22.9.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 297/19


BESCHLUSS DES RATES

vom 13. September 2004

über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Kroatien

(2004/648/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat von Thessaloniki hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 die „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur Europäischen Integration“ gebilligt, in der die Einführung Europäischer Partnerschaften als eines der Mittel zur Verstärkung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses genannt ist.

(2)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen. Sie sieht ebenfalls vor, dass die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Partnerschaften durch die im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere durch die Jahresberichte, gewährleistet wird.

(3)

Die Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsantrag Kroatiens enthält eine Analyse der Vorbereitungen Kroatiens auf die weitere Integration in die Europäische Union und nennt eine Reihe prioritärer Bereiche für die weiteren Arbeiten.

(4)

Um sich auf die weitere Integration in die Europäische Union vorzubereiten, sollte Kroatien einen Plan mit einem Zeitplan und Einzelheiten zur Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft vorlegen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Kroatien sind gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen überprüft.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. September 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

B. R. BOT


(1)  ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1.


ANHANG

1.   EINLEITUNG

Die Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten nennt Mittel und Wege zur Intensivierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, unter anderem durch die Einführung Europäischer Partnerschaften.

Gestützt auf die Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsantrag Kroatiens werden in der Europäischen Partnerschaft mit Kroatien Aktionsprioritäten festgelegt, um die Bemühungen um eine Annäherung an die Europäische Union innerhalb eines kohärenten Rahmens zu unterstützen. Diese Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand Kroatiens abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Die Europäische Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung Kroatiens bei der Umsetzung dieser Prioritäten.

Von Kroatien wird erwartet, dass es einen Plan ausarbeitet, der einen Zeitplan enthält und in dem erläutert wird, wie das Land die Prioritäten der Europäischen Partnerschaft im Einzelnen umzusetzen beabsichtigt. Außerdem ist in dem Plan darzulegen, wie folgende Vorgaben umgesetzt werden sollen: die Agenda von Thessaloniki, die Prioritäten für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption sowie die Maßnahmen über die integrierte Grenzverwaltung, die auf der Tagung der Justiz- und Innenminister im Rahmen des Forums EU-Westbalkan am 28. November 2003 in Brüssel vorgestellt wurden.

2.   GRUNDSÄTZE

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer auch weiterhin den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs.

Die Hauptprioritäten, die für Kroatien ermittelt wurden, betreffen seine Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21./22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden.

3.   PRIORITÄTEN

Die in der Europäischen Partnerschaft genannten Hauptprioritäten für die Vorbereitungen Kroatiens auf eine weitere Integration in die Europäische Union stützen sich auf die in der Stellungnahme der Kommission zum Beitrittsantrag Kroatiens vorgenommene Analyse. Die in dieser Europäischen Partnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von Kroatien auch tatsächlich erwartet werden kann, dass es sie in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten.

Soweit es um die Angleichung der Rechtsvorschriften geht, ist darauf hinzuweisen, dass die Übernahme des EU-Besitzstandes in die Rechtsordnung allein nicht ausreicht, sondern dass auch Vorbereitungen auf seine uneingeschränkte Anwendung erforderlich sind.

3.1.   KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN

Politische Kriterien

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Stärkung der Justiz

Ausarbeitung und Umsetzung einer umfassenden Strategie für die Justizreform, in Abstimmung mit den beteiligten Stellen, einschließlich der Verabschiedung der dazu erforderlichen neuen Gesetze. Diese Strategie sollte auch die Einführung eines Laufbahnentwicklungssystems vorsehen, das u. a. offene, faire und transparente Verfahren für Einstellung, Beurteilung und Mobilität umfasst. Verbesserung der Professionalität der Justiz durch Bereitstellung angemessener staatlicher Mittel für die Ausbildungseinrichtungen für Richter und sonstiges Justizpersonal, damit diese qualitativ hochwertige Ausbildungsmaßnahmen für Richter, Staatsanwälte und Verwaltungspersonal entwickeln können. Durchführung angemessener beruflicher Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Angehen des Problems des Rückstaus anhängiger Rechtssachen. Einführung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und vollständigen Vollstreckung von Gerichtsurteilen.

Verstärkung der Korruptionsbekämpfung

Ergreifung von Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Rechtsgrundlagen für die Korruptionsbekämpfung um- und durchgesetzt werden. Weiterentwicklung der nationalen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption und Gewährleistung der notwendigen Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden und Stellen bei der Durchführung entsprechender Maßnahmen. Einführung von Verhaltenskodexen für Beamte und gewählte Volksvertreter. Durchführung konkreter Maßnahmen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Korruption ein schwerwiegender Straftatbestand ist.

