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Document 32018R1798

Verordnung (EU) 2018/1798 der Kommission vom 21. November 2018 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft für das Bezugsjahr 2019 (Text von Bedeutung für den EWR.)

C/2018/7613

OJ L 296, 22.11.2018, p. 2–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1798/oj

22.11.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 296/2


VERORDNUNG (EU) 2018/1798 DER KOMMISSION

vom 21. November 2018

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft für das Bezugsjahr 2019

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 808/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung europäischer Statistiken zur Informationsgesellschaft geschaffen.

(2)

Es ist erforderlich, mit Durchführungsmaßnahmen festzulegen, welche Daten zur Erstellung der Statistiken im Rahmen von Modul 1: „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2: „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“ bereitzustellen sind und welche Fristen für ihre Übermittlung gelten.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Für die Erstellung der in Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 genannten europäischen Statistiken zur Informationsgesellschaft im Rahmen von Modul 1: „Unternehmen und die Informationsgesellschaft“ und Modul 2: „Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft“ sind die in den Anhängen I und II aufgeführten Daten zu übermitteln.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. November 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 49.


ANHANG I

Modul 1: Unternehmen und die Informationsgesellschaft

A.   Themen und dazugehörige Variablen

1.

Für das Bezugsjahr 2019 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:

a)

IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen;

b)

Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen;

c)

elektronischer Handel;

d)

e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte;

e)

IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen;

f)

Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von e-Commerce- und e-Business-Prozessen;

g)

IKT-Sicherheit.

2.

Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

a)   IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

i)

für alle Unternehmen:

Nutzung von Computern;

ii)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die einen Computer für Arbeitszwecke nutzen.

b)   Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

Internetzugang;

ii)

für Unternehmen mit Internetzugang:

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die Computer mit Internetzugang für Arbeitszwecke nutzen;

(fakultativ) Nutzung von Anwendungen für Sprach- oder Videoanrufe über das Internet für Arbeitszwecke;

Internetanschluss: Jede Art von Festanschluss;

Internetanschluss: Bereitstellung tragbarer Geräte, die eine mobile Verbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen;

(fakultativ) Vorhandensein einer eigenen Website;

Nutzung sozialer Netzwerke, nicht nur für bezahlte Werbeinhalte;

Nutzung von Unternehmens-Blogs oder Mikroblogs, nicht nur für bezahlte Werbeinhalte;

Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, nicht nur für bezahlte Werbeinhalte;

Nutzung von Wiki-Instrumenten zum Wissensaustausch, nicht nur für bezahlte Werbeinhalte;

iii)

für Unternehmen, die über eine beliebige Art eines festen Internetanschlusses verfügen:

maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten festen Internetverbindung, in Mbit/s in den Spannen: [0,< 2], [2,< 10], [10,< 30], [30,< 100], [>=100];

iv)

für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte zur Verfügung stellen, die eine mobile Verbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglichen;

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetze für Arbeitszwecke ermöglicht;

v)

für Unternehmen mit eigener Website Angaben zur Bereitstellung folgender Funktionen:

(fakultativ) Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten;

(fakultativ) Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung;

(fakultativ) Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen;

(fakultativ) Verfolgungsfunktion oder Statusinformationen für aufgegebene Bestellungen;

(fakultativ) personalisierte Website-Inhalte für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer;

(fakultativ) Links oder Verweise auf die Profile des Unternehmens in sozialen Medien;

(fakultativ) Nutzung von Informationen über das Verhalten von Besuchern auf Unternehmenswebsites, wie Klicks oder angesehene Inhalte, beispielsweise für Werbung oder die Verbesserung der Kundenzufriedenheit;

vi)

für Unternehmen, die soziale Medien (nicht nur für bezahlte Werbeinhalte) nutzen, insbesondere soziale Netzwerke, Unternehmens-Blogs oder -Mikroblogs, Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte oder Wiki-Instrumente zum Wissensaustausch:

Nutzung sozialer Medien für die Entwicklung des Unternehmens-Images oder für die Produktvermarktung, etwa für Werbung oder die Markteinführung von Produkten;

Nutzung sozialer Medien für die Erfassung von Meinungen, Bewertungen und Fragen der Kunden bzw. für diesbezügliche Reaktionen;

Nutzung sozialer Medien für die Einbeziehung der Kunden in Entwicklungs- oder Innovationsmaßnahmen bezüglich Waren oder Dienstleistungen;

Nutzung sozialer Medien für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern (z. B. Lieferanten) oder anderen Einrichtungen (z. B. Behörden oder Nichtregierungsorganisationen);

Nutzung sozialer Medien für die Einstellung von Mitarbeitern;

Nutzung sozialer Medien für den Austausch von Ansichten, Meinungen und Wissen innerhalb des Unternehmens.

c)   elektronischer Handel

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

ii)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über Websites oder Apps aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben:

