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Document 32013R0344

Verordnung (EU) Nr. 344/2013 der Kommission vom 4. April 2013 zur Änderung der Anhänge II, III, V und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel Text von Bedeutung für den EWR

OJ L 114, 25.4.2013, p. 1–59 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 13 Volume 063 P. 253 - 311

Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 15/05/2013

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/344/oj

25.4.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 114/1


VERORDNUNG (EU) Nr. 344/2013 DER KOMMISSION

vom 4. April 2013

zur Änderung der Anhänge II, III, V und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (1), insbesondere auf Artikel 31 Absätze 1 und 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt ab dem 11. Juli 2013 und wird die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (2) ersetzen. Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, dürfen die Wirtschaftsakteure jedoch kosmetische Mittel, die der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechen, bereits vor Geltungsbeginn der genannten Verordnung in Verkehr bringen.

(2)

Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 spiegeln den Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der Annahme des Vorschlags für die genannte Verordnung durch die Kommission am 5. Februar 2008 wider. Seitdem wurden die Anhänge der Richtlinie 76/768/EWG mehrfach geändert.

(3)

Einige Änderungen der Anhänge der Richtlinie 76/768/EWG wurden aufgrund möglicher Risiken für die menschliche Gesundheit vorgenommen; mit ihnen wurden die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlichen Maßnahmen eingeführt. Sowohl im Interesse der rechtlichen Klarheit als auch zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitheitsschutzniveaus sollten auch die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend geändert werden, da die Möglichkeit besteht, bereits vor dem 11. Juli 2013 die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 anstelle der Vorschriften der Richtlinie 76/768/EWG zu befolgen.

(4)

Außerdem wurden die Anhänge der Richtlinie 76/768/EWG durch eine Reihe von Änderungen an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst; dies diente gleichzeitig ebenfalls dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Das hat dazu geführt, dass die Anhänge der Richtlinie 76/768/EWG inzwischen dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt besser entsprechen als die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Daher sollten die betreffenden Änderungen auch an den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 vorgenommen werden.

(5)

In einigen Fällen wurden Stoffe nicht gemäß den international anerkannten Nomenklaturen, beispielsweise der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI), bezeichnet. Sie können jedoch anhand ihrer Duftstoff-Bezeichnungen („perfuming names“) identifiziert werden. Daher sollten die Duftstoff-Bezeichnungen in Spalte c des Anhangs III (gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile) angegeben werden.

(6)

Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.

(7)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für kosmetische Mittel —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge II, III, V und VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 11. Juli 2013.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. April 2013

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 59.

(2)  ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 169.


ANHANG

1.

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert:

a)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 167 erhält folgende Fassung:

„167

4-Aminobenzoesäure und ihre Ester, mit freier Aminogruppe

150-13-0

205-753-0“

b)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 450 erhält folgende Fassung:

„450

Ätherische Öle der Verbena (Lippia citriodora Kunth.) und ihre Derivate, ausgenommen Verbena Absolue bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

8024-12-2

285-515-0“

c)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 1136 erhält folgende Fassung:

„1136

Absonderung von Myroxylon pereirae (Royle) Klotzsch (Perubalsam, roh) bei Verwendung als Duftinhaltsstoff

8007-00-9

232-352-8“

d)

Einträge mit folgenden laufenden Nummern werden hinzugefügt:

„1329

4-[(4-Aminophenyl)(4-iminocyclohexa-2,5-dien-1-yliden)methyl]-o-toluidin und sein Hydrochloridsalz (Basic Violet 14, CI-Nr. 42510) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

3248-93-9 / 632-99-5 (HCl)

221-832-2 / 211-189-6 (HCl)

1330

4-[(2,4-Dihydroxyphenyl)azo]benzolsulfonsäure und ihr Natriumsalz (Acid Orange 6, CI- Nr. 14270) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

2050-34-2 / 547-57-9 (Na)

218-087-0 / 208-924-8 (Na)

1331

3-Hydroxy-4-(phenylazo)-2-naphthoesäure und ihr Calciumsalz (Pigment Red 64:1, CI-Nr. 15800) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

27757-79-5 / 6371-76-2 (Ca)

248-638-0 / 228-899-7 (Ca)

1332

2-(6-Hydroxy-3-oxo-(3H)-xanthen-9-yl)benzoesäure, Fluorescein und sein Dinatriumsalz (Acid yellow 73 sodium salt, CI-Nr. 45350) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

2321-07-5 / 518-47-8 (Na)

219-031-8 / 208-253-0 (Na)

1333

4′,5′-Dibrom-3′,6′-dihydroxyspiro[isobenzofuran-1(3H),9′-[9H]xanthen]-3-on, 4′,5′-Dibromofluorescein, (Solvent Red 72) und sein Dinatriumsalz (CI-Nr. 45370) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

596-03-2 / 4372-02-5 (Na)

209-876-0 / 224-468-2 (Na)

1334

2-(3,6-Dihydroxy-2,4,5,7-tetrabromoxanthen-9-yl)-benzoesäure, Fluorescein, 2′,4′,5′,7′-Tetrabromo-, (Solvent Red 43), sein Dinatriumsalz (Acid Red 87, CI-Nr. 45380) und sein Aluminiumsalz (Pigment Red 90:1 Aluminium lake) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

15086-94-9 / 17372-87-1 (Na) / 15876-39-8 (Al)

239-138-3 / 241-409-6 (Na) / 240-005-7 (Al)

1335

Xanthyl, 9-(2-Carboxyphenyl)-3-(2-methylphenyl)amino)-6-((2-methyl-4-sulfophenyl)amino)-, inneres Salz und sein Natriumsalz (Acid Violet 9, CI-Nr. 45190) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

10213-95-3 / 6252-76-2 (Na)

- / 228-377-9 (Na)

1336

3′,6′-Dihydroxy-4′,5′-diiodspiro[isobenzofuran-1(3H),9′-[9H]xanthen]-3-on, (Solvent Red 73) und sein Natriumsalz (Acid Red 95, CI- Nr. 45425) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

38577-97-8 / 33239-19-9 (Na)

254-010-7 / 251-419-2 (Na)

1337

2′,4′,5′,7′-Tetraiodofluorescein, sein Dinatriumsalz (Acid Red 51, CI-Nr. 45430) und sein Aluminimsalz (Pigment Red 172 Aluminium lake) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

15905-32-5 / 16423-68-0 (Na) / 12227-78-0 (Al)

240-046-0 / 240-474-8 (Na) / 235-440-4 (Al)

1338

1-Hydroxy-2,4-diaminobenzol (2,4-Diaminophenol) und sein Dihydrochloridsalz (2,4- Diaminophenol HCl) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

95-86-3 / 137-09-7 (HCl)

202-459-4 / 205-279-4 (HCl)

1339

1,4-Dihydroxybenzol (Hydroquinone), mit Ausnahme des Eintrags 14 in Anhang III

123-31-9

204-617-8

1340

4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden]dimethylammoniumchlorid (Basic Blue 26, CI-Nr. 44045) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

