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Document 32010R0519

Verordnung (EU) Nr. 519/2010 der Kommission vom 16. Juni 2010 zur Annahme des Programms der statistischen Daten und der Metadaten für Volks- und Wohnungszählungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ L 151, 17.6.2010, p. 1–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 01 Volume 005 P. 261 - 273

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/519/oj

17.6.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 151/1


VERORDNUNG (EU) Nr. 519/2010 DER KOMMISSION

vom 16. Juni 2010

zur Annahme des Programms der statistischen Daten und der Metadaten für Volks- und Wohnungszählungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sollte die Kommission ein Programm der statistischen Daten und die Metadaten für die Volks- und Wohnungszählungen beschließen, die der Kommission vorzulegen sind.

(2)

Damit die Vergleichbarkeit der Daten aus den Volks- und Wohnungszählungen der Mitgliedstaaten gewährleistet ist und zuverlässige unionsweite Übersichten erstellt werden können, sollte es sich in allen Mitgliedstaaten um dasselbe Programm handeln.

(3)

Es ist insbesondere notwendig, Hyperwürfel festzulegen, die in allen Mitgliedstaaten identisch sind, sowie die speziellen Feldwerte und Merkmale, die die Mitgliedstaaten in diesen Hyperwürfeln verwenden können, und die Metadaten über die Themen.

(4)

In der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen (2) werden die technischen Spezifikationen für die Zählungsthemen sowie für deren Untergliederungen festgelegt, die auf die Daten anzuwenden sind, die der Kommission für das Bezugsjahr 2011 übermittelt werden müssen.

(5)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gegenstand

Mit dieser Verordnung werden das Programm der statistischen Daten und die Metadaten für die Volks- und Wohnungszählungen festgelegt, die der Kommission (Eurostat) für das Bezugsjahr 2011 übermittelt werden müssen.

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen und Spezifikationen im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009. Ferner gelten folgende Begriffsbestimmungen:

(1)

Die „Gesamtbevölkerung“ eines genau abgegrenzten geografischen Gebiets umfasst alle Personen, deren üblicher Aufenthaltsort nach Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 sich in diesem geografischen Gebiet befindet;

(2)

ein „Hyperwürfel“ ist eine mehrdimensionale Kreuztabelle von Untergliederungen, die einen Feldwert für die Messung jeder Kategorie jeder Untergliederung enthält, die mit jeder Kategorie jeder anderen Untergliederung in diesem Hyperwürfel kreuztabelliert wird;

(3)

eine „Hauptrandverteilung“ ist ein Teilsatz eines bestimmten Hyperwürfels, der sich durch Kreuztabellierung einiger, aber nicht aller Untergliederungen des Hyperwürfels ergibt;

(4)

ein „primäres Feld“ ist jedes Feld, das Teil mindestens einer Hauptrandverteilung in einem bestimmten Hyperwürfel ist. In Hyperwürfeln, für die keine Hauptrandverteilung festgelegt ist, sind alle Felder primäre Felder;

(5)

ein „sekundäres Feld“ ist ein Hyperwürfelfeld, bei dem es sich um kein primäres Feld in einem bestimmten Hyperwürfel handelt;

(6)

ein „Feldwert“ ist die Information, die in einem Hyperwürfelfeld übermittelt wird. Ein Feldwert kann entweder ein „numerischer Feldwert“ oder ein „spezieller Feldwert“ sein;

(7)

ein „numerischer Feldwert“ ist ein numerischer Wert, der in einem Feld übermittelt wird, um die statistischen Informationen über die Beobachtung für dieses Feld zu liefern;

(8)

ein „vertraulicher Feldwert“ ist ein numerischer Feldwert, der nicht offengelegt werden darf, damit die statistische Vertraulichkeit der Daten gemäß der Offenlegungskontrolle statistischer Daten der Mitgliedstaaten geschützt wird;

(9)

ein „nicht vertraulicher Feldwert“ ist ein numerischer Feldwert, bei dem es sich um keinen vertraulichen Feldwert handelt;

(10)

ein „unzuverlässiger Feldwert“ ist ein numerischer Feldwert, der gemäß der Qualitätskontrolle der Mitgliedstaaten unzuverlässig ist;

(11)

ein „spezieller Feldwert“ ist ein Symbol, das in einem Hyperwürfelfeld anstelle eines numerischen Feldwerts übermittelt wird;

(12)

eine „Markierung“ ist ein Kode, der einem bestimmten Feldwert hinzugefügt werden kann, um ein besonderes Merkmal dieses Feldwerts zu beschreiben.

Artikel 3

Programm der statistischen Daten

1.   Das Programm der statistischen Daten, die der Kommission (Eurostat) für das Bezugsjahr 2011 zu übermitteln sind, besteht aus den in Anhang I aufgeführten Hyperwürfeln.

2.   Die Mitgliedstaaten übermitteln den speziellen Feldwert „entfällt“ nur in folgenden Fällen:

(1)

ein Feld bezieht sich auf die Kategorie „entfällt“ mindestens einer Untergliederung;

(2)

ein Feld beschreibt eine Beobachtung, die es in dem Mitgliedstaat nicht gibt.