Umsatzwert in absoluten Zahlen oder als Prozentanteil am Gesamtumsatz der Verkäufe im elektronischen Handel, der auf Bestellungen über Websites oder Apps zurückgeht, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps entgegengenommenen Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Verkäufen an private Verbraucher (Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern: B2C), und Verkäufe an andere Unternehmen (Handel zwischen Unternehmen: B2B), und Verkäufe an Behörden (Handel mit Behörden B2G), im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über eigene Websites oder Apps des Unternehmens (auch die von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, Extranets) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps elektronischer Marktplätze, die von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzt werden, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr aufgegebenen Bestellungen, aufgeschlüsselt nach Bestellungen, die über eigene Websites oder Apps des Unternehmens (auch die von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen, Extranets) entgegengenommen werden, und Bestellungen, die über von mehreren Unternehmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr gemeinsam genutzten Websites oder Apps elektronischer Marktplätze entgegengenommen werden;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über Websites oder Apps aufgegeben werden, nach Herkunft: Inland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über Websites oder Apps aufgegeben werden, nach Herkunft: andere Mitgliedstaaten, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über Websites oder Apps aufgegeben werden, nach Herkunft: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Prozentanteil des Umsatzes aus über Websites oder Apps entgegengenommenen Bestellungen im vorausgegangenen Kalenderjahr, aufgeschlüsselt nach Herkunft: Inland, andere Mitgliedstaaten und übrige Welt;

iii)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über EDI-Systeme aufgegebene Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen entgegengenommen haben:

Umsatzwert in absoluten Zahlen oder als Prozentanteil am Gesamtumsatz der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über EDI-Systeme aufgegeben werden, nach Herkunft: Inland, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über EDI-Systeme aufgegeben werden, nach Herkunft: andere Mitgliedstaaten, im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Entgegennahme von Bestellungen, die von Kunden über EDI-Systeme aufgegeben werden, nach Herkunft: übrige Welt, im vorausgegangenen Kalenderjahr.

d)   e-Business-Prozesse und organisatorische Aspekte

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung von Warenwirtschaftssoftware (ERP) zur Weitergabe von Informationen zwischen verschiedenen Funktionsbereichen;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Erfassung, Speicherung und Weitergabe von Kundeninformationen an andere betriebliche Funktionsbereiche ermöglichen;

Nutzung von Anwendungsprogrammen zur Kundenpflege (Customer Relationship Management — CRM), welche die Auswertung der Kundendaten für Marketingzwecke ermöglichen.

e)   IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Beschäftigung von IKT-Fachleuten;

(fakultativ) Durchführung beliebiger Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung IKT-bezogener Kompetenzen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Durchführung beliebiger Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung IKT-bezogener Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Durchführung von IKT-Funktionen (z. B. Wartung der IKT-Infrastruktur, Unterstützung für Bürosoftware, Entwicklung oder Unterstützung von EPR-Software/-Systemen und/oder Weblösungen, Sicherheit und Datenschutz) durch eigene Beschäftigte (einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen) im vorausgegangenen Kalenderjahr;

(fakultativ) Durchführung von IKT Funktionen (z. B. Wartung der IKT-Infrastruktur, Unterstützung für Bürosoftware, Entwicklung oder Unterstützung von EPR-Software/-Systemen und/oder Weblösungen, Sicherheit und Datenschutz) durch externe Dienstleister im vorausgegangenen Kalenderjahr;

ii)

für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt oder einzustellen versucht haben:

(fakultativ) schwer zu besetzende offene Stellen für IKT-Fachleute.

f)   Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von e-Commerce- und e-Business-Prozessen

i)

für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr von Kunden aus anderen Mitgliedstaaten über Websites oder Apps aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben, Angaben zu den folgenden Schwierigkeiten beim Verkauf in andere Mitgliedstaaten:

hohe Kosten der Lieferung oder Rücksendung von Produkten;

Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beschwerden und der Streitbeilegung;

Anpassung der Produktbeschriftung für den Verkauf in anderen Mitgliedstaaten;

mangelnde Fremdsprachenkenntnisse für die Kommunikation mit Kunden in anderen Mitgliedstaaten;

von Geschäftspartnern des Unternehmens auferlegte Verkaufsbeschränkungen für bestimmte Mitgliedstaaten.

g)   IKT-Sicherheit

i)

für Unternehmen, die Computer nutzen:

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: Authentifizierung mit sicherem Kennwort;

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: die Software (einschließlich Betriebssystem) auf dem neuesten Stand halten;

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: Nutzeridentifizierung und -authentifizierung mit biometrischen Verfahren, die vom Unternehmen umgesetzt werden;

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: Verschlüsselungstechniken für Daten, Dokumente und E-Mails;

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: Datensicherung an einem gesonderten Ort (einschließlich Sicherung in der Cloud);

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: Netzzugangskontrolle (Verwaltung des Zugriffs von Geräten und Nutzern auf das Unternehmensnetzwerk);

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: VPN (Virtual Private Network, weitet das Privatnetz über ein öffentliches Netz aus, um einen sicheren Datenaustausch über ein öffentliches Netz zu ermöglichen);

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: Speicherung von Protokolldateien (Log-files) zur Auswertung nach Sicherheitsvorfällen;

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: IKT-Risikobewertung, d. h. regelmäßige Bewertung der Wahrscheinlichkeit und der Folgen von IKT-Sicherheitsvorfällen;

Nutzung als IKT-Sicherheitsmaßnahme: IKT-Sicherheitsprüfungen, z. B. Durchführung von Penetrationstests, Tests der Sicherheitsalarmsysteme, Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen, Tests der Datensicherungssysteme;

