 | 393 914 |

4) Wechselkursrisiko

Nachstehende Tabelle gibt einen nach Währungsgruppen aufgeschlüsselten Überblick über die Aktiva und Passiva der Fazilität.

Wechselkursrisiko (in Tsd. EUR) | EUR | USD | CAD | AKP/ÜLG Währungen | Insgesamt |

AKTIVA |

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 190 549 | 231 | - | - | 190 780 |

Derivative Finanzinstrumente | 8 473 | - | - | - | 8 473 |

Darlehen und Kapitalbeteiligungen |

Darlehen | 141 075 | 176 214 | - | 21 708 | 338 997 |

Kapitalbeteiligungen | 18 541 | 32 427 | 3 356 | 12 125 | 66 449 |

Forderungen gegenüber Beitragszahlern | 103 913 | - | - | - | 103 913 |

Sonstige Aktiva | - | 965 | - | 400 | 1 365 |

Aktiva insgesamt | 462 551 | 209 837 | 3 356 | 34 233 | 709 977 |

PASSIVA |

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | (134 425) | - | - | - | (134 425) |

Transitorische Passiva | (7 908) | - | - | - | (7 908) |

Sonstige Verbindlichkeiten | (1 463) | - | - | - | (1 463) |

Passiva insgesamt | (143 796) | - | - | - | (143 796) |

Währungsposition zum 31 Dezember 2006 | 318 755 | 209 837 | 3 356 | 34 233 | 566 181 |

Währungsposition zum 31. Dezember 2005 | 273 874 | 100 367 | - | 19 673 | 393 914 |

MITTELBINDUNG |

Nicht ausgezahlte Darlehen und Kapitalbeteiligungen | 717 974 | 149 820 | - | - | 867 794 |

In Anspruch genommene Garantien | - | - | - | 7 925 | 7 925 |

Nicht in Anspruch genommene Garantien | 63 875 | - | - | - | 63 875 |

781 849 | 149 820 | - | 7 925 | 939 594 |

Nach dem Abkommen von Cotonou kann die Fazilität Finanzgeschäfte in anderen Währungen als dem Euro tätigen und sich dem damit verbundenen Wechselkursrisiko aussetzen. Besteht jedoch ein angemessener Markt für Swap-Geschäfte, kann die Fazilität einen Swap-Kontrakt schließen, um sich vor Wechselkursschwankungen zu schützen.

Angaben nach Segmenten

In Übereinstimmung mit IAS 14 stellt die Geschäftstätigkeit der Fazilität das Primärsegment und ihre geografische Tätigkeit das Sekundärsegment dar.

Die Tätigkeiten der Fazilität umfassen primäre Bankgeschäfte und Kassenführung.

Im Rahmen der Bankgeschäfte werden Projekte gefördert, mit denen Investitionen privater und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführter öffentlicher Einrichtungen unterstützt werden sollen. Die wichtigsten Instrumente sind dabei Darlehen, Kapitalbeteiligungen und Garantien.

Die Kassenführung umfasst u. a. die Anlage von Kassenüberschüssen und das Management des Wechselkursrisikos der Fazilität.

Für Zwecke der internen Verwaltung werden die Tätigkeiten der Fazilität nach Regionen (insgesamt fünf) unterteilt.

Primäres Berichtsformat — Geschäftssegment (in Tsd. EUR):

Stand: 31. Dezember 2006 | Kassen-führung | Bank | Insgesamt |

Erträge nach Segmenten | 2 098 | 26 084 | 28 182 |

Aufwendungen nach Segmenten | (2 646) | (1 823) | (4 469) |

Jahresgewinn | 23 713 |

Aktiva nach Segmenten | 200 067 | 405 997 | 606 064 |

Nicht zugewiesene Aktiva | 103 913 |

Aktiva insgesamt | 709 977 |

Passiva nach Segmenten | 1 128 | 8 243 | 9 371 |

Nicht zugewiesene Passiva | 134 425 |

Passiva insgesamt | 143 796 |

Verpflichtungen | 939 594 | 939 594 |

Sekundäres Berichtsformat — geografisches Segment (in Tsd. EUR):