3.   Die Mitgliedstaaten ersetzen jeden vertraulichen Feldwert durch den speziellen Feldwert „nicht verfügbar“.

4.   Die Mitgliedstaaten können einen nicht vertraulichen Feldwert durch den speziellen Feldwert „nicht verfügbar“ nur dann ersetzen, wenn der Feldwert sich in einem sekundären Feld befindet.

5.   Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats veröffentlicht die Kommission (Eurostat) keinen unzuverlässigen Feldwert, der von diesem Mitgliedstaat übermittelt wurde.

Artikel 4

Metadaten über die Feldwerte

(1)   Sofern zutreffend, versehen die Mitgliedstaaten ein Hyperwürfelfeld mit folgenden Markierungen:

a)

„vertraulich“;

b)

„unzuverlässig“;

c)

„nach der ersten Datenübermittlung revidiert“;

d)

„siehe beigefügte Informationen“.

(2)   Jedes Feld, dessen vertraulicher Feldwert durch den speziellen Wert „nicht verfügbar“ ersetzt wird, wird mit der Markierung „vertraulich“ gekennzeichnet.

(3)   Jedes Feld, dessen numerischer Feldwert unzuverlässig ist, wird mit der Markierung „unzuverlässig“ gekennzeichnet, ungeachtet ob der numerische Feldwert oder der spezielle Feldwert „nicht verfügbar“ für dieses Feld übermittelt wird.

(4)   Für jede Zelle, die mit mindestens einer der Markierungen „unzuverlässig“, „nach der ersten Datenübermittlung revidiert“ oder „siehe beigefügte Informationen“ versehen ist, wird eine Erläuterung beigefügt.

Artikel 5

Metadaten über die Themen

Die Mitgliedstaaten legen der Kommission (Eurostat) die Metadaten über die Themen gemäß Anhang II vor.

Artikel 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Juni 2010

Für die Kommission

Der Präsident

José Manuel BARROSO


(1)  ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 14.

(2)  ABl. L 329 vom 15.12.2009, S. 29.


ANHANG I

Programm der statistischen Daten (Hyperwürfel) für das Bezugsjahr 2011 gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 763/2008

Nr. (1)

Gesamt (2)

Untergliederungen (3)

1.

Gesamtbevölkerung (4), (5)

GEO.L.

SEX.

HST.H.

LMS.

CAS.L.

POB.L.

COC.L.

AGE.M.

1.1.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

LMS.

 

 

 

AGE.M.

1.2.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

LMS.

CAS.L.

POB.L.

 

 

1.3.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

LMS.

CAS.L.

 

COC.L.

 

1.4.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

 

CAS.L.

 

 

AGE.M.

1.5.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

 

 

POB.L.

 

AGE.M.

1.6.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

 

 

 

COC.L.

AGE.M.

2.

Gesamtbevölkerung (4), (5)

GEO.L.

SEX.

HST.H.

EDU.

CAS.L.

POB.L.

COC.L.

AGE.M.

2.1.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

EDU.

 

 

 

AGE.M.

2.2.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

EDU.

CAS.L.

POB.L.

 

 

2.3.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

EDU.

CAS.L.

 

COC.L.

 

2.4.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

 

CAS.L.

 

 

AGE.M.

2.5.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

 

 

POB.L.

 

AGE.M.

2.6.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

 

 

 

COC.L.

AGE.M.

3.

Gesamtbevölkerung (4), (5)

GEO.L.

SEX.

HST.H.

SIE.

CAS.L.

POB.L.

COC.L.

AGE.M.

3.1.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

SIE.

 

 

 

AGE.M.

3.2.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

SIE.

CAS.L.

POB.L.

 

 

3.3.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

SIE.

CAS.L.

 

COC.L.

 

3.4.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

 

CAS.L

 

 

AGE.M.

3.5.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

 

 

POB.L.

 

AGE.M.

3.6.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

 

 

 

COC.L.

AGE.M.

4.

Gesamtbevölkerung (4), (5)

GEO.L.

SEX.

HST.H.

LOC.

CAS.L.

POB.L.

COC.L.

AGE.M.

4.1.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

LOC.

 

 

 

AGE.M.

4.2.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

LOC.

CAS.L.

POB.L.

 

 

4.3.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

LOC.

CAS.L.

 

COC.L.

 

4.4.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

 

CAS.L.

 

 

AGE.M.

4.5.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

 

 

POB.L.

 

AGE.M.

4.6.

GEO.L.

SEX.

HST.H.

 

 

 

COC.L.

AGE.M.

5.

Zahl aller privaten Haushalte (6)

GEO.L.

TPH.H.

SPH.H.

TSH.

 

 

 

 

6.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

FST.H.

LMS.

CAS.L.

POB.M.

COC.M.

AGE.M.

6.1.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

LMS.

 

 

 

AGE.M.

6.2.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

LMS.

CAS.L.

POB.M.

 

 

6.3.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

LMS.

CAS.L.

 

COC.M.

 

6.4.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

 

CAS.L.

 

 

AGE.M.

6.5.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

 

 

POB.L.

 

AGE.M.