Sensibilisierung der Beschäftigten für ihre Verpflichtungen im Bereich der IKT-Sicherheit über freiwillige Schulungen oder intern verfügbare Informationen (z. B. Informationen im Intranet);

Sensibilisierung der Beschäftigten für ihre Verpflichtungen im Bereich der IKT-Sicherheit über verpflichtende Schulungen oder die Konsultation vorgeschriebenen Informationsmaterialien;

Sensibilisierung der Beschäftigten für ihre Verpflichtungen im Bereich der IKT-Sicherheit in Form eines Vertrags (z. B. Arbeitsvertrag);

Tätigkeiten im Zusammenhang mit der IKT-Sicherheit, z. B. Sicherheitsprüfungen, sicherheitsbezogene IKT-Schulungen, Behebung von IKT-Sicherheitsvorfällen (mit Ausnahme von Upgrades vorgefertigter Software) durch eigene Beschäftigte des Unternehmens (einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen);

Tätigkeiten im Zusammenhang mit der IKT-Sicherheit, etwa Sicherheitsprüfungen, sicherheitsbezogene IKT-Schulungen, Behebung von IT-Sicherheitsvorfällen (mit Ausnahme von Upgrades vorgefertigter Software) durch externe Dienstleister;

Verfügbarkeit von Unterlagen über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit;

im vorausgegangenen Kalenderjahr mindestens einmal aufgetretene Probleme aufgrund von Vorfällen im Zusammenhang mit den IKT: Nichtverfügbarkeit von IKT-Diensten, z. B. Denial-of-Service-Angriffe, Ransomware-Angriffe, Hard- oder Softwarefehler mit Ausnahme mechanischer Störungen, Diebstahl;

im vorausgegangenen Kalenderjahr mindestens einmal aufgetretene Probleme aufgrund von Vorfällen im Zusammenhang mit den IKT: Vernichtung oder Verfälschung von Daten, etwa durch eine Infektion mit Schadsoftware oder unberechtigtes Eindringen, Hard- oder Softwarefehler;

im vorausgegangenen Kalenderjahr mindestens einmal aufgetretene Probleme aufgrund von Vorfällen im Zusammenhang mit den IKT: Offenlegung vertraulicher Daten, z. B. aufgrund von unerlaubtem Eindringen, Pharming, Phishing-Angriffen, Handlungen der eigenen Angestellten des Unternehmens (absichtlich oder unabsichtlich);

Verfügbarkeit einer Versicherung IKT-Sicherheitsvorfälle;

ii)

für Unternehmen, die über Unterlagen zu Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit verfügen;

(fakultativ) Unterlagen über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit im Unternehmen zu Folgendem: Verwaltung der Zugangsrechte für die Nutzung der IKT, z. B. Computer, Netzwerk;

(fakultativ) Unterlagen über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit im Unternehmen zu Folgendem: Speicherung, Schutz, Zugang oder Verarbeitung von Daten;

(fakultativ) Unterlagen über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit im Unternehmen zu Folgendem: Verfahren oder Regeln für die Prävention oder Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, z. B. Pharming, Phishing-Angriffe, Ransomware;

(fakultativ) Unterlagen über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit im Unternehmen zu Folgendem: Verantwortlichkeit, Rechte und Pflichten der Beschäftigten im Bereich der IKT, z. B. Verwendung von E-Mails, mobilen Geräten, sozialen Medien;

(fakultativ) Unterlagen über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit im Unternehmen zu Folgendem: Schulung von Beschäftigten in der sicheren Verwendung der IKT;

letzte Definition oder Überprüfung der Unterlagen des Unternehmens über Maßnahmen, Verfahren und Vorgehensweisen der IKT-Sicherheit (z. B. Risikobewertung, Bewertung von IKT-Sicherheitsvorfällen): innerhalb der vergangenen zwölf Monate; vor mehr als zwölf Monaten aber weniger als 24 Monaten; vor mehr als 24 Monaten.

3.

Folgende Hintergrundinformationen sind von allen Unternehmen zu erheben oder aus alternativen Quellen zu gewinnen:

Hauptwirtschaftszweig des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr;

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr;

Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (ohne Umsatzsteuer).

B.   Geltungsbereich

Die Variablen nach Teil A Absätze 2 und 3 sind für folgende Kategorien von Unternehmen zu erheben:

1.

Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

Kategorie der NACE Rev. 2

Bezeichnung

Abschnitt C

Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Abschnitte D, E

Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Abschnitt F

Baugewerbe/Bau

Abschnitt G

Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Abschnitt H

Verkehr und Lagerei

Abschnitt I

Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie;

Abschnitt J

Information und Kommunikation

Abschnitt L

Grundstücks- und Wohnungswesen

Abteilungen 69-74

Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Abschnitt N

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Gruppe 95.1

Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

2.

Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.

3.

Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats.

C.   Bezugszeiträume

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2018. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum 2019.

D.   Untergliederungen der Daten

Für die in Teil A Absatz 2 genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:

1.

Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß den folgenden Aggregaten der NACE Rev. 2:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung nationaler Aggregate

10 + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 + 16 + 17 + 18

19 + 20 + 21 + 22 + 23

24 + 25

26 + 27 + 28 + 29 + 30 + 31 + 32 + 33

35 + 36 + 37 + 38 + 39

41 + 42 + 43

45 + 46 + 47

47

49 + 50 + 51 + 52 + 53

55

58 + 59 + 60 + 61 + 62 + 63

68

69 + 70 + 71 + 72 + 73 + 74

77 + 78 + 79 + 80 + 81 + 82

26.1 + 26.2 + 26.3 + 26.4 + 26.8 + 46.5 + 58.2 + 61 + 62 + 63.1 + 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

für eventuelle Berechnung europäischer Aggregate

10 + 11 + 12

13 + 14 + 15

16 + 17 + 18

26

27 + 28

29 + 30

31 + 32 + 33

45

46

55 + 56

58 + 59 + 60

61

62 + 63

77 + 78 + 80 + 81 + 82

79

95.1

2.

Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

Größenklasse

10 oder mehr Beschäftigte

10 bis 49 Beschäftigte

50 bis 249 Beschäftigte

250 oder mehr Beschäftigte

Wenn eine Erfassung vorgenommen wird, sind die Daten gemäß folgender Tabelle aufzuschlüsseln:

Größenklasse

0 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

2 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

0 bis 1 Beschäftigte (fakultativ)

E.   Periodizität

Die in diesem Anhang festgelegten Daten sind einmalig für 2019 vorzulegen.

F.   Fristen für die Übermittlung der Ergebnisse

1.

Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne des Artikels 6 und des Anhangs I Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 5. Oktober 2019 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.

2.

Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 31. Mai 2019 an Eurostat zu übermitteln.

3.

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2019 an Eurostat zu übermitteln.

4.

Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.

ANHANG II

Modul 2: Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft

A.   Themen und dazugehörige Variablen

1.

Für das Bezugsjahr 2019 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:

a)

Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

b)

Nutzung von Internet und anderen elektronischen Netzen für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte;

c)

IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT;

d)

IKT-Kompetenz und -Kenntnisse;

e)

Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet;

f)

Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (e-Government);

g)

Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität).

2.

Folgende Variablen sind zu erheben:

a)   Zugang zu IKT-Systemen und ihre Nutzung durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

i)

für alle Haushalte:

Internetzugang zu Hause (unabhängig vom Gerät);

ii)

für Haushalte mit Internetzugang:

Internetanschluss: fester Breitbandanschluss;

Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss (über Mobilfunknetz — mindestens 3G);

(fakultativ) Internetanschluss: Einwählanschluss über normale Telefonverbindung oder ISDN;

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Schmalbandanschluss (über Mobilfunknetz — niedriger als 3G).

b)   Nutzung des Internets für verschiedene Zwecke durch Einzelpersonen und/oder Haushalte

i)

für alle Einzelpersonen:

letzte Nutzung des Internets an einem beliebigen Ort mit einem beliebigen passenden Gerät: in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten, vor mehr als einem Jahr, Internet wurde noch nie genutzt;

ii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

durchschnittliche Häufigkeit der Internetnutzung in den letzten drei Monaten: täglich oder fast täglich, mindestens einmal pro Woche (aber nicht täglich), weniger als einmal pro Woche;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um E-Mails zu senden und/oder zu empfangen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, für Telefonate über das Internet (einschließlich Videoanrufe);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an sozialen Netzwerken teilzunehmen (Erstellen eines Benutzerprofils, Absetzen von Mitteilungen oder anderen Beiträgen);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Sofortnachrichtendienste (Nachrichtenaustausch);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Online-Nachrichten, -Zeitungen oder -Zeitschriften zu lesen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Gesundheitsinformationen zu suchen (z. B. über Verletzungen, Krankheiten, Ernährungsfragen, gesünderes Leben);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Informationen über Waren oder Dienstleistungen zu finden;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Mitteilungen über soziale und politische Themen auf Websites abzusetzen (z. B. Blogs, soziale Netzwerke);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um an Online-Konsultationen oder Abstimmungen über gesellschaftliche und politische Themen teilzunehmen (z. B. Stadtplanung, Unterzeichnen einer Petition);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um eine Stelle zu suchen oder eine Stellenbewerbung einzureichen;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um selbst geschaffene Inhalte (z. B. Text, Fotos, Musik, Videos, Software) zur Weitergabe auf eine für andere zugängliche Website zu laden;

(fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Musik zu hören (z. B. Web-Radio, Musik-Streaming)

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen (z. B. über Auktionen);

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken für Internetbanking;

(fakultativ) Interaktion mit Haushaltsausrüstung und -geräten über das Internet in den letzten drei Monaten (z. B. Thermostate, Glühbirnen, Saugroboter oder Sicherheitssysteme);

Nutzung von Internet-Speicherplatz (Cloud-Computing) in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken, um Dokumente, Bilder, Musik-, Video- oder andere Dateien zu speichern;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken — Teilnahme an einem Online-Kurs;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken — Nutzung von Online-Lernmaterial mit Ausnahme vollständiger Online-Kurse;

Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken — Kommunikation mit Lehrkräften oder Studenten unter Nutzung von Bildungs-Websites oder -Portalen;

(fakultativ) Nutzung des Internets in den letzten drei Monaten für andere Lerntätigkeiten zu Ausbildungs-, Berufs- oder Privatzwecken;