Verbesserung der Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung

Ergreifung erster Maßnahmen, die gewährleisten, dass bei Einstellungen und Beförderungen transparente Verfahren zur Anwendung kommen, und Verbesserung der Personalverwaltung auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung, damit im öffentlichen Dienst Rechenschaftspflicht, Offenheit und Transparenz gewährleistet sind.

Menschenrechte und Minderheitenschutz

Stärkere Wahrung der Rechte von Minderheiten

Gewährleistung der Umsetzung des Minderheitengesetzes. Insbesondere Gewährleistung einer anteilmäßigen Vertretung von Minderheiten in kommunalen und regionalen Selbstverwaltungsgremien, in der staatlichen Verwaltung, in den Justizbehörden und in öffentlichen Verwaltungsgremien, wie dies gesetzlich vorgesehen ist. Bereitstellung der erforderlichen Mittel, einschließlich angemessener Finanzmittel, für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der gewählten Minderheitenräte. Umsetzung der neuen Strategie für den Schutz und die Integration der Roma.

Beschleunigung der Rückkehr von Flüchtlingen

Abschluss der Bearbeitung der bereits gestellten Anträge auf Wiederaufbau von Wohnungen bis April 2004; Wiederaufbau sämtlicher Häuser, für die ein positiver Entscheid vorliegt, bis April 2005; Durchführung einer zielgerichteten Kampagne zur Sensibilisierung der potenziellen Begünstigten nach der Einräumung einer neuen Frist für die Einreichung von Wiederaufbauanträgen vom 1. April bis 30. September 2004. Abschluss der Rückübertragung von Häusern bis Juni 2004. Umsetzung der Rechtsvorschriften über Entschädigungen für aufgehobene Wohn- zw. Eigentumsrechte innerhalb und außerhalb der Gebiete von besonderem nationalen Interesse. Sicherstellung einer angemessenen Kooperation und Koordination aller relevanten Behörden auf gesamtstaatlicher und lokaler Ebene. Schaffung der sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein rückkehrfreundlicheres Klima und eine erhöhte Akzeptanz der Rückkehrer seitens der Aufnahmegemeinschaften. Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit zwecks Beschleunigung des Rückkehrprozesses.

Förderung der Meinungs- und der Pressefreiheit und Gewährleistung eines nach demokratischen Grundsätzen funktionierenden Mediensektors

Überarbeitung der Mediengesetzgebung im Einklang mit den Empfehlungen der gemeinsamen Expertengruppe des Europarats, der Kommission und der OSZE vom Februar 2004. Insbesondere Überarbeitung des Gesetzes über elektronische Medien zur Schaffung eines transparenten, verlässlichen und wirksamen Regelungsrahmens (einschließlich einer schrittweisen Angleichung an den EU-Besitzstand durch die vollständige Umsetzung des bereits ratifizierten Übereinkommens des Europarats über das grenzüberschreitende Fernsehen); Gewährleistung der politisch und wirtschaftlich unabhängigen Tätigkeit und der Stabilität der kroatischen Rundfunk- und Fernsehanstalt und ihres Programmrates während der Überarbeitung des kroatischen Rundfunk- und Fernsehgesetzes; Gewährleistung, dass das überarbeitete Mediengesetz und die Rechtsvorschriften über Verleumdung den in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte festgelegten europäischen Normen entsprechen.

Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Ombudsmann unter uneingeschränkter Berücksichtigung der Sachverhalte, auf die in seinen Empfehlungen und in seinem Jahresbericht aufmerksam gemacht wird.

Regionale Zusammenarbeit

Gewährleistung einer uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)

Ausbau der regionalen Zusammenarbeit

Bemühungen um die definitive Regelung ungelöster bilateraler Fragen, namentlich der grenzbezogenen Fragen im Zusammenhang mit Slowenien, Serbien und Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina, ohne einseitig Maßnahmen zu treffen. Lösung aller sich aus der einseitigen Erklärung der geschützten Umweltschutz- und Fischereizone in der Adria ergebenden Fragen. Gewährleistung der Umsetzung sämtlicher regionaler Freihandelsabkommen. Abschluss und Umsetzung von Übereinkommen mit Nachbarländern in den Bereichen Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Grenzverwaltung und Rückübernahme. Beginn mit der Umsetzung der Absichtserklärung zum Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und insbesondere Ergreifung von Maßnahmen für den Aufbau der Kooperationsmechanismen, namentlich des Lenkungsausschusses und der Beobachtungsstelle für den Verkehr in Südosteuropa. Erzielen von Fortschritten bei der Umsetzung der Verpflichtungen der Athener Absichtserklärungen von 2002 und 2003 über den regionalen Energiemarkt in Südosteuropa.

Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens im Bereich der regionalen Zusammenarbeit

Abschluss der Verhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über das bilaterale Übereinkommen für regionale Zusammenarbeit.

Wirtschaftliche Kriterien

Gewährleistung einer nachhaltigen makroökonomischen Stabilität, einschließlich der Ausarbeitung marktorientierter geldpolitischer Instrumente zur Verbesserung der Effizienz der Geldpolitik.

Beschleunigung der Unternehmensumstrukturierungen und -privatisierungen

Beseitigung von Unwägbarkeiten durch rasche Verabschiedung der noch fehlenden Rechtsvorschriften. Beschleunigte Umstrukturierung und Privatisierung von Genossenschaftsbetrieben. Ausarbeitung und Annahme von Strategien für die Umstrukturierung und Privatisierung bzw. Abwicklung großer staatlicher Unternehmen, insbesondere in den Sektoren verarbeitendes Gewerbe, Landwirtschaft, Verkehr, Fremdenverkehr sowie öffentliche Versorgungsunternehmen. Verabschiedung und Einleitung eines Umstrukturierungsprogramms für den Stahlsektor, das den EU-Anforderungen entspricht.

Verringerung der Schranken für den Marktzutritt und -austritt

Vereinfachung der Regelungen für den Marktzutritt und -austritt von Unternehmen. Insbesondere Beschleunigung der Registrierungsverfahren und Verbesserung der Anwendung der Insolvenzregelungen.

Beschleunigung der Landreform, namentlich der Registrierung und Privatisierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Schaffung eines modernen und effizienten Katasters und Grundbuchs, um die derzeitigen Hindernisse für die Entwicklung des Grundstücks- und Wohnungsmarkts zu beseitigen.

Verabschiedung eines mittelfristigen finanzpolitischen Rahmens, der auf eine weitere finanzpolitische Anpassung und Konsolidierung abzielt.

Fortsetzung der Strukturreformen im Bereich der öffentlichen Finanzen, insbesondere auf dem Gebiet der Ausgabensteuerung. Aufbau eines transparenten und effizienten Schuldenmanagements.

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Binnenmarkt und Handel

Freier Warenverkehr

Umstrukturierung des derzeitigen institutionellen Rahmens, um die erforderliche Trennung zwischen Regulierung, Akkreditierung, Normung und Produktzertifizierung vollständig herzustellen. Fortsetzung der Arbeiten zur Übernahme der Richtlinien nach dem alten Konzept und der Richtlinien nach dem neuen Konzept.

Aufhebung der noch bestehenden Maßnahmen, die gleiche Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen für Einfuhren aus der EU haben.

Aufbau der Verwaltungsstrukturen, die für ein umfassendes Konzept zur Steigerung der Lebensmittelsicherheit auf Ebene der gesamten Lebensmittelherstellungskette erforderlich sind.

Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit sowie Effizienz und Transparenz des öffentlichen Auftragswesens und Annahme der erforderlichen Durchführungsbestimmungen.

Freier Dienstleistungsverkehr

Stärkung des rechtlichen und administrativen Rahmens für die Finanzdienstleistungsaufsicht, insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsmarkt, die Investitionsdienstleistungen und die Wertpapiermärkte.

Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für den Bereich des Schutzes personenbezogener Daten.

Freier Kapitalverkehr

Verbesserung der Gesetzgebung im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und Schaffung eines effektiven Geldwäschepräventionssystems.

Gesellschaftsrecht

Fortsetzung der Rechtsangleichung, damit auf dem Gebiet der Rechte an geistigem, gewerblichem und kommerziellem Eigentum ein Schutzniveau gewährleistet ist, das demjenigen der EU vergleichbar ist, und Stärkung der Verwaltungskapazitäten, damit effiziente Mittel für die Durchsetzung dieser Rechte gegeben sind.

Wettbewerbspolitik

Fortsetzung der Angleichung an den EU-Besitzstand, Durchsetzung des Kartellrechts und der Rechtsvorschriften über staatliche Beihilfen und Annahme der einschlägigen Durchführungsbestimmungen. Stärkung der Verwaltungskapazität und der Unabhängigkeit des Amtes für Wettbewerbschutz, sowohl im Bereich staatliche Beihilfen als auch im kartellrechtlichen Bereich. Erhöhung der Transparenz auf dem Gebiet staatliche Beihilfen, u. a. durch Übermittlung eines regelmäßigen Jahresberichts an die Europäische Kommission und Erstellung eines umfassenden Verzeichnisses der staatlichen Beihilferegelungen.