6.6.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

 

 

 

COC.L.

AGE.M.

7.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

FST.H.

EDU.

CAS.L.

POB.L.

COC.L.

AGE.M.

7.1.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

EDU.

 

 

 

AGE.M.

7.2.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

EDU.

CAS.L.

POB.L.

 

 

7.3.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

EDU.

CAS.L.

 

COC.L.

 

7.4.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

 

CAS.L.

 

 

AGE.M.

7.5.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

 

 

POB.L.

 

AGE.M.

7.6.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

 

 

 

COC.L.

AGE.M.

8.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

FST.H.

SIE.

CAS.L.

POB.L.

COC.L.

AGE.M.

8.1.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

SIE.

 

 

 

AGE.M.

8.2.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

SIE.

CAS.L.

POB.L.

 

 

8.3.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

SIE.

CAS.L.

 

COC.L.

 

8.4.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

 

CAS.L.

 

 

AGE.M.

8.5.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

 

 

POB.L.

 

AGE.M.

8.6.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

 

 

 

COC.L.

AGE.M.

9.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

FST.H.

LOC.

CAS.L.

POB.L.

COC.L.

AGE.M.

9.1.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

LOC.

 

 

 

AGE.M.

9.2.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

LOC.

CAS.L.

POB.L.

 

 

9.3.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

LOC.

CAS.L.

 

COC.L.

 

9.4.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

 

CAS.L.

 

 

AGE.M.

9.5.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

 

 

POB.L.

 

AGE.M.

9.6.

GEO.L.

SEX.

FST.H.

 

 

 

COC.L.

AGE.M.

10.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

OCC.

IND.H.

CAS.H.

EDU.

AGE.M.

 

10.1.

GEO.L.

SEX.

OCC.

 

CAS.H.

 

AGE.M.

 

10.2.

GEO.L.

SEX.

OCC.

 

CAS.H.

EDU.

 

 

10.3.

GEO.L.

SEX.

 

IND.H.

CAS.L.

 

AGE.M.

 

10.4.

GEO.L.

SEX.

 

IND.H.

CAS.L.

EDU.

 

 

10.5.

GEO.L.

SEX.

OCC.

IND.H.

 

 

AGE.L.

 

10.6.

GEO.L.

SEX.

OCC.

IND.H.

CAS.L.

 

 

 

10.7.

GEO.L.

SEX.

OCC.

IND.H.

 

EDU.

 

 

11.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

SIE.

OCC.

IND.H.

CAS.L.

COC.L.

AGE.M.

11.1.

GEO.L.

SEX.

SIE.

OCC.

 

 

 

AGE.M.

11.2.

GEO.L.

SEX.

SIE.

OCC.

 

CAS.L.

COC.L.

 

11.3.

GEO.L.

SEX.

SIE.

 

IND.H.

 

 

AGE.M.

11.4.

GEO.L.

SEX.

SIE.

 

IND.H.

CAS.L.

COC.L.

 

12.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

LOC.

SIE.

ROY.

CAS.L.

COC.L.

AGE.M.

12.1.

GEO.L.

SEX.

LOC.

SIE.

 

 

 

AGE.M.

12.2.

GEO.L.

SEX.

LOC.

SIE.

 

CAS.L.

COC.L.

 

12.3.

GEO.L.

SEX.

LOC.

SIE.

ROY.

CAS.L.

 

 

12.4.

GEO.L.

SEX.

LOC.

SIE.

ROY.

 

COC.L.

 

12.5.

GEO.L.

SEX.

LOC.

 

ROY.

 

 

AGE.M.

12.6.

GEO.L.

SEX.

LOC.

 

ROY.

CAS.L.

COC.L.

 

13.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

EDU.

CAS.L.

OCC.

COC.L.

AGE.M.

 

13.1.

GEO.L.

SEX.

EDU.

CAS.L.

 

 

AGE.M.

 

13.2.

GEO.L.

SEX.

EDU.

CAS.L.

OCC.

COC.L.

 

 

14.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

EDU.

CAS.L.

IND.H.

COC.L.

AGE.M.

 

14.1.

GEO.L.

SEX.

EDU.

CAS.L.

 

 

AGE.M.

 

14.2.

GEO.L.

SEX.

EDU.

CAS.L.

IND.H.

 

 

 

14.3.

GEO.L.

 

EDU.

CAS.L.

IND.H.

COC.L.

 

 

15.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

CAS.L.

POB.M.

OCC.

IND.H.

AGE.M.

 

15.1.

GEO.L.

SEX.

CAS.L.

POB.M.

 

 

AGE.M.

 

15.2.

GEO.L.

SEX.

CAS.L.

POB.M.

OCC.

 

 

 

15.3.

GEO.L.

SEX.

CAS.L.

POB.M.

 

IND.H.

 

 

16.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

CAS.L.

COC.M.

OCC.

IND.H.

AGE.M.

 

16.1.

GEO.L.

SEX.

CAS.L.

COC.M.

 

 

AGE.M.

 

16.2.

GEO.L.

SEX.

CAS.L.

COC.M.

OCC.

 

 

 

16.3.

GEO.L.

SEX.

CAS.L.

