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Document 32022R2049

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2049 der Kommission vom 24. Oktober 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Kontrollbehörden und Kontrollstellen für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union

C/2022/7437

OJ L 275, 25.10.2022, p. 64–69 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/2049/oj

25.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 275/64


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/2049 DER KOMMISSION

vom 24. Oktober 2022

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 hinsichtlich der Anerkennung bestimmter Kontrollbehörden und Kontrollstellen für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 48 Absatz 3 und Artikel 57 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 der Kommission (2) ist das Verzeichnis der Drittländer festgelegt, deren Produktionssysteme und Kontrollmaßnahmen für die ökologische/biologische Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen als gleichwertig mit denen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (3) anerkannt wurden.

(2)

Indien hat der Kommission mitgeteilt, dass seine zuständige Behörde die Zertifizierung der Kontrollstelle „TQ Cert Services Private Limited“ ausgesetzt hat und dass die Kontrollstelle daher aus dem Verzeichnis der von Indien anerkannten Kontrollstellen gestrichen werden sollte.

(3)

Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 enthält das Verzeichnis der für die Zwecke der Gleichwertigkeit anerkannten Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die für die Durchführung von Kontrollen und die Ausstellung von Bescheinigungen in Drittländern zuständig sind. Angesichts neuer Informationen und Anträge, die seit dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 bei der Kommission eingegangen sind, sollten bestimmte Änderungen an dem Verzeichnis vorgenommen werden.

(4)

Im Informationssystem für den ökologischen Landbau (OFIS) wurden in Bezug auf „Control Union Certifications“ (BIO-149), „Ecocert SA“ (BIO-154), „Lacon GmbH“ (BIO-134) und „OneCert International PVT Ltd“ (BIO-152) Verstöße gemeldet. Diese Meldungen betreffen die Kontamination einer großen Anzahl von Sendungen von Erzeugnissen, die in Indien produziert und von diesen Kontrollstellen als ökologisch/biologisch zertifiziert wurden. Die Kontaminationen betrafen Erzeugnisse und Stoffe, die in der ökologischen/biologischen Produktion und/oder der konventionellen Produktion in der Union nicht zulässig sind, in einem Umfang, der (oft weit) über den in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) festgelegten Rückstandshöchstgehalten lag. Zu diesen Kontaminationen gehörten unter anderem Verunreinigungen mit Ethylenoxid, das karzinogen, mutagen und reproduktionstoxisch ist.

(5)

Darüber hinaus haben diese Kontrollstellen nicht nachgewiesen, dass unter ihrer Kontrolle eingeführte ökologische/biologische Erzeugnisse im Einklang mit Produktionsvorschriften erzeugt wurden und Kontrollregelungen unterliegen, die mit denen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und der Verordnungen (EG) Nr. 889/2008 (5) und (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission (6) gleichwertig sind.

(6)

Außerdem haben diese Kontrollstellen keine Abhilfemaßnahmen gegen die festgestellten Unregelmäßigkeiten und Verstöße ergriffen.

(7)

Aus diesen genannten Gründen und gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d Ziffern iv, v und vii der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1342 der Kommission (7) sollten die Kontrollstellen „Control Union Certifications“, „Ecocert SA“, „Lacon GmbH“ und „OneCert International PVT Ltd“ aus dem Verzeichnis der für Indien für die Zwecke der Gleichwertigkeit gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannten Kontrollbehörden und Kontrollstellen gestrichen werden.

(8)

„A CERT European Organization for Certification S.A.“ hat der Kommission mitgeteilt, dass sich ihre Anschrift geändert hat.

(9)

Die Kommission hat einen Antrag von „BioGro New Zealand Limited“ auf Widerruf der Anerkennung für alle Drittländer, für die sie gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 anerkannt ist, erhalten und geprüft.

(10)

„Bureau Veritas Certification France SAS“ hat der Kommission die Änderung ihrer Internetadresse mitgeteilt.

(11)

Die Kommission hat einen Antrag von „Ecocert SA“ auf Änderung ihres Namens erhalten und geprüft. Ausgehend von den eingegangenen Informationen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass es gerechtfertigt ist, den Namen dieser Kontrollstelle in „Ecocert SAS“ zu ändern.

