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Document 31996R2214

Verordnung (EG) Nr. 2214/96 der Kommission vom 20. November 1996 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes: Übermittlung und Verbreitung von Teilindizes des HVPI (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ L 296, 21.11.1996, p. 8–29 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Special edition in Czech: Chapter 10 Volume 001 P. 53 - 74
Special edition in Estonian: Chapter 10 Volume 001 P. 53 - 74
Special edition in Latvian: Chapter 10 Volume 001 P. 53 - 74
Special edition in Lithuanian: Chapter 10 Volume 001 P. 53 - 74
Special edition in Hungarian Chapter 10 Volume 001 P. 53 - 74
Special edition in Maltese: Chapter 10 Volume 001 P. 53 - 74
Special edition in Polish: Chapter 10 Volume 001 P. 53 - 74
Special edition in Slovak: Chapter 10 Volume 001 P. 53 - 74
Special edition in Slovene: Chapter 10 Volume 001 P. 53 - 74
Special edition in Bulgarian: Chapter 10 Volume 001 P. 53 - 74
Special edition in Romanian: Chapter 10 Volume 001 P. 53 - 74
Special edition in Croatian: Chapter 10 Volume 002 P. 10 - 31

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 23/08/2020; Aufgehoben durch 32020R1148

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1996/2214/oj

31996R2214

Verordnung (EG) Nr. 2214/96 der Kommission vom 20. November 1996 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes: Übermittlung und Verbreitung von Teilindizes des HVPI (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 296 vom 21/11/1996 S. 0008 - 0029


VERORDNUNG (EG) Nr. 2214/96 DER KOMMISSION vom 20. November 1996 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes: Übermittlung und Verbreitung von Teilindizes des HVPI (Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates vom 23. Oktober 1995 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes (1),

in Ewägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 5 Ziffer 1 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 muß jeder Mitgliedstaat einen Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) erstellen, beginnend mit dem Index für Januar 1997.

Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 verarbeiten die Mitgliedstaaten die gesammelten Daten, um den HVPI zu erstellen, der die Kategorien der COICOP (Classification of Individual Consumption by Purpose) erfaßt; die Kategorien der COICOP müssen angepaßt werden.

Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 schreibt die Veröffentlichung des HVPI und entsprechender Teilindizes durch die Kommission (Eurostat) vor; diese Teilindizes müssen spezifiziert werden.

Um die Vergleichbarkeit der HVPI gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 zu gewährleisten, sind Durchführungsmaßnahmen erforderlich.

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des durch den Beschluß 89/382/EWG des Rates (2) eingesetzten Ausschusses für das Statistische Programm.

Das Europäische Währungsinstitut wurde gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 angehört und hat eine befürwortende Stellungnahme abgegeben -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Ziel

Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung der Teilindizes des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), die monatlich von den Mitgliedstaaten zu erstellen und der Kommission (Eurostat) zu übermitteln sind, die sie dann verbreitet.

Artikel 2

Definition

Zum Zweck dieser Verordnung wird ein "Teilindex des HVPI" definiert als Preisindex für alle Ausgabenkategorien, die in Anhang I zu dieser Verordnung aufgeführt und in Anhang II erläutert sind. Diese beruhen auf der Klassifikation COICOP/HVPI (Classification of Individual Consumption by Purpose, angepaßt an die Anforderungen der HVPI) (3). "Verbreitung" bezeichnet die Freigabe von Daten in beliebigem Format.

Artikel 3

Erstellung und Übermittlung der Teilindizes

Jeden Monat erstellen die Mitgliedstaaten alle Teilindizes (Anhang I), deren Gewichte jeweils mehr als ein Promille der vom HVPI erfaßten Gesamtausgaben ausmachen (4), und übermitteln sie der Kommission (Eurostat). Für Januar 1997 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) neben dem Index auch alle entsprechenden Gewichtungsinformationen sowie anschließend bei jeder Änderung der Gewichtungsstruktur.

Artikel 4

Verbreitung der Teilindizes

Die Kommission (Eurostat) verbreitet alle Teilindizes der HVPI für die in Anhang I zu dieser Verordnung aufgeführten Kategorien auf der Basis 1996 = 100.

Artikel 5

Qualitätskontrolle

Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) auf Anforderung alle zum Nachweis der Einhaltung dieser Verordnung geeigneten Informationen über die Zuordnung der Waren und Dienstleistungen zu den Ausgabenkategorien der Anhänge I und II.

Artikel 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. November 1996

Für die Kommission

Yves-Thibault DE SILGUY

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 257 vom 27. 10. 1995, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 181 vom 28. 6. 1989, S. 47.

(3) Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 1749/96 der Kommission vom 9. September 1996 über anfängliche Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes (ABl. Nr. L 229 vom 18. 9. 1996, S. 3).

(4) Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1749/96.

ANHANG I

HVPI-TEILINDIZES

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG II

ERLÄUTERUNG DER HVPI-TEILINDIZES: GLIEDERUNG IN ABTEILUNGEN (Zweisteller), GRUPPEN (Dreisteller) UND KLASSEN (1) (Viersteller) (2)

01. NAHRUNGSMITTEL UND ALKOHOLFREIE GETRÄNKE

01.1 Nahrungsmittel

Die hier eingeordneten Erzeugnisse werden im allgemeinen gekauft, um zu Hause verbraucht zu werden. Ausgeschlossen sind somit Erzeugnisse, die gewöhnlich für den sofortigen Verbrauch verkauft werden, z. B. Sandwiches, Hot Dogs, Eiskrem usw. (11.1.1). Ausgeschlossen sind ferner zubereitete Speisen zum Mitnehmen sowie die Erzeugnisse von Fertignahrungslieferanten und Caterern, auch wenn sie dem Verbraucher ins Haus geliefert werden (11.1.1). Heimtierfutter wird unter 09.1.8 erfaßt.

01.1.1 Brot und Getreideerzeugnisse (KL)

- Reis in jeder Form, einschließlich Reiszubereitungen mit Fleisch, Fisch, Meerestieren oder Gemüse;

- Mais, Weizen, Gerste, Hafer, Roggen und anderes Getreide in Form von Körnern, Mehl oder Gries;

- Brot und andere Backwaren wie Knäckebrot, Zwieback, Toastbrot, Kekse, Lebkuchen, Oblaten, Waffeln, Fladenbrot und Muffins;

- Feingebäck wie Kuchen und Torten sowie Quiches und Pizzas;

- Teigwaren in jeder Form, auch mit Fleisch, Fisch, Meerestieren, Käse oder Gemüse;

- sonstige Erzeugnisse wie Malz, Malzmehl, Malzextrakt, Kartoffelstärke, Tapioka, Sago, andere Stärken, Getreidezubereitungen (Corn-Flakes, Haferflocken usw.) und homogenisierte Säuglingsnahrung, diätetische Erzeugnisse und Küchenzutaten auf der Grundlage von Mehl, Stärke oder Malzextrakt.

Eingeschlossen sind: Kuskus und ähnliche Mehlzubereitungen mit Fleisch, Fisch, Meerestieren oder Gemüse; Mischungen und Teige für die Zubereitung von Backwaren.

Ausgeschlossen sind: Fleischpasteten (01.1.2); Fischpasteten (01.1.3); Zuckermais (01.1.7); homogenisierte Säuglingsnahrung, diätetische Erzeugnisse und Küchenzutaten mit einem Kakaogehalt von wenigstens 50 % (01.1.8).

01.1.2 Fleisch (KL)

- Frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch von:

- Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen;

- Gefluegel, einschließlich eßbarer Schlachtabfälle von Gefluegel;

- Hasen, Kaninchen und Wild (Rotwild, Wildschweine, Fasane, Waldhühner usw.);

- Pferden, Maultieren, Eseln, Kamelen u. ä.;

- eßbare Fleischabfälle, frisch, gekühlt oder gefroren;

- Fleisch und eßbare Fleischabfälle, getrocknet, gesalzen oder geräuchert (Würste, Salami, Schinken, Pasteten usw.);

- sonstiges konserviertes oder verarbeitetes Fleisch, einschließlich Fleischzubereitungen (Dosenfleisch, Fleischextrakte, Fleischsäfte, Fleischpasteten usw.).

Eingeschlossen sind: Fleisch und eßbare Schlachtabfälle von Meeressäugetieren (Robben, Walrosse, Wale usw.).

Ausgeschlossen sind: Mehlprodukte mit Fleischgehalt (01.1.1); Frösche, Land- und Meeresschnecken (01.1.3); Suppen mit Fleischgehalt (01.1.9); Schweineschmalz und andere tierische Nahrungsfette (01.1.5).

01.1.3 Fisch (KL) (SAI)

- Fisch, frisch, gekühlt oder gefroren;

- Meerestiere (Krebstiere, einschließlich Landkrebsen, Weichtieren und anderen Schalentiere, Land- und Seeschnecken, Frösche), frisch, gekühlt oder gefroren;

- Fisch und Meerestiere, getrocknet, geräuchert oder gesalzen;

- sonstige Fische und Meerestiere sowie deren Zubereitungen (Fisch und Meerestiere in Dosen, Kaviar, Rogen, Fischpasteten usw.), konserviert oder verarbeitet.

Ausgeschlossen sind: Mehlprodukte mit Fischgehalt (01.1.1); Fischsuppen (01.1.9).