COC.M.

 

IND.H.

 

 

17.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

CAS.L.

ROY.

OCC.

IND.H.

COC.L.

AGE.M.

17.1.

GEO.L.

SEX.

CAS.L.

ROY.

 

 

 

AGE.M.

17.2.

GEO.L.

SEX.

CAS.L.

ROY.

OCC.

 

COC.L.

 

17.3.

GEO.L.

SEX.

CAS.L.

ROY.

 

IND.H.

 

 

18.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

CAS.H.

LMS.

COC.L.

AGE.M.

 

 

18.1.

GEO.L.

SEX.

CAS.H.

LMS.

 

AGE.M.

 

 

18.2.

GEO.L.

SEX.

CAS.H.

LMS.

COC.L.

 

 

 

19.

Gesamtbevölkerung (4)

LPW.L.

SEX.

OCC.

IND.H.

EDU.

COC.L.

AGE.M.

 

19.1.

LPW.L.

SEX.

OCC.

 

EDU.

 

AGE.M.

 

19.2.

LPW.L.

SEX.

OCC.

 

EDU.

COC.L.

 

 

19.3.

LPW.L.

SEX.

 

IND.H.

 

 

AGE.M.

 

19.4.

LPW.L.

SEX.

 

IND.H.

EDU.

COC.L.

 

 

19.5.

LPW.L.

SEX.

OCC.

IND.H.

 

 

AGE.L.

 

19.6.

LPW.L.

SEX.

OCC.

IND.H.

EDU

 

 

 

19.7.

LPW.L.

SEX.

 

 

EDU

COC.L.

AGE.M.

 

20.

Gesamtbevölkerung (4)

LPW.L.

SEX.

SIE.

OCC.

IND.H.

EDU.

COC.L.

AGE.M.

20.1.

LPW.L.

SEX.

SIE.

 

 

 

 

AGE.M.

20.2.

LPW.L.

SEX.

SIE.

OCC.

 

 

COC.L.

 

20.3.

LPW.L.

SEX.

SIE.

 

IND.H.

 

COC.L.

 

20.4.

LPW.L.

SEX.

SIE.

 

 

EDU.

COC.L.

 

21.

Gesamtbevölkerung (4)

LPW.L.

SEX.

POB.M.

OCC.

IND.H.

AGE.M.

 

 

21.1.

LPW.L.

SEX.

POB.M.

 

 

AGE.M.

 

 

21.2.

LPW.L.

SEX.

POB.M.

OCC.

 

 

 

 

21.3.

LPW.L.

SEX.

POB.M.

 

IND.H.

 

 

 

22.

Gesamtbevölkerung (4)

LPW.L.

SEX.

COC.M.

OCC.

IND.H.

AGE.M.

 

 

22.1.

LPW.L.

SEX.

COC.M.

 

 

AGE.M.

 

 

22.2.

LPW.L.

SEX.

COC.M.

OCC.

 

 

 

 

22.3.

LPW.L.

SEX.

COC.M.

 

IND.H.

 

 

 

23.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

LPW.N.

SEX.

EDU.

OCC.

POB.M.

COC.M.

AGE.M.

23.1.

GEO.L.

LPW.N.

SEX.

EDU.

OCC.

 

 

AGE.L.

23.2.

GEO.L.

LPW.N.

SEX.

EDU.

 

POB.M.

 

AGE.L.

23.3.

GEO.L.

LPW.N.

SEX.

EDU.

 

 

COC.M.

AGE.L.

24.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

LPW.N.

SEX.

EDU.

IND.H.

POB.M.

COC.M.

AGE.M.

24.1.

GEO.L.

LPW.N.

SEX.

EDU.

IND.H.

 

 

AGE.L.

24.2.

GEO.L.

LPW.N.

SEX.

EDU.

 

POB.M.

 

AGE.L.

24.3.

GEO.L.

LPW.N.

SEX.

EDU.

 

 

COC.M.

AGE.L.

25.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

YAE.H.

POB.M.

COC.M.

CAS.L.

AGE.M.

 

25.1.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

POB.M.

 

 

AGE.M.

 

25.2.

GEO.L.

SEX.

YAE.H.

POB.M.

 

CAS.L.

 

 

25.3.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

 

COC.M.

 

AGE.M.

 

25.4.

GEO.L.

SEX.

YAE.H.

 

COC.M.

CAS.L.

 

 

25.5.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

POB.L.

COC.L.

 

AGE.L.

 

25.6.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

POB.L.

COC.L.

CAS.L.

 

 

25.7.

GEO.L.

SEX.

 

POB.M.

COC.M.

 

AGE.M.

 

25.8.

GEO.L.

SEX.

 

POB.M.

COC.M.

CAS.L.

 

 

25.9.

GEO.L.

SEX.

YAE.H.

 

 

 

AGE.M.

 

26.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.N.

SEX.

POB.H.

CAS.L.

YAT.

AGE.M.

 

 

26.1.

GEO.N.

SEX.

POB.H.

 

 

AGE.M.

 

 

26.2.

GEO.N.

SEX.

POB.H.

CAS.L.

YAT.

 

 

 

27.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.N.