Stand: 31. Dezember 2006 | Erträge (*) | Aktiva insgesamt | Passiva insgesamt | Verpflichtungen |

Karibischer Raum und Pazifischer Ozean | 4 217 | 42 558 | - | 69 801 |

Zentral- und Ostafrika | 2 216 | 56 713 | 7 707 | 296 819 |

Regional-Afrika und AKP-Staaten | 2 536 | 54 944 | - | 192 882 |

Südafrika und Indischer Ozean | 12 990 | 161 006 | 51 | 124 241 |

Westafrika und Sahelregion | 2 502 | 75 509 | 150 | 255 851 |

Sonstige (**) | - | 319 247 | 135 888 | - |

Insgesamt | 24 461 | 709 977 | 143 796 | 939 594 |

(*) Nettogewinn aus der operativen Tätigkeit der Fazilität (d. h. Zinserlöse und ähnliche Einnahmen aus Darlehen und Zinszuschüssen, Nettoeinnahmen aus Gebühren und Provisionen plus oder minus der realisierten Gewinne bzw. Wertminderungsverluste aus Darlehen und Kapitalbeteiligungen).

(**) Hierunter fallen die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedstaaten und Europäischer Investitionsbank und die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Fazilität.

Nettoeinnahmen aus Gebühren und Provisionen (in Tsd. EUR)

Die Nettoeinnahmen aus Gebühren und Provisionen stammen in der Hauptsache aus:

2006 | 2005 |

Gebühren und Provisionen auf Darlehen und Kapitalbeteiligungen | 4 168 | 684 |

Garantiegebühren | 198 | 24 |

4 366 | 708 |

Nettoergebnis Finanzgeschäfte (in Tsd. EUR)

Der Nettogewinn aus Handel und Devisengeschäften setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

2006 | 2005 |

Nettoergebnis Wechselkursschwankungen | (14 210) | 6 449 |

Übergang zur Bewertung von Derivaten zum "Fair value" | 14 057 | (5 441) |

(153) | 1 008 |

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (in Tsd. EUR)

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen umfassen die Istkosten, die der Europäischen Investitionsbank (im Folgenden "die Bank") durch die Verwaltung der Fazilität entstehen, abzüglich der Einnahmen aus Standardbewertungsgebühren, die die Bank den Kunden der Fazilität direkt in Rechnung stellt.

2006 | 2005 |

Istkosten der Europäischen Investitionsbank | 35 413 | 33 364 |

Den Kunden der Fazilität in Rechnung gestellte Bewertungsgebühren | (1 500) | ( 909) |

Allgemeine Nettoverwaltungsaufwendungen | 33 913 | 32 455 |

Mit Beschluss des Rates vom 8. April 2003 haben sich die Mitgliedstaaten damit einverstanden erklärt, in den ersten fünf Jahren des 9. EEF die der Bank durch die Verwaltung der Fazilität entstehenden Aufwendungen in vollem Umfang zu erstatten.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (in Tsd. EUR)

Für die Zwecke der Cashflow-Tabelle fallen unter Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die folgenden Salden, deren Laufzeit ab dem Zeitpunkt des Erwerbs weniger als drei Monate beträgt.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente können nach eingegangenen, noch nicht ausgezahlten Mitteln der Mitgliedstaaten und Mitteln aus den operativen Tätigkeiten und Finanzierungstätigkeiten der Fazilität aufgeschlüsselt werden.