01.1.4 Milch, Käse und Eier (KL)

- Voll- und Magermilch, frisch, pasteurisiert oder sterilisiert;

- Dauermilch (Kondensmilch, Milchpulver);

- Joghurt, Sahne, Desserts auf der Grundlage von Milch, Getränke und ähnliche Erzeugnisse auf der Grundlage von Milch;

- Käse und Quark;

- Gefluegeleier, Eierpulver und andere Eiprodukte aus Vollei.

Eingeschlossen sind: Milch, Sahne und Joghurt mit Zucker, Kakao, Früchten oder Geschmacksstoffen.

01.1.5 Öle und Fette (KL)

- Butter;

- Margarine und andere pflanzliche Fette einschließlich Erdnußbutter;

- Speiseöle (Olivenöl, Maisöl, Sonnenblumenkernöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl, Erdnußöl usw.);

- tierische Speisefette (Schweineschmalz usw.).

Ausgeschlossen ist: Lebertran (06.A).

01.1.6 Obst (KL) (SAI)

- Obst, frisch oder gekühlt;

- Trockenobst, Obstschalen, Obstkerne, Nüsse und eßbare Samen;

- Obst und Obsterzeugnisse, gefroren und anders haltbar gemacht, einschließlich homogenisierter Säuglingsnahrung, diätetischer Zubereitungen und Küchenzutaten, die ausschließlich auf Obst basieren.

Ausgeschlossen sind: Fruchtgemüse wie Tomaten, Gurken oder Auberginen (01.1.7); Marmeladen, Konfitüren, Kompotte, Gelees, Fruchtpürees und -pasten (01.1.8); in Zucker konservierte Pflanzenteile (01.1.8); Fruchtsäfte (01.2.2); Fruchtkonzentrate und Sirupe für den Küchengebrauch (01.1.9) oder für die Getränkezubereitung (01.2.2).

01.1.7 Gemüse, einschließlich Kartoffeln und anderer Knollengewächse (KL) (SAI)

- Gemüse, frisch oder gekühlt;

- Gefriergemüse;

- Trockengemüse;

- sonstiges, konserviertes oder verarbeitetes Gemüse und Gemüseerzeugnisse, einschließlich homogenisierter Säuglingsnahrung, diätetischer Zubereitungen und Küchenzutaten, die nur auf Gemüse basieren;

- Kartoffeln und andere Knollengewächse (Maniok, Pfeilwurz, Kassave, Süßkartoffeln und andere stärkehaltige Wurzeln), frisch oder gekühlt;

- Erzeugnisse aus Knollengemüsen (Mehl, Gries, Flocken, Püree, Scheiben und Schnitzel), einschließlich gefrorener Zubereitungen wie Kartoffelscheiben.

Eingeschlossen sind: Zuckermais, Meeresfenchel und andere eßbare Meerespflanzen, Küchenkräuter (Petersilie, Rosmarin, Thymian usw.); Speisepilze.

Ausgeschlossen sind: Kartoffelstärke, Tapioka, Sago und andere Stärken (01.1.1); Suppen und Brühen (01.1.9); Knoblauch, Ingwer, Pfeffer und andere Gewürze und Würzen (01.1.9); Gemüsesäfte (01.2.2).

01.1.8 Zucker, Marmelade, Honig, Sirup, Schokolade und Süßwaren (KL)

- Rohr- oder Rübenzucker, roh oder raffiniert, in Form von Puder, Kristallen oder Klumpen;

- Marmeladen, Konfitüren, Kompotte, Gelees, Fruchtpürees und -pasten, natürlicher und künstlicher Honig, Sirup und Melasse, einschließlich in Zucker konservierter Pflanzenteile;

- Schokolade in Stangen oder Tafeln, Kaugummi, Bonbons, Pastillen und andere Süßwaren;

- Dessertzubereitungen, homogenisierte Säuglingsnahrung, diätetische Erzeugnisse und Küchenzutaten mit einem Kakaogehalt von wenigstens 50 %;

- Speiseeis und Eiskrem.

Eingeschlossen sind: künstliche Zuckeraustauschstoffe.

Ausgeschlossen sind: Kakao und Schokoladenpulver (01.2.1); Sirupe für die Zubereitung von Getränken (01.2.2).

01.1.9 Nahrungsmittel, a.n.g. (KL)

- Salz, Gewürze, Soßen, Würzen (Senf, Mayonnaise, Ketchup, Sojasoße usw.), Essig, zubereitete Backpulver, Backhefe, Dessertzubereitungen, Suppen, Brühen, Fruchtkonzentrate und Sirupe für den Küchengebrauch usw.

Eingeschlossen sind: Knoblauch, Ingwer, Pfeffer, homogenisierte Säuglingsnahrung, diätetische Zubereitungen und Küchenzutaten außer solchen, die auf Mehlstärke oder Malzextrakt (01.1.1) oder nur auf Obst (01.1.6) oder Gemüse basieren (01.1.7) oder wenigstens 50 % Kakao enthalten (01.1.8).

Ausgeschlossen sind: Küchenkräuter (01.1.7); Dessertzubereitungen mit einem Kakaogehalt von wenigstens 50 % (01.1.8).

01.2 Alkoholfreie Getränke

Alkoholfreie Getränke für den sofortigen Verbrauch, einschließlich Automatengetränken, sind im 11.1.1 und 11.1.2 eingeordnet.

01.2.1 Kaffee, Tee und Kakao (KL)

- Kaffee, auch entcoffeiniert, geröstet oder gemahlen, einschließlich Instantkaffee, Kaffeeextrakten, -essenzen und -surrogaten;

- Tee, einschließlich Mate und Kräutertees;

- Kakao, auch gesüßt, und Schokoladenpulver.

Eingeschlossen sind: Getränkezubereitungen mit Kakao, Milch, Malz usw.; Kaffee- und Teesurrogate; Extrakte und Essenzen aus Kaffee oder Tee.

01.2.2 Mineralwasser, Limonade und Saft (KL)

- Mineralwässer;

- Erfrischungsgetränke wie Limonade und Cola;

- Frucht- und Gemüsesäfte;

- Sirupe und Konzentrate für die Zubereitung von Getränken.

Ausgeschlossen sind: alkoholfreie Branntweine, Liköre usw. (02.1.1); alkoholfreier Wein, Apfelwein usw. (02.1.2) und alkoholfreies Bier (02.1.3).

02. ALKOHOLISCHE GETRÄNKE UND TABAK

02.1 Alkoholische Getränke

Alkoholische Getränke für den sofortigen Verbrauch, einschließlich Automatengetränken, sind in 11.1.1 und 11.1.2 eingeordnet.

02.1.1 Branntwein (KL)

- Branntwein und Liköre.

Eingeschlossen sind: Met; Aperitife, nicht auf Wein basierend; alkohlfreie Branntweine, Liköre usw.

02.1.2 Wein (KL)

- Wein aus Trauben, Äpfeln, Birnen oder anderem Obst;

- Aperitife auf der Grundlage von Wein, gespriteter Wein, Sekt und andere Schaumweine, Sake u. ä.

Eingeschlossen sind: alkoholfreier Wein, Apfelwein usw.

02.1.3 Bier (KL)

- Alle Arten von Bier wie Pils, Lager- und Altbier.

Eingeschlossen sind: Bier mit niedrigem Alkoholgehalt und alkoholfreies Bier.

02.2 Tabak (KL)

- Zigaretten und Zigarettenpapier;

- Zigarren, Pfeifentabak, Kau- oder Schnupftabak.

Eingeschlossen ist: in Cafés, Bars, Restaurants, Tankstellen usw. eingekaufter Tabak.

Ausgeschlossen sind: sonstige Raucherartikel (12.2).

03 BEKLEIDUNG UND SCHUHE

03.1 Bekleidung

03.1.1 Bekleidungsstoffe (ML)

- Stoffe aus Naturfasern, Chemiefasern oder Mischgeweben.

Ausgeschlossen sind: Möbelstoffe (05.2).

03.1.2 Bekleidungsartikel (ML)

- Bekleidung für Männer, Frauen, Kinder (3 bis 13 Jahre) und Kleinkinder (0 bis 2 Jahre), konfektioniert oder nach Maß, aus beliebigen Stoffen (einschließlich Leder, Pelz, Kunststoff oder Gummi), Alltags-, Sport- und Arbeitskleidung:

- Umhänge, Mäntel, Regenmäntel, Anoraks, Parkas, Blousons usw.;

- Jacken, Hosen, Westen, Kleider, Röcke, Kostüme, Maßanzüge usw.;

- Hemden, Blusen, Pullover, Strickjacken usw.;

- T-Shirts, Unterhemden, Unterhosen, Strümpfe, Strumpfhosen, Büstenhalter, Schlüpfer, Hüfthalter, Korsetts;

- Schlafanzüge, Nachthemden, Hausmäntel, Morgenröcke und Badeanzüge;

- Säuglingsbekleidung, einschließlich Windeln und Schuhen aus Stoff.

Ausgeschlossen sind: medizinische Trikotagen wie elastische Strümpfe (06.A); Windeln aus Papier oder Baumwolle (12.1.2).