Nutzung einer Website oder App in den letzten zwölf Monaten zur Vereinbarung einer Unterkunft (z. B. Zimmer, Wohnung, Haus, Ferienhaus) bei einer anderen Privatperson: von entsprechenden Vermittlungs-Websites oder Apps, von anderen Websites oder Apps (auch sozialen Netzen), nicht genutzt;

Nutzung einer Website oder App in den letzten zwölf Monaten zur Vereinbarung von Beförderungsdienstleistungen (z. B. Pkw) mit einer anderen Privatperson: von entsprechenden Vermittlungs-Websites oder Apps, von anderen Websites oder Apps (auch sozialen Netzen), nicht genutzt;

Nutzung einer entsprechenden Vermittlungs-Website oder -App zur Suche nach bezahlter Arbeit in den letzten zwölf Monaten (außer Websites von Arbeitsämtern): als Haupteinkommensquelle, als zusätzliche Einkommensquelle, nicht genutzt;

Nutzung des Internets (außer E-Mail) in den letzten drei Monaten für den Abschluss oder die Verlängerung von Versicherungen, einschließlich solcher, die als Paket mit einer anderen Dienstleistung angeboten werden zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets (außer E-Mail) in den letzten drei Monaten zur Inanspruchnahme eines Darlehens oder Hypothekenkredits von Banken oder anderen Finanzdienstleistern zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets (außer E-Mail) in den letzten drei Monaten für den Kauf oder Verkauf von Aktien, Anleihen, Fonds oder anderen Investitionsdienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

iii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten täglich oder fast täglich genutzt haben:

Nutzung des Internets mehrmals täglich;

iv)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

letzter Kauf von Waren oder Dienstleistungen über das Internet (über Websites oder Apps, außer per manuell geschriebener E-Mail, SMS oder MMS aufgegebenen Bestellungen) zu Privatzwecken mit einem beliebigen Gerät: in den letzten drei Monaten, vor drei bis zwölf Monaten, vor mehr als einem Jahr, es wurde noch nie über Internet gekauft oder bestellt;

v)

für Einzelpersonen, die in den letzten drei Monaten das Internet zu Privatzwecken für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen) genutzt haben:

Anzahl der Fälle, in denen in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken über das Internet Waren oder Dienstleistungen gekauft oder bestellt wurden: nach Anzahl der Bestellungen/Käufe oder nach Kategorien: 1- bis 2-mal, 3- bis 5-mal, 6- bis 10-mal, mehr als 10-mal;

Gesamtwert der Waren oder Dienstleistungen (außer Aktien oder anderen Finanzdienstleistungen), die in den letzten drei Monaten zu Privatzwecken über das Internet gekauft oder bestellt wurden: Betrag in Euro oder nach Kategorien: unter 50 EUR, 50 bis 100 EUR, 100 bis 500 EUR, 500 bis 1 000 EUR, 1 000 EUR und darüber, unbekannt;

vi)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen) genutzt haben:

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Lebensmitteln zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Gebrauchsgütern (z. B. Möbel, Spielzeug, aber keine Unterhaltungselektronik) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Arzneimitteln zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Bekleidung oder Sportartikeln zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Computerhardware zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen elektronischer Geräte (einschließlich Kameras) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Telekommunikationsdienstleistungen (z. B. Fernsehen, Breitbandanschlüsse, Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse, Geldeinzahlung für Telefonguthabenkarten usw.) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Ferienunterkünften (z. B. Hotels) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen anderer Reisedienstleistungen (z. B. Fahrkarten, Autovermietung) zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Eintrittskarten für Veranstaltungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Filmen oder Musik zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von E-Learning-Material zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Videospielen, sonstiger Computersoftware und Software-Aktualisierungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen anderer Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten, nach Herkunft: inländische Anbieter;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten, nach Herkunft: Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten, nach Herkunft: Anbieter aus der übrigen Welt;

Nutzung des Internets zum Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten, nach Herkunft: Herkunftsland der Anbieter unbekannt;

vii)

für Einzelpersonen, die das Internet für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen) in den letzten zwölf Monaten zum Kaufen oder Bestellen von Filmen, Musik, Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Videospielen, sonstiger Computersoftware und Software-Aktualisierungen genutzt haben:

Filme oder Musik in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken von Websites oder Apps heruntergeladen oder darauf zugegriffen;

e-Books in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken von Websites oder Apps heruntergeladen oder darauf zugegriffen;

elektronische Zeitschriften oder Zeitungen in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken von Websites oder Apps heruntergeladen oder darauf zugegriffen;

Computersoftware (einschließlich Computer- und Videospiele und Software-Aktualisierungen) in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken von Websites oder Apps heruntergeladen oder darauf zugegriffen;

(fakultativ) Filme, Musik, e-Books, elektronische Zeitschriften oder Zeitungen zu Privatzwecken von Websites oder Apps in den letzten zwölf Monaten, die nicht heruntergeladen oder auf die nicht online zugegriffen wurde.

c)   IKT-Sicherheit und Vertrauen in IKT

i)

für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben, Grund für den fehlenden Zugang:

Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre oder der Sicherheit;

ii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

sicherheitsbezogene Probleme bei der Nutzung des Internets zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten: betrügerische Nutzung von Kredit- oder Debitkarten;

sicherheitsbezogene Probleme bei der Nutzung des Internets zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten: Verlust von Dokumenten, Bildern oder anderen Daten aufgrund eines Virus oder anderer Infektionen (z. B. Würmer oder Trojaner);

sicherheitsbezogene Probleme bei der Nutzung des Internets zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten: Missbrauch persönlicher Daten, die über das Internet bereitgestellt werden, und der z. B. zu Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing führte;

sicherheitsbezogene Probleme bei der Nutzung des Internets zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten: eigenes Nutzerkonto für soziale Netzwerke oder E-Mail-Konto gehackt und Inhalte ohne Wissen der Person veröffentlicht oder versandt;

sicherheitsbezogene Probleme bei der Nutzung des Internets zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten: Identitätsdiebstahl im Internet (Diebstahl der persönlichen Daten des Befragten und Annahme von dessen Identität, z. B. für Einkäufe unter seinem Namen);

sicherheitsbezogene Probleme bei der Nutzung des Internets zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten: Empfang betrügerischer Nachrichten („Phishing“);

sicherheitsbezogene Probleme bei der Nutzung des Internets zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten: Umleitung auf gefälschte Webseiten mit der Aufforderung zur Angabe persönlicher Informationen („Pharming“);

(fakultativ) sicherheitsbezogene Probleme bei der Nutzung des Internets zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten: Kinder hatten Zugang zu nicht jugendfreien Websites;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei Kauf oder Bestellung von Waren oder Dienstleistungen für Privatzwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis beim Internetbanking für Privatzwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei der Übermittlung persönlicher Informationen an soziale oder berufliche Netzwerkdienste für Privatzwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei der Kommunikation mit Ämtern und Behörden für Privatzwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis beim Herunterladen von Software oder Apps, Musik- und Videodateien, Spielen und sonstigen Dateien für Privatzwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Sicherheitsbedenken als Hindernis bei der Nutzung des Internets über öffentliches WLAN für Privatzwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

(fakultativ) Sicherheitsbedenken als Hindernis für andere Aktivitäten für Privatzwecke über das Internet in den letzten zwölf Monaten;

Erstellung von Sicherungskopien der eigenen Dateien (z. B. Dokumente, Bilder) auf einem externen Speichermedium oder in Online-Speichern (Cloud-Computing) für Privatzwecke: Sicherungsdateien automatisch oder manuell erstellt; keine Sicherungsdateien erstellt; der Befragte weiß es nicht;

iii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben, aber nicht für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen), Hemmnisse für Internet-Geschäfte:

Bedenken hinsichtlich der Zahlungssicherheit oder der Privatsphäre (z. B. Herausgabe von Kreditkartendaten oder persönlichen Daten über das Internet);

iv)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten das Internet genutzt haben und Opfer von Online-Identitätsdiebstahl wurden, betrügerische Nachrichten erhalten haben oder auf falsche Websites weitergeleitet wurden mit der Aufforderung zur Angabe persönlicher Informationen bei der Nutzung des Internets für Privatzwecke in den letzten zwölf Monaten:

finanzielle Verluste in den letzten zwölf Monaten aufgrund von Identitätsdiebstahl, dem Empfang betrügerischer Nachrichten oder der Umleitung auf gefälschte Webseiten;

v)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten keine ausgefüllten Formulare zu Privatzwecken online an Behörden-Websites oder -Apps übermittelt haben, obwohl amtliche Formulare zu übermitteln waren, Gründe für die Nichtübermittlung:

Bedenken bezüglich Schutz und Sicherheit personenbezogener Daten in den letzten zwölf Monaten.

d)   IKT-Kompetenz und -Kenntnisse

i)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben, Kenntnisse in folgenden Bereichen:

Übertragen von Dateien zwischen Computern und anderen Geräten;

Installieren von Software oder Anwendungen (Apps);

Ändern von Einstellungen in einer Software, auch im Betriebssystem oder in Sicherheitsprogrammen;

Kopieren oder Verschieben von Dateien oder Ordnern;

Benutzen von Textverarbeitungsprogrammen;

Erstellen von Präsentationen oder Dokumenten mit Text, Bildern, Tabellen oder Diagrammen;

Benutzen von Tabellenkalkulationsprogrammen;

Bearbeiten von Foto-, Video- oder Audio-Dateien;

Schreiben von Programmcodes in einer Programmiersprache;

ii)

für Einzelpersonen, die das Internet und Tabellenkalkulationssoftware in den letzten zwölf Monaten genutzt haben, folgende Kenntnisse:

Benutzung fortgeschrittener Funktionen der Tabellenkalkulationssoftware zur Ordnung und Analyse von Daten, z. B. Sortieren, Filtern, Verwenden von Formeln und Erstellen von Diagrammen.

e)   Hemmnisse für die Nutzung von IKT und Internet

i)

für Haushalte, die zu Hause keinen Zugang zum Internet haben, Grund für den fehlenden Zugang:

Internetzugang andernorts möglich;

kein Bedarf für das Internet (z. B. nicht nützlich oder nicht interessant);

Gerätekosten sind zu hoch;