2006 | 2005 |

Eingegangene und noch nicht ausgezahlte Beiträge der Mitgliedstaaten | 69 720 | 155 523 |

Mittel aus Finanzierungstätigkeiten und operativen Tätigkeiten der Fazilität | 121 060 | 39 393 |

190 780 | 194 916 |

Darlehen und Kapitalbeteiligungen (in Tsd. EUR)

Darlehen | Kapital-beteiligungen | Insgesamt |

Stand: 1. Januar 2006 | 194 009 | 30 886 | 224 895 |

Neubewertungen zum beizulegenden Zeitwert | - | 3 554 | 3 554 |

Wertminderungen | (1 693) | (130) | (1 823) |

Geänderte Gestehungskosten | (316) | - | (316) |

Auszahlungen | 157 004 | 31 965 | 188 969 |

Kapitalisierte Zinsen | 4 303 | - | 4 303 |

Rückzahlungen | (3 585) | (25) | (3 610) |

Wechselkursbewegungen | (14 509) | 199 | (14 310) |

Stand: 31. Dezember 2006 | 335 213 | 66 449 | 401 662 |

Zum 31. Dezember 2006 traten bei zwei Geschäften für insgesamt 1,8 Mio. EUR Wertminderungen ein. Eines dieser Geschäfte betraf ein Darlehen in Mauretanien bei einem Wertminderungsbetrag von 1,7 Mio. EUR.

Auf Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften entfielen 15,2 Mio. EUR der Kapitalbeteiligungen insgesamt.

Forderungen gegenüber Beitragszahlern (in Tsd. EUR)

Die Forderungen gegenüber Beitragszahlern setzen sich in der Hauptsache wie folgt zusammen:

2006 | 2005 |

Abgerufene, aber nicht eingegangene Beiträge | 70 000 | 60 000 |

Sonderbeiträge zu den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen | 33 913 | 32 455 |

103 913 | 92 455 |

Sonstige Aktiva

Die sonstigen Aktiva setzen sich in der Hauptsache wie folgt zusammen:

2006 | 2005 |

Noch nicht vereinnahmte Zinsen auf Darlehen | 551 | 351 |

Forderungen gegenüber der EIB | 814 | - |

1 365 | 351 |

Derivate (in Tsd. EUR)

Stand: 31. Dezember 2006 | Nominalbetrag des Kontrakts | Positiver Fair Value |

Währungsswaps | 114 597 | 6 046 |

Kombinierte Zins- und Währungsswaps | 86 963 | 2 427 |

8 473 |

Stand: 31. Dezember 2005 | Nominalbetrag des Kontrakts | Negativer Fair Value |

Währungsswaps | 59 176 | 3 979 |

Kombinierte Zins- und Währungsswaps | 21 089 | 1 605 |

5 584 |

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (in Tsd. EUR)

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten setzen sich in der Hauptsache wie folgt zusammen:

2006 | 2005 |

Der EIB zu erstattende allgemeine Verwaltungsaufwendungen (netto) | 33 913 | 32 455 |

Noch nicht ausgezahlte Zinszuschüsse | 100 512 | 83 200 |

134 425 | 115 655 |

Transitorische Passiva

Die transitorischen Passiva setzen sich in der Hauptsache wie folgt zusammen:

2006 | 2005 |

Abgegrenzte Zinszuschüsse | 7 687 | - |

Abgegrenzte Provisionen auf Darlehen und Kapitalbeteiligungen | 221 | 186 |

7 908 | 186 |

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich in der Hauptsache wie folgt zusammen:

2006 | 2005 |

An die Kommission für das Beitragskonto rückzahlbare Vergütung | 696 | - |

An die EIB rückzahlbare Beträge | 767 | - |

1 463 | - |

Beiträge der Mitgliedstaaten zur Fazilität (in Tsd. EUR)

An Beiträgen der Mitgliedstaaten an die Fazilität wurde ein Betrag von 625 Mio. EUR abgerufen, von denen bislang 555 Mio. EUR eingezahlt wurden. Von diesen Beiträgen sind 515 Mio. EUR für die Finanzierung der Fazilität selbst und 110 Mio. EUR für die Finanzierung von Zinszuschüssen bestimmt.

