51998IP1086

Entschließung zu den erforderlichen Sofortmaßnahmen gegen Doping im Sport

Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0291


B4-1086, 1088, 1102, 1119, 1139, 1152 und 1159/98

Entschließung zu den erforderlichen Sofortmaßnahmen gegen Doping im Sport

Das Europäische Parlament,

* unter Hinweis auf die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Doping vom 16. November 1989, die sich die Abschaffung des Doping auf allen Ebenen des Sports zum Ziel gesetzt und verbindliche Normen zur Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften gegen das Doping festgelegt hat; ferner unter Hinweis auf die Maßnahmen, die von der für diese Konvention zuständigen Follow-up-Gruppe vorgeschlagen wurden, die am 5. November 1998 in Straßburg zusammengetreten ist,

* unter Hinweis auf die Europäische Sportcharta des Europarates vom 24. September 1992 sowie auf seine Empfehlung R(92)14 zur Ethik im Sport, die auf breiter Ebene einen sicheren und gesunden, für jedermann zugänglichen Sport gewährleisten will, der moralischen Maßstäben genügt,

* unter Hinweis auf die Sitzung der europäischen Sportminister in Nikosia am 14./15. Mai 1998, auf der "die Notwendigkeit betont wurde, neue Gesetze zu verabschieden und ethische Lösungen im Hinblick auf die spezifischen Probleme des modernen Sports zu finden, insbesondere Gewalt, Doping, ständig zunehmende Kommerzialisierung und Auswirkungen der neuen Informationstechnologien",

* unter Hinweis auf die Entschließung des Rates sowie der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten zu einem Antidoping-Verhaltenskodex im Sport ((ABl. C 44 vom 19.2.1992, S. 1.)),

* unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 1994 zur Europäischen Gemeinschaft und dem Sport ((ABl. C 205 vom 25.7.1994, S. 486.)),

* unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 1997 zur Rolle der Europäischen Union im Bereich des Sports ((ABl. C 200 vom 30.6.1997, S. 252.)),

* unter Hinweis auf Artikel 129 Absatz 1 EGV,

* unter Hinweis auf die Erklärung Nr. 29 zum Sport im Anhang zur Schlussakte des Vertrags von Amsterdam, in der insbesondere die gesellschaftliche Bedeutung des Sports hervorgehoben wird, vor allem seine Rolle in bezug auf die Identitätsfindung und die Begegnung der Menschen; unter Hinweis auf ihren Appell an "die Gremien der Europäischen Union, bei wichtigen, den Sport betreffenden Fragen die Sportverbände anzuhören",

* in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission zur Entwicklung und den Perspektiven der Gemeinschaftspolitik im Bereich des Sports, das am 25. November 1998 veröffentlicht wurde,

A. unter Hinweis auf seine obengenannten Entschließungen sowie die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Wien zur Europäischen Union und dem Sport, wonach die Rolle des Sports als Faktor der gesellschaftlichen und kulturellen Integration bei der Gestaltung der Gemeinschaftspolitiken in den Bereichen Bildung, Jugend und öffentliche Gesundheit berücksichtigt werden sollte,

B. in der Erwägung, daß das Phänomen des Dopings im Sport, wie die jüngsten Ereignisse zeigen, in allen Sportbereichen und auf allen Wettbewerbsebenen, sogar bei den Amateuren, überaus beunruhigende Ausmasse angenommen hat; in der Erwägung, daß Doping die Gesundheit der Sportler gefährdet, Wettkampfergebnisse verzerrt und dem Image des Sports vor allem bei der Jugend schadet und die ethische Dimension des Sports untergräbt,

C. in der Erwägung, daß diese Verschlimmerung der Situation durch eine ungenügende Koordinierung der Antidoping-Politik der verschiedenen Mitgliedstaaten der internationalen Sportgemeinschaft, insbesondere der Europäischen Union, begünstigt wird,

D. in der Erwägung, daß eine bessere Koordinierung und Ergänzung im Hinblick auf eine Harmonisierung der Maßnahmen und Aktionen auf der Ebene der nationalen Gesetzgebung, der europäischen Organe, des Europarats und der europäischen und internationalen Sportverbände erforderlich ist,

E. mit der Feststellung, daß der Spitzensport im Laufe der Jahrzehnte einer wirtschaftlichen Logik unterworfen wurde, die die Ziele des Sports und seine Glaubwürdigkeit in Frage stellen,

