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Document 32019R0410

Durchführungsverordnung (EU) 2019/410 der Kommission vom 29. November 2018 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Einzelheiten und die Struktur der Angaben, die der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde nach der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates von den zuständigen Behörden im Bereich Zahlungsdienste zu übermitteln sind (Text von Bedeutung für den EWR.)

C/2018/7664

OJ L 73, 15.3.2019, p. 20–83 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2019/410/oj

15.3.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 73/20


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/410 DER KOMMISSION

vom 29. November 2018

zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Einzelheiten und die Struktur der Angaben, die der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde nach der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates von den zuständigen Behörden im Bereich Zahlungsdienste zu übermitteln sind

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 5 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) obliegt es gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366, ein elektronisches zentrales Register einzurichten und zu betreiben, das eine Auflistung aller Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie ihrer jeweiligen Agenten und Zweigniederlassungen enthält. Für diese Zwecke ist es erforderlich, dass die zuständigen Behörden der EBA Einzelheiten übermitteln, die es Zahlungsdienstnutzern und anderen interessierten Parteien ermöglichen, jedes im Register eingetragene Unternehmen und das Gebiet, in dem dieses Unternehmen Tätigkeiten ausübt oder auszuüben beabsichtigt, klar und eindeutig zu identifizieren. Die Zahlungsdienstnutzer sollten auch in der Lage sein, die von diesen Unternehmen erbrachten Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste zu identifizieren.

(2)

Das elektronische zentrale Register sollte auch vom Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2015/2366 ausgenommene Dienstleister umfassen, die eine Tätigkeit im Sinne von Artikel 3 Buchstabe k Ziffern i und ii sowie Buchstabe l Ziffern i und ii der genannten Richtlinie ausüben und dies nach Artikel 37 Absatz 2 oder 3 der genannten Richtlinie ihrer jeweiligen zuständigen Behörde angezeigt haben. Um eine einheitliche Auslegung und Anwendung dieser Bestimmungen in der gesamten Union zu gewährleisten, sollten die in dem Register enthaltenen Angaben zu diesen Dienstleistern eine kurze Beschreibung ihrer Tätigkeiten wie von den zuständigen Behörden mitgeteilt enthalten, einschließlich Angaben zu dem verwendeten zugrunde liegenden Zahlungsinstrument und einer allgemeinen Beschreibung des erbrachten Dienstes.

(3)

Damit die Verbraucher die im elektronischen zentralen Register enthaltenen Angaben leicht verstehen können, sollten diese Angaben klar und eindeutig dargestellt werden. Die Darstellung der im Register enthaltenen Angaben sollte landessprachlichen Besonderheiten Rechnung tragen.

(4)

Um zu gewährleisten, dass die Angaben einheitlich bereitgestellt werden, sollten die zuständigen Behörden für die Übermittlung der Angaben an die EBA ein standardisiertes Format verwenden.

(5)

Diese Verordnung beruht auf dem Entwurf technischer Durchführungsstandards, den die EBA der Kommission vorgelegt hat.

(6)

Die EBA hat zu diesem Entwurf öffentliche Konsultationen durchgeführt, die damit verbundenen potenziellen Kosten- und Nutzeneffekte analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlament und des Rates (2) eingesetzten Interessengruppe Bankensektor eingeholt —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Einzelheiten und Format der nach Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 zu übermittelnden Angaben

(1)   Für die Zwecke von Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 übermitteln die zuständigen Behörden der EBA Angaben nach Maßgabe der Absätze 2 bis 9.

(2)   Für Zahlungsinstitute und ihre Zweigniederlassungen, die Dienste in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat erbringen, übermitteln die zuständigen Behörden die in Tabelle 1 des Anhangs genannten Einzelheiten in dem in dieser Tabelle vorgegebenen Format.

(3)   Für natürliche oder juristische Personen, denen eine Ausnahme nach Artikel 32 der Richtlinie (EU) 2015/2366 gewährt wird, übermitteln die zuständigen Behörden die in Tabelle 2 des Anhangs genannten Einzelheiten in dem in dieser Tabelle vorgegebenen Format.

(4)   Für Kontoinformationsdienstleister und ihre Zweigniederlassungen, die Dienste in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat erbringen, übermitteln die zuständigen Behörden die in Tabelle 3 des Anhangs genannten Einzelheiten in dem in dieser Tabelle vorgegebenen Format.

(5)   Für E-Geld-Institute und ihre Zweigniederlassungen, die Dienste in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat erbringen, übermitteln die zuständigen Behörden die in Tabelle 4 des Anhangs genannten Einzelheiten in dem in dieser Tabelle vorgegebenen Format.

(6)   Für juristische Personen, denen eine Ausnahme nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) gewährt wird, übermitteln die zuständigen Behörden die in Tabelle 5 des Anhangs genannten Einzelheiten in dem in dieser Tabelle vorgegebenen Format.

(7)   Für Agenten von Zahlungsinstituten, Kontoinformationsdienstleistern und E-Geld-Instituten, die Zahlungsdienste in einem Mitgliedstaat erbringen, die Agenten natürlicher oder juristischer Personen, denen eine Ausnahme nach Artikel 32 der Richtlinie (EU) 2015/2366 gewährt wird, und Agenten juristischer Personen, denen eine Ausnahme nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/110/EG gewährt wird, übermitteln die zuständigen Behörden die in Tabelle 6 des Anhangs genannten Einzelheiten in dem in dieser Tabelle vorgegebenen Format.

(8)   Für die in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4) genannten Institute, die nach nationalem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt sind, übermitteln die zuständigen Behörden die in Tabelle 7 des Anhangs genannten Einzelheiten in dem in dieser Tabelle vorgegebenen Format.

(9)   Für Dienstleister, die Dienste nach Artikel 3 Buchstabe k Ziffern i und ii sowie Buchstabe l Ziffern i und ii der Richtlinie (EU) 2015/2366 erbringen, übermitteln die zuständigen Behörden die in Tabelle 8 des Anhangs genannten Einzelheiten in dem in dieser Tabelle vorgegebenen Format.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. November 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12).

(3)  Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG (ABl. L 267 vom 10.10.2009, S. 7).

(4)  Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).