Zum 31. Dezember 2006 ergab sich für die Beiträge der Mitgliedstaaten an die Fazilität folgendes Bild:

Mitgliedstaaten | Beiträge an die Fazilität | Beiträge für Zinszuschüsse | Beitragsvolumen insgesamt | Abgerufen, aber nicht eingegangen (*) |

Österreich | 13 648 | 2 914 | 16 562 | 1 855 |

Belgien | 20 188 | 4 312 | 24 500 | 2 744 |

Dänemark | 11 021 | 2 354 | 13 375 | 1 498 |

Finnland | 7 622 | 1 628 | 9 250 | 1 036 |

Frankreich | 125 145 | 26 730 | 151 875 | 17 010 |

Deutschland | 120 304 | 25 696 | 146 000 | 16 352 |

Griechenland | 6 437 | 1 376 | 7 813 | 875 |

Irland | 3 193 | 682 | 3 875 | 434 |

Italien | 64 581 | 13 794 | 78 375 | 8 778 |

Luxemburg | 1 494 | 319 | 1 813 | 203 |

Niederlande | 26 883 | 5 742 | 32 625 | 3 654 |

Portugal | 4 995 | 1 068 | 6 063 | 679 |

Spanien | 30 076 | 6 424 | 36 500 | 4 088 |

Schweden | 14 060 | 3 002 | 17 062 | 1 911 |

Vereinigtes Königreich | 65 353 | 13 959 | 79 312 | 8 883 |

INSGESAMT | 515 000 | 110 000 | 625 000 | 70 000 |

(*) Am 18. Dezember 2006 legte der Rat die Höhe der von den einzelnen Mitgliedstaaten bis zum 19. Januar 2007 zu zahlenden Beiträge fest.

Mittelbindungen (in Tsd. EUR)

Die Mittelbindung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

2006 | 2005 |

Nicht ausgezahlte Darlehen | 779 241 | 489 310 |

Nicht eingelöste Verpflichtungen in Bezug auf Kapitalbeteiligungen | 88 552 | 81 572 |

In Anspruch genommene Garantien | 7 925 | 5 347 |

Nicht in Anspruch genommene Garantien | 63 876 | 36 453 |

939 594 | 612 682 |

Spätere Vorgänge

Es gibt keine wesentlichen, zu einem späteren Zeitpunkt aufgetretenen bilanzwirksamen Vorgänge, die offen gelegt werden müssten oder eine Anpassung des Abschlusses zum 31. Dezember 2006 erfordern würden.

Auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses hat der Verwaltungsrat die Abschlüsse am 13. März 2007 geprüft und beschlossen, sie an den Rat der Gouverneure weiterzuleiten, damit dieser sie auf seiner Sitzung am 5. Juni 2007 genehmigen kann.

Anhang - Stand nach Ländern und Instrumenten

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[1] ABl. L 83 vom 1.4.2003, S. 1-31.

[2] ABl. L 325 vom 20.11.1986, S. 42-55.

[3] ABl. L 266 vom 21.9.1991, S. 1.

[4] ABl. L 191 vom 7.7.1998, S. 53-70.

[5] ABl. L 156 vom 18.6.2005, S. 19-20.

[6] ABl. L 156 vom 29.5.1998, S. 3-106.

[7] ABl. L 198 vom 6.8.2003, S. 8.

[8] ABl. L 48 vom 18.2.2006, S. 19-20.

[9] ABl. L 48 vom 18.2.2006, S. 21.

[10] ABl. L 48 vom 18.2.2006, S. 20.

[11] ABl. L 48 vom 18.2.2006, S. 21.

[12] Die nicht zugewiesenen Mittel der früheren EEF umfassen auch die Sysmin-Restbeträge, die mit dem Beschluss Nr. 3/2000 des AKP-EG-Ministerrates auf 410,926 Mio. EUR festgelegt wurden. Mit dem Beschluss PE/2001/410 der Kommission (K(2001) 717) werden diese Beträge in die Programmierung der nationalen Richtbeträge (Teil B) gemäß dem Finanzprotokoll zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen einbezogen.

[13] Anhang I zum Abkommen von Cotonou, Absatz 5.

[14] Beschluss 2005/446/EG des Rates vom 30.5.2005 (ABl. L 156 vom 18.6.2005, S. 19).

[15] Anhang 1a(1) und Anhang 1b (2. Finanzprotokoll (jetzt: „Mehrjähriger Finanzrahmen“)) zum Abkommen von Cotonou.