41992X1211(01)

Schlußfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten vom 13. November 1992 betreffend die Gesundheitserziehung

Amtsblatt Nr. C 326 vom 11/12/1992 S. 0002 - 0003


SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES UND DER IM RAT VEREINIGTEN GESUNDHEITSMINISTER DER MITGLIEDSTAATEN vom 13. November 1992 betreffend die Gesundheitserziehung (92/C 326/02)

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN MINISTER FÜR DAS GESUNDHEITSWESEN -

GESTÜTZT auf die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften,

UNTER BEZUGNAHME auf die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen vom 23. November 1988 zur Gesundheitserziehung in Schulen (1),

IN BEZUGNAHME auf verschiedene Entschließungen, Schlußfolgerungen und Beschlüsse des Rates und der im Rat vereinigten Gesundheitsminister, die sich auf die Gesundheitserziehung insbesondere in Schulen beziehen, einschließlich des Beschlusses 90/238/Euratom, EGKS, EWG des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 17. Mai 1990 über einen Aktionsplan 1990-1994 im Rahmen des Programms "Europa gegen den Krebs" (2), des Beschlusses 91/317/EWG des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Gesundheitswesen der Mitgliedstaaten vom 4. Juni 1991 zur Annahme eines Aktionsplans (1991-1993) im Rahmen des Programms "Europa gegen Aids" (3), der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 31. Dezember 1990 über eine Gemeinschaftsmaßnahme zur Bekämpfung von Doping (einschließlich Arzneimittelmißbrauch) im Sport (4) und der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 31. Dezember 1990 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend Ernährung und Gesundheit (5),

NACH PRÜFUNG der Mitteilung der Kommission an den Rat und die Minister für das Bildungswesen über die Durchführung der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen vom 23. November 1988 über die Gesundheitserziehung in Schulen,

IN DER ÜBERZEUGUNG, daß viele Krankheiten und Todesfälle mit der Lebens- und Verhaltensweise der Menschen zusammenhängen,

IN DER ERWAEGUNG, daß die Schule ein besonders geeigneter Rahmen ist, um frühzeitig systematisch eine gesunde Lebensweise zu vermitteln und im Zusammenhang mit der Gesundheitserziehung kohärent zu informieren, damit Krankheiten und Unfälle verringert werden können,

IN DER ERWAEGUNG, daß zur Gesundheitserziehung auch in anderen Bereichen wichtige Beiträge erbracht werden können, so zum Beispiel auf der Ebene der Gemeinden, in Heimen, in Krankenhäusern und am Arbeitsplatz, und daß es wichtig ist, daß hier die Informationen über Gesundheit ineinandergreifen und eine gute Gesundheitserziehung mit spezifischer Ausrichtung auf Zielgruppen aller Altersklassen gewährleisten,

IN DER ERWAEGUNG, daß es bei der Planung und Entwicklung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, auf Gemeinschaftsebene und mit internationalen Einrichtungen auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung wichtig ist, positive Praktiken und mögliche Modelle für eine bessere Gesundheitserziehung zu ermitteln und weitreichend zu verbreiten,

IN DER ERWAEGUNG, daß die im Gesundheitswesen tätigen Einrichtungen und Personen, z. B. Schulärzte und Krankenpfleger, einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Gesundheitserziehung in Schulen leisten können -

BEGRÜSSEN die Mitteilung der Kommission und unterstreichen die Bedeutung dieser Initiative für den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung einer besseren Gesundheitserziehung;

ERSUCHEN die Kommission, die Möglichkeiten dafür zu prüfen, daß einige oder alle der in ihrer Mitteilung enthaltenen Empfehlungen als Modelle für die Entwicklung einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung in anderen Bereichen genommen werden, die genau auf Zielgruppen aller Altersklassen ausgerichtet ist;

BETONEN die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits- und Erziehungsbehörden und ERACHTEN es als WÜNSCHENSWERT, daß die in den Mitgliedstaaten vorhandene Sachkenntnis im Bereich der Volksgesundheit optimal genutzt wird, um

- eine gute Gesundheitserziehung in den Schulen zu planen, die die in einem anderen Rahmen vermittelte Gesundheitserziehung festigt und von dieser gefestigt wird, und

- Kindern und Jugendlichen die Bedeutung einer gesunden Lebensweise klarzumachen.

(1) ABl. Nr. C 3 vom 5. 1. 1989, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 137 vom 30. 5. 1990, S. 31.(3) ABl. Nr. L 175 vom 4. 7. 1991, S. 26.

(4) ABl. Nr. C 329 vom 31. 12. 1990, S. 4.

(5) ABl. Nr. C 329 vom 31. 12. 1990, S. 1.