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Document 32012R0622
Commission Regulation (EU) No 622/2012 of 11 July 2012 amending Regulation (EC) No 641/2009 with regard to ecodesign requirements for glandless standalone circulators and glandless circulators integrated in products Text with EEA relevance
Verordnung (EU) Nr. 622/2012 der Kommission vom 11. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 in Bezug auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen Text von Bedeutung für den EWR
Verordnung (EU) Nr. 622/2012 der Kommission vom 11. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 in Bezug auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen Text von Bedeutung für den EWR
OJ L 180, 12.7.2012, p. 4–8
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 12 Volume 004 P. 184 - 188
In force
12.7.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 180/4 |
VERORDNUNG (EU) Nr. 622/2012 DER KOMMISSION
vom 11. Juli 2012
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 in Bezug auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
nach Anhörung des Ökodesign-Konsultationsforums,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen (2) ist die Kommission verpflichtet, die in Anhang II Nummer 2 der genannten Verordnung beschriebene Methode zur Berechnung des Energieeffizienzindex von in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen bis zum 1. Januar 2012 zu überprüfen. |
(2) |
Die Überprüfung durch die Kommission und die bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass bestimmte Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 geändert werden sollten, um unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Märkte für Umwälzpumpen und auf die Leistung der von der genannten Verordnung erfassten Produkte zu vermeiden. |
(3) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2009/125/EG genannten Ausschusses — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009
Die Verordnung (EG) Nr. 641/2009 wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 1 und 2 erhalten folgende Fassung: „Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich (1) In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen an externe Nassläufer-Umwälzpumpen und an Nassläufer-Umwälzpumpen, die in Produkte integriert sind, festgelegt. (2) Diese Verordnung gilt nicht für
Artikel 2 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
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2. |
Artikel 7 erhält folgende Fassung: „Artikel 7 Überprüfung Die Kommission überprüft diese Verordnung bis zum 1. Januar 2017 unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts. Die Überprüfung schließt die Bewertung von Konstruktionsoptionen ein, die die Wiederverwendung und das Recycling erleichtern können. Sie übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung.“ |
3. |
Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert. |
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 11. Juli 2012
Für die Kommission
Der Präsident
José Manuel BARROSO
(1) ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10.
(2) ABl. L 191 vom 23.7.2009, S. 35.
(3) ABl. L 330 vom 5.12.1998, S. 32.“
ANHANG
Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 641/2009
Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 werden wie folgt geändert:
1. |
Anhang I Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. ANFORDERUNGEN AN DIE PRODUKTINFORMATION
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2. |
Anhang II Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. METHODE ZUR BERECHNUNG DES ENERGIEEFFIZIENZINDEX Der Energieeffizienzindex von Umwälzpumpen ist wie folgt zu berechnen:
|
(1) CXX % ist ein Skalierungsfaktor, mit dem gewährleistet wird, dass zum Zeitpunkt seiner Festlegung nur XX % der Umwälzpumpen eines bestimmten Typs einen EEI ≤ 0,20 aufweisen.“