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Document 32013D0727

2013/727/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 6. Dezember 2013 zur Festlegung eines Formats für die Mitteilungen über die Annahme und die wesentliche Änderung von Abfallbewirtschaftungsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 8641) Text von Bedeutung für den EWR

OJ L 329, 10.12.2013, p. 44–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2013/727/oj

10.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 329/44


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 6. Dezember 2013

zur Festlegung eines Formats für die Mitteilungen über die Annahme und die wesentliche Änderung von Abfallbewirtschaftungsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 8641)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2013/727/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (1), insbesondere auf Artikel 33 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2008/98/EG müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass ihre zuständigen Behörden einen oder mehrere Abfallbewirtschaftungspläne aufstellen, die das gesamte geografische Gebiet des betreffenden Mitgliedstaats abdecken.

(2)

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten spätestens bis 12. Dezember 2013 Abfallvermeidungsprogramme in Einklang mit Artikel 29 der Richtlinie 2008/98/EG erstellen.

(3)

Um die Übermittlung der einschlägigen Angaben zur Annahme und zu wesentlichen Änderungen solcher Pläne und Programme an die Kommission zu erleichtern, sollte das Format für die Informationsübermittlung festgelegt werden.

(4)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Angaben zur Annahme und zu wesentlichen Änderungen von Abfallbewirtschaftungsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen gemäß den Artikeln 28 und 29 der Richtlinie 2008/98/EG unter Verwendung der Formate in den Anhängen I und II dieses Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 6. Dezember 2013

Für die Kommission

Janez POTOČNIK

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3.


ANHANG I

FORMAT FÜR DIE MITTEILUNGEN ÜBER DIE ANNAHME UND ÜBER WESENTLICHE ÄNDERUNGEN VON ABFALLBEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN

Name des Plans:

Für die Annahme/Änderung des Plans zuständige Verwaltungsbehörde (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und sonstige Kontaktdaten, soweit erforderlich):

Elektronischer Link zu einer öffentlich zugänglichen Website für den Plan:

Für die Koordinierung der Angaben in diesem Formblatt zuständige Verwaltungsbehörde (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und sonstige Kontaktdaten, soweit erforderlich):

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Annahme eines neuen Abfallbewirtschaftungsplans

Wesentliche Änderung eines Abfallbewirtschaftungsplans

(Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie zu jeder Frage die entsprechende(n) Seitennummer(n) des mitgeteilten Plans und/oder Referenzdokuments an.)

1.   Allgemeine Angaben

1.1.

Datum der Annahme/Änderung (Monat/Jahr):

1.2.

Gilt der Plan für das gesamte Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats?

Ja

Nein

Falls nein, Angabe der Teile des Hoheitsgebiet, für die es nicht gilt, und Angabe von Gründen:

1.3.

Welchen Anwendungsbereich hat der Abfallbewirtschaftungsplan?

Alle Abfallströme

Feste Siedlungsabfälle

Gefährliche Abfälle

Spezifische Abfallströme. Bitte angeben:

Wenn der Plan nicht alle Abfallströme abdeckt, geben Sie bitte die weiteren einschlägigen Pläne an:

1.4.

Entspricht der Plan den Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG?

Ja

Nein

Falls nein, warum nicht?

1.5.

Steht der Plan mit der Abfallhierarchie gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG im Einklang?

Ja

Nein

Falls nein, geben Sie bitte an, für welche Abfallströme der Plan von der Abfallhierarchie abweicht und warum:

1.6.

Schließt der Plan auch Abfallvermeidungsprogramme ein?

Ja

Nein

Falls ja, geben Sie bitte Links zu den entsprechenden Websites an:

1.7.

Wie haben die relevanten Interessenvertreter und Behörden sowie die breite Öffentlichkeit an der Ausarbeitung der Abfallbewirtschaftungspläne und Abfallvermeidungsprogramme mitgewirkt?

2.   Angaben zu Sammelsystemen und Abfallbehandlungsanlagen

2.1.

Wird in dem Plan geprüft, ob neue Sammelsysteme und größere Beseitigungs- und Verwertungsanlagen und damit verbundene Investitionen notwendig sind?

Ja

Nein

2.2.

Enthält der Plan Informationen über und Kriterien für den Standort der geplanten Beseitigungsanlagen oder größeren Verwertungsanlagen?

