Vertrag von Rom (EWG)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag)

WAS WAR DER ZWECK DIESES VERTRAGS?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele

Konkrete Ziele

Die Unterzeichnerstaaten einigten sich darauf:

Gemeinsamer Markt

Der Vertrag

Zollunion

Gemeinsame Politiken

Institutionen

WANN TRAT DER VERTRAG IN KRAFT?

Er wurde am 25. März 1957 unterschrieben und trat am 1. Januar 1958 in Kraft.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (nicht im Amtsblatt veröffentlicht)

Nachfolgende Änderungen des Vertrags wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 14.03.2017