03.1.3 Sonstige Bekleidungsartikel und -zubehör (ML)

- Krawatten, Handtücher, Schals, Tücher, Handschuhe, Fäustlinge, Muffs, Gürtel, Hosenträger, Schürzen, Kittel, Lätzchen, Ärmelschoner, Hüte, Kappen, Barette, Mützen, Schutzhelme;

- Nähgarne, Strickwolle und Bekleidungszubehör wie Schnallen, Knöpfe, Druckknöpfe, Reißverschlüsse, Bänder, Schnürsenkel, Bordüren usw.

Ausgeschlossen sind: Handschuhe und andere Waren aus Gummi (05.6.1); Näh-, Strick- und andere Nadeln (05.6.1); Schutzhelme für den Sport (Eishockey, Football, Baseball, Cricket, Radfahren, Boxen usw.) (09.1.5); andere Schutzbekleidung für den Sport wie Schwimmwesten, Boxhandschuhe, Schienbeinschützer, Polster und Protektoren, Brillen, Gürtel usw. (09.1.5); Papierhandschuhe (12.1.2); Uhren, Schmuck, Manschettenknöpfe, Krawattennadeln (12.2); Spazierstöcke, Schirme, Fächer, Schlüsselringe (12.2).

03.1.4 Trockenreinigung, Reparatur und Miete von Bekleidung (D)

- Trockenreinigung, Waschen und Färben;

- Stopfen, Ausbessern, Reparatur und Änderung von Bekleidung;

- Miete von Bekleidung.

Ausgeschlossen ist: Miete von Haushaltswäsche (05.6.2).

03.2 Schuhe, einschließlich Reparatur (ML)

- Schuhe aller Art für Männer, Frauen, Kinder (3 bis 13 Jahre) und Kleinkinder (0 bis 2 Jahre) einschließlich Turnschuhen, die auch für Alltag und Freizeit geeignet sind (Jogging-, Cross-, Tennis-, Basketballschuhe, Boots usw.);

- Schuhteile (Absätze, Sohlen usw.);

- Schuhreparatur, einschließlich Schuhputzen;

- Miete von Schuhen außer spezifischen Sportschuhen (Bowling-, Fußball-, Lauf-, Ski-, Schlitt-, Rollschuhe usw.) (09.2).

Eingeschlossen sind: Gamaschen, Leggings und ähnliche Artikel; Schuhzubehör wie Schuhspanner.

Ausgeschlossen sind: Säuglingsschuhe aus Stoff (03.1.2); orthopädische Schuhe (06A); spezifische Sportschuhe (Bowling-, Fußball-, Lauf-, Ski-, Schlitt-, Rollschuhe usw.) (09.1.5); Schienbeinschoner, Kricketpolster und andere Schutzbekleidung für den Sport (09.1.5).

04. WOHNUNG, WASSER, ELEKTRIZITÄT, GAS UND ANDERE BRENNSTOFFE

04.1 Wohnungsmieten (D)

Die Mieten enthalten gewöhnlich Zahlungen für die Nutzung des Grundstücks und der Räumlichkeiten sowie für Heizungs-, Sanitär- und Beleuchtungseinrichtungen usw.

Die Mieten enthalten auch Zahlungen für die Nutzung der zur Wohnung gehörenden Garage. Die Garage muß weder physisch mit der Wohnung verbunden sein, noch vom selben Vermieter gemietet werden.

Die Mieten enthalten keine Gebühren für Strom, Gas, Heizung, Wasser, Warmwasserversorgung und Müllabfuhr.

Erfaßt werden:

- von Mietern oder Untermietern tatsächlich gezahlte Mieten für möblierte oder unmöblierte Hauptwohnungen;

- tatsächlich gezahlte Mieten für Nebenwohnungen.

Eingeschlossen sind: Zahlungen für die Benutzung der Möbel im Fall von möbliert gemieteten Wohnungen; Mieten von Haushalten für Ferienwohnungen (NB: wenn sie zum Kauf in dem Wirtschaftsgebiet zur Verfügung stehen, das aus den gleichen Gründen wie Pauschalreisen einbezogen ist); Zahlungen von Haushalten für die Nutzung eines Zimmers in einem Hotel oder einer Pension als Hauptwohnung.

Ausgeschlossen sind: Mieten für Garagen oder Parkplätze, die nicht zur Wohnung gehören (07.2.4A); für die Unterbringung in Heimen und ähnlichen Einrichtungen gezahlte Mieten (11.2); Mieten für die Beherbergung in Feriendörfern und -zentren (11.2).

04.3 Reguläre Instandhaltung und Reparatur der Wohnung

Die reguläre Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen sind durch zwei Merkmale gekennzeichnet: Erstens sind es Tätigkeiten, die der Eigentümer oder Mieter ausführen muß, um die Wohnung in einem guten Zustand zu halten; zweitens verändern sie weder Funktion, Kapazität oder erwartete Lebensdauer der Wohnung.

Alle Ausgaben des Mieters für Material und Leistungen zur regulären Reparatur und Instandhaltung von Wohnungen sind Bestandteil der Ausgaben für den Individualverbrauch der Haushalte.

Die von Eigennutzern von Eigentumswohnungen zu tätigenden Ausgaben für die reguläre Reparatur und Instandhaltung von Wohnungen sind Bestandteil der Ausgaben für den Individualverbrauch der Haushalte. Die Ausgaben von Eigennutzern von Eigentumswohnungen für regelmäßige Reparatur- und Instandhaltungsleistungen, die ähnlichen Ausgaben von Mietern entsprechen, sind gleichfalls Ausgaben für den Individualverbrauch. Andere Ausgaben von Eigennutzern von Eigentumswohnungen für reguläre Reparatur- und Instandhaltungsleistungen gehören zu den Vorleistungen.

Materialkäufe, die von Mietern oder Eigennutzern von Eigentumswohnungen getätigt werden, um die Instandhaltung oder Reparaturen selbst auszuführen, sind unter 04.3.1 auszuweisen. Bezahlt der Mieter oder Eigennutzer ein Unternehmen, um Instandhaltung oder Reparaturen auszuführen, ist der Gesamtwert der Leistungen einschließlich Materialkosten unter 04.3.2 auszuweisen.

04.3.1 Erzeugnisse für die reguläre Instandhaltung und Reparatur der Wohnung (KL)

- Erzeugnisse wie Farben und Lacke, Putz, Tapeten, textile Wandbekleidungen, Fensterscheiben, Gips, Zement, Kitt, Tapetenkleister.

Eingeschlossen sind: Installations-Kleinmaterial (Rohre, Bänder, Verbindungsstücke usw.) und Belagsmaterial (Bodenplatten, Keramikfliesen usw.).

Ausgeschlossen sind: Auslegeware und Linoleumbeläge (05.1.2); Handwerkzeuge, Türbeschläge, Steckdosen, Stromkabel und Glühbirnen (05.5); Besen, Bürsten und Reinigungsmittel (05.6.1); für Großreparaturen, Erweiterung und Umbau von Wohnungen verwendete Erzeugnisse (Investitionen).

04.3.2 Dienstleistungen für die reguläre Instandhaltung und Reparatur der Wohnung (D)

- Leistungen von Klempnern, Elektrikern, Zimmermännern, Glasern, Anstreichern, Dekorateuren, Bohnerern usw. für die reguläre Instandhaltung und Reparatur der Wohnung. Erfaßt wird der Gesamtwert der Leistungen einschließlich Arbeits- und Materialkosten.

Ausgeschlossen sind: Leistungen für Großreparaturen, Erweiterung und Umbau von Wohnungen (Investitionen).

04.4A Sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung (D) (3)

- Müllabfuhr - Verbraucher zahlen nach Verbrauch (04.4.1A);

- Abwasserbeseitigung - Verbraucher zahlen nach Verbrauch (04.4.2A);

- Wasserversorgung - Verbraucher zahlen nach Verbrauch (04.4.3A);

- sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung a.n.g. (04.4.4)

- Haus- und Gartenpflege, Treppenhausreinigung und Beleuchtung, Wartung von Aufzügen und Müllschluckern in Mehrfamilienhäusern;

- Schneeräumen und Schornsteinfegen;

- Straßenreinigung.

Eingeschlossen sind: zugehörige Ausgaben wie Zählermiete, Zählerablesen, feste Gebühren usw.

Ausgeschlossen sind: Versorgung mit Warmwasser oder Dampf (04.5.5); Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (05.6.2).

04.5 Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe

04.5.1 Elektrizität (KL) (E)

Eingeschlossen sind: zugehörige Ausgaben wie Zählermiete, Zählerablesen, feste Gebühren usw.

04.5.2 Gas (KL) (E)

- Stadtgas und Erdgas;

- fluessige Kohlenwasserstoffe (Butan, Propan usw.).

Eingeschlossen sind: zugehörige Ausgaben wie Zählermiete, Zählerablesen, Lagerbehälter, feste Gebühren usw.

04.5.3 Flüssige Brennstoffe (KL) (E)

- Haushalts-Heizöl und Petroleum.

04.5.4 Feste Brennstoffe (KL) (E)

- Kohle, Koks, Briketts, Brennholz, Holzkohle, Torf u.ä.

04.5.5 Warmwasser, Dampf und Eis (KL) (E)

- Kauf von Warmwasser und Dampf;

- Eis für Kühl- und Gefrierzwecke.