SEX.

COC.H.

CAS.L.

YAT.

AGE.M.

 

 

27.1.

GEO.N.

SEX.

COC.H.

 

 

AGE.M.

 

 

27.2.

GEO.N.

SEX.

COC.H.

CAS.L.

YAT.

 

 

 

28.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.N.

SEX.

POB.H.

COC.L.

CAS.L.

AGE.M.

 

 

28.1.

GEO.N.

SEX.

POB.H.

COC.L.

 

AGE.M.

 

 

28.2.

GEO.N.

SEX.

POB.H.

COC.L.

CAS.L.

 

 

 

29.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

OCC.

CAS.L.

POB.M.

AGE.M.

 

29.1.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

OCC.

 

 

AGE.M.

 

29.2.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

OCC.

CAS.L.

POB.M.

 

 

29.3.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

 

CAS.L.

 

AGE.M.

 

30.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

OCC.

CAS.L.

COC.M.

AGE.M.

 

30.1.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

OCC.

 

 

AGE.M.

 

30.2.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

OCC.

CAS.L.

COC.M.

 

 

30.3.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

 

CAS.L.

 

AGE.M.

 

31.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

IND.H.

CAS.L.

POB.M.

AGE.M.

 

31.1.

GEO.L.

 

YAE.L.

IND.H.

 

 

AGE.M.

 

31.2.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

IND.H.

 

 

AGE.L.

 

31.3.

GEO.L.

 

YAE.L.

IND.H.

CAS.L.

POB.M.

 

 

31.4.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

IND.H.

 

POB.M.

 

 

32.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

IND.H.

CAS.L.

COC.M.

AGE.M.

 

32.1.

GEO.L.

 

YAE.L.

IND.H.

 

 

AGE.M.

 

32.2.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

IND.H.

 

 

AGE.L.

 

32.3.

GEO.L.

 

YAE.L.

IND.H.

CAS.L.

COC.M.

 

 

32.4.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

IND.H.

 

COC.M.

 

 

33.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

SIE.

CAS.L.

POB.M.

COC.M.

AGE.M.

33.1.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

SIE.

 

 

 

AGE.M.

33.2.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

SIE.

CAS.L.

POB.M.

 

 

33.3.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

SIE.

CAS.L.

 

COC.M.

 

33.4.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

 

CAS.L.

 

 

AGE.M.

34.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

EDU.

CAS.L.

POB.M.

AGE.M.

 

34.1.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

EDU.

 

 

AGE.M.

 

34.2.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

EDU.

CAS.L.

POB.M.

 

 

34.3.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

 

CAS.L.

 

AGE.M.

 

35.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

EDU.

CAS.L.

COC.M.

AGE.M.

 

35.1.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

EDU.

 

 

AGE.M.

 

35.2.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

EDU.

CAS.L.

COC.M.

 

 

35.3.

GEO.L.

SEX.

YAE.L.

 

CAS.L.

 

AGE.M.

 

36.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.N.

SEX.

YAT.

OCC.

EDU.

CAS.L.

POB.M.

AGE.M.

36.1.

GEO.N.

SEX.

YAT.

OCC.

EDU.

 

 

AGE.M.

36.2.

GEO.N.

SEX.

YAT.

OCC.

EDU.

CAS.L.

POB.M.

 

37.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.N.

SEX.

YAT.

OCC.

EDU.

CAS.L.

COC.M.

AGE.M.

37.1.

GEO.N.

SEX.

YAT.

OCC.

EDU.

 

 

AGE.M.

37.2.

GEO.N.

SEX.

YAT.

OCC.

EDU.

CAS.L.

COC.M.

 

38.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

HAR.L.

CAS.L.

POB.L.

COC.L.

ROY.

AGE.M.

38.1.

GEO.L.

SEX.

HAR.L.

CAS.L.

POB.L.

 

 

AGE.M.

38.2.

GEO.L.

SEX.

HAR.L.

CAS.L.

 

COC.L.

 

AGE.M.

38.3.

GEO.L.

SEX.

HAR.L.

CAS.L.

POB.L.

 

ROY.

 

38.4.

GEO.L.

SEX.

HAR.L.

CAS.L.

 

COC.L.

ROY.

 

39.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

HAR.L.

LOC.

ROY.

POB.M.

COC.M.

AGE.M.

39.1.

GEO.L.

SEX.

HAR.L.

LOC.

 

 

 

AGE.M.

39.2.

GEO.L.

SEX.

HAR.L.

LOC.

ROY.

POB.M.

 

 

39.3.

GEO.L.

SEX.

HAR.L.

LOC.

ROY.

 

COC.M.

 

40.

Gesamtbevölkerung (4)

(fakultativ)

GEO.L.

SEX.

HAR.H.

LOC.

AGE.M.

 

 

 

40.1.

GEO.L.

SEX.

HAR.H.

 

AGE.M.

 

 

 

40.2.

GEO.L.

SEX.

HAR.H.

LOC.

 

 

 

 

41.

Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen (7)

GEO.L.

OWS.

NOC.H.

TOB.

(UFS. oder NOR.)

(DFS. oder DRM.)

