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Document 32018D0569

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/569 des Rates vom 12. April 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

OJ L 95, 13.4.2018, p. 21–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2018/569/oj

13.4.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 95/21


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/569 DES RATES

vom 12. April 2018

zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP (1), insbesondere auf Artikel 6,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 20. Dezember 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/788/GASP angenommen.

(2)

Infolge der Überprüfung der eigenständigen Sanktionen nach Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollte die Begründung für zwei Personen geändert werden.

(3)

Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 12. April 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. DONCHEV


(1)  ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30.


ANHANG

Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen werden durch die folgenden Einträge ersetzt:

„10.

Alex Kande Mupompa, ehemaliger Gouverneur der Provinz Kasai Central

alias Alexandre Kande Mupomba; Kande-Mupompa.

Geburtsdatum: 23.9.1950.

Geburtsort: Kananga (DRK).

Reisepass (DRK) Nr.: OP 0024910 (gültig vom 21.3.2016 bis 20.3.2021).

Anschrift: Messidorlaan 217/25, 1180 Uccle, Belgien

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo und Belgien.

Als Gouverneur der Provinz Kasai Central bis Oktober 2017 war Alex Kande Mupompa ab August 2016 verantwortlich für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, gewaltsame Repression und außergerichtliche Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte und die PNC in der Provinz Kasai Central, einschließlich von Tötungen im Distrikt Dibaya im Februar 2017.

Alex Kande Mupompa war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017

12.

Lambert Mende, Minister für Kommunikation und Medien sowie Regierungssprecher

alias Lambert Mende Omalanga

Geburtsdatum: 11.2.1953. Geburtsort: Okolo (DRK).

Diplomatenpass-Nr.: DB0001939 (ausgestellt 4.5.2017 — gültig bis 3.5.2022).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Als Minister für Kommunikation und Medien seit 2008 ist Lambert Mende für die repressive Medienpolitik in der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich, die gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit verstößt und eine einvernehmliche und friedliche Lösung für Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo untergräbt. Am 12. November 2016 hat er ein Dekret erlassen, das die Möglichkeit ausländischer Medien, in der Demokratischen Republik Kongo zu senden, einschränkt.

Unter Verstoß gegen die politische Einigung zwischen der Präsidentenmehrheit und den Oppositionsparteien vom 31. Dezember 2016 wurden die Sendungen einer Reihe von Medien für mehrere Monate weiterhin unterbunden.

In seiner Funktion als Minister für Kommunikation und Medien ist Lambert Mende daher für die Behinderung einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung für Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo unter anderem durch Gewaltakte, Repression oder Aufstachelung zur Gewalt oder durch die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit verantwortlich.

29.5.2017“


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