05. HAUSRAT UND LAUFENDE INSTANDHALTUNG DES HAUSES

05.1 Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge und Reparaturen

05.1.1 Möbel und andere Einrichtungsgegenstände (LL)

- Betten, Sofas, Couchs, Tische, Stühle, Schränke, Kommoden und Bücherregale;

- Beleuchtungseinrichtungen wie Decken-, Stand-, Kugel- und Nachttischlampen;

- Bilder, Skulpturen, Gravuren und andere Kunstobjekte, einschließlich Reproduktionen, andere Ornamente;

- Stellwände, Raumteiler und andere Einrichtungsgegenstände.

Eingeschlossen sind: ggf. Installation; Lattenroste und Sprungfederrahmen, Tatamis; Badezimmerschränke; Babymöbel wie Wiegen, Hochstühle und Kinderställchen; Jalousien außer aus Stoff (05.2); Camping- und Gartenmöbel außer Sonnenschutzvorrichtungen (05.2); Spiegel, Kerzenhalter.

Ausgeschlossen sind: Geldschränke (05.3.1/2); Uhren (12.2); Wandthermometer und -barometer, Kinderwagen (12.2).

05.1.2 Teppiche und andere Bodenbeläge (LL)

- Lose Teppiche, Auslegeware, Linoleum- und andere Bodenbeläge.

Eingeschlossen ist: Verlegen von Bodenbelägen.

Ausgeschlossen sind: Bodenplatten und keramische Bodenfliesen (04.3.1); Bade-, Flecht- und Türmatten (05.2).

05.1.3 Reparatur von Einrichtungsgegenständen und Bodenbelägen (D)

Eingeschlossen sind: Restaurierung von Antikmöbeln und Kunstwerken; Reinigung von Bodenbelägen, Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen.

Ausgeschlossen sind: Installation (05.1.1) oder (05.1.2).

05.2 Heimtextilien (ML)

- Möbelstoffe, Vorhänge, Markisen, Türvorhänge und Stoffjalousien;

- Bettzubehör wie Matratzen, Futons, Kopfkissen, Keilkissen und Hängematten;

- Bettwäsche wie Bettlaken, Kopfkissenbezüge, Bettbezüge, Bettdecken, Tagesdecken, Plaids und Moskitonetze;

- Tisch- und Badwäsche wie Tischdecken und Servietten, Bademäntel, Handtücher und Waschlappen;

- andere Heimtextilien wie Einkaufstaschen, Wäschesäcke, Kleider- und Möbelabdeckungen, Flaggen, Sonnenschutzvorrichtungen usw.;

- Reparatur von Heimtextilien.

Eingeschlossen sind: Meterware; Öltuch; Bade-, Flecht- und Türmatten.

Ausgeschlossen sind: textile Wandbekleidungen (04.3.1); Bodenbeläge wie Teppiche und Auslegeware (05.1.2); Miete von Haushaltswäsche (05.6.2); Abdeckungen für Kraftwagen, Krafträder usw. (07.2.1); Luftmatratzen und Schlafsäcke (09.1.5).

05.3 Heiz- und Kochgeräte, Kühlschränke, Waschmaschinen und ähnliche Haushalts-Großgeräte, einschließlich Installation und Reparatur

05.3.1/2 Elektrische und nichtelektrische Haushalts-Großgeräte (LL) sowie elektrische Haushalts-Kleingeräte (ML)

- Kühlschränke, Gefrierschränke und kombinierte Kühl- und Gefriergeräte;

- Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen, Bügelmaschinen und Bügelpressen;

- Kocher, Grillgeräte, Kochplatten, Herde, Backöfen und Mikrowellenherde;

- Klimaanlagen, Luftbefeuchter, Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter, Ventilatoren und Abzugshauben;

- Staubsauger, Dampfreinigungsmaschinen, Teppichshampoonier-, Schrubb-, Wachs- und Bohnermaschinen;

- andere Haushalts-Großgeräte wie Geldschränke, Näh- und Strickmaschinen, Wasserenthärter und Trockenschränke;

- Kaffeemühlen, Kaffeemaschinen, Entsafter, Dosenöffner, Mixer, Friteusen, Fleischgrills, Messer, Toaster, Eiskrem- und Sorbetbereiter, Joghurtbereiter, Wärmeplatten, Bügeleisen, Kessel, Lüfter, Haushaltswaagen.

Eingeschlossen ist: Geräteinstallation.

Ausgeschlossen sind: Geräte, die fest in das Gebäude eingebaut sind (Investitionen); nichtelektrische Haushalts-Kleingeräte und -utensilien (05.4); Personen- und Säuglingswaagen (12.1.2).

05.3.3 Reparatur von Haushaltsgeräten (D)

Ausgeschlossen ist: Installation von Haushalts-Großgeräten (05.3.1/2).

05.4 Glaswaren, Geschirr und andere Gebrauchsgüter für die Haushaltsführung (ML)

- Glas- und Kristallwaren für Haushalt, Büro und Dekoration;

- Geschirr und Haushalts- oder Toilettenartikel aus Porzellan, Keramik, Stein, Terrakotta;

- Schneidwaren, Bestecke und Silberwaren;

- nichtelektrische Küchengeräte aus beliebigem Material wie Kasserollen, Bratpfannen, Grillgeräte, Kaffeemühlen, Püreebereiter, Zerkleinerungsgeräte, Wärmeplatten, Haushaltswaagen und ähnliche mechanische Geräte;

- andere Haushaltsartikel aus beliebigem Material wie Behälter für Brot, Kaffee, Gewürze usw., Abfalleimer, Papierkörbe, Wäschekörbe, Spardosen und Sicherheitskassetten, Handtuchhalter, Flaschenregale, Bügeleisen und -bretter, Briefkästen, Säuglingsflaschen, Thermoskannen und Kühltaschen;

- Reparatur dieser Gebrauchsgüter.

Ausgeschlossen sind: Beleuchtungseinrichtungen (05.1.1); elektrische Haushaltsgeräte (05.3.1/2); Pappgeschirr (05.6.1); Personen- und Säuglingswaagen (12.1.2).

05.5 Werkzeuge und andere Gebrauchsgüter für Haus und Garten (LL) (ML)

- Motorbetriebene Werkzeuge und Geräte wie elektrische Bohrmaschinen, Sägen, Sandpapiermaschinen und Heckenschneider, Gartentraktoren, Rasenmäher, Kultivatoren, Kettensägen und Wasserpumpen;

- Handwerkzeug wie Hämmer, Schraubendreher und -schlüssel, Zangen;

- Gartenwerkzeuge wie Handrasenmäher, Schubkarren, Spaten, Schaufeln, Rechen, Gabeln, Sensen, Sicheln und Gartenscheren;

- Leitern;

- Türbeschläge (Scharniere, Griffe und Schlösser), Armaturen für Heizkörper und Kamine, andere Metallwaren für das Haus (Vorhangschienen, Teppichstangen, Haken usw.) oder für den Garten (Ketten, Gitter, Pfähle und Segmente für Zäune);

- Elektroinstallationsmaterial und -zubehör, z. B. Steckdosen, Schalter, Kabel, Glühbirnen, Neonröhren, Taschen- und Handlampen, elektrische Batterien für allgemeine Zwecke, Glocken und Alarmvorrichtungen;

- Reparatur dieser Gebrauchsgüter.

05.6 Waren und Dienstleistungen für die laufende Haushaltsführung

05.6.1 Kurzlebige Haushaltswaren (KL)

- Reinigungs- und Pflegemittel wie Seife, Waschpulver, Scheuerpulver, Wasch- und Spülmittel, Desinfektionsbleichen, Konditionierer, Fensterreinigungsmittel, Wachse, Polituren, Farbstoffe, Lösungsmittel, Desinfektionsmittel, Insektizide, Fungizide und destilliertes Wasser;

- Papiererzeugnisse wie Filter, Tischdecken und Servietten, Küchenpapier, Staubsaugerbeutel und Pappgeschirr, einschließlich Aluminiumfolie und Müllbeuteln;

- Reinigungsartikel wie Besen, Schrubber, Kehrbleche und Handfeger, Trockentücher, Aufnehmer, Schwämme, Stahlwolle und Fensterleder;

- andere kurzlebige Haushaltswaren wie Streichhölzer, Kerzen, Lampendochte, Brennspiritus, Wäscheklammern, Kleiderbügel, Näh- und Stricknadeln, Fingerhüte, Sicherheitsnadeln, Nägel, Schrauben, Muttern, Heftzwecken, Stifte, Unterlegscheiben, Kleber und Klebeband für den Hausgebrauch, Bindfaden, Zwirn und Gummihandschuhe.

Ausgeschlossen sind: Erzeugnisse für die Unterhaltung von Ziergärten (09.1.7); Papierhandtücher, Toilettenpapier, Toilettenseife und andere Produkte für die Körperpflege (12.1.2).

05.6.2 Leistungen von Hauspersonal, Fensterputzern, Desinfektoren und Kammerjägern; Miete von Hausrat (D)

- Entgeltliche Beschäftigung von Dienern, Köchen, Dienstmädchen, Putzfrauen, Fahrern, Gärtnern, Erzieherinnen, Sekretärinnen, Hauslehrern und Au-pair-Mädchen in privaten Haushalten;

- häusliche Dienstleistungen, einschließlich Babysitting, die von Unternehmen oder Selbständigen erbracht werden;

- Miete von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, Haushaltswäsche und anderen Gebrauchsgütern für die Haushaltsführung;

- Leistungen von Fensterputzern, Desinfektoren, Kammerjägern usw.