Steuern

Inangriffnahme der Überprüfung der geltenden Steuergesetzgebung und der Verwaltungsverfahren, um eine effektive Durchsetzung der Steuergesetzgebung zu gewährleisten.

Stärkung der Kapazitäten der Steuer- und Zollbehörden, insbesondere im Hinblick auf die Erhebungs- und Kontrollaufgaben; Aufbau eines gut funktionierenden und personell adäquat ausgestatteten Verbrauchsteuerdienstes; Vereinfachung der Verfahren im Hinblick auf eine wirksame Ahndung von Steuerbetrug.

Inangriffnahme des Auf- und Ausbaus der erforderlichen IT-Systeme, um den Austausch elektronischer Daten mit der EU und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Zollunion

Stärkung der administrativen und operationellen Kapazität der Zollverwaltung, insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle des Präferenzursprungs und weitere Angleichung an den EU-Zollkodex.

Weiterer Ausbau der administrativen Zusammenarbeit im Zollwesen im Einklang mit dem Interimsabkommen.

Außenbeziehungen

Ordnungsgemäße Umsetzung des Protokolls über die Anpassung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens bzw. des Interimsabkommens, um der EU-Erweiterung Rechnung zu tragen.

Sektorale Politik

Landwirtschaft

Beginn mit der Einrichtung eines ordnungsgemäßen Identifizierungssystems für landwirtschaftlich genutzte Parzellen und eines Systems zur Kennzeichnung von Tieren nach Maßgabe des EU-Besitzstands. Verbesserung der Erhebung und Auswertung von Daten für die Agrarstatistiken nach Maßgabe der EU-Standards und -Methoden.

Ausarbeitung einer Strategie für die Schaffung effektiver und den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung gerecht werdender Zahlstellen für die Verwaltung der Agrarfonds, nach Maßgabe der EU-Anforderungen und der internationalen Prüfstandards.

Ausbau der Verwaltungsstrukturen, die für die Ausarbeitung einer Strategie für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Instrumente zur Konzeption, Umsetzung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung von ländlichen Entwicklungsprogrammen erforderlich sind.

Fortsetzung der Angleichung an den EU-Besitzstand im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich, Verbesserung der Kontrollvorschriften, Modernisierung der fleisch- und milcherzeugenden Betriebe im Hinblick auf die Anpassung an die Hygienestandards bzw. Standards im Bereich der öffentlichen Gesundheit der EU. Anpassung der Einfuhrbestimmungen für lebende Tiere und tierische Erzeugnisse an die internationalen veterinärmedizinischen und pflanzenschutzrechtlichen Verpflichtungen und den EU-Besitzstand.

Fischerei

Beginn mit dem Aufbau geeigneter Verwaltungs- und Inspektionsstrukturen im Bereich der Fischereipolitik. In Zusammenarbeit mit der Kommission und den betroffenen Nachbarländern, insbesondere Slowenien und Italien, Evaluierung der Konsequenzen, die die von Kroatien einseitig im Oktober 2003 getroffene Entscheidung, ihr Hoheitsgebiet in der Adria zu erweitern, für die Fischereitätigkeit hat, um im Rahmen der Erklärung der Konferenz von Venedig zur nachhaltigen Fischerei im Mittelmeer geeignete Lösungen auszuarbeiten, die die Kontinuität der gemeinschaftlichen Fischereitätigkeit gewährleisten.

Verkehr

Fortsetzung der Rechtsangleichung und der Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Luftverkehrssektor.

Statistik

Stärkung der Verwaltungskapazität des kroatischen Statistikamtes und Verbesserung der Koordinierung mit anderen Erstellern offizieller Statistiken in Kroatien. Übermittlung eines neuen, den EU-Anforderungen entsprechenden Vorschlags für statistische Regionen an die Kommission.

Telekommunikation und Informationstechnologien

Stärkung der Kapazitäten der nationalen Regulierungsbehörden für die Bereiche Telekommunikation und Postdienste und Gewährleistung der Unabhängigkeit dieser Behörden.

Umwelt

Ausbau der horizontalen Rechtsvorschriften, einschließlich im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Stärkung der Verwaltungskapazitäten auf nationaler und regionaler Ebene, damit die Planung, einschließlich der Ausarbeitung von Finanzierungsstrategien, gewährleistet ist.

Stärkung der Kapazitäten der nationalen und regionalen Inspektionsdienste und Aufbau entsprechender Fähigkeiten zur effektiven Durchsetzung der Umweltgesetzgebung.

Annahme und Inangriffnahme der Umsetzung eines Abfallbewirtschaftungsplans.

