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Konsolidierung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage

Diese Mitteilung, die auf die von der Kommission am 17. Juni 2008 vorgelegte Mitteilung „Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa“ folgt, bildet einen der ersten Bausteine des ebenfalls im Oktober 2008 angenommenen Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl. Sie fordert eine bessere Koordinierung und Synergie zwischen der Europäischen Union (EU) und Drittländern, um eine höhere Effizienz und Kohärenz in der praktischen Anwendung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage zu erreichen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 8. Oktober 2008 – Konsolidierung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage: für mehr Koordinierung, Kohärenz und Synergie [KOM(2008) 611 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung berichtet über die Umsetzung des Gesamtansatzes zur Migration, zeigt seine künftigen Entwicklungsmöglichkeiten auf und schlägt Verbesserungen hinsichtlich seiner Koordinierung, Kohärenz und Synergie vor. Der Schwerpunkt liegt auf der thematischen Entwicklung und auf geografischen Aspekten des Gesamtansatzes.

Legale Wirtschaftsmigration

Die Zusammenarbeit mit Drittländern sollte in Anbetracht des Arbeitskräftebedarfs der Europäischen Union (EU) ausgeweitet werden. Daher sollten potenzielle Migranten über die Regeln und Verfahren hinsichtlich der legalen Einreise in die EU und die Gefahren der illegalen Einwanderung informiert werden. Zu gegebener Zeit werden zu diesem Zweck ein Migrationsportal eingerichtet und gezielte Aufklärungskampagnen durchgeführt werden. Ebenso ist von wesentlicher Bedeutung, dass Arbeitsmigranten einen flexiblen Zugang zur EU erhalten und dass die Mobilität für Forschungszwecke und geschäftliche Zwecke erleichtert wird. Zu diesem Zweck will die Kommission Folgendes fördern:

  • die erste Generation von Mobilitätspartnerschaften für Aktivitäten im Rahmen der strategischen Zusammenarbeit;
  • Informations- und Steuerungszentren für Migration;
  • Instrumente zur besseren Zuordnung von Arbeitskräften und offenen Stellen;
  • Austausch bewährter Verfahren zwischen den verschiedenen Akteuren;
  • rechtliche und operative Maßnahmen zur Förderung der zirkulären Migration;
  • gemeinsame Visumstellen.

Bekämpfung der illegalen Migration

Um die irreguläre Einwanderung zu bekämpfen, unterstützt die EU Drittländer in grenzschutzrelevanten Fragen. Der Rat hat die Kommission aufgefordert zu erwägen, das Mandat von FRONTEX in diesem Zusammenhang zu erweitern. Auch die Bekämpfung des Menschenhandels wird unterstützt, nämlich durch internationale Instrumente, nationale Aktionspläne gegen Menschenhandel und legislative Verbesserungen. Ebenso wurde die Bedeutung der Fortsetzung des Dialogs und der Zusammenarbeit hinsichtlich dieser Themen mit den Partnerländern betont. In diesem Zusammenhang will die Kommission Folgendes unterstützen:

  • Beschaffung von Informationen über Veränderungen bei den in die EU führenden Migrationsrouten;
  • Förderung der Migrationssteuerung wichtiger Drittländer;
  • Annahme und Umsetzung nationaler integrierter Grenzschutzstrategien in Drittländern;
  • Aufbau einer Infrastruktur für die Grenzüberwachung entsprechend dem Europäischen Grenzkontrollsystem (EUROSUR) durch verstärkte Zusammenarbeit mit Drittländern;
  • Umsetzung des Aktionsplans von Ouagadougou sowie Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels durch regionale Organisationen.

Migration und Entwicklung

Die Arbeit im Bereich Migration und Entwicklung sollte verbessert und verstärkt werden. Die im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik dargelegten Grundsätze sollten zu diesem Zweck zur Anwendung kommen, vor allem um die wahren Ursachen der Migration anzugehen. Es ist auch von wesentlicher Bedeutung, dass die Migrationspolitik in anderen Politikbereichen durchgängig berücksichtigt wird. Daher will die Kommission Folgendes verbessern:

  • Systeme für Geldtransfer;
  • die Einbeziehung von Migrantengruppen und Diaspora-Organisationen in die Politikgestaltung der EU;
  • die Dimension Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften;
  • die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie den Zugang hierzu, außerdem die Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen in Regionen mit hoher Emigration;
  • Anwendung des Europäischen Konsens zur Entwicklungspolitik auf die Themen Beschäftigung, Governance und demografische Entwicklung;
  • Verständnis des Zusammenhangs zwischen Klimawandel und Migration sowie seiner gegenwärtigen und künftigen Auswirkungen.

Migrationsrouten

Im Hinblick auf die südlichen Migrationsrouten soll bei der Ausarbeitung der Politiken und deren Umsetzung eine höhere Kohärenz erreicht werden. Zu diesem Zweck will die Kommission die inner-afrikanische Zusammenarbeit und die Entwicklung eines afrikanischen Rahmens für Migrationspolitik fördern. Auf EU-Ebene will die Kommission die Zusammenarbeit EU-Afrika mit dem Umsetzungsteam der EU für die Partnerschaft in den Bereichen Migration, Mobilität und Beschäftigung realisieren.

Das Thema Migration und Entwicklung sollte auch auf die Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren östlichen und südöstlichen Nachbarregionen ausgedehnt werden. Dabei sollte Fragestellungen wie der Arbeitsmigration, dem Geldtransfer, der freiwilligen Rückkehr und der Wiedereingliederung sowie den Diaspora-Netzwerken Rechnung getragen werden.

Andere Regionen wie der südliche Kaukasus, Zentralasien, der Nahe Osten, Asien sowie Lateinamerika und die Karibik haben sowohl durch irreguläre Einwanderung als auch durch die legale Wirtschaftsmigration Auswirkungen auf die Migrationspolitik der EU. Daher sollte diesen Regionen sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene mit einem differenzierten Ansatz zur Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit begegnet werden.

Verstärkte Governance

Der Gesamtansatz soll einen praktischen Rahmen für die Migrationssteuerung bilden. Daher müssen seine Kohärenz und Effizienz verbessert werden. Die Koordinierung zwischen der EU und nationalen, regionalen und lokalen Stellen sowie Drittländern muss ebenso verstärkt werden. Der Informationsaustausch über die politischen Ziele der EU hinsichtlich der Migration muss ein Bestandteil des Dialogs und der Zusammenarbeit mit Drittländern werden. Darüber hinaus sollten die EU und die Mitgliedstaaten den Bekanntheitsgrad ihrer Politik erhöhen und den Globalansatz in verschiedenen Kooperationsgremien vertreten.

Letztendlich hängt die Wirksamkeit des Gesamtansatzes auch von seiner Finanzierung ab. Daher ist es erforderlich, die Finanzinstrumente der Gemeinschaft sowie der Mitgliedstaaten und anderer externer Stellen zu überprüfen und ihre Verwendung zu verbessern.

Letzte Änderung: 07.11.2008

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