24.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 273/9


BESCHLUSS (GASP) 2017/1933 DES RATES

vom 23. Oktober 2017

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 1. Oktober 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1763 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi angenommen.

(2)

Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2018 verlängert werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2015/1763 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1763 erhält folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 31. Oktober 2018.“

Artikel 2

Der vorliegende Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 23. Oktober 2017.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. IVA


(1)  Beschluss (GASP) 2015/1763 des Rates vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi (ABl. L 257 vom 2.10.2015, S. 37).