(12)

Die Akkreditierungsstelle IOAS hat die Kommission über den Entzug ihrer Akkreditierung für die Kontrollstelle „FairCert Certification Services Pvt Ltd“ unterrichtet. Die Kommission hat die Kontrollstelle daraufhin zudem aufgefordert, eine gültige Akkreditierungsurkunde vorzulegen und rechtzeitig geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. „FairCert Certification Services Pvt Ltd“ antwortete jedoch innerhalb der gesetzten Frist nicht zufriedenstellend. Schließlich hat „FairCert Certification Services Pvt Ltd“ der Kommission nicht alle Informationen im Zusammenhang mit ihrem technischen Dossier übermittelt. Aus diesen drei Gründen und gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer iii der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1342 sollte „FairCert Certification Services Pvt Ltd“ für alle Drittländer aus dem Verzeichnis der Kontrollbehörden und Kontrollstellen in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 gestrichen werden.

(13)

„Kiwa Sativa“ hat der Kommission die Änderung ihrer Internetadresse mitgeteilt.

(14)

Die Kommission hat einen Antrag der „Lacon GmbH“ auf Widerruf der Anerkennung für alle Drittländer, für die sie gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 anerkannt ist, erhalten und geprüft.

(15)

Die Kommission hat einen Antrag von „LETIS S.A.“ auf Widerruf der Anerkennung für Afghanistan, Ägypten, Aserbaidschan, Äthiopien, Belarus, Côte d’Ivoire, Iran, Kasachstan, Kirgisistan, Marokko, Moldau, Pakistan, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, die Ukraine, Usbekistan und die Vereinigten Arabischen Emirate erhalten und geprüft.

(16)

Die Akkreditierungsstelle IOAS hat die Kommission über den Widerruf ihrer Akkreditierung für „LETIS S.A.“ in der Türkei unterrichtet. Die Kommission hat die Kontrollstelle daraufhin aufgefordert, eine gültige Akkreditierungsurkunde für die Türkei vorzulegen und rechtzeitig geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. „LETIS S.A.“ antwortete jedoch innerhalb der gesetzten Frist nicht zufriedenstellend. Aus diesen beiden Gründen und gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer iii der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1342 ist es gerechtfertigt, die Anerkennung für die Türkei von „LETIS S.A.“ zu widerrufen.

(17)

„OneCert International PVT Ltd“ hat der Kommission die Änderung der Anschrift und Internetadresse mitgeteilt.

(18)

Die Kommission hat einen Antrag der „Oregon Tilth“ auf Widerruf ihrer Anerkennung für Panama erhalten.

(19)

Die Kommission hat einen Antrag der „Organic Standard“ auf Widerruf ihrer Anerkennung für Russland erhalten.

(20)

Die Kommission hat einen Antrag von „Soil Association Certification Limited“ auf freiwillige Einstellung ihrer Tätigkeiten für alle Drittländer, für die sie gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 anerkannt ist, erhalten und geprüft.

(21)

„Tse-Xin Organic Certification Corporation“ hat der Kommission die Änderung der Anschrift mitgeteilt.

(22)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 sollte daher entsprechend geändert werden.

(23)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für ökologische/biologische Produktion —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) 2021/2325 wird wie folgt geändert:

1.

Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

2.

Anhang II wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Oktober 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 der Kommission vom 16. Dezember 2021 zur Erstellung — gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates — des Verzeichnisses der Drittländer und des Verzeichnisses der Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union anerkannt sind (ABl. L 465 vom 29.12.2021, S. 8).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1).

(4)  Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1).

(5)  Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle (ABl. L 250 vom 18.9.2008, S. 1).

(6)  Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission vom 8. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern (ABl. L 334 vom 12.12.2008, S. 25).

(7)  Delegierte Verordnung (EU) 2021/1342 der Kommission vom 27. Mai 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften über die Informationen, die von Drittländern sowie von Kontrollbehörden und Kontrollstellen zwecks Überwachung ihrer Anerkennung gemäß Artikel 33 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für eingeführte ökologische/biologische Erzeugnisse zu übermitteln sind, sowie über die Maßnahmen, die zur Ausübung dieser Überwachung zu ergreifen sind (ABl. L 292 vom 16.8.2021, S. 20).


