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Document 32008D0673

2008/673/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. August 2008 zur Änderung der Entscheidung 2005/928/EG zur Harmonisierung des Frequenzbands 169,4—169,8125 MHz in der Gemeinschaft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 4311) (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ L 220, 15.8.2008, p. 29–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 13 Volume 047 P. 237 - 237

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 11/12/2013; Aufgehoben durch 32013D0752

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/673/oj

15.8.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 220/29


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 13. August 2008

zur Änderung der Entscheidung 2005/928/EG zur Harmonisierung des Frequenzbands 169,4—169,8125 MHz in der Gemeinschaft

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 4311)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/673/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung) (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Entscheidung 2005/928/EG der Kommission (2) dient der Harmonisierung des Frequenzbands 169,4—169,8125 MHz in der Gemeinschaft.

(2)

Der Frequenzplan im Anhang der Entscheidung 2005/928/EG enthält die Kanalaufteilung für die unterschiedlichen Anwendungen, die entsprechend den Bedingungen dieser Entscheidung betrieben werden dürfen. Eine solche Kanalaufteilung soll die Kompatibilität der in diesen Frequenzbändern erlaubten Anwendungen gewährleisten und ihren gleichzeitigen Betrieb erleichtern.

(3)

Der Frequenzplan schreibt eine Kanalaufteilung in Schritten von 12,5 kHz im Frequenzband 169,4000-169,4750 MHz und von 50 kHz im Frequenzband 169,4875-169,5875 MHz vor.

(4)

Nach dem Erlass der Entscheidung 2005/928/EG ergaben weitere Untersuchungen der in der Entscheidung festgelegten technischen Parameter, dass die Kanalaufteilung in den Frequenzbändern 169,4000-169,4750 MHz und 169,4875-169,5875 MHz angesichts der technischen Entwicklung als unangemessen restriktiv angesehen wird. Durch das Zulassen mehrerer Kanalaufteilungsmöglichkeiten erhalten die Nutzer eine größere Flexibilität, um in Abhängigkeit von den Qualitätsanforderungen der jeweiligen Anwendungen die optimale Bandbreite von bis zu 50 kHz zu wählen.

(5)

Die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) hat bestätigt, dass die Erhöhung der Kanalaufteilungsmöglichkeiten in diesen Frequenzbändern erlaubt werden kann und sollte.

(6)

Die Entscheidung 2005/928/EG sollte daher entsprechend geändert werden. Durch die Änderung dieser Entscheidung werden in den Frequenzbändern 169,4000-169,4750 MHz und 169,4875—169,5875 MHz Kanäle mit einer Bandbreite von bis zu 50 kHz ermöglicht.

(7)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Funkfrequenzausschusses überein —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Entscheidung 2005/928/EG wird wie folgt geändert:

1.

Im Frequenzplan des Anhangs wird in Zeile 4 die Zahl „12,5“ für die Kanalaufteilung (in kHz) der Kanalnummern 1a, 1b, 2a, 2b, 3a und 3b durch den Wortlaut „höchstens 50 kHz“ ersetzt.

2.

Im Frequenzplan des Anhangs wird in Zeile 4 die Zahl „50“ für die Kanalaufteilung (in kHz) der Kanalnummern 4b + 5 + 6a und 6b + 7 + 8a durch den Wortlaut „höchstens 50 kHz“ ersetzt.

Artikel 2

Artikel 1 gilt ab dem 31. Oktober 2008.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 13. August 2008

Für die Kommission

Viviane REDING

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 47.


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