Finanzkontrolle

Ausarbeitung einer Strategie für eine systematische interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen. Aufbau bzw. Stärkung der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen durch Bereitstellung von geeignetem Personal sowie geeigneter Ausbildung und Ausrüstung, einschließlich funktional unabhängiger interner Rechnungsprüfungsstellen.

Schaffung effizienter Verfahren für die Aufdeckung, Behandlung und finanzielle, administrative und juristische Weiterverfolgung von Unregelmäßigkeiten, die die finanziellen Interessen der Gemeinschaft berühren.

Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

Grenzverwaltung

Stärkung der Grenzverwaltung, insbesondere der Überwachung der Seegrenzen; Annahme und Umsetzung einer Strategie für die integrierte Grenzverwaltung; Aufstockung der Investitionen in die technische Ausrüstung und Infrastruktur; Verbesserung der Spezialausbildung für Grenzbeamte.

In Koordination mit allen relevanten Ämtern Umsetzung der von der Regierung beschlossenen Maßnahmen, die auf der Tagung der Justiz- und Innenminister im Rahmen des Forums EU-Westbalkan am 28. November 2003 vorgestellt wurden.

Organisierte Kriminalität, Drogen, Korruption und Terrorismus

Umsetzung der von der Regierung beschlossenen aktionsorientierten Maßnahmen, die auf der Tagung der Justiz- und Innenminister im Rahmen des Forums EU-Westbalkan am 28. November 2003 vorgestellt wurden.

Verbesserung der Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz, insbesondere was Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität, Betrug, Geldwäsche und Korruption anbelangt; Verstärkung der Bekämpfung des Drogenhandels, der Drogenprävention und der Reduzierung der Drogennachfrage; Stärkung der Verwaltungskapazität des USKOK.

Fortführung der Vorarbeiten für den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol

Ausbau der internationalen Zusammenarbeit und der uneingeschränkten Anwendung der internationalen Übereinkommen in Bezug auf den Terrorismus: Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten innerhalb des Landes bzw. mit den Polizeibehörden und Nachrichtendiensten anderer Länder; verstärkte Anstrengungen zur Verhütung der Finanzierung und Vorbereitung terroristischer Aktivitäten.

Migrations- und Asylpolitik

Umsetzung der neuen Asylgesetzgebung, einschließlich Einrichtung eines Auffanglagers.

3.2.   MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN

Politische Kriterien

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Weitere Stärkung der Justiz

Fortsetzung der Justizreform und Ergreifung von Maßnahmen zur Reduzierung des Rückstaus anhängiger Rechtssachen bei allen Gerichten; Rationalisierung der Gerichtsorganisation, einschließlich Entwicklung moderner informationstechnischer Systeme und Gewährleistung eines angemessenen Personalbestands auf Verwaltungsebene. Gewährleistung der ordnungsgemäßen und effektiven Durchsetzung von Gerichtsurteilen; Gewährleistung des Zugangs zu den Gerichten und zu Rechtsbeistand und Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel.

Weitere Verstärkung der Korruptionsbekämpfung und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Erzielung weiterer Fortschritte auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung und Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Insbesondere Einrichtung spezieller Korruptionsbekämpfungseinheiten innerhalb der einschlägigen Dienststellen sowie Ausstattung dieser Einheiten mit ausreichenden Ressourcen und Durchführung von Ausbildungsmaßnamen für deren Personal. Ergreifung der notwendigen Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der in den einschlägigen internationalen Rechtsakten festgelegten Normen. Erleichterung der Eingliederung von durch EU-Mitgliedstaaten zu den relevanten, am Kampf gegen die organisierte Kriminalität beteiligten, staatlichen Stellen abgestellten Verbindungsoffizieren. Abgabe von Sechsmonatsberichten zu greifbaren Ergebnissen, die bei der gerichtlichen Verfolgung von Aktivitäten im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität (Palermo-Konvention) erzielt wurden.

Weitere Verbesserung der Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung

Fortsetzung des direkt für den Besitzstand relevanten Verwaltungsaufbaus und Durchführung von Reformen zur allgemeinen Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung. Abschluss der Entstaatlichung.

Menschenrechte und Minderheitenschutz

Gewährleistung der dauerhaften Wahrung der Rechte von Minderheiten

Weitere Verbesserung der Lage der Roma durch eine intensivierte Umsetzung der hierfür erarbeiteten Strategie, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Unterstützung auf nationaler und lokaler Ebene, Durchführung beschäftigungsfördernder Antidiskriminierungsmaßnahmen, Verbesserung des Zugangs zum Bildungswesens und Verbesserung der Wohnverhältnisse.

