22.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 82/21


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 262/2013 DER KOMMISSION

vom 18. März 2013

zur Genehmigung einer geringfügigen Änderung der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Melon du Quercy (g.g.A.))

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (1), insbesondere auf Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 ist am 3. Januar 2013 in Kraft getreten. Dadurch wurde die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2) aufgehoben und ersetzt.

(2)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Frankreichs auf Genehmigung einer Änderung der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Melon de Quercy“ geprüft, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1165/2004 der Kommission (3) in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1040/2007 (4) eingetragen worden ist.

(3)

Zweck des Antrags ist eine Änderung der Spezifikation, mit der die Beschreibung des Erzeugnisses, der Ursprungsnachweis, das Herstellungsverfahren, die Etikettierung, die einzelstaatlichen Vorschriften und die Kontaktdaten der Kontrolleinrichtung präzisiert werden.

(4)

Die Kommission hat die Änderung geprüft und hält sie für gerechtfertigt. Da es sich um eine geringfügige Änderung handelt, kann die Kommission sie genehmigen, ohne auf das Verfahren nach den Artikeln 50 bis 52 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 zurückzugreifen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Melon du Quercy“ wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Anhang II enthält das „Einzige Dokument“ mit den wichtigsten Angaben der Spezifikation.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. März 2013

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Dacian CIOLOȘ

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.

(3)  ABl. L 224 vom 25.6.2004, S. 16.

(4)  ABl. L 238 vom 11.9.2007, S. 29.


ANHANG I

Folgende Änderung der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Melon du Quercy“ wird genehmigt:

1.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses

Da die europäische Vermarktungsnorm für Melonen zum 1. Juli 2009 aufgehoben wurde (Verordnung (EG) Nr. 1615/2001), trat an die Stelle des Verweises auf die Kategorie I der Verordnung (EG) Nr. 1615/2001 die Aufnahme von ursprünglich in der Norm geforderten objektiven Faktoren (besondere Merkmale der Sorte, hohe Qualität und einheitliche Aufmachung) in die Spezifikation.

In der ursprünglichen Spezifikation wurde zwischen der sogenannten „Charentais-Melone“ und „anderen haltbaren Melonensorten“ unterschieden. Da es sich bei allen zur Herstellung der „Melon du Quercy“ verwendeten Melonen um Charentais-Melonen handelt, wird eine zusammenfassende Darstellung vorgeschlagen.

Zur Vereinfachung wurde die Liste der Verpackungsklassen durch die ausdrückliche Vorgabe einer einheitlichen Aufmachung ersetzt, bei der die größte Melone höchstens 30 % mehr wiegen darf als die kleinste.

Hinsichtlich des Zuckergehalts sahen die für die Zertifizierungsbedingungen dieses Erzeugnisses geltenden einzelstaatlichen Vorschriften einen Mindestgehalt von 11° Brix vor, was auch den Herstellungsgewohnheiten entspricht. Deshalb wird vorgeschlagen, in der Spezifikation der g.g.A. „über 11° Brix“ durch „mindestens 11° Brix“ zu ersetzen.

2.   Nachweise für die Herkunft des Agrarerzeugnisses aus dem geografischen Gebiet

Die Erfassung der Betriebe wurde in die Spezifikation aufgenommen, um die Herkunft der „Melon du Quercy“ besser kontrollieren zu können. Alle Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen, dem Führen von Registern und der Kennzeichnung der Erzeugnisse sind in diesem Abschnitt enthalten.

Um den Besonderheiten der Vermarktung im Einzelhandel Rechnung zu tragen und da jede einzelne „Melon du Quercy“ gekennzeichnet wird, ist die Kennzeichnung der Verpackungen nicht mehr vorgeschrieben. Die Information der Verbraucher erfolgt über Werbung am Verkaufsort oder über die Preisschilder.

3.   Beschreibung des Herstellungsverfahrens

Die Darstellung des Produktionsdiagramms wurde geändert, um den Ablauf der Arbeitsschritte zur Herstellung der „Melon du Quercy“ deutlich zu machen: zunächst Erzeugung, dann Sortieren und Verpacken, anschließend Lagerung. Die Unterscheidung der verschiedenen Vermarktungswege wurde gestrichen; stattdessen wurden die für alle Betriebe geltenden Verpflichtungen in den Vordergrund gerückt.

Die Modalitäten für die jährliche Auflistung der zugelassenen Sorten wurden präzisiert, um die Qualität der „Melon du Quercy“ zu garantieren.