WSS.

TOI.

BAT.

TOH.

41.1.

GEO.L.

OWS.

NOC.H.

TOB.

(UFS. oder NOR.)

 

 

 

 

 

41.2.

GEO.L.

OWS.

NOC.H.

TOB.

 

(DFS. oder DRM.)

 

 

 

 

41.3.

GEO.L.

OWS.

NOC.H.

TOB.

 

 

WSS.

 

 

 

41.4.

GEO.L.

OWS.

NOC.H.

TOB.

 

 

 

TOI.

 

 

41.5.

GEO.L.

OWS.

NOC.H.

TOB.

 

 

 

 

BAT.

 

41.6.

GEO.L.

OWS.

NOC.H.

TOB.

 

 

 

 

 

TOH.

42.

Gesamtbevölkerung (4), (5)

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

HST.M.

FST.H.

 

 

 

42.1.

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

HST.M.

 

 

 

 

42.2.

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

 

FST.H.

 

 

 

43.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

CAS.H.

OCC.

IND.H.

 

 

43.1.

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

CAS.H.

 

 

 

 

43.2.

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

 

OCC.

 

 

 

43.3.

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

 

 

IND.H.

 

 

44.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

CAS.L.

SIE.

EDU.

LOC.

 

44.1.

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

CAS.L.

SIE.

 

 

 

44.2.

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

CAS.L.

 

EDU.

 

 

44.3.

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

 

 

 

LOC.

 

45.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

POB.M.

COC.M.

 

 

 

45.1.

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

POB.M.

 

 

 

 

45.2.

GEO.L.

SEX.

AGE.H.

 

COC.M.

 

 

 

46.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.M.

SEX.

LMS.

ROY.

POB.M.

COC.M.

AGE.M.

 

46.1.

GEO.M.

SEX.

 

 

POB.M.

 

AGE.M.

 

46.2.

GEO.M.

SEX.

 

 

 

COC.M.

AGE.M.

 

46.3.

GEO.M.

SEX.

LMS.

 

 

 

AGE.M.

 

46.4.

GEO.M.

SEX.

LMS.

 

POB.L.

 

 

 

46.5.

GEO.M.

SEX.

LMS.

 

 

COC.L.

 

 

46.6.

GEO.M.

SEX.

 

ROY.

 

 

AGE.M.

 

46.7.

GEO.M.

SEX.

 

ROY.

POB.M.

 

 

 

46.8.

GEO.M.

SEX.

 

ROY.

 

COC.M.

 

 

46.9.

GEO.M.

SEX.

LMS.

ROY.

 

 

 

 

47.

Gesamtbevölkerung (4), (5)

GEO.M.

SEX.

HST.M.

LMS.

POB.L.

COC.L.

AGE.M.

 

47.1.

GEO.M.

SEX.

HST.M.

 

 

 

AGE.M.

 

47.2.

GEO.M.

SEX.

HST.M.

LMS.

 

 

 

 

47.3.

GEO.M.

SEX.

HST.M.

 

POB.L.

 

 

 

47.4.

GEO.M.

SEX.

HST.M.

 

 

COC.L.

 

 

48.

Gesamtbevölkerung (4), (5)

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

HST.H.

 

 

 

 

49.

Zahl aller privaten Haushalte (6)

GEO.M.

TPH.H.

SPH.H.

 

 

 

 

 

50.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.M.

SEX.

FST.L.

LMS.

POB.L.

COC.L.

AGE.M.

 

50.1.

GEO.M.

SEX.

FST.L.

 

 

 

AGE.M.

 

50.2.

GEO.M.

SEX.

FST.L.

LMS.

 

 

 

 

50.3.

GEO.M.

SEX.

FST.L.

 

POB.L.

 

 

 

50.4.

GEO.M.

SEX.

FST.L.

 

 

COC.L.

 

 

51.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.M.

SEX.

AGE.M.

FST.H.

 

 

 

 

52.

Zahl aller Familien (8)

GEO.M.

TFN.H.

SFN.H.

 

 

 

 

 

53.

Zahl aller herkömmlichen Wohnungen (9)

GEO.M.

TOB.

OCS.

POC.

 

 

 

 

54.

Zahl aller bewohnten herkömmlichen Wohnungen (7)

GEO.M.

TOB.

(DFS. or DRM.)

(UFS. or NOR.)

NOC.H.

 

54.1.

GEO.M.

TOB.

(DFS. or DRM.)

(UFS. or NOR.)

 

 

54.2.

GEO.M.

TOB.

(DFS. or DRM.)

 

NOC.H.

 

55.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.M.

SEX.

AGE.H.

 

 

 

 

 

56.

Gesamtbevölkerung (4)

GEO.H.

SEX.

AGE.M.

 

 

 

 

 

57.

Zahl aller privaten Haushalte (6)

GEO.H.

TPH.L.

SPH.L.

 

 

 

 

 

58.

Zahl aller Familien (8)

GEO.H.

TFN.L.

SFN.L.

 

 

 

 

 

59.

Zahl aller Unterkünfte (10)

GEO.H.

TLQ.

 

 

 

 

 

 

60.