ANHANG

Tabelle 1 — Angaben zu den Zahlungsinstituten

Zeile

Feld

Maximale Länge des Felds

Format

1

Art der natürlichen oder juristischen Person

Vorgegebener Text

Vorgegebene Option — „Zahlungsinstitut“

2

Name des Zahlungsinstituts

Text (250 Zeichen)

Der offizielle Name des Zahlungsinstituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Der Name des Instituts wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens des Instituts in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen des Instituts in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache sind alle offiziellen Namen des Instituts anzugeben. Die einzelnen Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

3

Firmenname des Zahlungsinstituts

Text (250 Zeichen)

Der Firmenname des Zahlungsinstituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Firmennamens des Instituts in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Firmennamen des Instituts in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

Verwendet das Zahlungsinstitut mehr als einen Firmennamen, können alle Firmennamen des Instituts eingegeben werden. Diese Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

Dieses Feld kann optional von den zuständigen Behörden ausgefüllt werden.

4

Anschrift der Hauptverwaltung des Zahlungsinstituts

 

Die Anschrift der Hauptverwaltung des Zahlungsinstituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Anschrift wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder kyrillische Schrift verwenden, teilen auch eine Transkription in die lateinische Schrift oder einen gebräuchlichen englischen Titel mit.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache ist die Anschrift in mindestens einer Amtssprache dieses Staats mitzuteilen. Wird die Anschrift in mehr als einer nationalen Amtssprache mitgeteilt, so werden die Anschriften durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

4.1.

Land

Vorgegebener Text (Optionen)

Die Mitgliedstaaten der EU und die anderen EWR-Mitgliedstaaten:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.

4.2.

Ort

Text (100 Zeichen)

 

4.3.

Straße und Hausnummer

Text (50 Zeichen pro Adresszeile)

 

4.4.

Postleitzahl

Text (35 Zeichen)

 

5

Nationale Identifikationsnummer des Zahlungsinstituts

Alphanumerisch (50 Zeichen)

Die nationale Identifikationsnummer kann einer der folgenden Codes sein:

 

die nationale Identifikationsnummer für natürliche und juristische Personen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendet wird;

 

die Rechtsträgerkennung — ein Code, der die eindeutige Identifizierung rechtlich eigenständiger Unternehmen ermöglicht, die Finanzgeschäfte tätigen;

 

die Zulassungsnummer — eine Nummer oder ein Code, die/der einem zugelassenen Zahlungsinstitut von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Unternehmen niedergelassen ist, zugeteilt wurde;

 

die Registernummer — eine Nummer oder ein Code, die/der von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats im öffentlichen nationalen Register verwendet wird;

 

andere gleichwertige Kennungen — alle Methoden zur Identifizierung natürlicher und juristischer Personen, die von der zuständigen Behörde für ihr öffentliches nationales Register verwendet werden.

6

Name der für den Betrieb des öffentlichen nationalen Registers verantwortlichen zuständigen Behörde

Text (100 Zeichen)

Der Name der zuständigen Behörde, die der EBA die Angaben zu dem Zahlungsinstitut mitgeteilt hat und für diese Angaben verantwortlich ist. Der Name der zuständigen Behörde wird aus einer vorgegebenen Liste ausgewählt.

7

Zahlungsdienste, für die das Zahlungsinstitut zugelassen wurde

Mehrere vorgegebene Optionen (zwischen einer und 13 Optionen)

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

8

Aktueller Zulassungsstatus des Zahlungsinstituts

Text (10 Zeichen)

Aktueller Zulassungsstatus des Zahlungsinstituts, ausgewählt aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Zugelassen

2.

☐ Entzogen

9

Zulassungsdatum

Numerisch (8 Zeichen)

Datum der Zulassung des Zahlungsinstituts. Je nach Praxis der jeweils zuständigen Behörde kann es sich hierbei entweder um das Datum handeln, an dem das Zahlungsinstitut von dieser Behörde zugelassen wurde, oder um das Datum, an dem es in das öffentliche nationale Register aufgenommen wurde.

10

Entzugsdatum (falls zutreffend)

Numerisch (8 Zeichen)

Das Datum des Entzugs der Zulassung des Zahlungsinstituts. Dies ist das Datum, an dem dem Zahlungsinstitut die Zulassung entzogen wurde.

11

Aufnahmemitgliedstaaten, in denen das Zahlungsinstitut im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit Zahlungsdienste erbringt oder zu erbringen beabsichtigt, und die entsprechenden Zahlungsdienste, die der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats gemeldet wurden

Mehrere vorgegebene Optionen (maximal 31 Optionen mit bis zu 13 vorgegebenen Unteroptionen)

Aufnahmemitgliedstaaten, in denen das Zahlungsinstitut im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit Zahlungsdienste erbringt oder zu erbringen beabsichtigt, und die entsprechenden Zahlungsdienste, die der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats gemeldet wurden:

Österreich:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Belgien:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Bulgarien:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Kroatien:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Zypern:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Tschechische Republik:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Dänemark:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Estland:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Finnland:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Frankreich:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Deutschland:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Griechenland:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Ungarn:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Island:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Irland:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Italien:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Lettland:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Liechtenstein:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Litauen:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Luxemburg:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Malta:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Niederlande:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Norwegen:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Polen:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Portugal:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Rumänien:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Slowakei:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Slowenien:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Spanien:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Schweden:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Vereinigtes Königreich:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

12

Name der Zweigniederlassung des Zahlungsinstituts, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Herkunftsmitgliedstaat des Zahlungsinstituts niedergelassen ist

Text (maximal 200 Zeichen)

Der offizielle Name der Zweigniederlassung, der im Register verwendet wird, ist entweder der Name des Zahlungsinstituts oder die Namensbezeichnung der jeweiligen Zweigniederlassung. Er wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Der Name der Zweigniederlassung wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens oder des Firmennamens der Zweigniederlassung in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen der Zweigniederlassung in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache sind alle offiziellen Namen der Zweigniederlassung einzugeben. Die einzelnen Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

13

Anschrift der Hauptzweigniederlassung des Zahlungsinstituts im Aufnahmemitgliedstaat

 

Die Anschrift der Hauptzweigniederlassung des Zahlungsinstituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder kyrillische Schrift verwenden, teilen auch eine Transkription in die lateinische Schrift oder einen gebräuchlichen englischen Titel mit.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache ist die Anschrift in mindestens einer Amtssprache dieses Staats mitzuteilen. Wird die Anschrift in mehr als einer nationalen Amtssprache mitgeteilt, so werden die Anschriften durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

13.1.

Land

Vorgegebener Text (Optionen)

Die Mitgliedstaaten der EU und die anderen EWR-Mitgliedstaaten:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.

13.2.

Ort

Text (100 Zeichen)

 

13.3.

Straße und Hausnummer

Text (50 Zeichen pro Adresszeile)

 

13.4.