2580-56-5

219-943-6

1341

Dinatrium-3-[(2,4-dimethyl-5-sulfonatophenyl)azo]-4-hydroxynaphthalin-1-sulfonat (Ponceau SX, CI-Nr. 14700) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

4548-53-2

224-909-9

1342

Trinatriumtris[5,6-dihydro-5-(hydroxyimino)-6-oxonaphthalin-2-sulfonato(2-)- N5,O6]ferrat(3-) (Acid Green 1, CI-Nr. 10020) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

19381-50-1

243-010-2

1343

4-(Phenylazo)resorcin (Solvent Orange 1, CI-Nr. 11920) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

2051-85-6

218-131-9

1344

4-[(4-Ethoxyphenyl)azo]naphthol (Solvent Red 3, CI-Nr. 12010) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

6535-42-8

229-439-8

1345

1-[(2-Chlor-4-nitrophenyl)azo]-2-naphthol (Pigment Red 4, CI- Nr. 12085) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

2814-77-9

220-562-2

1346

3-Hydroxy-N-(o-tolyl)-4-[(2,4,5-trichlorphenyl)azo]naphthalin-2-carboxamid (Pigment Red 112, CI-Nr. 12370) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

6535-46-2

229-440-3

1347

N-(5-Chlor-2,4-dimethoxyphenyl)-4-[[5-[(diethylamino)sulfonyl]-2- methoxyphenyl]azo]-3-hydroxynaphthalin-2-carboxamid (Pigment Red 5, CI-Nr. 12490) und seine Salze bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

6410-41-9

229-107-2

1348

Dinatrium-4-[(5-chlor-4-methyl-2-sulfonatophenyl)azo]-3-hydroxy-2-naphthoat (Pigment Red 48, CI-Nr. 15865) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

3564-21-4

222-642-2

1349

Calcium-3-hydroxy-4-[(1-sulfonato-2-naphthyl)azo]-2-naphthoat (Pigment Red 63:1, CI-Nr. 15880) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

6417-83-0

229-142-3

1350

Trinatrium-3-hydroxy-4-(4′-sulfonatonaphthylazo)naphthalin-2,7-disulfonat (Acid Red 27, CI-Nr. 16185) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

915-67-3

213-022-2

1351

2,2′-[(3,3′-Dichlor[1,1′-biphenyl]-4,4′-diyl)bis(azo)]bis[N-(2,4-dimethylphenyl)-3-oxobutyramid] (Pigment Yellow 13, CI-Nr. 21100) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

5102-83-0

225-822-9

1352

2,2′-[Cyclohexylidenbis[(2-methyl-4,1-phenylen)azo]]bis[4-cyclohexylphenol] (Solvent Yellow 29, CI-Nr. 21230) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

6706-82-7

229-754-0

1353

1-((4-Phenylazo)phenylazo)-2-naphthol (Solvent Red 23, CI-Nr. 26100) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

85-86-9

201-638-4

1354

Tetranatrium-6-amino-4-hydroxy-3-[[7-sulfonato-4-[(4-sulfonatophenyl)azo]-1-naphthyl]azo]naphthalin-2,7-disulfonat (Food Black 2, CI-Nr. 27755) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

2118-39-0

218-326-9

1355

Ethanaminium, N-(4-((4-Diethylamino)phenyl)(2,4-disulfophenyl)methylen)-2,5-cyclohexadien-1-yliden)-N-ethyl-, Hydroxid, inneres Salz, Natriumsalz (Acid Blue 1, CI-Nr. 42045) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

129-17-9

204-934-1

1356

Ethanaminium, N-(4-((4-Diethylamino)phenyl)(5-hydroxy-2,4-disulfophenyl)methylen)-2,5-cyclohexadien-1-yliden)-N-ethyl-, Hydroxid, inneres Salz, Calciumsalz (2:1) (Acid Blue 3, CI-Nr. 42051) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

3536-49-0

222-573-8

1357

Benzolmethanaminium, N-Ethyl-N-(4-((4-(ethyl((3-sulfophenyl)methyl)amino)phenyl)(4-hydroxy-2-sulfophenyl)methylen)-2,5-cyclohexadien-1-yliden)-3-sulfo-, Hydroxid, inneres Salz, Dinatriumsalz (Fast Green FCF, CI-Nr. 42053) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

2353-45-9

219-091-5

1358

1,3-Isobenzofurandion, Reaktionsprodukte mit Methylchinolin und Chinolin (Solvent Yellow 33, CI-Nr. 47000) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

8003-22-3

232-318-2

1359

Nigrosin (CI-Nr. 50420) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

8005-03-6

1360

8,18-Dichlor-5,15-diethyl-5,15-dihydrodiindolo[3,2-b:3′,2′-m]triphenodioxazin (Pigment Violet 23, CI-Nr. 51319) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

6358-30-1

228-767-9

1361

1,2-Dihydroxyanthrachinon (Pigment Red 83, CI-Nr. 58000) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

72-48-0

200-782-5

1362

Trinatrium 8-hydroxypyren-1,3,6-trisulfonat (Solvent Green 7, CI-Nr. 59040) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

6358-69-6

228-783-6

1363

1-Hydroxy-4-(p-toluidino)anthrachinon (Solvent Violet 13, CI-Nr. 60725) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

81-48-1

201-353-5

1364

1,4-Bis(p-tolylamino)anthrachinon (Solvent Green 3, CI-Nr. 61565) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

128-80-3

204-909-5

1365

6-Chlor-2-(6-chlor-4-methyl-3-oxobenzo[b]thien-2(3H)-yliden)-4-methylbenzo[b]thiophen-3(2H)-on (VAT Red 1, CI-Nr. 73360) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

2379-74-0

219-163-6

1366

5,12-Dihydrochino[2,3-b]acridin-7,14-dion (Pigment Violet 19, CI-Nr. 73900) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1047-16-1

213-879-2

1367

[29H,31H-Phthalocyaninato(2-)- N29,N30,N31,N32]Kupfer (Pigment Blue Blue 15, CI-Nr. 74160) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

147-14-8

205-685-1

1368

Dinatrium-[29H,31H-phthalocyanindisulfonato(4-)- N29,N30,N31,N32]cuprat(2-) (Direct Blue Blue 86, CI-Nr. 74180) (bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1330-38-7

215-537-8

1369

Polychlorkupferphthalocyanin (Pigment Green 7, CI-Nr. 74260) bei Verwendung als Stoff in Haarfärbemitteln

1328-53-6

215-524-7

1370

Diethylenglykol (DEG), zur Höchstkonzentration für Spuren siehe Anhang III 2,2′-Oxydiethanol

111-46-6

203-872-2

1371

Phytonadion [INCI] / Phytomenadion [INN]

84-80-0 / 81818-54-4

201-564-2 / 279-833-9

1372

2-Aminophenol (o-Aminophenol; CI 76520) und seine Salze

95-55-6 / 67845-79-8 / 51-19-4

202-431-1 / 267-335-4“

2.

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert:

a)

Die Einträge mit den laufenden Nummern 8, 9 und 10 erhalten folgende Fassung:

„8

N-substituierte Derivate von p-Phenylendiamin und ihre Salze; N-substituierte Derivate von o-Phenylendiamin (1), ausgenommen die in diesem Anhang an anderer Stelle und die in Anhang II unter den laufenden Nummern 1309, 1311 und 1312 aufgeführten Derivate

 

 

 

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Allgemeine Verwendung

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamin.

Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.‘

b)

Gewerbliche Verwendung

Für a und b gilt:

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 3 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

‚Nur für gewerbliche Verwendung.

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamin.

Geeignete Handschuhe tragen.‘

8a

p-Phenylendiamin und seine Salze

p-Phenylendiamin

p-Phenylenediamine HCl

p-Phenylenediamine sulfate

106-50-3 / 624-18-0 / 16245-77-5

203-404-7 / 210-834-9 / 240-357-1

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Allgemeine Verwendung

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamin.

Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.‘

b)

Gewerbliche Verwendung

Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

‚Nur für gewerbliche Verwendung.

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamin.

Geeignete Handschuhe tragen.‘

9

o,m,p-Toluylendiamine, ihre N-substituierten Derivate und ihre Salze (1), ausgenommen der in diesem Anhang unter der laufenden Nummer 9a genannte Stoff sowie die in Anhang II unter den laufenden Nummern 364, 1310 und 1313 aufgeführten Stoffe.

 

 

 

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Allgemeine Verwendung

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).

Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.‘

b)

Gewerbliche Verwendung

Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 5 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

‚Nur für gewerbliche Verwendung.

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).

Geeignete Handschuhe tragen.‘

9a

Toluylen-2,5-diamin und seine Salze

Toluene-2,5-diamine

Toluene-2,5-Diamine Sulfate

95-70-5 / 615-50-9

202-442-1 / 210-431-8

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Allgemeine Verwendung

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).

Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.‘

b)

Gewerbliche Verwendung

Für a und b gilt: Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 4 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.

b)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

‚Nur für gewerbliche Verwendung.

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.

Enthält Phenylendiamine (Toluylendiamine).

Geeignete Handschuhe tragen.‘

10

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 12 erhält folgende Fassung:

„12

Wasserstoffperoxid und andere Wasserstoffperoxid freisetzende Verbindungen oder Gemische, Carbamidperoxid und Zinkperoxid

Hydrogenperoxide

7722-84-1

231-765-0

a)

Haarmittel

a)

12 % H2O2 (40 Volumenprozent), enthalten oder freigesetzt

 

a)

Geeignete Handschuhe tragen.

b)

Hautmittel

b)

4 % H2O2, enthalten oder freigesetzt

a) b) c) e)

Enthält Wasserstoffperoxid.

Kontakt mit den Augen vermeiden.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.

c)

Nagelhärter

c)

2 % H2O2, enthalten oder freigesetzt

d)

Mundpflegemittel, einschließlich Mundspülungen, Zahnpasta sowie Zahnaufheller und -bleichmittel

d)

≤ 0,1 % H2O2, enthalten oder freigesetzt

e)

Zahnaufheller und -bleichmittel

e)

> 0,1 % ≤ 6 % H2O2, enthalten oder freigesetzt

e)

Darf nur an Zahnärzte abgegeben werden.

In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG (2) vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden.

Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden.

e)

Darin enthaltene oder daraus freigesetzte H2O2-Konzentration in Prozent angeben.

Nicht bei Personen unter 18 Jahren anwenden.

Darf nur an Zahnärzte abgegeben werden. In jedem Anwendungszyklus muss die erste Anwendung stets einem Zahnarzt vorbehalten sein oder unter dessen direkter Aufsicht erfolgen, falls ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleistet ist. Danach muss das Mittel dem Verbraucher für den verbleibenden Anwendungszyklus bereitgestellt werden.

c)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 14 erhält folgende Fassung:

„14

Hydrochinon

Hydroquinone

123-31-9

204-617-8

Mittel für künstliche Fingernagelsysteme

0,02 % (nach Mischung für die Verwendung)

Nur gewerbliche Verwendung

Nur für gewerbliche Verwendung

Hautkontakt vermeiden

Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen“

d)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 16 erhält folgende Fassung:

„16

1-Naphthol und seine Salze

1-Naphthol

90-15-3

201-969-4

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘ “

e)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 22 erhält folgende Fassung:

„22

Resorcin

Resorcinol

108-46-3

203-585-2

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

1.

Allgemeine Verwendung

a)

1.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

‚Enthält Resorcin.

Nach Anwendung die Haare gut spülen.

Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden.

Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

2.

Gewerbliche Verwendung

Für 1 und 2 gilt:

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.

2.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

‚Nur für gewerbliche Verwendung. Enthält Resorcin.

Sofort Augen spülen falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist.

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarlotion und Shampoo

b)

0,5 %

b)

Enthält Resorcin.“

f)

Die Einträge mit den laufenden Nummern 26 bis 43 erhalten folgende Fassung:

„26

Ammoniummonofluorphosphat

Ammonium Monofluorophosphate

20859-38-5 / 66115-19-3

- / -

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enhält Ammoniummonofluorphosphat.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

27

Dinatriumfluorophosphat

Sodium Monofluorophosphate

10163-15-2 / 7631-97-2

233-433-0 / 231-552-2

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Natriummonofluorphosphat.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

28

Dikaliumfluorophosphat

Potassium Monofluorophosphate

14104-28-0

237-957-0

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Kaliummonofluorphosphat.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

29

Calciumfluorophosphat

Calcium Monofluorophosphate

7789-74-4

232-187-1

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Calciummonofluorphosphat.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

30

Calciumfluorid

Calcium Fluoride

7789-75-5

232-188-7

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Calciumfluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

31

Natriumfluorid

Sodium Fluoride

7681-49-4

231-667-8

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Natriumfluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen‘

32

Kaliumfluorid

Potassium Fluoride

7789-23-3

232-151-5

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Kaliumfluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

33

Ammoniumfluorid

Ammonium Fluoride

12125-01-8

235-185-9

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Ammoniumfluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

34

Aluminiumfluorid

Aluminum Fluoride

7784-18-1

232-051-1

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Aluminiumfluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

35

Zinn(II)fluorid

Stannous Fluoride

7783-47-3

231-999-3

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Zinn(II)fluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

36

Hexadecyl ammonium fluoride

Cetylamine Hydrofluoride

3151-59-5

221-588-7

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Cetylaminhydrofluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

37

Bis-(hydroxyethyl)-aminopropyl-N-hydroxyethyl-octadecylamin- dihydrofluorid

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Bis-(hydroxyethyl)-aminopropyl-N-hydroxyethyl-octadecylamin-dihydrofluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

38

N,N′,N′-Tri-(poly-oxyethylen)-N-hexadecyl-propylendiamindihydrofluorid

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält N,N′,N′-Tri-(polyoxyethylen)-N-hexadecyl-propylendiamindihydrofluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

39

9-Octadecen-1-aminhydrofluorid

Octadecenyl-Ammonium Fluoride

36505-83-6

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Octadecenylaminhydrofluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

40

Dinatriumhexafluorosilicat

Sodium Fluorosilicate

16893-85-9

240-934-8

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Natrium-Silicofluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

41

Dikaliumhexafluorsilicat

Potassium Fluorosilicate

16871-90-2

240-896-2

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Kalium-Silicofluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

42

Ammoniumhexafluorosilicat

Ammonium Fluorosilicate

16919-19-0

240-968-3

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Ammonium-Silicofluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘

43

Magnesiumhexafluorosilicat

Magnesium Fluorosilicate

16949-65-8

241-022-2

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Magnesium-Silicofluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘ “

g)

Der Eintrag bezüglich der laufenden Nummer 45 erhält folgende Fassung:

„45

Benzylalkohol (3)

Benzyl Alcohol

100-51-6

202-859-9

a)

Lösungsmittel

 

a)

Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.