ANHANG I

In Anhang I der Verordnung (EU) 2021/2325 wird unter Nummer 5 des Eintrags für Indien die Zeile für die Codenummer IN-ORG-006 gestrichen.


ANHANG II

Anhang II der Verordnung (EU) 2021/2325 wird wie folgt geändert:

1.

In dem „A CERT European Organization for Certification S.A.“ betreffenden Eintrag erhält Nummer 1 folgende Fassung:

„1.

Anschrift: 52, 19is Maiou Street, 57001 Thessaloniki, Griechenland“.

2.

Der Eintrag für „BioGro New Zealand Limited“ wird gestrichen.

3.

In dem „Bureau Veritas Certification France SAS“ betreffenden Eintrag erhält Nummer 2 folgende Fassung:

„2.

Internetadresse: https://www.bureauveritas.fr/besoin/agriculture-biologique-certification-bio“.

4.

In der Tabelle unter Nummer 3 des Eintrags für „Control Union Certifications“ wird die Zeile für Indien gestrichen.

5.

Der „Ecocert SA“ betreffende Eintrag wird wie folgt geändert:

a)

der Name „Ecocert SA“ wird durch „Ecocert SAS“ ersetzt,

b)

in der Tabelle unter Nummer 3 wird die Zeile für Indien gestrichen.

6.

Der Eintrag für „FairCert Certification Services Pvt Ltd“ wird gestrichen.

7.

In dem „Kiwa Sativa“ betreffenden Eintrag erhält Nummer 2 folgende Fassung:

„2.

Internetadresse: www.kiwa.com/pt“.

8.

Der Eintrag für „Lacon GmbH“ wird gestrichen.

9.

In dem „LETIS S.A.“ betreffenden Eintrag erhält Nummer 3 folgende Fassung:

„3.

Codenummern, Drittländer und Erzeugniskategorien:

Codenummer

Drittland

Erzeugniskategorie

A

B

C

D

E

F

AR-BIO-135

Argentinien

x

x

BO-BIO-135

Bolivien

x

x

BR-BIO-135

Brasilien

x

x

x

BZ-BIO-135

Belize

x

x

x

CO-BIO-135

Kolumbien

x

x

x

CR-BIO-135

Costa Rica

x

DO-BIO-135

Dominikanische Republik

x

x

x

EC-BIO-135

Ecuador

x

x

GT-BIO-135

Guatemala

x

x

x

HN-BIO-135

Honduras

x

x

x

KY-BIO-135

Kaimaninseln

x

x

MX-BIO-135

Mexiko

x

PA-BIO-135

Panama

x

x

x

PE-BIO-135

Peru

x

x

PY-BIO-135

Paraguay

x

x

SV-BIO-135

El Salvador

x

x

x

UY-BIO-135

Uruguay

x

—“

10.

Der „OneCert International PVT Ltd“ betreffende Eintrag wird wie folgt geändert:

a)

Die Nummern 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

„1.

Anschrift: KA-23B, Near Greenphield Public School, Shri Ram Colony, Ramnagar Ext., Sodala, Jaipur, 302019, Rajasthan, Indien

2.

Internetadresse: www.onecertinternational.com“;

b)

In der Tabelle unter Nummer 3 wird die Zeile für Indien gestrichen.

11.

In der Tabelle unter Nummer 3 des Eintrags für „Oregon Tilth“ wird die Zeile für Panama gestrichen.

12.

In der Tabelle unter Nummer 3 des Eintrags für „Organic Standard“ wird die Zeile für Russland gestrichen.

13.

Der Eintrag für „Soil Association Certification Limited“ wird gestrichen.

14.

In dem „Tse-Xin Organic Certification Corporation“ betreffenden Eintrag erhält Nummer 1 folgende Fassung:

„1.

Anschrift: Xizhi District, City: 221416 New Taipei City, 26 F, No. 95, Sec. 1, Xintai 5th Rd.“.


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