Ausgeschlossen sind: Trockenreinigung, Waschen und Färben (03.1.4); Zahlungen von Mietern möblierter Wohnungen für die Benutzung der Möbel (04.1); Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung (04.4.1/2A); Haus- und Gartenpflege, Treppenhausreinigung und Beleuchtung, Wartung von Aufzügen und Müllschluckern in Mehrfamilienhäusern (04.4.4); Schneeräumen und Schornsteinfegen (04.4.4); Straßenreinigung (04.4.4); Reparatur und Instandhaltung von Möbeln und Bodenbelägen (05.1); Reparatur und Instandhaltung von Haushaltsgeräten (05.3); Leistungen von Ammen, Kinderkrippen, Kindertagesstätten und anderen Kinderbetreuungseinrichtungen (nicht im Index).

06.A GESUNDHEITSPFLEGE: medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse, therapeutische Mittel und Apparate - vom Verbraucher gezahlt und nicht erstattet (KL) (ML) (LL)

Erfaßt werden medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse, therapeutische Mittel und Apparate außerhalb des Sozialversicherungssystems des Mitgliedstaats; diese Erzeugnisse werden nicht im jeweiligen Jahr erstattet.

Eingeschlossen können z. B. sein:

- Vitamine und Mineralstoffe, Schmerzmittel, Hustenmittel, Lebertran;

- Fieberthermometer, Binden mit und ohne Klebstreifen, Injektionsspritzen, Verbandkästen, Wärmflaschen und Eisbeutel, medizinische Trikotagen wie elastische Strümpfe und Knieschützer;

- Kondome und andere Empfängnisverhütungsmittel;

- Korrektionsbrillen und Kontaktlinsen, Hörgeräte, Glasaugen, orthopädische Binden und Stützen, chirurgische Gürtel, Bandagen und Stützen, Nackenstützen, medizinische Massageausrüstung und Gesundheitslampen, Rollstühle mit und ohne Motor;

- Zahnersatz, nur Materialkosten;

- orthopädische Schuhe.

Ausgeschlossen sind: medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse, therapeutische Mittel und Apparate, die teilweise oder vollständig vom Sozialversicherungssystem des Mitgliedstaats gezahlt oder erstattet werden (nicht im Index); alle Dienstleistungen, z B, Miete von therapeutischen Apparaten usw. (nicht im Index); Sonnenbrillen ohne Korrektionsgläser (12.2); Schutzbrillen, Gurte und Stützen für den Sport (09.1.5); medizinische Seife (12.1.2); veterinärische Erzeugnisse (09.1.8).

07. VERKEHR

07.1 Kauf von Fahrzeugen

Käufe von Freizeitfahrzeugen wie Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern, Flugzeugen und Booten sind in 09.1.4 eingeordnet.

Das Gewicht für neue und gebrauchte Fahrzeuge bringt die Nettokäufe der Indexpopulation zum Ausdruck. Die Mitgliedstaaten können sich für eine der beiden folgenden Optionen entscheiden:

a) ein Nettogewicht für Neuwagen (Bruttogewicht abzüglich Erlös für in Zahlung gegebene Gebrauchtwagen) und ein Nettogewicht für Gebrauchtwagen, die alle Käufe der Indexpopulation bei Handelsvertretern oder über Handelsvertreter - typis cherweise Werkstätten oder Autohändler - abzüglich des Werts von in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen zum Ausdruck bringen;

b) ein Bruttogewicht für Neuwagen (ohne Berücksichtigung des Erlöses für in Zahlung gegebene Gebrauchtwagen) und ein Gewicht für Gebrauchtwagen, die die Käufe der Indexpopulation bei Unternehmen zuzüglich der Handelsspanne für Gebrauchtwagen, die den Eigentümer wechseln, zum Ausdruck bringen. Man geht hier davon aus, daß in Zahlung gegebene Gebrauchtwagen an die Indexpopulation verkauft werden, was eine Transaktion innerhalb der Indexpopulation darstellt.

07.1.1 Neue und gebrauchte Kraftfahrzeuge (LL)

- Neue Kraftfahrzeuge, einschließlich Personen-Kleintransportern, Kombiwagen u.ä. mit Zwei- oder Vierradantrieb;

- gebrauchte Fahrzeuge einschließlich Personen-Kleintransportern, Kombiwagen u.ä. mit Zwei- oder Vierradantrieb.

Ausgeschlossen sind: Rollstühle (06.A), Wohnmobile (09.1.4), Golfwagen (09.1.4).

07.1.2/3 Krafträder und Fahrräder (LL)

- Krafträder aller Art, Motorräder, Fahrräder mit Hilfsmotor;

- Fahrräder und Dreiräder aller Art außer Spielzeugfahrrädern und -dreirädern (09.1.5)

Eingeschlossen sind: Seitenwagen, Schneemobile.

Ausgeschlossen sind: Rollstühle (06.A), Golfwagen (09.1.4).

07.2 Betrieb von privaten Verkehrsmitteln

Materialkäufe von Haushalten für die eigene Instandhaltung und Reparatur sind unter 07.2.1 oder 07.2.2 auszuweisen. Bezahlt der Haushalt jedoch ein Unternehmen für Instandhaltung und Reparatur, ist der Gesamtwert der Leistung einschließlich Materialkosten unter 07.2.3 auszuweisen.

07.2.1 Ersatzteile und Zubehör (ML)

- Reifen (neu, gebraucht oder runderneuert), Schläuche, Zündkerzen, Batterien, Stoßdämpfer, Filter, Pumpen usw. für private Verkehrsmittel.

Eingeschlossen sind: spezifische Erzeugnisse für die Reinigung und Instandhaltung von Fahrzeugen wie Farben und Lacke, Chromreiniger, Dichtungsmittel und Karosseriepolituren; Abdeckungen für Kraftfahrzeuge, Krafträder usw.

Ausgeschlossen sind: unspezifische Erzeugnisse für Reinigung und Instandhaltung wie destilliertes Wasser, Schwämme, Fensterleder, Waschmittel usw. (05.6.1); Ausgaben für den Einbau von Ersatzteilen und Zubehör sowie für Lackieren, Waschen und Polieren der Karosserie (07.2.3); Autoradios (09.1.1) und Funktelefone (08.1.2/3).

07.2.2 Kraft- und Schmierstoffe (KL) (E)

- Benzin und andere Kraftstoffe wie Diesel, Flüssiggas, Alkohol und Zweitaktgemische;

- Schmierstoffe, Bremsfluessigkeit und Getriebeöl, Kühlmittel und Zusatzstoffe.

Eingeschlossen sind: Kraftstoffe für die unter 09.1.4 eingeordneten Freizeitfahrzeuge.

Ausgeschlossen sind: Kosten für Ölwechsel und Abschmieren (07.2.3).

07.2.3 Instandhaltung und Reparatur (D) (4)

- Ausgaben für Instandhaltungs- und Reparaturleistungen an Fahrzeugen wie Einbau von Teilen und Zubehör, Auswuchten von Reifen, technische Prüfung, Pannendienst, Ölwechsel, Abschmieren und Waschen; maßgeblich ist der Gesamtwert der Leistungen einschließlich Arbeits- und Materialkosten.

07.2.4A Sonstige Dienstleistungen an privaten Verkehrsmitteln (D)

Gemäß dem ESVG 1995 werden hier auch alle Zahlungen der Haushalte für Genehmigungen, Zulassungen usw. eingeordnet, die als Dienstleistungskäufe beim Staat betrachtet werden (ESVG 1995 Absatz 3.76 h). In diesem Fall benutzt der Staat die Erteilung der Berechtigungen, um eine Kontrollfunktion auszuüben - etwa durch Prüfung der Befähigung oder Qualifikation der betreffenden Person (ESVG 1995 Absatz 4.80 d und Fußnote).

- Miete von privaten Verkehrsmitteln ohne Fahrer;

- Miete von Garagen und Parkplätzen, die nicht im Zusammenhang mit der Wohnung stehen;

- Fahrunterricht (Kraftwagen und Krafträder), Fahrprüfungen und Führerscheine;

- Benutzungsgebühren (Brücken, Tunnel, Pendelfähren, Autobahnen) und Parkuhren;

- Fahrzeugzulassungsprüfungen.

Ausgeschlossen sind: Miete von Kraftwagen mit Fahrer (07.3.2); Miete von Garagen im Zusammenhang mit der Wohnung (4.1); Erlaubnisse für Besitz und Benutzung von Fahrzeugen (nicht im Index).

07.3 Verkehrsleistungen

Käufe von Verkehrsleistungen werden nach Verkehrszweigen eingeordnet. Wenn ein Fahrausweis für zwei oder mehr Verkehrszweige gültig ist, z. B. innerstädtische Busse und U-Bahn oder Eisenbahn und Fähre, sind diese Käufe in 07.3.6A einzuordnen.

07.3.1A Schienenpersonenverkehr (D)

- Beförderung von Einzelpersonen und Gruppen sowie Gepäck im Orts-, Nah- und Fernverkehr mit Eisenbahnen, Straßenbahnen und U-Bahnen.