 

b)

Duftstoffe/Aromastoffe/ihre Ausgangsstoffe

b)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln

müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.

h)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 47 erhält folgende Fassung:

„47

3-Hydroxymethylpyridiniumfluorid

Nicomethanol Hydrofluoride

62756-44-9

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Nicomethanolfluorhydrat.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘ “

i)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 56 erhält folgende Fassung:

„56

Magnesiumfluorid

Magnesium Fluoride

7783-40-6

231-995-1

Mundmittel

0,15 % berechnet als F;

bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.

 

Enthält Magnesiumfluorid.

Für Zahnpasten mit Verbindungen mit einem Fluorgehalt in einer Konzentration von 0,1 % bis 0,15 % berechnet als F, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z. B. durch ‚Nur für Erwachsene‘), ist der folgende Hinweis vorgeschrieben:

‚Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen. Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht. Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.‘ “

j)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 68 erhält folgende Fassung:

„68“

 

 

 

 

 

 

 

 

k)

Die Einträge mit den laufenden Nummern 72 und 73 erhalten folgende Fassung:

„72

7-Hydroxycitronellal

Hydroxycitronellal

107-75-5

203-518-7

a)

Mundmittel

 

a) b)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln

müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.

 

b)

Andere Mittel

b)

1,0 %

73

2-Methoxy-4-(1-propenyl)-phenol

Isoeugenol

97-54-1 / 5932-68-3

202-590-7 / 227-678-2

a)

Mundmittel

 

a) b)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln

müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.“

 

b)

Andere Mittel

b)

0,02 %

l)

Die Einträge mit den laufenden Nummern 88 und 89 erhalten folgende Fassung:

„88

d-Limonene(4R)-1-Methyl-4-(1-methylethenyl)cyclohexen

Limonene

5989-27-5

227-813-5

 

 

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln

müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.

Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (4)

 

89

Methyloct-2-ynoat Methylheptincarbonat

Methyl 2-Octynoate

111-12-6

203-836-6

a)

Mundmittel

 

a) b)

Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:

0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,

0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln

müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.

 

b)

Andere Mittel

b)

0,01 % bei alleiniger Verwendung.

In Kombination mit Methyloctincarbonat darf der gemeinsame Anteil im Fertigerzeugnis 0,01 % nicht überschreiten (wobei der Anteil von Methyloctincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf).

m)

Folgende Einträge mit den laufenden Nummern 103 bis 205 werden eingefügt:

„103

Abies alba, Öl und Extrakt

Abies Alba Cone Oil;

Abies Alba Cone Extract;

Abies Alba Leaf Oil;

Abies Alba Leaf Cera;

Abies Alba Needle Extract;

Abies Alba Needle Oil

90028-76-5

289-870-2

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

104

 

 

 

 

 

 

 

 

105

Abies pectinata, Öl und Extrakt

Abies Pectinata Oil;

Abies Pectinata Leaf Extract;

Abies Pectinata Needle Extract

Abies Pectinata Needle Oil

92128-34-2

295-728-0

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

106

Abies sibirica, Öl und Extrakt

Abies Sibirica Oil;

Abies Sibirica Needle Extract

Abies Sibirica Needle Oil

91697-89-1

294-351-9

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

107

Abies balsamea, Öl und Extrakt

Abies Balsamea Needle Oil;

Abies Balsamea Needle Extract

Abies Balsamea Resin;

Abies Balsamea Extract

Abies Balsamea Balsam Extract

85085-34-3

285-364-0

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

108

Pinus mugo pumilio, Öl und Extrakt

Pinus Mugo Pumilio Twig Leaf Extract;

Pinus Mugo Pumilio Twig Leaf Oil

90082-73-8

290-164-1

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

109

Pinus mugo, Öl und Extrakt

Pinus Mugo Leaf Oil

Pinus Mugo Twig Leaf Extract

Pinus Mugo Twig Oil

90082-72-7

290-163-6

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

110

Pinus sylvestris, Öl und Extrakt

Pinus Sylvestris Oil;

Pinus Sylvestris Leaf extract;

Pinus Sylvestris Leaf Oil;

Pinus Sylvestris Leaf Water;

Pinus Sylvestris Cone Extract;

Pinus Sylvestris Bark Extract;

Pinus Sylvestris Bud Extract

Pinus Sylvestris Twig Leaf Extract

Pinus Sylvestris twig Leaf Oil

84012-35-1

281-679-2

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

111

Pinus nigra, Öl und Extrakt

Pinus Nigra Bud/Needle Extract

Pinus Nigra Twig Leaf Extract

Pinus Nigra Twig Leaf Oil

90082-74-9

290-165-7

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

112

Pinus palustris, Öl und Extrakt

Pinus Palustris Leaf Extract;

Pinus Palustris Oil

Pinus Palustris Twig Leaf Extract

Pinus Palustris Twig Leaf Oil

97435-14-8 / 8002-09-3

306-895-7 / -

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

113

Pinus pinaster, Öl und Extrakt

Pinus Pinaster Twig Leaf Oil;

Pinus Pinaster Twig Leaf Extract

90082-75-0

290-166-2

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

114

Pinus pumila, Öl und Extrakt

Pinus Pumila Twig Leaf Extract

Pinus Pumila Twig Leaf Oil

97676-05-6

307-681-6

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

115

Öl und Extrakt der Gattung Pinus

Pinus Strobus Bark Extract;

Pinus Strobus Cone Extract;

Pinus Strobus Twig Oil

Pinus Species Twig Leaf Extract

Pinus Species Twig Leaf Oil

94266-48-5

304-455-9

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

116

Pinus cembra, Öl und Extrakt

Pinus Cembra Twig Leaf Oil

Pinus Cembra Twig Leaf Extract

92202-04-5

296-036-1

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

117

Pinus cembra, Extrakt acetyliert

Pinus Cembra Twig Leaf Extract Acetylated

94334-26-6

305-102-1

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

118

Picea mariana, Öl und Extrakt

Picea Mariana Leaf Extract;

Picea Mariana Leaf Oil

91722-19-9

294-420-3

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

119

Thuja occidentalis, Öl und Extrakt

Thuja Occidentalis Bark Extract;

Thuja Occidentalis Leaf;

Thuja Occidentalis Leaf Extract;

Thuja Occidentalis Leaf Oil;

Thuja Occidentalis Stem Extract;

Thuja Occidentalis Stem Oil;

Thuja Occidentalis Root Extract

90131-58-1

290-370-1

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

120

 