Abschluss des Prozesses der Flüchtlingsrückkehr durch ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Gewährleistung der wirtschaftlichen und sozialen Wiedereingliederung von Flüchtlingen durch Regionalentwicklungsprogramme für die betroffenen Gebiete.

Regionale Zusammenarbeit

Weiterer Ausbau der regionalen Zusammenarbeit

Im Rahmen des „Prozesses von Athen“ über den regionalen Energiemarkt in Südosteuropa Durchführung vorbereitender Maßnahmen für die Einrichtung des integrierten regionalen Energiemarktes im Jahr 2005.

Wirtschaftliche Kriterien

Weitere Verbesserung des Unternehmensumfelds

Erzielung substanzieller Fortschritte bei den Privatisierungen und Fortsetzung der Anstrengungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Gründung und Entwicklung privatwirtschaftlicher Unternehmen. Erzielung substanzieller Fortschritte bei der Umstrukturierung von Großunternehmen.

Abschluss der Landreform, mit besonderem Augenmerk auf der Registrierung und Privatisierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Fortsetzung der Arbeitsmarktreformen

Fortsetzung der Bemühungen um die Verbesserung der Flexibilität des Arbeitsmarktes und verstärkte Einbindung der Arbeitnehmer.

Fortsetzung der Bemühungen um einen nachhaltigen mittelfristigen Finanzrahmen im Rahmen einer stetigen Verringerung des Anteils der öffentlichen Ausgaben am BIP. Setzung von Prioritäten für die öffentlichen Ausgaben, damit verstärkt Mittel für den EU-Besitzstand betreffende Ausgaben (einschließlich Reform des Gesundheits- und des Rentensystems) zur Verfügung gestellt werden können. Weitere Verringerung der Beihilfen für große unrentable Unternehmen. Auf dieser Grundlage weitere Verringerung des gesamtstaatlichen Defizits und der Verschuldung des öffentlichen Sektors.

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Binnenmarkt und Handel

Freier Warenverkehr

Erzielung bedeutender Fortschritte bei der Übernahme der Richtlinien nach dem alten Konzept und der Richtlinien nach dem neuen Konzept und der Übernahme der EU-Normen.

Weitere Angleichung des kroatischen Lebensmittelrechts und Stärkung der erforderlichen Durchführungsstrukturen.

Gewährleistung eines öffentlichen Auftragswesens, das über alle erforderlichen administrativen Strukturen verfügt, und Erzielung substanzieller Fortschritte im Hinblick auf die vollständige Angleichung an den EU-Besitzstand.

Freizügigkeit

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Befähigungsnachweisen, einschließlich im Bereich der Bestimmungen zur allgemeinen und beruflichen Bildung, weiterer Ausbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen.

Beseitigung sämtlicher diskriminierender Maßnahmen gegenüber Wanderarbeitnehmern aus der EU und gegenüber Unionsbürgern; Stärkung der für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zuständigen Verwaltungsstrukturen.

Freier Dienstleistungsverkehr

Beseitigung der verbleibenden Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und der Erbringung von grenzübergreifenden Dienstleistungen, die für natürliche und juristische Personen aus der EU gelten.

Weitere Angleichung der Datenschutzvorschriften; Stärkung und Gewährleistung der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde.

Freier Kapitalverkehr

Bemühungen um die Beseitigung der verbleibenden Beschränkungen des Kapitalverkehrs; weitere Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich der Zahlungssysteme und Gewährleistung ihrer effektiven Anwendung.

Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich der Finanzfahndung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Finanzfahndung und den anderen an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Stellen.

Gesellschaftsrecht

Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum und verstärkte Bekämpfung von Produktpiraterie und Nachahmung.

Wettbewerbspolitik

Stärkung der für das Kartellrecht und die staatlichen Beihilfen zuständigen Behörde und Erbringung einer glaubhaften Durchsetzungsbilanz. Substanzielle Erhöhung der Transparenz auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen. Entwicklung von Ausbildungsmaßnahmen in den Bereichen Wettbewerbsrecht und -politik auf allen Ebenen der Verwaltung und des Justizwesens.

Steuern

Fortsetzung der Arbeiten zur Angleichung an den EU-Besitzstand im Steuerbereich im Hinblick auf die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuern, wobei besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung der Freizonen in den Geltungsbereich der Mehrwertsteuer und die Abschaffung der Mehrwertsteuernullsätze und der Verkaufssteuer zu legen ist.

Verpflichtung zur Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und Sicherstellung, dass neue steuerliche Regelungen mit diesen Grundsätzen in Einklang stehen.