Anschlusskosten sind zu hoch (z. B. Telefon- oder DSL-Vertrag);

fehlende Kenntnisse;

kein Breitband-Internetanschluss in der Region verfügbar;

andere Gründe;

ii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen) genutzt haben, bei Internet-Geschäften aufgetretene Probleme:

technische Probleme mit der Website beim Bestell- oder Zahlungsvorgang;

Schwierigkeiten beim Auffinden von Informationen über Garantien und sonstige gesetzliche Rechte;

Lieferung dauert länger als angegeben;

endgültige Kosten sind höher als angegeben (z. B. höhere Lieferkosten, unerwartete Bearbeitungsgebühren);

Lieferung falscher oder beschädigter Waren;

Betrugsfälle aufgetreten (keine Waren/Dienstleistungen geliefert, Missbrauch von Kreditkartenangaben usw.);

Beschwerden und Mängelbehebung bereiten Schwierigkeiten oder Beschwerden werden nicht zufriedenstellend bearbeitet;

ausländischer Händler liefert nicht in das Wohnsitzland des Befragten;

andere aufgetretene Probleme;

keine Probleme aufgetreten;

iii)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben, aber nicht für Internet-Geschäfte (Kaufen oder Bestellen von Waren oder Dienstleistungen für den eigenen privaten Bedarf), Hemmnisse für Internet-Geschäfte:

bevorzugt persönliches Einkaufen und Prüfen der Ware im Geschäft, Treue zum Geschäft, Macht der Gewohnheit;

fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z. B. konnte Website nicht benutzen oder Nutzung war zu kompliziert);

Probleme bei der Lieferung von über das Internet bestellten Waren (dauert zu lange, schwierige Logistik);

Bedenken hinsichtlich der Zustellung oder Rücksendung von Waren, Bedenken hinsichtlich Reklamationen oder Mängelbehebung;

Fehlen einer Zahlungskarte, die zur Bezahlung über das Internet benutzt werden kann;

(fakultativ) ausländischer Händler liefert nicht in das Wohnsitzland des Befragten;

(fakultativ) eine andere Person hat Waren oder Dienstleistungen im Auftrag des Befragten bestellt;

andere Hemmnisse für Internet-Geschäfte.

f)   Nutzung von IKT durch Einzelpersonen für den Austausch von Informationen und Dienstleistungen mit staatlichen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (e-Government)

i)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten zwölf Monaten genutzt haben:

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um Informationen von Websites oder Apps der Behörden oder öffentlicher Einrichtungen abzurufen (außer per manuell geschriebener E-Mail);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um amtliche Formulare von Websites der Behörden oder öffentlicher Einrichtungen herunterzuladen/auszudrucken (außer per manuell geschriebener E-Mail);

Nutzung des Internets in den letzten zwölf Monaten zu Privatzwecken, um ausgefüllte Online-Formulare an Behörden oder öffentliche Einrichtungen zurückzusenden (außer per manuell geschriebener E-Mail);

ii)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten keine ausgefüllten Formulare zu Privatzwecken online an Behörden-Websites oder -Apps übermittelt haben:

keine ausgefüllten Formulare übermittelt, weil die Übermittlung amtlicher Formulare zu Privatzwecken in den letzten zwölf Monaten nicht nötig war;

iii)

für Einzelpersonen, die in den letzten zwölf Monaten keine ausgefüllten Formulare zu Privatzwecken online an Behörden-Websites oder -Apps übermittelt haben, obwohl amtliche Formulare zu übermitteln waren, Gründe für die Nichtübermittlung:

kein entsprechender Online-Dienst verfügbar;

fehlende Kenntnisse oder fehlendes Wissen (z. B. konnte Website nicht benutzen oder Nutzung war zu kompliziert);

Übermittlung ausgefüllter Formulare erfolgte online durch eine andere Person im Namen des Befragten (z. B. Berater, Steuerberater, Verwandte oder Bekannte);

anderer Grund, warum keine ausgefüllten Formulare online an Behörden übermittelt werden.

g)   Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

i)

für Einzelpersonen, die das Internet in den letzten drei Monaten genutzt haben:

Nutzung von Mobiltelefon oder Smartphone für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

Nutzung eines Laptops für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

Nutzung eines Tablets für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

Nutzung anderer Mobilgeräte (z. B. Medien- oder Spielkonsole, E-Book-Lesegerät, intelligente Armbanduhren) für den Internetzugang an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz in den letzten drei Monaten;

keine Nutzung von Mobilgeräten für den Internetzugang in den letzten drei Monaten an anderen Orten als zu Hause oder am Arbeitsplatz.

B.   Geltungsbereich

1.

Die statistischen Einheiten für die unter Teil A Absatz 2 dieses Anhangs aufgeführten, auf Haushalte bezogenen Variablen sind Haushalte mit mindestens einem Angehörigen der Altersgruppe von 16 bis 74 Jahren.

2.

Die statistischen Einheiten für die unter Teil A Absatz 2 dieses Anhangs aufgeführten, auf Einzelpersonen bezogenen Variablen sind Einzelpersonen von 16 bis 74 Jahren.

3.

Der geografische Erfassungsbereich erstreckt sich auf Haushalte, Einzelpersonen oder beides im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats.