Eingeschlossen sind: Beförderung von Privatfahrzeugen; Beherbergungsleistungen.

Ausgeschlossen sind: Beförderung mit Standseilbahnen (07.3.5A); Kosten für Mahlzeiten und Erfrischungen, sofern nicht im Fahrpreis enthalten (11.1.1).

07.3.2A Straßenpersonenverkehr (D)

- Beförderung von Einzelpersonen und Gruppen sowie Gepäck im Orts-, Nah- und Fernverkehr mit Bussen, Taxis und Mietwagen mit Fahrer.

Ausgeschlossen sind: Krankenwagen (nicht im Index); Kosten für Mahlzeiten und Erfrischungen, sofern nicht im Fahrpreis enthalten (11.1.1).

07.3.3A Luftpersonenverkehr (D)

- Beförderung von Einzelpersonen und Gruppen sowie Gepäck mit Flugzeugen oder Hubschraubern.

Ausgeschlossen sind: Krankenwagen (nicht im Index); Kosten für Mahlzeiten und Erfrischungen, sofern nicht im Fahrpreis enthalten (11.1.1).

07.3.4A Personverkehr in See- und Binnenschiffahrt (D)

- Beförderung von Einzelpersonen und Gruppen sowie Gepäck mit Schiffen, Booten, Fähren, Luftkissenfahrzeugen und Tragfluegelschiffen.

Eingeschlossen sind: Beförderung von Privatfahrzeugen; Beherbergungsleistungen.

Ausgeschlossen sind: Krankenwagen (nicht im Index); Kosten für Mahlzeiten und Erfrischungen, sofern nicht im Fahrpreis enthalten (11.1.1).

07.3.5A Sonstige gekaufte Verkehrsleistungen (D)

- Beförderung mit Standseilbahnen und Seilbahnen;

- Beförderung und Lagerung von Hausrat;

- Leistungen von Trägern; Gepäckaufbewahrung und -abfertigung;

- Provisionen von Reisebüros.

Ausgeschlossen sind: Krankenwagen (nicht im Index); Seilbahnen und Skilifte in Skigebieten und Ferienzentren (09.2).

07.3.6.A Kombinierte Fahrausweise (D)

- Kombinierte Fahrausweise, sofern sich die Ausgaben nicht den einzelnen Verkehrszweigen zuordnen lassen.

Ausgeschlossen sind: Krankenwagen (nicht im Index); Seilbahnen und Skilifte in Skigebieten und Ferienzentren (09.2).

08. NACHRICHTENÜBERMITTLUNG

08.1 Nachrichtenübermittlung

08.1.1 Postdienste (D)

- Zahlungen für die Zustellung von Briefen, Postkarten, Päckchen und Paketen.

Eingeschlossen sind: alle Käufe von neuen Briefmarken, frankierten Postkarten und Aerogrammen: private Zustelldienste.

Ausgeschlossen sind: Käufe von entwerteten Briefmarken (09.1.5); Finanzdienstleistungen von Postämtern (12.5A).

08.1.2/3 Telefonapparate und Telefaxgeräte; Telefon-, Telegrafen- und Telefaxdienste (D)

- Käufe von Telefonapparaten, Funktelefonen, Telefaxgeräten, Anrufbeantwortern und Telefonlautsprechern;

- Anschluß- und Bezugskosten für private Telefonapparate;

- Telefongespräche aus privaten oder öffentlichen Leitungen;

- Telegrafen-, Telex- und Telefaxdienste;

- Datenübertragungsdienste.

Eingeschlossen sind: Reparatur dieser Geräte; Sprechfunk, Funktelegrafie und Funktelex; Telefongespräche in Hotels, Cafés oder Restaurants; Miete von Telefonen, Telefaxgeräten, Anrufbeantwortern und Telefonlautsprechern, Zugang zum Internet.

Ausgeschlossen sind: Von Personalcomputern bereitgestellte Antwortdienste für Telefax und Telefon (09.1.3).

09. FREIZEIT UND KULTUR

09.1 Geräte und Zubehör einschließlich Reparaturen

09.1.1 Empfangs-, Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild (LL)

- Radios, Autoradios, Radiowecker, Zweiweg-Funkgeräte, Sender und Empfänger für Amateurfunk;

- Fernseher, Viedeorecorder, Fernsehantennen aller Art;

- Plattenspieler, Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, CD-Spieler, Stereoanlagen und deren Bauteile (Plattenspieler, Tuner, Verstärker, Lautsprecher usw.), Mikrofone und Kopfhörer.

Ausgeschlossen sind: Videokameras, Kamerarecorder, Tonkameras (09.1.2); Reparatur dieser Geräte (09.1.9); Miete dieser Geräte, Gebühren und Steuern auf audiovisuelle Geräte, Abonnements für private Fernsehsender (09.2).

09.1.2 Foto-, Kino- und optische Geräte (LL)

- Fotoapparate, Filmkameras, Tonkameras, Videokameras und Kamerarecorder, Film- und Diaprojektoren, Vergrößerungsgeräte und Filmentwicklungsgeräte, Zubehörf wie Projektionswände, Bildbetrachter, Objektive, Blitzgeräte, Filter und Belichtungsmesser;

- Ferngläser, Mikroskope, Teleskope und Kompasse.

09.1.3 Datenverarbeitungsgeräte (LL)

- Personalcomputer und Bildschirmgeräte, Drucker, Programme und Zubehör;

- Rechenmaschinen einschließlich Taschenrechnern;

- Schreibmaschinen und Textsysteme.

Eingeschlossen sind: von Personalcomputern bereitgestellte Antwortdienste für Telefax und Telefon.

Ausgeschlossen sind: Videospielprogramme und -kassetten, Spielcomputer für Fernsehgerät-Anschluß (09.1.5); Farbbänder für Schreibmaschinen (09.3); Rechenschieber (09.3).

09.1.4 Sonstige wesentliche Gebrauchsgüter für Freizeit und Kultur (LL)

- Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger;

- Flugzeuge, Ultraleichtflugzeuge und Hängegleiter;

- Freizeitboote, Außenbordmotoren, Segel, Takelage und Aufbauten;

- Kanus, Kajaks, Surfbretter, Bodybuildinggeräte, Tauchausrüstungen, Billardtische, Tischtennistische, Flipper und andere Spielautomaten, Golfwagen usw.

- Schwimmingpools, die nicht dauerhaft fest eingebaut sind;

- Musikinstrumente wie Klaviere, Orgeln, Violinen, Gitarren, Trompeten, Klarinetten und Flöten (ohne Blockflöten), einschließlich elektronischer Instrumente;

- Pferde und Ponys.

Ausgeschlossen sind: Kleininstrumente wie Blockflöten, Mundharmonikas usw. (09.1.5); aufblasbare Boote und Schwimmbecken (09.1.5).

09.1.5 Spiel- und Hobbywaren, Sportgeräte, Ausrüstungen für Camping und Erholung im Freien (ML)

- Karten-, Zimmer-, Schach- und ähnliche Spiele;

- Spielzeug aller Art, einschließlich Puppen, weichen Spielzeugs, Spielzeugautos und -eisenbahnen, Spielzeugfahrrädern und -dreirädern, Spielbaukästen, Puzzles, Knetmassen, elektronischer Spiele, Masken, Verkleidungen, Scherzartikeln, Modespielen, Feuerwerkskörpern, Girlanden und Weihnachtsbaumschmuck;

- Briefmarkensammlerartikel wie entwertete Briefmarken, Briefmarkenalben und anderer Sammlerbedarf (Mineralogie, Zoologie, Botanik usw.);

- Gymnastik-, Sport- und andere Körperertüchtigungsgeräte wie Bälle, Schläger, Skier, Schlittschuhe, Rollschuhe, Stöcke, Gewichte, Diskusse, Speere, Hanteln und Expander;

- Feuerwaffen und Munition für Jagd und Sport, Angelausrüstungen;

- Artikel für Strand- und Freiluftspiele wie Boule, Krocket, Frisbee, einschließlich aufblasbarer Schwimmbecken, Boote und Flöße;

- Campingausrüstungen wie Zelte und Zubehör, Schlaf- und Rucksäcke, Luftmatratzen und -pumpen, Campingkocher und Grillgeräte.

Eingeschlossen sind: Musikboxen und Kleininstrumente wie Blockflöten, Mundharmonikas, Pfeifen usw.; Videospielprogramme, Videospielkassetten und Spielcomputer für Fernsehgerät-Anschluß; spezifische Sportschuhe wie Bowling-, Fußball-, Lauf-, Ski-, Schlitt- und Rollschuhe; Kopfschützer (für Eishockey, Football, Baseball, Kricket, Radfahren, Boxen usw.); andere Sportschutzbekleidung wie Schwimmwesten, Boxhandschuhe, Schienbeinschoner, Polster und Protektoren, Schutzbrillen, Gurte, Stützen usw.

Ausgeschlossen sind: Camping- und Gartenmöbel (05.1.1); Sammlerartikel, die unter Kunstwerken und Antiquitäten eingeordnet sind (05.1.1); Bodybuildinggeräte (09.1.4); Weihnachtsbäume (09.1.7); Einklebebücher für Kinder (09.3); gültige Briefmarken (8.1.1).