Ja

Nein

Falls ja, geben Sie bitte an, wo in dem Plan diese Kriterien genannt sind:

3.   Angaben zu abfallbezogenen Zielvorgaben

3.1.

Sind Verpackungen und Verpackungsabfälle in den Plan einbezogen (Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1))?

Ja

Nein

3.2.

Sieht der Plan Strategien oder Maßnahmen zur Verringerung der zur Deponierung bestimmten, biologisch abbaubaren Abfälle vor (Artikel 5 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates (2))?

Ja

Nein

3.3.

Trägt der Plan dazu bei, die Zielvorgaben für die Vermeidung der Deponierung biologisch abbaubarer Abfälle zu erreichen?

Ja

Nein

3.4.

Wird in dem Plan bewertet, ob wirtschaftliche und andere Instrumente, z. B. Deponiesteuern, als Lösung für Probleme der Abfallbewirtschaftung sinnvoll und geeignet sind?

Ja

Nein

Bitte geben Sie an, welche wirtschaftlichen Instrumente und entsprechenden Maßnahmen in den Plan aufgenommen wurden.


(1)  ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10.

(2)  ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1.


ANHANG II

FORMAT FÜR DIE MITTEILUNGEN ÜBER DIE ANNAHME UND ÜBER WESENTLICHE ÄNDERUNGEN VON ABFALLVERMEIDUNGSPROGRAMMEN

Name des Programms:

Elektronischer Link zu einer öffentlich zugänglichen Website für dieses Programm:

Für die Annahme/Änderung des Programms zuständige Verwaltungsbehörde (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und sonstige Kontaktdaten, soweit erforderlich):

Für die Koordinierung dieser Antworten zuständige Verwaltungsbehörde (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und sonstige Kontaktdaten, soweit erforderlich):

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Annahme eines neuen Abfallvermeidungsprogramms

Wesentliche Änderung eines Abfallvermeidungsprogramms (1)

Im Fall einer wesentlichen Änderung eines Abfallvermeidungsprogramms: Auf welchen Plan/welches Programm bezieht sich diese Änderung?

Bitte beschreiben Sie kurz den Geltungsbereich und die wichtigsten Aspekte der Änderung und geben Sie an, wo im Abfallvermeidungsprogramm sich die geänderten Bestimmungen befinden.

(Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie zu jeder Frage die entsprechende(n) Seitennummer(n) des mitgeteilten Programms und/oder Referenzdokuments an.)

1.   Allgemeine Informationen

1.1.

Datum der Annahme/Änderung (Monat/Jahr):

1.2.

Gilt das Programm für das gesamte Hoheitsgebiet Ihres Mitgliedstaats?

Ja

Nein

Falls nein, Angabe der Teile des Hoheitsgebiet, für die es nicht gilt, und Angabe von Gründen:

1.3.

Ist das Programm in einen oder mehrere Abfallbewirtschaftungspläne integriert?

Ja

Nein

Falls ja, geben Sie bitte die betreffenden Abfallbewirtschaftungspläne an:

1.4.

Ist das Programm in andere umweltpolitische Programme einbezogen?

Ja

Nein

Falls ja, geben Sie bitte die betreffenden Programme an:

2.   Angaben zur Abfallvermeidung

2.1.

Sind in dem Programm die bestehenden Vermeidungsmaßnahmen beschrieben?

Ja

Nein

2.2.

Enthält das Programm Zielvorgaben für die Abfallvermeidung?

Ja

Nein

2.3.

Inwieweit zielen die Zielvorgaben und Maßnahmen darauf ab, das Wirtschaftswachstum von den Umweltauswirkungen der Abfallerzeugung abzukoppeln?

2.4.

Gibt das Programm quantitative und/oder qualitative Eckwerte für verabschiedete Abfallvermeidungsmaßnahmen vor?

Ja

Nein

Falls ja, sind sie qualitativ oder quantitativ (Angabe der betreffenden Seitenzahl(en)):

2.5.

Sind in dem Programm spezifische qualitative und/oder quantitative Zielvorgaben und Indikatoren festgelegt?

Ja

Nein

Falls ja, sind sie qualitativ oder quantitativ (Angabe der betreffenden Seitenzahl(en)):


(1)  Nur anwendbar, wenn der Europäischen Kommission bereits ein Abfallvermeidungsprogramm mitgeteilt wurde.


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