1. fordert die Kommission auf, entsprechend dem Mandat des Europäischen Rates von Wien Vorschläge vorzulegen, die auf eine im Bereich der Bekämpfung des Doping harmonisierte Gesundheitspolitik abzielen und eine Kooperation auf der Ebene von Forschung, Prävention und Information ebenso vorsehen wie die medizinische Überwachung der Sportler, die Kontrolle des Vertriebs und des Umlaufs von Dopingmitteln und Sanktionen gegen Betriebe, die diese verbotenen Dopingmittel herstellen und vertreiben;

2. ist erstaunt darüber, daß die Kommission in ihrer obengenannten Mitteilung über die Entwicklung und die Perspektiven der Gemeinschaftspolitik im Bereich des Sports das wahre Ausmaß des Dopingproblems verkennt;

3. bedauert, daß sie auf diese Weise zulässt, daß die Mitgliedstaaten nicht harmonisierte Gesetzesvorschriften erlassen, und bedauert ausdrücklich das Fehlen von Vorschlägen im Hinblick auf die Weltkonferenz des IOK in Lausanne, die im Februar 1999 stattfinden wird;

4. unterstützt den Vorschlag zur Gründung einer internationalen Antidoping-Agentur, der während der Weltkonferenz des IOK im Februar 1999 in Lausanne vorgelegt werden soll, und wünscht, daß die Kommission daran teilnimmt;

5. ist der Auffassung, daß diese internationale Agentur, die unabhängig, transparent und gemeinnützig sein soll, die Verbesserung der Effizienz der Dopingbekämpfung zum Ziel haben muß, und zwar durch Koordinierung der in diesem Bereich von internationalen Sportverbänden und -organisationen eingeleiteten Maßnahmen;

6. fordert das IOK auf, mit Hilfe internationaler Experten und in Zusammenarbeit mit der Kommission, dem Europarat sowie den in Frage kommenden Repräsentanten des Sports:

* die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden regelmässig zu aktualisieren und ein umfassendes Qualitäts- und Standardsystem für die zur Kontrolle von Dopingsubstanzen zugelassenen Labors einzuführen;

* Vorschriften auf dem Gebiet der Dopingbekämpfung zu formulieren, die ggf. den Besonderheiten der einzelnen sportlichen Disziplinen Rechnung tragen und diese von allen internationalen Sportverbänden billigen zu lassen;

7. fordert die Kommission auf, eine aktive Präventionspolitik zu betreiben mittels Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen, die den Schwerpunkt auf die negativen gesundheitlichen Folgen des Dopings und die Gefährdung der ethischen Werte legen und deren Zielgruppen Schulen, Jugendliche, Sportvereine und -organisationen (Amateure und Profis) sind; ermutigt sie, Initiativen wie den gemeinsam mit dem Europarat ausgearbeiteten "Leitfaden für einen sauberen Sport" fortzusetzen;

8. fordert die Instanzen der Union auf, eng mit der Justiz, der Polizei, den Zollbehörden und anderen einschlägigen Behörden zusammenzuarbeiten, um den Zugang zu verbotenen Dopingmitteln in Sportlerkreisen zu kontrollieren und zu reduzieren;

9. fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, koordinierte Maßnahmen zu treffen, um die Zahl der Kontrollen ausserhalb der Wettkämpfe zu erhöhen und dafür zu sorgen, daß die nationalen Verbände ihre Verantwortung im Hinblick auf Sanktionen gegenüber Sportlern übernehmen, deren Resultate positiv waren;

10. unterstützt ferner jeden Vorschlag für eine verbindliche Regelung über die Verhängung von Sanktionen bei Übertretungen, zur Überwachung des ärztlichen Umfelds der Athleten und Mannschaften sowie zum Schutz der Rechte der Sportler;

11. ist der Auffassung, daß Profisportler ein Recht auf Arbeitsbedingungen haben, die die elementaren Regeln zum Schutz ihrer Gesundheit und ihrer körperlichen Unversehrtheit respektieren;

12. fordert die Sportminister der Europäischen Union auf, so bald wie möglich zusammenzutreten und einen gemeinsamen Ansatz für das Treffen in Lausanne zu definieren, um auf diese Weise den Anstrengungen der internationalen Institutionen und Organisationen bei der Bekämpfung dieser Geissel des Sports politische Impulse zu geben;

13. fordert, daß der Rat nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags eine Empfehlung in diesem Bereich vorlegt;

14. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Europarat sowie den nationalen und internationalen Sportverbänden und dem IOK zu übermitteln.