17.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 266/3


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

2013/C 266/03

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Nationale Seite der von Italien neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euroraums sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Umlaufmünzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Italienische Republik

Anlass: 200. Jahrestag der Geburt von Giuseppe VERDI.

Kurzbeschreibung des Münzmotivs: Das Münzmotiv zeigt die Büste von Giuseppe VERDI im Dreiviertelprofil, den Blick nach links gewandt, links die übereinander liegenden Buchstaben des Monogramms der Italienischen Republik „RI“, darunter die Jahreszahl „1813“, rechts den Buchstaben „R“ (Monogramm der Münze von Rom), darunter die Jahreszahl „2013“ und i. A. MCC (Monogramm der Graveurin Maria Carmela COLANERI) und G. VERDI.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Prägeauflage: 10 Millionen

Ausgabedatum: März 2013


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).