 

 

 

 

 

 

 

121

3-Carene; 3,7,7-Trimethylbicyclo[4.1.0]hept-3-ene (isodiprene)

 

13466-78-9

236-719-3

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/ L (5)

 

122

Cedrus atlantica, Öl und Extrakt

Cedrus Atlantica Bark Extract;

Cedrus Atlantica Bark Oil;

Cedrus Atlantica Bark Water;

Cedrus Atlantica Leaf Extract;

Cedrus Atlantica Wood Extract;

Cedrus Atlantica Wood Oil

92201-55-3

295-985-9

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

123

Cupressus sempervirens, Öl und Extrakt

Cupressus Sempervirens Leaf Oil;

Cupressus Sempervirens Bark Extract;

Cupressus Sempervirens Cone Extract;

Cupressus Sempervirens Fruit Extract;

Cupressus Sempervirens Leaf Extract;

Cupressus Sempervirens Leaf/Nut/Stem Oil;

Cupressus Sempervirens Leaf/Stem Extract;

Cupressus Sempervirens Leaf Water;

Cupressus Sempervirens Seed Extract;

Cupressus Sempervirens Oil

84696-07-1

283-626-9

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

124

Turpentine gum (Pinus spp.)

Turpentine

9005-90-7

232-688-5

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

125

Turpentine oil and rectified oil

Turpentine

8006-64-2

232-350-7

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

126

Turpentine, steam distilled (Pinus spp.)

Turpentine

8006-64-2

232-350-7

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

127

Terpene alcohols acetates

Terpene alcohols acetates

69103-01-1

273-868-3

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

128

Terpene hydrocarbons

Terpene hydrocarbons

68956-56-9

273-309-3

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

129

Terpenes and Terpenoids ausgenommen Limonen (d-, l-, und dl-Isomere), aufgeführt unter den laufenden Nummern 88, 167 und 168 von Anhang III

Terpenes and terpenoids

65996-98-7

266-034-5

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

130

Terpene und Terpenoide

 

68917-63-5

272-842-9

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

131

alpha-Terpinene; p-Mentha-1,3-dien

alpha-Terpinene

99-86-5

202-795-1

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

132

gamma-Terpinene; p-Mentha-1,4-dien

gamma-Terpinene

99-85-4

202-794-6

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

133

Terpinolene; p-Mentha-1,4(8)-dien

Terpinolene

586-62-9

209-578-0

 

 

Peroxidgehalt unter 10 mmol/L (5)

 

134

1,1,2,3,3,6-Hexamethylindan-5-yl-methylketon

Acetyl Hexamethyl indan

15323-35-0

239-360-0

a)

Mittel, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben

b)

Auszuspülende/abzuspülende Mittel

a)

2 %

 

 

135

Allyl butyrate; 2-Propenylbutanoat

Allyl butyrate

2051-78-7

218-129-8

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

136

Allyl cinnamate; 2-Propenyl-3-phenyl-2-propenoat

Allyl cinnamate

1866-31-5

217-477-8

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

137

Allyl cyclohexylacetate; 2-Propenylcyclohexanacetat

Allyl cyclohexylacetate

4728-82-9

225-230-0

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

138

Allyl cyclohexylpropionate; 2-Propenyl-3-cyclohexanpropanoat

Allyl cyclohexylpropionate

2705-87-5

220-292-5

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

139

Allyl heptanoate; 2-Propenylheptanoat

Allyl heptanoate

142-19-8

205-527-1

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

140

Allylhexanoat

Allyl Caproate

123-68-2

204-642-4

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

141

Allyl isovalerate; 2-Propenyl-3-methylbutanoat

Allyl isovalerate

2835-39-4

220-609-7

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

142

Allyl octanoate; 2-Allylcaprylat

Allyl octanoate

4230-97-1

224-184-9

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

143

Allyl phenoxyacetate; 2-Propenylphenoxyacetat

Allyl phenoxyacetate

7493-74-5

231-335-2

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

144

Allyl phenylacetate; 2-Propenylbenzenacetat

Allyl phenylacetate

1797-74-6

217-281-2

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

145

Allyl 3,5,5-trimethylhexanoate

Allyl 3,5,5-trimethylhexanoate

71500-37-3

275-536-3

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

146

Allyl cyclohexyloxyacetate

Allyl cyclohexyloxyacetate

68901-15-5

272-657-3

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

147

Allylisoamyloxyacetat

Isoamyl Allylglycolate

67634-00-8

266-803-5

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

148

Allyl 2-methylbutoxyacetate

Allyl 2-methylbutoxyacetate

67634-01-9

266-804-0

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

149

Allyl nonanoate

Allyl nonanoate

7493-72-3

231-334-7

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

150

Allyl propionate

Allyl propionate

2408-20-0

219-307-8

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

151

Allyl trimethylhexanoate

Allyl trimethylhexanoate

68132-80-9

268-648-9

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

151a

Allyl phenethyl ether

Allyl phenethyl ether

14289-65-7

238-212-2

 

 

Der Anteil an freiem Allylalkohol im Ester muss unter 0,1 % liegen.

 

152

Allyl heptine carbonate (Allyloct-2-ynoat)

Allyl heptine carbonate

73157-43-4

277-303-1

 

0,002 %

Dieser Stoff darf nicht in Kombination mit anderen 2-Alkinsäureestern verwendet werden (z. B. Methylheptincarbonat).

 

153

Amylcyclopentenone; 2-Pentylcyclopent-2-en-1-on

Amylcyclopentenone

25564-22-1

247-104-4

 

0,1 %

 

 

154

Myroxylon balsamum var. pereirae; Extrakte und Destillate; Perubalsam-Öl, Absolue und Anhydrol (Perubalsam-Öl)

 

8007-00-9

232-352-8

 

0,4 %

 

 

155

4-tert.-Butyldihydrocinnamaldehyde; 3-(4-tert-Butylphenyl)propionaldehyd

4-tert.-Butyldihydrocinnamaldehyde

18127-01-0

242-016-2

 

0,6 %

 

 

156

Cuminum cyminum, Öl und Extrakt

Cuminum Cyminum Fruit Oil;

Cuminum Cyminum Fruit Extract;

Cuminum Cyminum Seed Oil;

Cuminum Cyminum Seed Extract;

Cuminum Cyminum Seed Powder

84775-51-9

283-881-6

a)

Mittel, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben

a)

0,4 % Kreuzkümmelöl

 

 

b)

Auszuspülende/abzuspülende Mittel

 

157

cis-Rose ketone-1 (6), (Z)-1-(2,6,6-Trimethyl-2-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-one (cis-alpha-Damascone)

Alpha-Damascone

23726-94-5 / 43052-87-5

245-845-8 / -

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,02 %

158

trans-Rose ketone-2 (6); (E)-1-(2,6,6-Trimethyl-1-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-one (trans-beta-Damascone)

trans-Rose ketone-2

23726-91-2

245-842-1

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,02 %

159

trans-Rose ketone-5 (6); (E)-1-(2,4,4-Trimethyl-2-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-one (Isodamascone)

trans-Rose ketone-5

39872-57-6

254-663-8

 