Postleitzahl

Text (35 Zeichen)

 

14

Aufnahmemitgliedstaaten, in denen das Zahlungsinstitut im Rahmen der Niederlassungsfreiheit über eine Zweiniederlassung Zahlungsdienste erbringt oder zu erbringen beabsichtigt, und die entsprechenden Zahlungsdienste, die der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats gemeldet wurden

Mehrere vorgegebene Optionen (maximal 31 Optionen mit bis zu 13 vorgegebenen Unteroptionen)

Aufnahmemitgliedstaaten, in denen das Zahlungsinstitut im Rahmen der Niederlassungsfreiheit über eine Zweigniederlassung Zahlungsdienste erbringt oder zu erbringen beabsichtigt, und die entsprechenden Zahlungsdienste, die der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats gemeldet wurden:

Dieselben Optionen wie in Zeile 11 dieser Tabelle.


Tabelle 2 — Angaben zu natürlichen oder juristischen Personen, denen eine Ausnahme nach Artikel 32 der Richtlinie (EU) 2015/2366 gewährt wird

Zeile

Feld

Maximale Länge des Felds

Format

1

Art der natürlichen oder juristischen Person

Vorgegebener Text

Vorgegebene Option — „ausgenommenes Zahlungsinstitut“

2

Name des ausgenommenen Zahlungsinstituts

Text (250 Zeichen)

Der offizielle Name des ausgenommenen Zahlungsinstituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Der Name des Instituts wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens des Instituts in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen des Instituts in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache sind alle offiziellen Namen des Instituts einzugeben. Die einzelnen Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

3

Firmenname des ausgenommenen Zahlungsinstituts

Text (250 Zeichen)

Der Firmenname des ausgenommenen Zahlungsinstituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Firmennamens des Instituts in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Firmennamen des Instituts in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

Verwendet das ausgenommene Zahlungsinstitut mehr als einen Firmennamen, können alle Firmennamen des Instituts eingegeben werden. Diese Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

Dieses Feld kann optional von den zuständigen Behörden ausgefüllt werden.

4

Anschrift der Hauptverwaltung des ausgenommenen Zahlungsinstituts

 

Die Anschrift der Hauptverwaltung des ausgenommenen Zahlungsinstituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Anschrift wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder kyrillische Schrift verwenden, teilen auch eine Transkription in die lateinische Schrift oder einen gebräuchlichen englischen Titel mit.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache ist die Anschrift in mindestens einer Amtssprache dieses Staats mitzuteilen. Wird die Anschrift in mehr als einer nationalen Amtssprache mitgeteilt, so werden die Anschriften durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

4.1.

Land

Vorgegebener Text (Optionen)

Die Mitgliedstaaten der EU und die anderen EWR-Mitgliedstaaten:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.

4.2.

Ort

Text (100 Zeichen)

 

4.3.

Straße und Hausnummer

Text (50 Zeichen pro Adresszeile)

 

4.4.

Postleitzahl

Text (35 Zeichen)

 

5

Nationale Identifikationsnummer des ausgenommenen Zahlungsinstituts

Alphanumerisch (50 Zeichen)

Die nationale Identifikationsnummer kann einer der folgenden Codes sein:

 

die nationale Identifikationsnummer für natürliche und juristische Personen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendet wird;

 

die Rechtsträgerkennung — ein Code, der die eindeutige Identifizierung rechtlich eigenständiger Unternehmen ermöglicht, die Finanzgeschäfte tätigen;

 

die Registernummer — eine Nummer oder ein Code, die/der von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats im öffentlichen nationalen Register verwendet wird;

 

andere gleichwertige Kennungen — alle Methoden zur Identifizierung natürlicher und juristischer Personen, die von der zuständigen Behörde für ihr öffentliches nationales Register verwendet werden.

6

Name der für den Betrieb des öffentlichen nationalen Registers verantwortlichen zuständigen Behörde

Text (100 Zeichen)

Der Name der zuständigen Behörde, die der EBA die Angaben zu dem ausgenommenen Zahlungsinstitut mitgeteilt hat und für diese Angaben verantwortlich ist. Der Name der zuständigen Behörde wird aus einer vorgegebenen Liste ausgewählt.

7

Zahlungsdienste, für die das ausgenommene Zahlungsinstitut registriert wurde

Mehrere vorgegebene Optionen (zwischen einer und 13 Optionen)

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

8

Aktueller Registrierungsstatus des ausgenommenen Zahlungsinstituts

Text (10 Zeichen)

Aktueller Registrierungsstatus des ausgenommenen Zahlungsinstituts, ausgewählt aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Registriert

2.

☐ Entzogen

9

Registrierungsdatum

Numerisch (8 Zeichen)

Datum der Registrierung des ausgenommenen Zahlungsinstituts. Je nach Praxis der zuständigen Behörde kann es sich hierbei entweder um das Datum handeln, an dem das ausgenommene Zahlungsinstitut bei dieser Behörde registriert wurde, oder um das Datum, an dem es in das öffentliche nationale Register aufgenommen wurde.

10

Entzugsdatum (falls zutreffend)

Numerisch (8 Zeichen)

Das Datum des Entzugs der Registrierung des ausgenommenen Zahlungsinstituts. Dies ist das Datum, an dem dem ausgenommenen Zahlungsinstitut die Registrierung entzogen wurde.


Tabelle 3 — Angaben zu Kontoinformationsdienstleistern

Zeile

Feld

Maximale Länge des Felds

Format

1

Art der natürlichen oder juristischen Person

Vorgegebener Text

Vorgegebene Option — „Kontoinformationsdienstleister“

2

Name des Kontoinformationsdienstleisters

Text (250 Zeichen)

Der offizielle Name des Kontoinformationsdienstleisters wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Der Name des Dienstleisters wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats eingegeben. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens des Dienstleisters in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen des Dienstleisters in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache sind alle offiziellen Namen des Dienstleisters einzugeben. Die einzelnen Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

3

Firmenname des Kontoinformationsdienstleisters

Text (250 Zeichen)

Der Firmenname des Kontoinformationsdienstleisters wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens des Dienstleisters in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen des Dienstleisters in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

Verwendet der Kontoinformationsdienstleister mehr als einen Firmennamen, können alle Firmennamen des Dienstleisters eingegeben werden. Diese Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

Dieses Feld kann optional von den zuständigen Behörden ausgefüllt werden.

4

Anschrift der Hauptverwaltung des Kontoinformationsdienstleisters

 

Die Anschrift der Hauptverwaltung des Kontoinformationsdienstleisters wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Anschrift wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder kyrillische Schrift verwenden, teilen auch eine Transkription in die lateinische Schrift oder einen gebräuchlichen englischen Titel mit.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache ist die Anschrift in mindestens einer Amtssprache dieses Staats mitzuteilen. Wird die Anschrift in mehr als einer nationalen Amtssprache mitgeteilt, so werden die Anschriften durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

4.1.