Zahl aller herkömmlichen Wohnungen (9)

GEO.H.

OCS.

TOB.

 

 

 

 

 


(1)  In einem Tabelleneintrag für einen bestimmten Hyperwürfel kennzeichnet die einstellige Zahl in der ersten Zeile von oben (fettgedruckt) den Hyperwürfel gemäß Artikel 2 Absatz 2 dieser Verordnung. Jede zweistellige Zahl darunter (nicht fettgedruckt) kennzeichnet eine „Hauptrandverteilung“ nach Artikel 2 Absatz 3 dieser Verordnung.

(2)  Der Gesamtwert jedes einzelnen Hyperwürfels bezieht sich auf das gesamte Meldeland.

(3)  In einem Tabelleneintrag für einen bestimmten Hyperwürfel sind in der ersten Zeile von oben (fettgedruckt) alle Untergliederungen aufgeführt, die in diesem Hyperwürfel gemäß Artikel 2 Absatz 2 dieser Verordnung verwendet werden. In jeder weiteren Zeile darunter (nicht fettgedruckt) wird eine „Hauptrandverteilung“ nach Artikel 2 Absatz 3 dieser Verordnung angegeben. Der Kode kennzeichnet die Untergliederung, die unter diesemKode im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 angegeben ist.

(4)  Obdachlosigkeit: Grundsätzlich ist in den Daten über die Gesamtbevölkerung die Zahl aller primär Obdachlosen (Personen, die auf der Straße ohne ein Obdach leben) und sekundär Obdachlosen (Personen, die häufig verschiedene vorübergehende Behausungen aufsuchen) enthalten. Es steht den Mitgliedstaaten jedoch frei, die Zahl der Obdachlosen nicht in ihre Daten über die Gesamtbevölkerung einzubeziehen bzw. die Zahl der Obdachlosen zwar einzubeziehen, die Daten über die Obdachlosen aber nach keiner Untergliederung oder Kategorie aufzuschlüsseln (Zahl wird nur in die Gesamtzahl einbezogen und/oder der Kategorie „Keine Angabe“ zugeordnet). Falls die Mitgliedstaaten die Zahl der Obdachlosen nicht in ihre Daten über die Gesamtbevölkerung einbeziehen, legen sie der Kommission die beste zur Verfügung stehende Schätzung für die Zahl aller primär Obdachlosen und die Zahl aller sekundär Obdachlosen in dem gesamten Mitgliedstaat vor.

(5)  Für „In einem privaten Haushalt lebende Personen, aber ohne Angabe der Kategorie“ (Kategorien HST.M.1.3. oder HST.H.1.3.), „Primär Obdachlose“ (HST.M.2.2. oder HST.H.2.2.) und „Nicht in einem privaten Haushalt lebende Personen, aber ohne Angabe der Kategorie“ (HST.M.2.3. oder HST.H.2.3.) ist keine Hauptrandverteilung notwendig (empfohlen: GEO.L. x SEX. x AGE.L. x HST.M. bzw. GEO.L. x SEX. x AGE.L. x HST.H.).

(6)  Wie unter dem Thema „Stellung im Haushalt“ im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 angegeben.

(7)  Wie unter den Themen „Belegungsstatus herkömmlicher Wohnungen“ und „Unterbringungsformen“ im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 angegeben.

(8)  Als „Kernfamilie“ unter dem Thema „Stellung in der Familie“ im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 angegeben.

(9)  Wie unter dem Thema „Unterbringungsformen“ im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 angegeben.

(10)  Wie unter dem Thema „Art der Unterkunft“ im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 1201/2009


ANHANG II

METADATEN ÜBER DIE THEMEN

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) Definitionen, die sich auf die Zählungsthemen beziehen.

Für jedes Thema wird mit den Metadaten Bericht erstattet über

die Datenquelle(n), die zur Meldung der statistischen Daten über das Thema verwendet wurde(n);

die Methodik, die zur Schätzung von Daten über das Thema herangezogen wurde;

die Gründe für etwaige Unzuverlässigkeiten der Daten über das Thema.

Ferner liefern die Mitgliedstaaten die im Folgenden aufgeführten Metadaten:

Üblicher Aufenthaltsort

Die Metadaten geben Aufschluss darüber, in welcher Weise die Begriffsbestimmung des „üblichen Aufenthaltsorts“ gemäß Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 angewandt wurde und insbesondere in welchem Maße der rechtmäßige oder eingetragene Wohnsitz als Ersatz für den üblichen Aufenthaltsort nach dem Kriterium von 12 Monaten gemeldet wurde; sie umfassen zudem eine eindeutige Definition des Begriffs der Wohnbevölkerung.

In den Metadaten wird angegeben, ob bei Studierenden im Tertiärbereich, deren Studienadresse nicht mit der des Familienwohnsitzes übereinstimmt, der Familienwohnsitz als üblicher Aufenthaltsort betrachtet wurde.

In den Metadaten wird berichtet, ob in den Daten über die Gesamtbevölkerung die primär Obdachlosen (Personen, die auf der Straße ohne ein Obdach leben) und/oder sekundär Obdachlosen (Personen, die häufig verschiedene vorübergehende Behausungen aufsuchen) enthalten/nicht enthalten sind.