Weitere Stärkung der Steuerverwaltung — auch auf IT-Ebene — und Gewährleistung ihrer reibungslosen Tätigkeit, damit die EU-Standards eingehalten werden und die Zusammenschaltbarkeit der IT-Systeme möglich wird. Ausarbeitung und Anwendung eines Verhaltenskodex.

Zollunion

Stärkung und Konsolidierung der administrativen und operationellen Kapazitäten der Zollbehörden. Ausdehnung der Fortbildungsmaßnahmen auf sämtliche Mitarbeiter, verstärkte Nutzung von Informationstechnologien, die so konzipiert und eingesetzt werden sollten, dass die Kompatibilität und die Zusammenschaltbarkeit mit den EU-Systemen gewährleistet sind. Ausarbeitung und Anwendung eines zollbehördlichen Verhaltenskodex. Stärkung des Audits und der Anwendung von Riskobewertungen und Selektivität.

Fortsetzung der Angleichung auf den Gebieten Freizonen, Durchfuhr, Zollplafonds und Allgemeines Präferenzsystem.

Sektorale Politik

Landwirtschaft

Stärkung der Verwaltungsstrukturen, die für die Umsetzung der Marktpolitiken und der Strategien für die Entwicklung des ländlichen Raums erforderlich sind; Erstellung einer den EU-Standards entsprechenden Weinbaukartei. Fortsetzung der Vorbereitungen für die Schaffung eines voll funktionsfähigen Verwaltungs- und Kontrollsystems und einer Zahlstelle nach Maßgabe der EU-Anforderungen.

Weitere und deutlich verbesserte Angleichung an den EU-Besitzstand im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich, einschließlich eines Tierkennzeichnungssystems, der Behandlung tierischer Abfälle, der Modernisierung der fleisch- und milcherzeugenden Betriebe sowie der Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen und Pflanzenschutz; deutliche Verbesserung der Inspektionsstrukturen.

Fischerei

Fortsetzung des Aufbaus geeigneter und hinreichend ausgestatteter Verwaltungsstrukturen, die die effektive Umsetzung der Fischereipolitik gewährleisten, einschließlich der Bewirtschaftung der Fischbestände, der Überwachung und Kontrolle der Fangtätigkeit, der Marktpolitik, der Strukturprogramme, eines Registers der Fischereifahrzeuge und eines Bewirtschaftungsplans für die Flottenkapazität, der mit den vorhandenen Fischbeständen in Einklang steht.

Verkehr

Fortsetzung der Angleichung an den Besitzstand und Aufbau angemessener Verwaltungskapazitäten in den Bereichen Straßenverkehr (soziale, technische und finanzielle Bestimmungen), Schienenverkehr (insbesondere Bestimmungen über die Interoperabilität und die unabhängige Zuweisung der Fahrwegkapazität) und Seeverkehr (insbesondere im Bereich Sicherheit des Seeverkehrs). Vollständige Angleichung an den Besitzstand im Bereich des Luftverkehrs im Rahmen eines Übereinkommens über die Teilnahme Kroatiens am europäischen Luftverkehrsbinnenmarkt.

Wirtschafts- und Währungsunion

Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften über die Zentralbank. Verbesserung der Geldpolitik durch stärkere Nutzung und Steigerung der Effizienz marktorientierter geldpolitischer Instrumente.

Sozialpolitik und Beschäftigung

Weitere Angleichung an die EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsgesetzgebung, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Antidiskriminierungsvorschriften. Stärkung der diesbezüglichen Verwaltungsstrukturen sowie der für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erforderlichen Verwaltungsstrukturen.

Ausarbeitung und Umsetzung einer umfassenden Beschäftigungsstrategie mit Blick auf die spätere Beteiligung an der Europäischen Beschäftigungsstrategie, unter Beteiligung aller relevanten Akteure und abgestützt durch den Aufbau der erforderlichen Analyse-, Umsetzungs- und Bewertungskapazitäten.

Weiterer Ausbau der Kapazitäten der Sozialpartner, insbesondere auf dem Gebiet des bipartiten sozialen Dialogs, damit sie den EU-Besitzstand anwenden können.

Weitere Angleichung an die Rechtsvorschriften im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Steigerung der Investitionen in die Gesundheitsversorgung.

Energie

Weitere Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich Energiebinnenmarkt (Elektrizität und Gas), Steigerung der Energieeffizienz, Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen, Anlage von Ölvorräten zur Gewährleistung einer angemessenen Versorgungssicherheit, Gewährleistung der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes; Stärkung der Verwaltungskapazität in allen genannten Bereichen.

Kleine und mittlere Unternehmen

Weitere Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen. Weitere Vereinfachung der Verfahren für die Eintragung in die Unternehmensregister.