Land

Vorgegebener Text (Optionen)

Die Mitgliedstaaten der EU und die anderen EWR-Mitgliedstaaten:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.

4.2.

Ort

Text (100 Zeichen)

 

4.3.

Straße und Hausnummer

Text (50 Zeichen pro Adresszeile)

 

4.4.

Postleitzahl

Text (35 Zeichen)

 

5

Nationale Identifikationsnummer des Kontoinformationsdienstleisters

Alphanumerisch (50 Zeichen)

Die nationale Identifikationsnummer kann einer der folgenden Codes sein:

 

die nationale Identifikationsnummer für natürliche und juristische Personen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendet wird;

 

die Rechtsträgerkennung — ein Code, der die eindeutige Identifizierung rechtlich eigenständiger Unternehmen ermöglicht, die Finanzgeschäfte tätigen;

 

die Registernummer — eine Nummer oder ein Code, die/der von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats im öffentlichen nationalen Register verwendet wird;

 

andere gleichwertige Kennungen — alle Methoden zur Identifizierung natürlicher und juristischer Personen, die von der zuständigen Behörde für ihr öffentliches nationales Register verwendet werden.

6

Name der für den Betrieb des öffentlichen nationalen Registers verantwortlichen zuständigen Behörde

Text (100 Zeichen)

Der Name der zuständigen Behörde, die der EBA die Angaben zu dem Kontoinformationsdienstleister übermittelt hat und für diese Angaben verantwortlich ist. Der Name der zuständigen Behörde wird aus einer vorgegebenen Liste ausgewählt.

7

Zahlungsdienste, für die der Kontoinformationsdienstleister registriert wurde

Text (26 Zeichen)

Vorgegebene Option — „Kontoinformationsdienste“

8

Aktueller Registrierungsstatus des Kontoinformationsdienstleisters

Text (10 Zeichen)

Aktueller Registrierungsstatus des Kontoinformationsdienstleisters, ausgewählt aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Registriert

2.

☐ Entzogen

9

Registrierungsdatum

Numerisch (8 Zeichen)

Datum der Registrierung des Kontoinformationsdienstleisters. Je nach Praxis der zuständigen Behörde kann es sich hierbei entweder um das Datum handeln, an dem der Kontoinformationsdienstleister bei dieser Behörde registriert wurde, oder um das Datum, an dem er in das öffentliche nationale Register aufgenommen wurde.

10

Entzugsdatum (falls zutreffend)

Numerisch (8 Zeichen)

Datum des Entzugs der Registrierung des Kontoinformationsdienstleisters. Dies ist das Datum, an dem dem Kontoinformationsdienstleister die Registrierung entzogen wurde.

11

Aufnahmemitgliedstaaten, in denen der Kontoinformationsdienstleister im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit Kontoinformationsdienste erbringt oder zu erbringen beabsichtigt

Mehrere vorgegebene Optionen (maximal 31 Optionen)

Aufnahmemitgliedstaaten, in denen der Kontoinformationsdienstleister im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit Kontoinformationsdienste erbringt oder zu erbringen beabsichtigt:

 

☐ Österreich

 

☐ Belgien

 

☐ Bulgarien

 

☐ Kroatien

 

☐ Zypern

 

☐ Tschechische Republik

 

☐ Dänemark

 

☐ Estland

 

☐ Finnland

 

☐ Frankreich

 

☐ Deutschland

 

☐ Griechenland

 

☐ Ungarn

 

☐ Island

 

☐ Irland

 

☐ Italien

 

☐ Lettland

 

☐ Liechtenstein

 

☐ Litauen

 

☐ Luxemburg

 

☐ Malta

 

☐ Niederlande

 

☐ Norwegen

 

☐ Polen

 

☐ Portugal

 

☐ Rumänien

 

☐ Slowakei

 

☐ Slowenien

 

☐ Spanien

 

☐ Schweden

 

☐ Vereinigtes Königreich

12

Name der Zweigniederlassung des Kontoinformationsdienstleisters, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Herkunftsmitgliedstaat des Kontoinformationsdienstleisters niedergelassen ist

Text (maximal 200 Zeichen)

Der offizielle Name der Zweigniederlassung, der im Register verwendet wird, ist entweder der Name des Kontoinformationsdienstleisters oder die Namensbezeichnung der jeweiligen Zweigniederlassung. Er wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Der Name der Zweigniederlassung wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens oder des Firmennamens der Zweigniederlassung in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen der Zweigniederlassung in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache sind alle offiziellen Namen der Zweigniederlassung einzugeben. Die einzelnen Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

13

Anschrift der Hauptzweigniederlassung des Kontoinformationsdienstleisters im Aufnahmemitgliedstaat

 

Die Anschrift der Hauptzweigniederlassung des Kontoinformationsdienstleisters im Aufnahmemitgliedstaat wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder kyrillische Schrift verwenden, teilen auch eine Transkription in die lateinische Schrift oder einen gebräuchlichen englischen Titel mit.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache ist die Anschrift in mindestens einer Amtssprache dieses Staats mitzuteilen. Wird die Anschrift in mehr als einer nationalen Amtssprache mitgeteilt, so werden die Anschriften durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

13.1.

Land

Text (2 Zeichen)

Die Mitgliedstaaten der EU und die anderen EWR-Mitgliedstaaten:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.

13.2.

Ort

Text (100 Zeichen)

 

13.3.

Straße und Hausnummer

Text (50 Zeichen pro Adresszeile)

 

13.4.

Postleitzahl

Text (35 Zeichen)

 

14

Aufnahmemitgliedstaaten, in denen der Kontoinformationsdienstleister im Rahmen der Niederlassungsfreiheit über eine Zweigniederlassung Kontoinformationsdienste erbringt oder zu erbringen beabsichtigt

Mehrere vorgegebene Optionen (maximal 31 Optionen)

Aufnahmemitgliedstaaten, in denen der Kontoinformationsdienstleister im Rahmen der Niederlassungsfreiheit über eine Zweigniederlassung Kontoinformationsdienste erbringt oder zu erbringen beabsichtigt:

 

☐ Österreich

 

☐ Belgien

 

☐ Bulgarien

 

☐ Kroatien

 

☐ Zypern

 

☐ Tschechische Republik

 

☐ Dänemark

 

☐ Estland

 

☐ Finnland

 

☐ Frankreich

 

☐ Deutschland

 

☐ Griechenland

 

☐ Ungarn

 

☐ Island

 

☐ Irland

 