0,02 %

 

 

160

Rose ketone-4 (6); 1-(2,6,6-Trimethylcyclohexa-1,3-dien-1-yl)-2-buten-1-one (Damascenone)

Rose ketone-4

23696-85-7

245-833-2

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,02 %

161

Rose ketone-3 (6); 1-(2,6,6-Trimethyl-3-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-one (Delta-Damascone)

Delta-Damascone

57378-68-4

260-709-8

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,02 %

162

cis-Rose ketone-2 (6); (Z)-1-(2,6,6-Trimethyl-1-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-one (cis-beta-Damascone)

cis-Rose ketone-2

23726-92-3

245-843-7

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,02 %

163

trans-Rose ketone-1 (6); (E)-1-(2,6,6-Trimethyl-2-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-one (trans-alpha-Damascone)

trans-Rose ketone-1

24720-09-0

246-430-4

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,02 %

164

Rose ketone-5 (6); 1-(2,4,4-Trimethyl-2-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-one

Rose ketone-5

33673-71-1

251-632-0

 

0,02 %

 

 

165

trans-Rose ketone-3 (6); 1-(2,6,6-Trimethyl-3-cyclohexen-1-yl)-2-buten-1-one (trans-delta-Damascone)

trans-Rose ketone-3

71048-82-3

275-156-8

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,02 %

166

trans-2-hexenal

trans-2-hexenal

6728-26-3

229-778-1

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,002 %

167

l-Limonene; (S)-p-Mentha-1,8-dien

Limonene

5989-54-8

227-815-6

 

 

Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (5)

 

168

dl-Limonene (racemisch); 1,8(9)-p-Menthadien; p-Mentha-1,8-dien (Dipenten)

Limonene

138-86-3

205-341-0

 

 

Peroxidgehalt unter 20 mmol/L (5)

 

169

p-Mentha-1,8-dien-7-al

Perillaldehyde

2111-75-3

218-302-8

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,1 %

170

Isobergamate; Menthadien-7-methylformat

Isobergamate

68683-20-5

272-066-0

 

0,1 %

 

 

171

Methoxydicyclopentadiencarboxaldehyd; Octahydro-5-methoxy-4,7-Methano-1H-inden-2-carboxaldehyd

Scentenal

86803-90-9

 

0,5 %

 

 

172

3-Methylnon-2-enenitrile

3-Methylnon-2-enenitrile

53153-66-5

258-398-9

 

0,2 %

 

 

173

Methyl octine carbonate; Methylnon-2-ynoat

Methyl octine carbonate

111-80-8

203-909-2

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,002 % bei alleiniger Verwendung.

In Kombination mit Methylheptincarbonat darf der gemeinsame Anteil im Fertigerzeugnis 0,01 % nicht überschreiten (wobei der Anteil an Methyloctincarbonat nicht höher als 0,002 % sein darf).

174

Amylvinylcarbinyl acetate; 1-Octen-3-yl-acetat

Amylvinylcarbinyl acetate

2442-10-6

219-474-7

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,3 %

175

Propylidenephthalide; 3-Propylidenphthalide

Propylidenephthalide

17369-59-4

241-402-8

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,01 %

176

Isocyclogeraniol; 2,4,6-Trimethyl-3-cyclohexen-1-methanol

Isocyclogeraniol

68527-77-5

271-282-2

 

0,5 %

 

 

177

2-Hexylidencyclopentanon

2-Hexylidene cyclopentanone

17373-89-6

241-411-7

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,06 %

178

Methyl heptadienone; 6-Methyl-3,5-heptadien-2-on

Methyl heptadienone

1604-28-0

216-507-7

a)

Mundmittel

 

 

 

b)

Andere Mittel

b)

0,002 %

179

p-Methylhydrocinnamic aldehyde; Cresylpropionaldehyd; p-Methyldihydrocinnamaldehyd

p-Methylhydrocinnamic aldehyde

5406-12-2

226-460-4

 

0,2 %

 

 

180

Liquidambar orientalis, Öl und Extrakt (Styrax)

Liquidambar Orientalis Resin Extract;

Liquidambar Orientalis Balsam Extract;

Liquidambar Orientalis Balsam Oil

94891-27-7

305-627-6

 

0,6 %

 

 

181

Liquidambar styraciflua, Öl und Extrakt (Styrax)

Liquidambar Styraciflua Oil;

Liquidambar Styraciflua Balsam Extract;

Liquidambar Styraciflua Balsam Oil

8046-19-3

94891-28-8

232-458-4

305-628-1

 

0,6 %

 

 

182

1-(5,6,7,8-Tetrahydro-3,5,5,6,8,8-hexamethyl-2-naphthyl)-ethan-1-on (AHTN)

Acetyl hexamethyl tetralin

21145-77-7 / 1506-02-1

244-240-6 / 216-133-4

Alle kosmetischen Mittel, ausgenommen Mundmittel

a)

Mittel, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben: 0,1 %

ausgenommen:

 

hydroalkoholische Mittel: 1 %,

 

Parfüm: 2,5 %,

 

Cremeparfüm: 0,5 %

b)

Auszuspülende/abzuspülende Mittel: 0,2 %

 

 

183

Commiphora erythrea Engler var. glabrescens Engler gum, Extrakt und Öl

Opoponax oil

93686-00-1

297-649-7

 

0,6 %

 

 

184

Opopanax chironium resin

 

93384-32-8

 

 

0,6 %

 

 

185

Toluol

Toluene

108-88-3

203-625-9

Nagelmittel

25 %

 

Außer Reichweite von Kindern aufbewahren.

Nur zur Benutzung durch Erwachsene.

186

2,2′-Oxydiethanol

Diethylenglykol (DEG)

Diethylene glycol

111-46-6

203-872-2

Spuren in Bestandteilen

0,1 %

 

 

187

Diethylenglykolmonobutylether (DEGBE)

Butoxydiglycol

112-34-5

203-961-6

Lösungsmittel in Haarfärbemitteln

9 %

Keine Verwendung in Aerosolpackungen (Sprays)

 

188

Ethylenglykolmonobutylether (EGBE)

Butoxyethanol

111-76-2

203-905-0

a)

Lösungsmittel in oxidativen Haarfärbemitteln

a)

4,0 %

a) b)

Keine Verwendung in Aerosolpackungen (Sprays)

 

b)

Lösungsmittel in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

2,0 %

189

Trinatrium-5-hydroxy-1-(4-sulfophenyl)-4-(4-sulfophenylazo)pyrazol-3-carboxylat und Aluminiumsalz (7);

(CI 19140)

Acid Yellow 23;

Acid Yellow 23 Aluminum Lake

1934-21-0 / 12225-21-7

217-699-5 / 235-428-9

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

0,5 %

 

 

190

Benzolmethanamin, N-ethyl-N-[4-[[4-[ethyl-[(3-sulfophenyl)-methyl]-amino]-phenyl](2-sulfophenyl)methylen]-2,5-cyclohexadien-1-yliden]-3-sulfo, inneres Salz, Dinatriumsalz und seine Ammonium- und Aluminiumsalze (7); (CI 42090)