Wissenschaft und Forschung

Stärkung der Kapazitäten im Bereich Forschung und technologische Entwicklung, damit eine erfolgreiche Teilnahme an den Rahmenprogrammen der Gemeinschaft gewährleistet werden kann.

Allgemeine und berufliche Bildung

Verstärkung der Anstrengungen für den Aufbau eines modernen Aus- und Fortbildungssystems.

Telekommunikation und Informationstechnologien

Erlassen der Gesetze und Durchführungsbestimmungen, die zur Vervollständigung des Rechtsrahmens erforderlich sind, und Schaffung von Wettbewerbsbedingungen in allen Bereichen. Annahme einer kohärenten Strategie für die Förderung der Wissensgesellschaft.

Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

Gewährleistung einer klaren Verteilung der Zuständigkeiten und einer effektiven interministeriellen Koordinierung, damit eine umfassende und kohärente Regionalentwicklungsstrategie ausgearbeitet werden kann. Aufbau von Partnerschaftsstrukturen, durch die auf nationaler und regionaler Ebene eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten gesichert ist.

Gewährleistung des schrittweisen Aufbaus der Kapazitäten der benannten Verwaltungsbehörden; Konzeption und Umsetzung von Regionalentwicklungsplänen; Verbesserung der Finanzverwaltungs- und Kontrollverfahren; Schaffung ordnungsgemäßer Monitoring- und Evaluierungssysteme.

Umwelt

Gewährleistung der Einbeziehung von Umweltschutzanforderungen bei der Festlegung und Umsetzung von Strategien für andere Sektoren unter Berücksichtigung der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung; Umsetzung der horizontalen Rechtsvorschriften.

Fortsetzung der Arbeiten zur Übernahme des EU-Besitzstandes unter besonderer Berücksichtigung der Bereiche Abfallbewirtschaftung, Wasserqualität, Luftqualität, Naturschutz und integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung. Ausarbeitung einer Investitionsstrategie im Umweltbereich, die auf einer Schätzung der Kosten der Rechtsangleichung beruht. Steigerung der Investitionen in die Umweltinfrastruktur, unter besonderer Berücksichtigung der Abwasserentsorgung und -behandlung, der Trinkwasserversorgung und der Abfallbewirtschaftung.

Gesundheits- und Verbraucherschutz

Weitere Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich der sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Ausbau der Verwaltungskapazität, die für eine effektive Marktüberwachung nötig ist.

Finanzkontrolle

Entwicklung eines kohärenten Rechtsrahmens und effizienter Mechanismen für Monitoring, Kontrolle und Audit der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben.

Entwicklung effektiver Mechanismen für die Mitteilung von Unregelmäßigkeiten, die die finanziellen Interessen der Gemeinschaft berühren, an die Kommission und Schaffung der erforderlichen Koordinierungsmethoden.

Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

Grenzverwaltung

Stärkung der Grenzkontrolle, Entwicklung nationaler Datenbanken und Register und Gewährleistung der Koordinierung zwischen den zuständigen Diensten.

Organisierte Kriminalität und Korruption

Verbesserung der polizeilichen Ausrüstung und Infrastrukturen, einschließlich Schaffung eines computergestützten Ermittlungssystems; Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den anderen Strafverfolgungsbehörden; verstärkte Bekämpfung von Drogenhandel, organisierter Kriminalität, Wirtschaftsverbrechen (einschließlich Geldwäsche und Geldfälschung), Betrug und Korruption; stärkere Angleichung der betreffenden nationalen Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand in diesen Sektoren.

4.   PROGRAMMPLANUNG

Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die vorhandenen Finanzinstrumente bereitgestellt, insbesondere auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Hilfe für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (1); folglich wird der vorliegende Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben. Darüber hinaus kommt Kroatien für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht. Die Kommission arbeitet mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen zusammen, vor allem mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank, um die Kofinanzierung von Projekten im Zusammenhang mit dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess zu erleichtern.

5.   KONDITIONALITÄT

Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird von weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen abhängig gemacht. Die Nichteinhaltung dieser allgemeinen Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates ergreift.

Für die Gemeinschaftshilfe gelten auch die Bedingungen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 festgelegt hat, vor allem was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, unter Beachtung der in der Europäischen Partnerschaft festgelegten Prioritäten, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen.

6.   MONITORING

Die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird durch die im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen gewährleistet, insbesondere durch die Jahresberichte über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess.


(1)  ABL 306 vom 7.12.2000, S.1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2415/2001 (ABl. L 327 vom 12.12.2001, S. 3).