☐ Italien

 

☐ Lettland

 

☐ Liechtenstein

 

☐ Litauen

 

☐ Luxemburg

 

☐ Malta

 

☐ Niederlande

 

☐ Norwegen

 

☐ Polen

 

☐ Portugal

 

☐ Rumänien

 

☐ Slowakei

 

☐ Slowenien

 

☐ Spanien

 

☐ Schweden

 

☐ Vereinigtes Königreich


Tabelle 4 — Angaben zu E-Geld-Instituten

Zeile

Feld

Maximale Länge des Felds

Format

1

Art der natürlichen oder juristischen Person

Vorgegebener Text

Vorgegebene Option — „E-Geld-Institut“

2

Name des E-Geld-Instituts

Text (250 Zeichen)

Der offizielle Name des E-Geld-Instituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Der Name des Instituts wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens des Instituts in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen des Instituts in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache sind alle offiziellen Namen des Instituts einzugeben. Die einzelnen Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

3

Firmenname des E-Geld-Instituts

Text (250 Zeichen)

Der Firmenname des E-Geld-Instituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Firmennamens des Instituts in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Firmennamen des Instituts in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

Verwendet das E-Geld-Institut mehr als einen Firmennamen, können alle Firmennamen des Instituts eingegeben werden. Diese Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

Dieses Feld kann optional von den zuständigen Behörden ausgefüllt werden.

4

Anschrift der Hauptverwaltung des E-Geld-Instituts

 

Die Anschrift der Hauptverwaltung des E-Geld-Instituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Anschrift wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder kyrillische Schrift verwenden, teilen auch eine Transkription in die lateinische Schrift oder einen gebräuchlichen englischen Titel mit.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache ist die Anschrift in mindestens einer Amtssprache dieses Staats mitzuteilen. Wird die Anschrift in mehr als einer nationalen Amtssprache mitgeteilt, so werden die Anschriften durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

4.1.

Land

Vorgegebener Text (Optionen)

Die Mitgliedstaaten der EU und die anderen EWR-Mitgliedstaaten:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.

4.2.

Ort

Text (100 Zeichen)

 

4.3.

Straße und Hausnummer

Text (50 Zeichen pro Adresszeile)

 

4.4.

Postleitzahl

Text (35 Zeichen)

 

5

Nationale Identifikationsnummer des E-Geld-Instituts

Alphanumerisch (50 Zeichen)

Die nationale Identifikationsnummer kann einer der folgenden Codes sein:

 

die nationale Identifikationsnummer für juristische Personen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendet wird;

 

die Rechtsträgerkennung — ein Code, der die eindeutige Identifizierung rechtlich eigenständiger Unternehmen ermöglicht, die Finanzgeschäfte tätigen;

 

Zulassungsnummer — eine Nummer oder ein Code, die/der einem zugelassenen E-Geld-Institut von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, in dessen Gebiet die Institute niedergelassen sind, zugeteilt wurde;

 

die Registernummer — eine Nummer oder ein Code, die/der von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats im öffentlichen nationalen Register verwendet wird;

 

andere gleichwertige Kennungen — alle Methoden zur Identifizierung der juristischen Personen, die von der zuständigen Behörde für ihr öffentliches nationales Register verwendet werden.

6

Name der für den Betrieb des öffentlichen nationalen Registers verantwortlichen zuständigen Behörde

Text (100 Zeichen)

Der Name der zuständigen Behörde, die der EBA die Angaben zu dem E-Geld-Institut mitgeteilt hat und für diese Angaben verantwortlich ist. Der Name der zuständigen Behörde wird aus einer vorgegebenen Liste ausgewählt.

7

Die E-Geld-Dienste und Zahlungsdienste, für die das E-Geld-Institut zugelassen wurde

Mehrere vorgegebene Optionen (zwischen einer und 15 Optionen)

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

8

Aktueller Zulassungsstatus des E-Geld-Instituts

Text (10 Zeichen)

Aktueller Zulassungsstatus des E-Geld-Instituts, ausgewählt aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Zugelassen

2.

☐ Entzogen

9

Zulassungsdatum

Numerisch (8 Zeichen)

Datum der Zulassung des E-Geld-Instituts. Je nach Praxis der zuständigen Behörde kann es sich hierbei entweder um das Datum handeln, an dem das E-Geld-Institut von dieser Behörde zugelassen wurde, oder um das Datum, an dem es in das öffentliche nationale Register aufgenommen wurde.

10

Entzugsdatum (falls zutreffend)

Numerisch (8 Zeichen)

Datum des Entzugs der Zulassung des E-Geld-Instituts. Dies ist das Datum, an dem dem E-Geld-Institut die Zulassung entzogen wurde.

11

Aufnahmemitgliedstaaten, in denen das E-Geld-Institut im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit Dienste erbringt oder zu erbringen beabsichtigt, und die entsprechenden Dienste, die der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats gemeldet wurden

Mehrere vorgegebene Optionen (maximal 31 Optionen mit bis zu 14 vorgegebenen Unteroptionen)

Aufnahmemitgliedstaaten, in denen das E-Geld-Institut im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit Dienste erbringt oder zu erbringen beabsichtigt, und die entsprechenden Dienste, die der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats gemeldet wurden:

Österreich:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Belgien:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Bulgarien:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Kroatien:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Zypern:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Tschechische Republik:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Dänemark:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Estland:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Finnland:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Frankreich:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Deutschland:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Griechenland:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Ungarn:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Island:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Irland:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Italien:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Lettland:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Liechtenstein:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Litauen:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Luxemburg:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Malta:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Niederlande:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Norwegen:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Polen:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Portugal:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Rumänien:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Slowakei:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Slowenien:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Spanien:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Schweden:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

Vereinigtes Königreich:

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

7.

☐ Zahlungsauslösedienste

8.

☐ Kontoinformationsdienste

12

Name der Zweigniederlassung des E-Geld-Instituts, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem Herkunftsmitgliedstaat des E-Geld-Instituts befindet

Text (maximal 200 Zeichen)

Der offizielle Name der Zweigniederlassung, der im Register eingegeben ist, ist entweder der Name des E-Geld-Instituts oder die Namensbezeichnung der jeweiligen Zweigniederlassung. Er wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Der Name der Zweigniederlassung wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens oder des Firmennamens der Zweigniederlassung in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen der Zweigniederlassung in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache sind alle offiziellen Namen der Zweigniederlassung einzugeben. Die einzelnen Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

13

Anschrift der Hauptzweigniederlassung des E-Geld-Instituts im Aufnahmemitgliedstaat

 

Die Anschrift der Hauptzweigniederlassung des E-Geld-Instituts im Aufnahmemitgliedstaat wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder kyrillische Schrift verwenden, teilen auch eine Transkription in die lateinische Schrift oder einen gebräuchlichen englischen Titel mit.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache ist die Anschrift in mindestens einer Amtssprache dieses Staats mitzuteilen. Wird die Anschrift in mehr als einer nationalen Amtssprache mitgeteilt, so werden die Anschriften durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

13.1.