Acid Blue 9;

Acid Blue 9 Ammonium Salt;

Acid Blue 9 Aluminum Lake

3844-45-9 / 2650-18-2 / 68921-42-6

223-339-8 / 220-168-0 / 272-939-6

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

0,5 %

 

 

191

Dinatrium-6-hydroxy-5-[(2-methoxy-4-sulfonato-m-tolyl)azo]naphthalin-2-sulfonat (7); (CI 16035)

Curry Red

25956-17-6

247-368-0

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

0,4 %

 

 

192

Trinatrium-1-(1-naphthylazo)-2-hydroxy naphthalin-4′,6,8-trisulfonat und Aluminiumsalz (7); (CI 16255)

Acid Red 18;

Acid Red 18 Aluminum Lake

2611-82-7 / 12227-64-4

220-036-2 / 235-438-3

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

0,5 %

 

 

193

Hydrogen-3,6-bis(diethylamino)-9-(2,4-disulfonatophenyl)xanthylium, Natriumsalz (7); (CI 45100)

Acid Red 52

3520-42-1

222-529-8

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

0,6 %

194

Glyoxal

Glyoxal

107-22-2

203-474-9

 

100 mg/kg

 

 

195

Natrium-1-amino-4-(cyclohexylamino)-9,10-dihydro-9,10-dioxoanthracen-2-sulfonat (7); (CI 62045)

Acid Blue 62

4368-56-3

224-460-9;

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

0,5 %

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

 

196

Verbena Absolue (Lippia citriodora Kunth.)

 

8024-12-2

 

0,2 %

 

 

197

Ethyl-N-alpha-dodecanoyl-L-arginin-hydrochlorid (8)

Ethyl Lauroyl Arginate HCl

60372-77-2

434-630-6

a)

Seife

b)

Antischuppenshampoo

c)

Desodorierungsmittel, nicht sprühbar

0,8 %

Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis. Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.

 

201

Phenol, 2-Chloro-6-(ethylamino)-4-nitro-

2-Chloro-6-ethylamino-4-nitrophenol

131657-78-8

411-440-1

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

3,0 %

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

202

Siehe Nr. 226.

 

 

 

 

 

 

 

203

6-Methoxy-N2-methyl-2,3-pyridindiaminhydrochlorid und Dihydrochloridsalz (7)

6-Methoxy-2-methylamino-3-aminopyridine HCl

90817-34-8 / 83732-72-3

- / 280-622-9

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,68 %, berechnet als freie Base (1,0 % als Dihydrochlorid), nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden. Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

0,68 % als freie Base (1,0 % als Dihydrochloridsalz)

b)

Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen.

204

2,3-Dihydro-1H-indol-5,6-diol und sein Hydrobromidsalz (7)

Dihydroxy indoline

Dihydroxy indoline HBr

29539-03-5 / 138937-28-7

- / 421-170-6

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

2,0 %

 

Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen.

205

Siehe Nr. 219.

 

 

 

 

 

 

 

n)

Die Einträge mit den laufenden Nummern 215 bis 256 erhalten folgende Fassung:

„215

4-Amino-3-nitrophenol

4-Amino-3-nitrophenol

610-81-1

210-236-8

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,0 %

b)

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

216

Naphthalin-2,7-diol

2,7-Naphthalenediol

582-17-2

209-478-7

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,0 %

217

m-Aminophenol und seine Salze

m-Aminophenol

m-Aminophenol HCl

m-Aminophenol sulfate

591-27-5 / 51-81-0 / 68239-81-6 / 38171-54-9

209-711-2 / 200-125-2 / 269-475-1

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,2 % nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

218

6-Hydroxy-3,4-dimethyl-2-pyridin

2,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridine

84540-47-6

283-141-2

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

219

1-Hydroxy-3-nitro-4-(3-hydroxypropylamino)-benzol) (9)

4-Hydroxypropylamino-3-nitrophenol

92952-81-3

406-305-9

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,6 %, berechnet als freie Base, nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

2,6 %

220

1-[(2′-Methoxyethyl) amino]-2-nitro-4-[di-(2′-hydroxyethyl)amino]benzol (9)

HC Blue No 11

23920-15-2

459-980-7

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

2,0 %

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

 

221

1-Methyl-3-nitro-4-(β-hydroxyethyl)anilin und seine Salze

Hydroxyethyl-2-nitro-p-toluidine

100418-33-5

408-090-7

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,0 %

222

1-Hydroxy-2-β-hydroxyethylamino-4,6-dinitrobenzol

2-Hydroxyethylpicramic acid

99610-72-7

412-520-9

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg m/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

2,0 %

223

p-Methylaminophenol und sein Sulfatsalz

p-Methylaminophenol

p-Methylaminophenol sulfate

150-75-4 / 55-55-0 / 1936-57-8

205-768-2 / 200-237-1 / 217-706-1

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,68 % (als Sulfat) nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

224

1-Propanol, 3-[[4-[bis(2-hydroxyethyl) amino]-2-nitrophenyl] amino] (9)

HC Violet No 2

104226-19-9

410-910-3

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

2,0 %

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen.

225

1-(β-Hydroxyethyl) amino-2-nitro-4-N-ethyl-N-(β-hydroxyethyl) aminobenzol und sein Hydrochlorid

HC Blue No 12

104516-93-0 / 132885-85-9 (HCl)

- / 407-020-2

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,75 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,5 % (als Hydrochlorid)

226

4,4′-[1,3-Propandiylbis(oxy)]bisbenzol-1,3-diamin und sein Tetrahydrochloridsalz (9)

1,3-bis-(2,4-Diaminophenoxy)propane

1,3-bis-(2,4-Diaminophenoxy)propane HCl

81892-72-0 / 74918-21-1

279-845-4 / 278-022-7

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,2 %, berechnet als freie Base (1,8 % als Tetrahydrochloridsalz), nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,2 % als freie Base (1,8 % als Tetrahydrochloridsalz)

b)

Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen.

227

3-Amino-2,4-dichlorphenol und sein Hydrochlorid

3-Amino-2,4-dichlorophenol

3-Amino-2,4-dichlorophenol HCl

61693-42-3 / 61693-43-4

262-909-0 / -

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,5 % (als Hydrochlorid)

228

3-Methyl-1-phenyl-5-pyrazolon

Phenyl methyl pyrazolone

89-25-8

201-891-0

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,25 % nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

229

5-[(2-Hydroxyethyl)amino]-o-kresol

2-Methyl-5-hydroxyethylaminophenol

55302-96-0

259-583-7

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

230

3,4-Dihydro-2H-1,4-benzoxazin-6-ol

Hydroxybenzomorpholine

26021-57-8

247-415-5

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

231

1,5-Di-(beta-hydroxyethyl amino)-2-nitro-4-chlorbenzol (9)

HC Yellow No 10

109023-83-8

416-940-3

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

0,1 %

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

 

232

2,6-Dimethoxy-3,5-pyridindiamin und sein Hydrochlorid

2,6-Dimethoxy-3,5-pyridinediamine

2,6-Dimethoxy-3,5-pyridinediamine HCl

56216-28-5 / 85679-78-3

260-062-1 / -

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,25 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

