15.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 340/1


Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits

Die Europäische Union und die Republik Ghana haben den Abschluss der für die vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (1) erforderlichen Verfahren nach Artikel 75 dieses Abkommens notifiziert. Folglich wird das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Ghana ab dem 15. Dezember 2016 vorläufig angewandt.


(1)  ABl. L 287 vom 21.10.2016, S. 1.