Land

Vorgegebener Text (Optionen)

Die Mitgliedstaaten der EU und die anderen EWR-Mitgliedstaaten:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.

13.2.

Ort

Text (100 Zeichen)

 

13.3.

Straße und Hausnummer

Text (50 Zeichen pro Adresszeile)

 

13.4.

Postleitzahl

Text (35 Zeichen)

 

14

Aufnahmemitgliedstaaten, in denen das E-Geld-Institut im Rahmen der Niederlassungsfreiheit über eine Zweigniederlassung Dienste erbringt oder zu erbringen beabsichtigt, und die entsprechenden Dienste, die der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats gemeldet wurden

Mehrere vorgegebene Optionen (maximal 31 Optionen mit bis zu 14 vorgegebenen Unteroptionen)

Aufnahmemitgliedstaaten, in denen das E-Geld-Institut im Rahmen der Niederlassungsfreiheit über eine Zweigniederlassung Dienste erbringt oder zu erbringen beabsichtigt, und die entsprechenden Dienste, die der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats gemeldet wurden:

Dieselben Optionen wie Zeile 11 dieser Tabelle.


Tabelle 5 — Angaben zu juristischen Personen, denen eine Ausnahme nach Artikel 9 der Richtlinie 2009/110/EG gewährt wird

Zeile

Feld

Maximale Länge des Felds

Format

1

Art der natürlichen oder juristischen Person

Vorgegebener Text

Vorgegebene Option — „ausgenommenes E-Geld-Institut“

2

Name des ausgenommenen E-Geld-Instituts

Text (250 Zeichen)

Der offizielle Name des ausgenommenen E-Geld-Instituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Der Name des Instituts wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens des Instituts in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen des Instituts in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache sind alle offiziellen Namen des Instituts einzugeben. Die einzelnen Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

3

Firmenname des ausgenommenen E-Geld-Instituts

Text (250 Zeichen)

Der Firmenname des ausgenommenen E-Geld-Instituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Firmennamens des Instituts in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Firmennamen des Instituts in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

Verwendet das ausgenommene E-Geld-Institut mehr als einen Firmennamen, können alle Firmennamen des Instituts eingegeben werden. Diese Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

Dieses Feld kann optional von den zuständigen Behörden ausgefüllt werden.

4

Anschrift der Hauptverwaltung des ausgenommenen E-Geld-Instituts

 

Die Anschrift der Hauptverwaltung des ausgenommenen E-Geld-Instituts wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Anschrift wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder kyrillische Schrift verwenden, teilen auch eine Transkription in die lateinische Schrift oder einen gebräuchlichen englischen Titel mit.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache ist die Anschrift in mindestens einer Amtssprache dieses Staats mitzuteilen. Wird die Anschrift in mehr als einer nationalen Amtssprache mitgeteilt, so werden die Anschriften durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

4.1.

Land

Vorgegebener Text (Optionen)

Die Mitgliedstaaten der EU und die anderen EWR-Mitgliedstaaten:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.

4.2.

Ort

Text (100 Zeichen)

 

4.3.

Straße und Hausnummer

Text (50 Zeichen pro Adresszeile)

 

4.4.

Postleitzahl

Text (35 Zeichen)

 

5

Nationale Identifikationsnummer des ausgenommenen E-Geld-Instituts

Alphanumerisch (50 Zeichen)

Die nationale Identifikationsnummer kann einer der folgenden Codes sein:

 

die nationale Identifikationsnummer für juristische Personen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendet wird;

 

die Rechtsträgerkennung — ein Code, der die eindeutige Identifizierung rechtlich eigenständiger Unternehmen ermöglicht, die Finanzgeschäfte tätigen;

 

die Registernummer — eine Nummer oder ein Code, die/der von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats im öffentlichen nationalen Register verwendet wird;

 

andere gleichwertige Kennungen — alle Methoden zur Identifizierung der juristischen Personen, die von der zuständigen Behörde für ihr öffentliches nationales Register verwendet werden.

6

Name der für den Betrieb des öffentlichen nationalen Registers verantwortlichen zuständigen Behörde

Text (100 Zeichen)

Der Name der zuständigen Behörde, die der EBA die Angaben zu dem ausgenommenen E-Geld-Institut mitgeteilt hat und für diese Angaben verantwortlich ist. Der Name der zuständigen Behörde wird aus einer vorgegebenen Liste ausgewählt.

7

Die E-Geld-Dienste und Zahlungsdienste, für die das ausgenommene E-Geld-Institut registriert wurde

Mehrere vorgegebene Optionen (zwischen einer und 15 Optionen)

E-Geld-Dienste aus einer vorgegebenen Liste:

☐ Ausgabe, Vertrieb und Rücktausch von E-Geld

Zahlungsdienste aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

2.

☐ Dienste, mit denen Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge

3.

Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich des Transfers von Geldbeträgen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4.

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

a)

☐ Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

b)

☐ Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Instruments

c)

☐ Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

5.

☐ Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

☐ Annahme und Abrechnung („Acquiring“) von Zahlungsvorgängen

6.

☐ Finanztransfer

8

Aktueller Registrierungsstatus des ausgenommenen E-Geld-Instituts

Text (10 Zeichen)

Aktueller Registrierungsstatus des ausgenommenen E-Geld-Instituts, ausgewählt aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Registriert

2.

☐ Entzogen

9

Registrierungsdatum

Numerisch (8 Zeichen)

Datum der Registrierung des ausgenommenen E-Geld-Instituts. Je nach Praxis der zuständigen Behörde kann es sich hierbei entweder um das Datum handeln, an dem das ausgenommene E-Geld-Institut bei dieser Behörde zugelassen wurde, oder um das Datum, an dem es in das öffentliche nationale Register aufgenommen wurde.

10

Entzugsdatum (falls zutreffend)

Numerisch (8 Zeichen)

Datum des Entzugs der Registrierung des ausgenommenen E-Geld-Instituts. Dies ist das Datum, an dem dem ausgenommenen E-Geld-Institut die Registrierung entzogen wurde.