Um die nationalen Bestimmungen umzusetzen und die Erzeugungsschritte genauer darzustellen, wurden die Vorschriften für Anpflanzung und Aussaat, Bewässerung, Düngung, Pflanzenschutz, Abnahme und Sortieren in die Spezifikation aufgenommen.

Aufgrund der Weiterentwicklung der Sorten sowie der Erfahrung der zurückliegenden 15 Jahre, insbesondere der heißen Sommer (vor allem des Sommers 2005), kann garantiert werden, dass die „Melon du Quercy“ auch bei einer Ernte nach 13 Uhr, d. h. bei höheren Temperaturen, eine gleichbleibend hohe Qualität aufweist. Die Auflage, dass vor 13 Uhr geerntet werden muss, wird somit aufgehoben.

Bei sehr stoßempfindlichen Sorten war eine einlagige Verpackung erforderlich. Nun wird die Möglichkeit der Verpackung in Palettenkisten (mehrlagige Verpackung) eingeräumt, da Versuche im Jahr 2009 gezeigt haben, dass es dadurch zu keinerlei Qualitätseinbußen kommt.

Bezüglich der Verpackung wird der Verweis auf Steigen gestrichen und somit die Verwendung von hochwertigeren Aufmachungen, wie Schalen, ermöglicht.

Um den Besonderheiten der Vermarktung im Einzelhandel Rechnung zu tragen (regelmäßige Neuanordnung der Melonen in den Marktständen), ist für diese Vermarktungsform die Verpackung in vorgeformten Paletten und mit Papier nicht mehr vorgeschrieben.

4.   Kontrolleinrichtung

Die Kontaktdaten der Kontrolleinrichtung wurden aktualisiert und der Bezug auf ihre Zulassung ergänzt.

5.   Besondere Angaben zur Etikettierung

Es wurden die g.g.A.-spezifischen Vorgaben aufgenommen. Die sich aus den nationalen Bestimmungen ergebenden Vorschriften wurden gestrichen.

6.   Nach europäischen oder einzelstaatlichen Vorschriften zu erfüllende Anforderungen

Einfügung einer Tabelle der wichtigsten gemäß den nationalen Bestimmungen zu kontrollierenden Punkte.


ANHANG II

EINZIGES DOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1)

„MELON DU QUERCY“

EG-Nr.: FR-PGI-0205-0086-13.10.2011

g.g.A. (X) g.U. ( )

1.   Name

„Melon du Quercy“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Frankreich

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1.   Erzeugnisart

Klasse 1.6:

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Melone der Sorte Charentais mit grau-grüner bis gelblicher, glatter oder gemusterter Schale, orangefarbenem Fruchtfleisch und einem Gewicht von mindestens 450 g.

Die Früchte sind ganz, gesund, von frischem Aussehen, fest, sauber und von guter Qualität und werden mit dem Stiel geerntet, der höchstens 2 cm lang sein darf.

Der Brechungsindex liegt bei mindestens 11° Brix.

Im Verkauf werden die „Melons du Quercy“ im Ganzen und verpackt angeboten. Bei jedem Packstück darf die größte Melone höchstens 30 % mehr wiegen als die kleinste.

Der Inhalt jedes Packstücks muss homogen sein und Melonen mit weitgehend gleichem Entwicklungs- und Reifegrad sowie weitgehend gleicher Farbe enthalten.

3.3.   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

3.5.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Der Anbau der „Melon du Quercy“ erfolgt in dem geografischen Gebiet der g.g.A.

3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

Abnahme, Sortieren und Verpacken erfolgen innerhalb des geografischen Gebiets der g.g.A.

Um die Qualität des Erzeugnisses zu garantieren, werden diese Schritte sehr schnell durchgeführt, so dass die Melonen innerhalb von sechs Tagen nach der Ernte in den Verkauf gelangen.

Die Abnahme und das Sortieren erfolgen in dem geografischen Gebiet, da diese Schritte für die richtige Auswahl der Melonen, die für die g.g.A. in Betracht kommen, entscheidend sind. Diese Schritte werden von speziell geschulten Mitarbeitern durchgeführt, die den optimalen Reifegrad der Melonen anhand der Farbe der Schale und des refraktometrisch gemessenen Zuckergehalts beurteilen können.

Auch das Verpacken findet vor Ort in dem geografischen Gebiet statt, da es gleichzeitig mit der Abnahme und dem Sortieren erfolgt, und so die Anzahl der Arbeitsschritte verringert wird, durch die die Eigenschaften der „Melon du Quercy“ beeinträchtigt werden könnten. Die Rückverfolgbarkeit wird durch eine individuelle Kennzeichnung der Melonen und der Verpackungen mit dem Logo „Melon du Quercy“ sowie durch eine spezifische Bestandsbuchführung sichergestellt.