In den Metadaten wird über eine etwaige andere länderspezifische Anwendung der Regeln für die „Sonderfälle“ berichtet, die in den technischen Spezifikationen für das Thema „Üblicher Aufenthaltsort“ im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 aufgeführt sind.

Gesetzlicher Familienstand/Partnerschaften

In den Metadaten wird über die Rechtsgrundlage in den Mitgliedstaaten berichtet, die für verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehen, das Mindestalter für die Eheschließung, verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften und die Möglichkeit der Scheidung oder gesetzlichen Trennung gilt.

Wirtschaftliche Themen

In den Metadaten wird über jede länderspezifische Anwendung der Regeln berichtet, die in den technischen Spezifikationen für das Thema „Derzeitiger Erwerbsstatus“ im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 aufgeführt sind. In den Metadaten wird berichtet, ob der derzeitige Erwerbsstatus auf der Grundlage von Registern gemeldet wurde; falls ja, werden die einschlägigen Definitionen angegeben, die in dem betreffenden Register herangezogen werden.

In den Metadaten wird über das nationale Mindestalter für die Erwerbstätigkeit in dem Land sowie über die betreffende Rechtsgrundlage berichtet.

Werden bei der Zählung in dem Mitgliedstaat Personen ermittelt, die mehr als eine Tätigkeit ausüben, wird in den Metadaten beschrieben, nach welcher Methode ihnen ihre Haupttätigkeit zugeordnet wurde (z. B. anhand der für die Tätigkeit aufgewandten Zeit, der Höhe des Einkommens).

In den Metadaten wird über jede länderspezifische Anwendung der Regeln berichtet, die in den technischen Spezifikationen für das Thema „Stellung im Beruf“ im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1201/2009 aufgeführt sind. Werden bei der Zählung in dem Mitgliedstaat Personen ermittelt, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind, wird in den Metadaten die Methode beschrieben, nach der sie einer der beiden Kategorien zugeordnet werden.

Geburtsland/-ort

Bei Zählungen, für die über das Geburtsland nach den internationalen Grenzen zum Zeitpunkt der Zählung keine oder unvollständige Angaben vorliegen, wird in den Metadaten die Methodik angegeben, nach der die Zuordnung der Personen innerhalb der Untergliederung des Themas „Geburtsland/-ort“ erfolgte.

Falls der übliche Aufenthaltsort der Mutter durch den Ort der Geburt ersetzt wurde, wird dies in den Metadaten angegeben.

Staatsangehörigkeit

In Ländern, in denen es sich bei einem Teil der Bevölkerung um „Anerkannte Nichtstaatsangehörige“ handelt (d. h. um Personen, die weder Staatsangehörige eines Landes noch staatenlos sind und die einige, aber nicht alle mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten besitzen), liefern die Metadaten relevante Informationen.

Üblicher Aufenthaltsort ein Jahr vor der Zählung

Werden bei der Zählung in dem Mitgliedstaat Daten über das Thema „Vorheriger üblicher Aufenthaltsort und Datum der Ankunft am derzeitigen Aufenthaltsort“ erhoben, wird in den Metadaten die Methodik dargestellt, nach der der übliche Aufenthaltsort ein Jahr vor der Zählung gemeldet wurde.

Haushalts- und Familienthemen

In den Metadaten wird angegeben, ob bei der Zählung in dem Mitgliedstaat das „Konzept des gemeinsamen Wirtschaftens“ oder das „Konzept des gemeinsamen Wohnens“ zur Ermittlung privater Haushalte zugrunde gelegt wird. In den Metadaten wird die Methode zur Generierung von Haushalten und Familien angegeben.

In den Metadaten wird angegeben, auf welche Weise die Beziehungen zwischen den Haushaltsmitgliedern ermittelt werden (z. B. Beziehungsmatrix, Beziehung zur Bezugsperson).

In den Metadaten wird über die Methodik zur Meldung von primär Obdachlosen berichtet.

Belegungsstatus herkömmlicher Wohnungen

Werden bei der Zählung in dem Mitgliedstaat Daten über „Wohnungen, die zu bestimmten Jahreszeiten oder als Zweitwohnungen bewohnt werden“ und „Leerstehende Wohnungen“ erhoben, wird in den Metadaten über die Methodik zur Meldung dieser Kategorien berichtet.

Eigentumsverhältnisse

In den Metadaten werden die Definition von „Wohnungsbaugenossenschaften“, die für die Zwecke der Zählung in dem Mitgliedstaat zugrunde gelegt wird, und die entsprechende Rechtsgrundlage angegeben.

In den Metadaten wird über typische Fälle berichtet, die der Kategorie „Wohnungen in anderen Eigentumsverhältnissen“ zugeordnet wurden.

Nutzfläche und/oder Zahl der Räume der Wohneinheiten, Wohnungsdichte

In den Metadaten wird berichtet, ob das Konzept der „Nutzfläche“ oder der „Zahl der Räume“ angewandt wurde, und die Definition für die entsprechende Messung der Wohnungsdichte wird angegeben.


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