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23.12.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 444/6 |
Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen
(2017/C 444/07)
Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.
Ausgabestaat : Estland
Anlass : 100. Jahrestag der Unabhängigkeit Estlands
Beschreibung des Münzmotivs : In dem Motiv lassen sich sowohl die Zahl 18 als auch die Zahl 100 erkennen. Dies symbolisiert den Zeitpunkt, zu dem Estland unabhängig wurde, spiegelt aber zugleich die vergangenen hundert Jahre wider. Unten rechts ist der Text „SADA AASTAT EESTI VABARIIKI“ zu lesen, daran schließen sich der Name des Landes, „EESTI“, und das Jahr der Ausstellung, „2018“, an.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Voraussichtliche Prägeauflage :
Ausgabedatum : Januar/Februar 2018
(1) Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.
(2) Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).