3.7.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

Name des Erzeugnisses: „Melon du Quercy“,

Bildzeichen für eine g.g.A. oder Vermerk „geschützte geografische Angabe“,

Logo „Melon du Quercy“ auf jeder einzelnen Frucht.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet der g.g.A. „Melon du Quercy“ umfasst

im Département Lot die Kantone Castelnau-Montratier, Lalbenque, Montcuq, sowie die Gemeinden Cambayrac, Carnac-Rouffiac, Concots, Floressas, Labastide-Marnhac, Lacapelle-Cabanac, Mauroux, Le Montat, Sauzet, Sérignac und Villesèque,

im Département Lot-et-Garonne die Kantone Beauville, Penne-d’Agenais, Puymirol und Tournon-d’Agenais,

im Département Tarn-et-Garonne die Kantone Bourg-de-Visa, Caussade, Lafrançaise, Lauzerte, Moissac, Molières, Monclar-de-Quercy, Montaigu-de-Quercy, Montauban, Montpezat-de-Quercy, Négrepelisse, Villebrumier sowie die Gemeinden Castelsagrat, Gasques, Goudourville, Montjoi, Mouillac, Perville, Pommevic, Saint-Clair und Valence.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

Das Klima ist durch den Wechsel zwischen (frischen und feuchten) Luftströmen vom Ozean und (warmen und trockenen) Luftmassen aus dem Mittelmeerraum gekennzeichnet, was zu hohen Temperaturunterschieden führt. Dieses gemäßigte Klima eignet sich gut für den Melonenanbau.

Bei den Anbauflächen handelt es sich um Tonkalkböden. Diese sind für den Melonenanbau besonders geeignet.

5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

Die „Melon du Quercy“ ist aus Charentais-Sorten hervorgegangen, die eine glatte oder gemusterte Schale mit mehr oder weniger tiefen Rillen aufweisen.

Sie zeichnet sich durch orangefarbenes, saftiges, festes und zugleich zartes Fruchtfleisch aus.

Die Auswahl der Sorten nach agronomischen und aromatischen (Aroma, Geschmack usw.) Kriterien in Verbindung mit den Tonkalkböden, dem besonderen Klima und den Erntekriterien (optimaler Reifegrad) sind entscheidende Faktoren für die Erzeugung von Früchten, die ihr gesamtes Potenzial entfalten: süßer Geschmack (mindestens 11° Brix), ausgeprägte Geruchs- und Geschmacksnoten, kräftige und charakteristische Aromen.

5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

Die Boden- und Klimaverhältnisse in dem geografischen Gebiet tragen zur Erzeugung aromatischer Früchte bei.

Einerseits ermöglichen die ausgewogenen und gut durchlüfteten Tonkalkböden ein regelmäßiges Pflanzenwachstum und einen ausgewogenen Mineraliengehalt der Früchte.

Andererseits wirkt sich das besondere Klima des Quercy auf den Fruchtansatz aus, was zu einer optimalen Zahl von Früchten pro Pflanze führt. So wird jede Frucht besser mit Nährstoffen versorgt. Darüber hinaus fördern die — insbesondere im Sommer — vorherrschenden (warmen und trockenen) Luftströmungen aus dem Mittelmeerraum die Reifung der Früchte.

Die Qualität der „Melon du Quercy“ beruht auch auf dem Know-how der in diesem Bereich tätigen Betriebe, das sich insbesondere in der Auswahl von für das Anbaugebiet besonders geeigneten Sorten, der Ernte bei optimalem Reifegrad und der für die Aufbereitung der Melonen nach der Ernte optimierten Zeitspanne niederschlägt.

Das Ansehen des Erzeugnisses ist darauf zurückzuführen, dass die Hersteller die „Melon du Quercy“ bereits seit 1994 unter diesem Namen vermarkten. Die zahlreichen Veranstaltungen zur Vermarktung des Erzeugnisses tragen ebenfalls zu seinem Bekanntheitsgrad bei; hierzu zählen beispielsweise das Mitte August stattfindende Fest in Belfort du Quercy und die Saisoneröffnung im Juli 1994 auf den Messen in der Präfektur Lot, über die in der lokalen Presse ausführlich berichtet wurde. Im Juli 1996 titelte die Zeitung Dépêche du Midi „Herausragende Qualität der Melon du Quercy“.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

https://www.inao.gouv.fr/fichier/CDCIGPMelonDuQuercy.pdf


(1)  Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.