C.   Bezugszeitraum

Der Hauptbezugszeitraum für die Erhebung der Statistiken ist das erste Quartal 2019.

D.   Sozioökonomische Hintergrundvariablen

1.

Für die in Teil A Absatz 2 dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen auf Haushalte bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

a)

Wohnsitzregion (nach NUTS-1-Regionen);

b)

(fakultativ) Wohnsitzregion nach NUTS 2;

c)

Lage des Wohnorts, d. h. in einer weniger entwickelten Region, in einer Übergangsregion oder in einer stärker entwickelten Region;

d)

Verstädterungsgrad, d. h. in einem dicht besiedelten Gebiet, in einem mäßig besiedelten Gebiet oder in einem dünn besiedelten Gebiet lebend;

e)

Art des Haushalts und Anzahl der Haushaltsangehörigen: (fakultativ) Zahl der Personen von 16 bis 24 Jahren, (fakultativ) Zahl der Schüler und Studenten von 16 bis 24 Jahren, (fakultativ) Zahl der Personen von 25 bis 64 Jahren, (fakultativ) Zahl der Personen im Alter von 65 Jahren oder älter; gesondert zu erfassen: Zahl der Kinder unter 16 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von 14 bis 15 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder von 5 bis 13 Jahren, (fakultativ) Zahl der Kinder im Alter unter 4 Jahren;

f)

(fakultativ) monatliches Nettoeinkommen des Haushalts (als Wert oder als mit Einkommensquartilen kompatible Größenklassen zu erheben);

g)

(fakultativ) monatliches Netto-Äquivalenzhaushaltseinkommen in Quintilen.

2.

Für die in Teil A Absatz 2 dieses Anhangs genannten Themen und die dazugehörigen auf Einzelpersonen bezogenen Variablen werden folgende Hintergrundvariablen erhoben:

a)

Geschlecht;

b)

Geburtsland mit Angabe, ob im Inland oder im Ausland geboren; in letzterem Fall auch, ob in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Land außerhalb der Union geboren;

c)

Staatsangehörigkeit und Angabe, ob Staatsangehöriger des Wohnsitzstaates oder Nichtstaatsangehöriger; in letzterem Fall auch, ob Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittlands;

d)

Alter (in vollendeten Jahren); (fakultativ) unter 16 oder über 74, oder beides;

e)

Bildungsgrad (Angabe des höchsten Bildungsabschlusses) gemäß der internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011): höchstens Sekundarbereich I (ISCED 0, 1 oder 2), Sekundarbereich II und nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich II (ISCED 3 oder 4), tertiäre Bildung (ISCED 5, 6, 7 oder 8), niedriger als Primarbereich (ISCED 0), Primarbereich (ISCED 1), Sekundarbereich I (ISCED 2), Sekundarbereich II (ISCED 3), nichttertiäre Bildung nach dem Sekundarbereich (ISCED 4), Kurzstudiengänge nach dem Sekundarbereich (ISCED 5), Bachelor oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 6), Master oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 7), Promotion oder gleichwertiger Abschluss (ISCED 8);

f)

Erwerbsstatus: Arbeitnehmer oder Selbstständiger, einschließlich mithelfende Familienangehörige (fakultativ: Arbeitnehmer oder Selbstständiger mit Vollzeittätigkeit, Arbeitnehmer oder Selbstständiger mit Teilzeittätigkeit, Arbeitnehmer mit dauerhafter oder unbefristeter Tätigkeit, Arbeitnehmer mit befristeter Tätigkeit oder befristetem Arbeitsvertrag, Selbstständiger, einschließlich mithelfende Familienangehörige);

g)

(fakultativ) Wirtschaftszweig der Beschäftigung:

Abschnitt der NACE Rev. 2

Bezeichnung

A

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

B, C, D und E

Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, sonstige Industrie

F

Baugewerbe/Bau

G, H und I

Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

J

Information und Kommunikation

K

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

L

Grundstücks- und Wohnungswesen

M und N

Dienstleistungen für Unternehmen

O, P und Q

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen

R, S, T und U

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

h)

Erwerbsstatus: Arbeitsloser oder nicht im Erwerbsleben stehender Schüler oder Student oder aus anderem Grund nicht im Erwerbsleben stehend (fakultative Angabe: im Ruhestand oder Vorruhestand oder Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit, dauerhafte Behinderung, Pflichtwehrdienst oder Zivildienst, Erfüllung häuslicher Verpflichtungen oder aus anderem Grund Nichterwerbsperson);

i)

Beschäftigung nach der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08): Arbeiter, Angestellter, IKT-Kraft, Nicht-IKT-Kraft; außerdem fakultativ: alle Berufe nach der ISCO-08 auf der 2-stelligen Ebene.

E.   Periodizität

Die in diesem Anhang festgelegten Daten sind einmalig für 2019 vorzulegen.

F.   Fristen für die Übermittlung der Ergebnisse

1.

Die Einzeldatensätze im Sinne des Artikels 6 und des Anhangs II Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004, die keine direkte Identifizierung der betreffenden statistischen Einheiten gestatten, sind bis zum 5. Oktober 2019 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.

2.

Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind bis zum 31. Mai 2019 an Eurostat zu übermitteln.

3.

Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2019 an Eurostat zu übermitteln.

4.

Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.

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