Tabelle 6 — Angaben zu Agenten

Zeile

Feld

Maximale Länge des Felds

Format

1

Art der natürlichen oder juristischen Person

Vorgegebener Text

Vorgegebene Option — „Agent“

2

Name des Agenten

Text (250 Zeichen)

Der offizielle Name des Agenten wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Der Name des Agenten wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats eingegeben. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens des Agenten in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen des Agenten in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache sind alle offiziellen Namen des Agenten einzugeben. Die einzelnen Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

3

Anschrift des Agenten

 

Die Anschrift der Hauptverwaltung des Agenten wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Anschrift wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder kyrillische Schrift verwenden, teilen auch eine Transkription in die lateinische Schrift oder einen gebräuchlichen englischen Titel mit.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache ist die Anschrift in mindestens einer Amtssprache dieses Staats mitzuteilen. Wird die Anschrift in mehr als einer nationalen Amtssprache mitgeteilt, so werden die Anschriften durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

3.1.

Land

Vorgegebener Text (Optionen)

Die Mitgliedstaaten der EU und die anderen EWR-Mitgliedstaaten:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.

3.2.

Ort

Text (100 Zeichen)

 

3.3.

Straße und Hausnummer

Text (50 Zeichen pro Adresszeile)

 

3.4.

Postleitzahl

Text (35 Zeichen)

 

4

Nationale Identifikationsnummer des Agenten

Alphanumerisch (50 Zeichen)

Die nationale Identifikationsnummer kann einer der folgenden Codes sein:

 

die nationale Identifikationsnummer für natürliche und juristische Personen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendet wird;

 

die Rechtsträgerkennung — ein Code, der die eindeutige Identifizierung rechtlich eigenständiger Unternehmen ermöglicht, die Finanzgeschäfte tätigen;

 

die Registernummer — eine Nummer oder ein Code, die/der von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats im öffentlichen nationalen Register verwendet wird;

 

andere gleichwertige Kennungen — alle Methoden zur Identifizierung natürlicher und juristischer Personen, die von der zuständigen Behörde für ihr öffentliches nationales Register verwendet werden.

5

Name der für den Betrieb des öffentlichen nationalen Registers verantwortlichen zuständigen Behörde

Text (100 Zeichen)

Der Name der zuständigen Behörde, die der EBA die Angaben zu dem Agenten mitgeteilt hat und für diese Angaben verantwortlich ist. Der Name der zuständigen Behörde wird aus einer vorgegebenen Liste ausgewählt.

6

Name der natürlichen oder juristischen Person, in deren Namen der Agentur Zahlungsdienste erbringt

Text (250 Zeichen)

Der offizielle Name der natürlichen oder juristischen Person, in deren Namen der Agent Zahlungsdienste erbringt, wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Der Name der natürlichen oder juristischen Person wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats eingegeben. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens der natürlichen oder juristischen Person in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen der natürlichen oder juristischen Person in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache sind alle offiziellen Namen der natürlichen oder juristischen Person einzugeben.

7

Nationale Identifikationsnummer der natürlichen oder juristischen Person, in deren Namen der Agent Zahlungsdienste erbringt

Alphanumerisch (50 Zeichen)

Die nationale Identifikationsnummer kann einer der von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats verwendeten folgenden Codes sein, die der EBA Angaben übermittelt:

 

die nationale Identifikationsnummer für natürliche und juristische Personen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendet wird;

 

die Rechtsträgerkennung — ein Code, der die eindeutige Identifizierung rechtlich eigenständiger Unternehmen ermöglicht, die Finanzgeschäfte tätigen;

 

die Zulassungsnummer — eine Nummer oder ein Code, die/der einem zugelassenen Zahlungs- oder E-Geld-Institut von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats, in dessen Gebiet die Institute niedergelassen sind, zugeteilt wurde;

 

die Registernummer — eine Nummer oder ein Code, die/der von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats im öffentlichen nationalen Register verwendet wird;

 

andere gleichwertige Kennungen — alle Methoden zur Identifizierung natürlicher und juristischer Personen, die von der zuständigen Behörde für ihr öffentliches nationales Register verwendet werden.

8

Aktueller Registrierungsstatus des Agenten

Text (10 Zeichen)

Aktueller Registrierungsstatus des Agenten, ausgewählt aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Aktiv

2.

☐ Inaktiv


Tabelle 7 — Angaben zu in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Instituten, die nach nationalem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt sind

Zeile

Feld

Maximale Länge des Felds

Format

1

Art der natürlichen oder juristischen Person

Vorgegebener Text

Vorgegebene Option — „in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU genanntes Institut, das nach nationalem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt ist“

2

Name des in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Instituts, das nach nationalem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt ist

Text (250 Zeichen)

Der offizielle Name des in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Instituts, das nach nationalem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt ist, wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Der Name des Instituts wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens des Instituts in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen des Instituts in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache sind alle offiziellen Namen des Instituts einzugeben. Die einzelnen Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

3

Firmenname des in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Instituts, das nach nationalem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt ist

Text (250 Zeichen)

Der Firmenname des in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Instituts, das nach nationalem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt ist, wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Firmennamens des Instituts in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Firmennamen des Instituts in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

Verwendet das Institut mehr als einen Firmennamen, können alle Firmennamen des Instituts eingegeben werden. Diese Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

Dieses Feld kann optional von den zuständigen Behörden ausgefüllt werden.

4

Anschrift der Hauptverwaltung des in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Instituts, das nach nationalem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt ist

 

Die Anschrift der Hauptverwaltung des in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Instituts, das nach nationalem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt ist, wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Anschrift wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder kyrillische Schrift verwenden, teilen auch eine Transkription in die lateinische Schrift oder einen gebräuchlichen englischen Titel mit.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache ist die Anschrift in mindestens einer Amtssprache dieses Staats mitzuteilen. Wird die Anschrift in mehr als einer nationalen Amtssprache mitgeteilt, so werden die Anschriften durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

4.1.

Land

Vorgegebener Text (Optionen)

Die Mitgliedstaaten der EU und die anderen EWR-Mitgliedstaaten:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.

4.2.

Ort

Text (100 Zeichen)

 

4.3.

Straße und Hausnummer

Text (50 Zeichen pro Adresszeile)

 

4.4.

Postleitzahl

Text (35 Zeichen)

 

5

Nationale Identifikationsnummer des in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Instituts, das nach nationalem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt ist

Alphanumerisch (50 Zeichen)

Die nationale Identifikationsnummer kann einer der folgenden Codes sein:

 

die nationale Identifikationsnummer für natürliche und juristische Personen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendet wird;

 

die Rechtsträgerkennung — ein Code, der die eindeutige Identifizierung rechtlich eigenständiger Unternehmen ermöglicht, die Finanzgeschäfte tätigen;

 

die Registernummer — eine Nummer oder ein Code, die/der von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats im öffentlichen nationalen Register verwendet wird;

 

andere gleichwertige Kennungen — alle Methoden zur Identifizierung natürlicher und juristischer Personen, die von der zuständigen Behörde für ihr öffentliches nationales Register verwendet werden.

