20.10.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 319/17 |
BESCHLUSS Nr. 28/2004 DES MIT DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG EINGESETZTEN GEMISCHTEN AUSSCHUSSES
vom 19. Juli 2004
zur Aufnahme von Konformitätsbewertungsstellen in die Liste des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit
(2004/702/EG)
DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung, insbesondere auf die Artikel 7 und 14,
BESCHLIESST:
1. |
Die in Anlage A genannte Konformitätsbewertungsstelle wird in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte „Zugang der EG zum US-Markt“ in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit aufgenommen. |
2. |
Der besondere Geltungsbereich der Aufnahme der in der Anlage A genannten Konformitätsbewertungsstelle in diese Liste, d. h. die davon betroffenen Produkte und Konformitätsbewertungsverfahren, ist von den beiden Vertragspartnern vereinbart worden und wird von ihnen aufrechterhalten. |
Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften abgefasst und wird von den Vertretern des Gemischten Ausschusses unterzeichnet, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln. Der Beschluss tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem er von der letzten Vertragspartei unterzeichnet wird.
Unterzeichnet in Washington D.C. am 7. Juli 2004.
Im Namen der Vereinigten Staaten von Amerika
James C. SANFORD
Unterzeichnet in Brüssel am 19. Juli 2004.
Im Namen der Europäischen Gemeinschaft
Joanna KIOUSSI
Anlage A
Konformitätsbewertungsstelle der EG, die in die Liste der Konformitätsbewertungsstellen in der Spalte „Zugang der EG zum US-Markt“ in Abschnitt V des Sektoralen Anhangs über elektromagnetische Verträglichkeit aufgenommen wird
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