233

1-(ß-Aminoethyl)amino-4-(ß-hydroxyethyl)oxy-2-nitrobenzol und seine Salze

HC Orange No 2

85765-48-6

416-410-1

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

1,0 %

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

234

Ethanol, 2-[(4-amino-2-methyl-5-nitrophenyl)amino]- und seine Salze

HC Violet No 1

82576-75-8

417-600-7

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,25 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

0,28 %

b)

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

235

2-[3-(Methylamino)-4-nitrophenoxy]ethanol (9)

3-Methylamino-4-nitrophenoxyethanol

59820-63-2

261-940-7

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

0,15 %

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

 

236

2-[(2-Methoxy-4-nitrophenyl)amino]ethanol und seine Salze

2-Hydroxyethylamino-5-nitroanisole

66095-81-6

266-138-0

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

0,2 %

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

 

237

2,2′-[(4-Amino-3-nitrophenyl)imino]bisethanol und sein Hydrochlorid

HC Red No 13

29705-39-3 / 94158-13-1

- / 303-083-4

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,25 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

2,5 % (als Hydrochlorid)

238

Naphthalin-1,5-diol

1,5-Naphthalenediol

83-56-7

201-487-4

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,0 %

239

Hydroxypropyl-bis- (N-hydroxyethyl-p-phenylendiamin) und sein Tetrahydrochlorid

Hydroxypropyl bis(N-hydroxyethyl-p-phenylenediamine) HCl

128729-30-6 / 128729-28-2

- / 416-320-2

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,4 % (als Tetrahydrochlorid) nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

240

 

 

 

 

 

 

 

 

241

5-Amino-o-kresol

4-Amino-2-hydroxytoluene

2835-95-2

220-618-6

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

242

2,4-Diaminophenoxyethanol, sein Hydrochlorid und sein Sulfatsalz

2,4-Diaminophenoxyethanol HCl

2,4-Diaminophenoxyethanol sulfate

70643-19-5 / 66422-95-5 / 70643-20-8

- / 266-357-1 / 274-713-2

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (als Hydrochlorid) nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

243

1,3-Benzoldiol, 2-Methyl

2-Methylresorcinol

608-25-3

210-155-8

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,8 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,8 %

244

4-Amino-m-kresol

4-Amino-m-cresol

2835-99-6

220-621-2

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

245

2-[(3-Amino-4-methoxyphenyl)amino]ethanol und sein Sulfatsalz

2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisole

2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisole sulfate

83763-47-7 / 83763-48-8

280-733-2 / 280-734-8

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (als Sulfat) nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

246

Hydroxyethyl-3,4-methylendioxyanilin und sein Hydrochlorid

Hydroxyethyl-3,4-methylenedioxyaniline HCl

94158-14-2

303-085-5

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % nicht überschreiten.

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

247

2,2′-[[4-[(2-Hydroxyethyl)amino]-3-nitrophenyl]imino]bisethanol (9)

HC Blue No 2

33229-34-4

251-410-3

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

2,8 %

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen.

248

4-[(2-Hydroxyethyl) amino]-3-nitrophenol

3-Nitro-p-hydroxyethylaminophenol

65235-31-6

265-648-0

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 3,0 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,85 %

b)

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

249

1-(β-Ureidoethyl)amino-4-nitrobenzol

4-Nitrophenyl aminoethylurea

27080-42-8

410-700-1

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,25 % nicht überschreiten.

Für a und b gilt:

Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden.

Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg.

In nitritfreien Behältern aufbewahren.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

0,5 %

250

1-Amino-2-nitro-4-(2′,3′-dihydroxypropyl)amino-5-chlorbenzol und 1,4-bis-(2′,3′-Dihydroxypropyl)amino-2-nitro-5-chlorbenzol und seine Salze

HC Red No 10 and HC Red No 11

95576-89-9 / 95576-92-4

- / -

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

1,0 %

251

 

 

 

 

 

 

 

 

252

2-Amino-6-chloro-4-nitrophenol

2-Amino-6-chloro-4-nitrophenol

6358-09-4

228-762-1

a)

Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln

 

a)

Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten.

a)

Auf dem Etikett anzugeben:

Mischverhältnis

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

b)

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

b)

2,0 %

b)

Image Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.

Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:

Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.

Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.

Färben Sie Ihr Haar nicht,

wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;

wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;

wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.‘

253

 

 

 

 

 

 

 

 

254

Dinatrium-5-amino-4-hydroxy-3-(phenylazo)naphthalin-2,7-disulfonat (9); (CI 17200)

Acid Red 33

3567-66-6

222-656-9

Haarfärbestoff in nichtoxidativen Haarfärbemitteln

0,5 %

 

 

255

 

 

 

 

 

 

 

 

256

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert:

a)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 34 erhält folgende Fassung:

„34

Benzylalkohol (10)

Benzyl Alcohol

100-51-6

202-859-9

 

1,0 %

 

 

b)

Folgender Eintrag wird angefügt:

„58

Ethyl-N-alpha-dodecanoyl-L-argininhydrochlorid (11)

Ethyl Lauroyl Arginate HCl

60372-77-2

434-630-6

 

0,4 %

Nicht in Lippenmitteln, Mundmitteln und Sprays verwenden.

 

4.

Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 wird wie folgt geändert:

a)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 1 erhält folgende Fassung:

„1“

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

Der Eintrag mit der laufenden Nummer 28 erhält folgende Fassung:

„28

2-[-4-(Diethylamino)-2-hydroxybenzoyl]-Benzoesäurehexylester

Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate

302776-68-7

443-860-6

 

10 %“

 

 


(1)  Diese Stoffe können einzeln oder miteinander gemischt in einer solchen Menge verwendet werden, dass die Summe des jeweiligen Gehalts des kosmetischen Mittels an diesen Stoffen im Verhältnis zum zulässigen Höchstgehalt an jedem einzelnen dieser Stoffe 1 nicht überschreitet.“

(2)  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.“

(3)  Für andere Verwendungszwecke als zur Konservierung siehe Anhang V, Eintrag Nr. 34.“

(4)  Dieser Grenzwert gilt für den Stoff und nicht für das kosmetische Fertigerzeugnis.“

(5)  Dieser Grenzwert gilt für den Stoff und nicht für das kosmetische Fertigerzeugnis.

(6)  Die Summe dieser Stoffe in Kombination darf die in der Spalte ‚Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung‘ angegebenen Grenzwerte nicht überschreiten.

(7)  Die freie Base und die Salze dieses Haarfärbestoffes sind zugelassen, sofern deren Verwendung nicht in Anhang II untersagt wird.

(8)  Zur Verwendung als Konservierungsmittel siehe Anhang V, Nr. 58.“

(9)  Die freie Base und die Salze dieses Haarfärbestoffes sind zugelassen, sofern deren Verwendung nicht in Anhang II untersagt wird.“

(10)  Für andere Verwendungszwecke als zur Konservierung siehe Anhang III, Eintrag Nr. 45.“

(11)  Für andere Verwendungszwecke als zur Konservierung siehe Anhang III, Eintrag Nr. 197.“


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