6

Name der für den Betrieb des öffentlichen nationalen Registers verantwortlichen zuständigen Behörde

Text (100 Zeichen)

Der Name der zuständigen Behörde, die der EBA die Angaben zu dem Zahlungsinstitut mitgeteilt hat und für diese Angaben verantwortlich ist. Der Name der zuständigen Behörde wird aus einer vorgegebenen Liste ausgewählt.


Tabelle 8 — Format der Angaben zu Dienstleistern, die Dienste nach Artikel 3 Buchstabe k Ziffern i und ii sowie Buchstabe l der Richtlinie (EU) 2015/2366 erbringen

Zeile

Feld

Maximale Länge des Felds

Format

1

Art der natürlichen oder juristischen Person

Vorgegebener Text

Vorgegebene Option — „vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommener Dienstleister“.

2

Name des vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommenen Dienstleisters

Text (250 Zeichen)

Der offizielle Name des vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommenen Dienstleisters wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Der Name des Dienstleisters wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Namens des Dienstleisters in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Namen des Dienstleisters in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache sind alle offiziellen Namen des Dienstleisters anzugeben. Die einzelnen Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

3

Firmenname des vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommenen Dienstleisters

Text (250 Zeichen)

Der Firmenname des vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommenen Dienstleisters wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder die kyrillische Schrift verwenden, teilen auch entweder eine Transkription des Firmennamens des Dienstleisters in die lateinische Schrift oder eine Übersetzung oder einen alternativen Firmennamen des Dienstleisters in einer anderen Sprache mit, die auf der lateinischen Schrift basiert.

Verwendet der vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommene Dienstleister mehr als einen Firmennamen, können alle Firmennamen des Instituts eingegeben werden. Diese Namen werden durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

Dieses Feld kann optional von den zuständigen Behörden ausgefüllt werden.

4

Anschrift des vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommenen Dienstleisters

 

Die Anschrift der Hauptverwaltung des Dienstleisters wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Anschrift wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt. Die Mitgliedstaaten, die die griechische oder kyrillische Schrift verwenden, teilen auch eine Transkription in die lateinische Schrift oder einen gebräuchlichen englischen Titel mit.

In Mitgliedstaaten mit mehr als einer nationalen Amtssprache ist die Anschrift in mindestens einer Amtssprache dieses Staats mitzuteilen. Wird die Anschrift in mehr als einer nationalen Amtssprache mitgeteilt, so werden die Anschriften durch einen Schrägstrich (/) getrennt.

4.1.

Land

Vorgegebener Text (Optionen)

Die Mitgliedstaaten der EU und die anderen EWR-Mitgliedstaaten:

Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich.

4.2.

Ort

Text (100 Zeichen)

 

4.3.

Straße und Hausnummer

Text (50 Zeichen pro Adresszeile)

 

4.4.

Postleitzahl

Text (35 Zeichen)

 

5

Nationale Identifikationsnummer des vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommenen Dienstleisters

Alphanumerisch (50 Zeichen)

Die nationale Identifikationsnummer kann einer der folgenden Codes sein:

 

die nationale Identifikationsnummer für natürliche und juristische Personen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat verwendet wird;

 

die Rechtsträgerkennung — ein Code, der die eindeutige Identifizierung rechtlich eigenständiger Unternehmen ermöglicht, die Finanzgeschäfte tätigen;

 

die Registernummer — eine Nummer oder ein Code, die/der von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats im öffentlichen nationalen Register verwendet wird;

 

andere gleichwertige Kennungen — alle Methoden zur Identifizierung natürlicher und juristischer Personen, die von der zuständigen Behörde für ihr öffentliches nationales Register verwendet werden.

6

Name der für den Betrieb des öffentlichen nationalen Registers verantwortlichen zuständigen Behörde

Text (100 Zeichen)

Name der zuständigen Behörde, die der EBA die Angaben zu dem vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommenen Dienstleister mitgeteilt hat und für diese Angaben verantwortlich ist. Der Name der zuständigen Behörde wird aus einer vorgegebenen Liste ausgewählt.

7

Beschreibung der Tätigkeiten des vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommenen Dienstleisters

Text (maximal 500 Zeichen)

Die Beschreibung der Tätigkeiten des vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommenen Dienstleisters wird unter Verwendung eines der folgenden Zeichensätze als Freitext eingegeben: griechische, kyrillische oder lateinische Schrift. Die Beschreibung der Tätigkeiten des Dienstleisters wird in der Landessprache des jeweiligen Mitgliedstaats mitgeteilt.

8

Ausnahme, in deren Rahmen der Dienstleister Tätigkeiten ausübt

Mehrere vorgegebene Optionen

Ausnahme, in deren Rahmen der Dienstleister Tätigkeiten ausübt, ausgewählt aus einer vorgegebenen Liste:

1.

Dienste, die auf bestimmten, nur begrenzt verwendbaren Zahlungsinstrumenten beruhen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

1.1.

☐ die Instrumente gestatten ihrem Inhaber, Waren oder Dienstleistungen lediglich in den Geschäftsräumen des Emittenten oder innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten zu erwerben;

1.2.

☐ die Instrumente können nur zum Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums verwendet werden

oder

2.

Zahlungsvorgänge, die von einem Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste zusätzlich zu elektronischen Kommunikationsdiensten für einen Teilnehmer des Netzes oder Dienstes bereitgestellt werden:

2.1.

☐ im Zusammenhang mit dem Erwerb von digitalen Inhalten und Sprachdiensten, ungeachtet des für den Erwerb oder Konsum des digitalen Inhalts verwendeten Geräts, und die auf der entsprechenden Rechnung abgerechnet werden, oder

2.2.

☐ die von einem elektronischen Gerät aus oder über dieses ausgeführt und auf der entsprechenden Rechnung im Rahmen einer gemeinnützigen Tätigkeit oder für den Erwerb von Tickets abgerechnet werden

9

Aktueller Registrierungsstatus des vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommenen Dienstleisters

Text (maximal 10 Zeichen)

Aktueller Registrierungsstatus des vom Anwendungsbereich der PSD2 ausgenommenen Dienstleisters, ausgewählt aus einer vorgegebenen Liste:

1.

☐ Aktiv

2.

☐ Inaktiv


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