09.1.6 Bild- und Tonträger (ML)

- Schallplatten und Compact Discs;

- bespielte Tonbänder, Kassetten, Videokassetten, Disketten und CD-ROM für Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, Videorecorder bzw. Personalcomputer;

- unbespielte Tonbänder, Kassetten, Videokassetten, Disketten und CD-ROM für Tonbandgeräte, Kassettenrecorder, Videorecorder bzw. Personalcomputer;

- unbelichtete Filme, Kassetten und Platten für fotografische und kinematografische Zwecke.

Eingeschlossen sind: Fotozubehör wie Fotopapier und Blitzlampen.

Ausgeschlossen sind: Batterien (05.5); Videospielkassetten (09.1.5); Fotos und Transparentbilder (09.2).

09.1.7 Gartenpflege (KL)

- Pflanzen, Sträucher, Zwiebeln, Knollen, Saatgut, Dünger, Kompost, Spezialerde für Ziergärten, natürliche und künstliche Blumen und Blätter, Töpfe und Topfhalter.

Eingeschlossen sind: natürliche und künstliche Weihnachtsbäume.

Ausgeschlossen sind: Gartengeräte (05.5).

09.1.8 Heimtiere (KL)

- Heimtiere, Heimtierfutter, Veterinär- und Pflegeprodukte für Heimtiere; Halsbänder, Leinen, Ställe, Vogelkäfige, Aquarien, Katzenstreu usw.

Ausgeschlossen sind: Pferde und Ponys (09.1.4); Veterinärleistungen (09.2).

09.1.9 Reparatur von Gebrauchsgütern für Freizeit und Kultur (D)

- Reparatur von audiovisuellen Geräten, Personalcomputern, Musikinstrumenten, Freizeitflugzeugen und -booten, Spielwaren, Ausrüstungen für Sport, Jagd, Angeln und Camping.

09.2A Freizeit- und Kulturdienstleistungen

- Dienstleistungen, die von folgenden Einrichtungen erbracht werden:

- Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzert- und Musikhallen;

- Sportstadien, Radrennbahnen, Pferderennbahnen usw.;

- Museen, Büchereien, Kunstgalerien, Ausstellungen;

- Denkmäler, Nationalparks, zoologische und botanische Gärten;

- Ton- und Lichtshows;

- Zirkusse, Jahrmärkte und Vergnügungsparks;

- Karussells, Schaukeln und andere Spielplatzgeräte;

- Flipper und andere Spiele für Erwachsene außer Glücksspielen;

- Skipisten und -lifte.

- Miete von Gebrauchsgütern für Freizeit und Kultur, insbesondere Fernsehgeräte, Videokassetten, Flugzeuge, Boote, Pferde, Ski- oder Campingausrüstungen;

- Eintrittskarten für Schwimmbäder, Miete von Tennisplätzen, Squashplätzen und Bowlingbahnen;

- außerschulischer Einzel- oder Gruppenunterricht in Bridge, Tanzen, Musik, Skifahren, Schwimmen u.ä.;

- Leistungen von Musikern, Clowns und Privatunterhaltern;

- Leistungen von Fotografen wie Entwickeln, Drucken, Vergrößern, Portraitfotografie usw.;

- Veterinär- und andere Leistungen für Heimtiere wie Pflege und Unterbringung;

- Leistungen von Bergführern, Reisebegleitern usw..

Eingeschlossen sind: Seilbahnen in Skigebieten oder Ferienzentren; Fernseh- und Radiosendungen, insbesondere Fernsehgebühren; Abonnentenfernsehen; Miete von spezifischen Sportschuhen wie Bowling-, Fußball-, Lauf-, Ski-, Schlitt- oder Rollschuhen.

Ausgeschlossen sind: Seilbahnen außerhalb von Skigebieten und Ferienzentren (07.3.5A); Vergnügungslokale (11.1.1); Computer-, Sprach-, Schreibmaschinen- und andere Kurse (10.A); Leistungsentgelte für Lotterien, Buchmacher, Totalisatoren, Spielcasinos und andere Spielbetriebe, Spielautomaten, Bingohallen, Rubbelkarten, Wetten usw. (nicht im Index).

09.3 Zeitungen, Bücher und Schreibwaren (ML) (KL)

- Bücher, einschließlich Atlanten, Wörterbüchern, Enzyklopädien und Lehrbüchern;

- Zeitungen, Zeitschriften und andere periodische Druckerzeugnisse;

- Kataloge und Werbemittel;

- Poster, Gruß- und Visitenkarten, Ankündigungs- und Mitteilungskarten, Postkarten, einschließlich Ansichts- und Kunstpostkarten, Kalender;

- Straßenkarten, Weltkarten und Globen;

- Schreibblöcke, Umschläge, Kontenbücher, Notenhefte, Tagebücher usw.;

- Schreibfedern, Bleistifte, Füllfederhalter, Kugelschreiber, Filzstifte, Tinte, Tintenlöscher, Radiergummis, Anspitzer usw.;

- Schablonen, Kohlepapier, Schreibmaschinen-Farbbänder, Stempelkissen, Korrekturfluessigkeit usw.;

- Papierlocher, -schneider und -scheren, Kleber und Klebeband, Heftgeräte und Klammern, Büroklammern, Heftzwecken usw.;

- Zeichen- und Malartikel wie Leinwand, Papier, Farben, Farbstifte, Pastellstifte und -farben, Pinsel.

Eingeschlossen sind: Einklebebücher und Alben für Kinder, Lehrmaterial wie Schulbücher, Schulhefte, Rechenschieber, Kompasse, Winkel, Winkelmesser, Kreide und Bleistiftkästen.

Ausgeschlossen sind: Briefmarkenalben (09.1.5), frankierte Postkarten und Aerogramme (8.1.1), Taschenrechner (09.1.3).

09.4 Pauschalreisen (D)

- Alle Reisen, bei denen Beförderung, Bewirtung, Beherbergung, Betreuung usw. im Preis enthalten sind.

Eingeschlossen sind: Halbtags- und Tagesausfluege.

Ausgeschlossen sind: Reiseversicherung (nicht im Index); Zahlungen von Haushalten für die Beherbergung während des Urlaubs (04.1); Ausgaben für die Beherbergung in Feriendörfern und -zentren (11.2).

10.A BILDUNGSWESEN - gewöhnlich von Verbrauchern in den Mitgliedstaaten gezahlt

Erfaßt werden gewöhnlich von Verbrauchern in den Mitgliedstaaten gezahlte Unterrichtsleistungen:

- Ebene 9 der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED): Unterrichtsprogramme (im allgemeinen für Erwachsene), die keine besonderen Vorkenntnisse voraussetzen, insbesondere Berufs- und kulturelle Bildung.

Eingeschlossen sind: Computer-, Sprach-, Schreibmaschinenkurse usw.

Ausgeschlossen sind: Bildungswesen, "gewöhnlich von Verbrauchern in den Mitgliedstaaten" nicht gezahlt, d. h. Ebenen 0 und 1 der ISCED: Vorschulen, Grundschulen, Alphabetisierungsprogramme für Kinder aller Altersstufen; Ebenen 2 und 3 der ISCED: allgemeinbildende und berufsbildende weiterführende Schulen; Ebenen 5, 6 und 7 der ISCED: dritte Stufe des Bildungswesens wie Hochschulen usw. (nicht im Index); Lehrmittel (09.3); Kantinen in Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen (11.1.2); Beherbergungsleistungen von Internaten, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen (11.2).

11. HOTELS, CAFÉS UND RESTAURANTS

11.1 Bewirtungsleistungen

11.1.1 Restaurants und Cafés (D)

- Bewirtungsleistungen (Speisen, Getränke und Erfrischungen), die von Cafés, Restaurants, Bars, Teestuben, usw. oder von folgenden Einrichtungen erbracht werden:

- Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen: Theater, Kinos, Sportstätten, Schwimmbäder, Sportanlagen, Museen, Kunstgalerien usw.;

- öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Züge, Schiffe, Flugzeuge), sofern der Preis für diese Leistungen nicht im Fahrpreis enthalten ist (z. B. Mahlzeiten in Flugzeugen);

- Unterhaltungsbetrieben: Kleinkunsttheater, Nachtclubs, Tanzbars usw.

- Eingeschlossen sind ferner:

- Verkauf von Erzeugnissen für den sofortigen Verbrauch wie Sandwiches, Hot Dogs, Eiskrem usw.;

- Verkauf von Mahlzeiten und Imbissen durch Fertigkostanbieter und Caterer, auch mit Lieferung;

- zubereitete Speisen zum Mitnehmen;

- von Automaten ausgegebene verzehrfertige Erzeugnisse (Sandwiches, Imbisse, alkoholfreie Getränke, Kaffee usw.).

Eingeschlossen sind: Trinkgelder.

Ausgeschlossen sind: Tabakkäufe (02.2).

11.1.2 Kantinen (D)

Bewirtungsleistungen von Kantinen in Betrieben, Büros, Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen.

Ausgeschlossen sind: Speisen und Getränke für Krankenhauspatienten (nicht im Index).

11.2 Beherbergungsleistungen (D) (5)

- Beherbergungsleistungen von Hotels, Pensionen, Motels und Gasthäusern;

- Beherbergungsleistungen von Feriendörfern und -zentren, Campingplätzen, Jugendherbergen und Berghütten;

- Beherbergungsleistungen von Internaten, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen.

Eingeschlossen sind: Trinkgelder, Träger.

Ausgeschlossen sind: von Haushalten gezahlte Zimmer in Hotels oder Pensionen, die als Hauptwohnung genutzt werden (04.1); von Haushalten während der Ferienzeit gezahlte Beherbergungsleistungen (04.1); Bewirtungsleistungen von obengenannten Einrichtungen außer Frühstück, sofern im Übernachtungspreis inbegriffen (11.1.1); Insassen von Waisenhäusern, Behindertenheimen und Erziehungsanstalten, Jungarbeiter- oder Immigrantenheimen (nicht im Index).

12. VERSCHIEDENE WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN

12.1 Körperpflege

12.1.1 Friseur-, Kosmetik- und Schönheitssalons, Massageinstitute, Bäder, Saunen und Solarien (D)

- Leistungen von Friseur-, Kosmetik- und Schönheitssalons, Massageinstitute (nicht medizinisch), Handpflegerinnen, Bädern, Saunen, Solarien usw.

12.1.2 Güter für die Körperpflege (KL)

- Elektrische Geräte: elektrische Rasier- und Scherapparate, Föne und Trockenhauben, Lockenwickler und Stylingkämme, Sonnenlampen, Vibratoren, elektrische Zahnbürsten und andere elektrische Geräte für die Zahnhygiene usw.;

- nichtelektrische Geräte: Rasier- und Scherapparate, einschließlich Klingen; Scheren, Nagelfeilen, Kämme, Rasierpinsel, Haarbürsten, Zahnbürsten, Nagelbürsten; Haarnadeln, Lockenwickler, Personen- und Säuglingswaagen usw.;

- Körperpflegemittel: Toilettenseife, medizinische Seife, Reinigungsöl und -milch, Rasierseife, -creme und -schaum, Zahnpasta usw.;

- Schönheitsmittel, Parfüms und Deodorants: Lippenstifte, Nagellack, Make-up und Make-up-Entferner (einschließlich Puderdosen, -bürsten, und -quasten), Haarlacke und -lotionen, vor oder nach der Rasur verwendete Mittel, Sonnenschutzmittel, Haarentferner, Parfüms und Toilettenwässer, Deodorants und Bademittel;

- andere Waren: Toilettenpapier, Papiertaschentücher, Papierhandtücher, hygienische Binden, Watte, Wattebausche, Wegwerfwindeln.

Eingeschlossen ist: Reparatur dieser Geräte.

Ausgeschlossen sind: Stoffwindeln (03.1.2); Stoffhandtücher (03.1.3).

12.2 Persönliche Gebrauchsgüter, a.n.g. (LL) (ML)

- Edelsteine, Schmuck, einschließlich Kleiderschmuck, Manschettenknöpfe und Krawattennadeln;

- Uhren, einschließlich Armbanduhren, Stoppuhren und Wecker;

- Reparatur dieser Waren;

- Raucherartikel: Pfeifen, Feuerzeuge, Zigarettenetuis usw.;

- Säuglingsartikel: Kinderwagen, Klappstühle, Autobetten und -sitze, Tragegestelle, Leinen und Geschirre usw.;

- Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse für persönliche Sachen: Koffer, Reisetaschen, Aktenkoffer, Schulranzen, Handtaschen, Brieftaschen, Portemonnaie usw.;

- verschiedene persönliche Artikel: Sonnenbrillen, Gehstöcke, Schirme, Fächer, Schlüsselringe usw.;

- Beerdigungsartikel wie Urnen, Särge und Grabsteine.

Eingeschlossen sind: Reisewecker; Wandthermometer und -barometer.

Ausgeschlossen sind: Ornamente (05.1.1) oder (05.4); Radiowecker (09.1.1); Babymöbel (05.1.1); Bleistiftkästen (09.3.4); Einkaufstaschen (05.2).

12.4A Versicherungen (D) (6)Das Leistungsentgelt für Versicherungen wird nach der Versicherungsart eingeordnet. Das Leistungsentgelt für Versicherungen, die mehrere Risiken abdecken, wird nicht getrennt eingeordnet. Wenn es sich nicht den einzelnen Risiken zuordnen läßt, ist es auf der Grundlage der Kosten für das Hauptrisiko einzuordnen.

12.4.2A Versicherungen im Zusammenhang mit der Wohnung: Hausratversicherung (D)

- Leistungsentgelte, die von Eigennutzern von Eigentumswohnungen für Versicherungen gezahlt werden, die typischerweise vom Mieter abgeschlossen werden, wie Feuer-, Diebstahl-, Wasserschaden- und andere Versicherungen.

Ausgeschlossen sind: Leistungsentgelte, die von Eigennutzern von Eigentumswohnungen für Versicherungen gezahlt werden, die typischerweise vom Vermieter abgeschlossen werden (Vorleistungen).

12.4.4A Versicherungen im Zusammenhang mit dem Verkehr: Kraftfahrzeugversicherung (D)

- Leistungsentgelte für die Versicherung von privaten Verkehrsmitteln.

Ausgeschlossen sind: Ausgaben für Reise- und Gepäckversicherung (nicht im Index).

12.5A Bankdienstleistungen, a.n.g. (D)

- Tatsächliche Ausgaben für Bankdienstleistungen;

- Ausgaben für Zahlungsanweisungen und andere Finanzdienstleistungen von Postämtern und Sparkassen.

Ausgeschlossen sind: In Prozent vom Transaktionswert ausgedrückte Zinsen und Gebühren.

12.6A Sonstige Dienstleistungen, a.n.g. (D)

- Gebühren für Rechtsberatung, Stellenvermittlung usw.;

- Ausgaben für Beerdigungsinstitute u.ä.;

- Ausgaben für die Dienstleistungen von Vermögensverwaltern, Immobilienmaklern, Betreibern von Verkaufsräumen und verschiedenen Vermittlern;

- Ausgaben für Fotokopien und andere Reproduktionen von Dokumenten;

- Gebühren für die Ausstellung von Reisepässen, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden - nach ESVG 1995 (Fußnote 5 zu Absatz 4.79) und System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (Absatz 8.54) gelten diese Zahlungen als Dienstleistungskäufe beim Staat und werden somit vom HVPI erfaßt;

- Ausgaben für Zeitungsanzeigen und -werbung;

- Ausgaben für die Dienstleistungen von Graphologen, Astrologen, Privatdetektiven, Heiratsvermittlern und Eheberatern, freien Schriftstellern, verschiedene Konzessionen (Sitzplätze, Toiletten, Garderoben usw.).

Ausgeschlossen sind: Nach dem ESVG 1995 sind Beitragszahlungen an Berufsverbände, Kirchen, soziale und kulturelle Vereine, Freizeitclubs und Sportvereine ausgeschlossen (ESVG 1995 Absatz 3.77 e).

(1) Die meisten Klassen enthalten entweder Waren oder Dienstleistungen. Die Warenklassen sind mit folgenden Abkürzungen gekennzeichnet: (KL) = kurzlebig, (ML) = mittlere Lebensdauer oder (LL) = langlebig. Die Dienstleistungsklassen sind mit (D) gekennzeichnet. Einige Klassen enthalten sowohl Waren als auch Dienstleistungen, weil eine Trennung schwierig ist. Sie sind gewöhnlich mit (D) gekennzeichnet, da die Dienstleistungskomponente als vorherrschend erachtet wird. (E) steht für Energie und (SAI) für saisonale Erzeugnisse.

(2) Basierend auf dem endgültigen Entwurf der COICOP-Klassifikationen, der auf der gemeinsamen Sitzung von UN-ECE, OECD und Eurostat über Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen vom 30. April bis 3. Mai 1996 in Genf angenommen wurde.

(3) "Verbraucher zahlen nach Verbrauch", i) wenn sie Zählergebühren zahlen, ii) wenn sie eine Pauschalgebühr zahlen, die den Wert ihres Leistungsverbrauchs darstellen oder iii) wenn sie eine Gebühr für die Errichtung einer Verbindung zahlen und dann die Dienstleistung bis zu einer gewissen Hoechstmenge nutzen dürfen. Verbraucher zahlen nicht nach Verbrauch, wenn die Leistung aus Steuern finanziert wird.

(4) Das Gewicht für diese Position ist so anzupassen, daß Reparaturen eingeschlossen werden, die von der Versicherung im Rahmen der Schadenregulierung direkt bezahlt werden (siehe auch 12.4A).

(5) Erfaßt werden alle Käufe von Beherbergungsleistungen, die im Wirtschaftsgebiet des Mitgliedstaats angeboten werden.

(6) Die Schadenregulierung ist aus den Gewichten und den Preisen für diese Position auszuschließen. Für die Ermittlung der Veränderungen bei den Nettoprämien kann jedoch ein Preisindex der Bruttoprämien verwendet werden. Die Gewichte für andere Positionen sind um die Reparaturen zu bereinigen, die von Versicherungen im Rahmen der Schadenregulierung direkt gezahlt werden, z. B. Instandhaltung und Reparatur (07.2.3) sowie neue und gebrauchte Kraftfahrzeuge (07.1.1).

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