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Document 31986R4055R(03)
CORRIGENDUM TO:# Council Regulation (EEC) No 4055/86 of 22 December 1986 applying the principle of freedom to provide services to maritime transport between Member States and between Member States and third countries
BERICHTIGUNG FÜR :
Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern
BERICHTIGUNG FÜR :
Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern
OJ L 117, 5.5.1988, p. 33–33
(ES, DA, DE, NL, PT)
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1986/4055/corrigendum/1988-05-05/oj
BERICHTIGUNG FÜR : - Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern
Amtsblatt Nr. L 117 vom 05/05/1988 S. 0033 - 0033
BERICHTIGUNG FÜR : Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 4055/86 des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf die Seeschiffahrt zwischen Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 378 vom 31. Dezember 1986) Seite 1, siebter Erwägungsgrund, vorletzte Zeile: 1.2 // anstatt: // »des fairen Wettbewerbs auf handelspolitischem Gebiet" // muß es heissen: // »des lauteren Wettbewerbs auf kaufmännischer Grundlage" Seite 1, achter Erwägungsgrund, vorletzte Zeile: 1.2 // anstatt: // »der Gemeinschaft" // muß es heissen: // »aller Staaten" Seite 2, vorletzter Erwägungsgrund, erste Zeile: 1.2 // anstatt: // »des Schiffahrtssektors" // muß es heissen: // »der Seeschiffahrt" Seite 2, vorletzter Erwägungsgrund, vierte Zeile, und Artikel 1 Absatz 2, dritte Zeile: 1.2 // anstatt: // »Linienreedereien" // muß es heissen: // »Reedereien" Seite 2, Artikel 1 Absatz 4 Buchstaben a) und b): Diese Buchstaben müssen wie folgt lauten: »a) Innergemeinschaftlicher Seeverkehr: die Beförderung von Personen oder Gütern auf dem Seewege zwischen einem Hafen eines Mitgliedstaats und einem Hafen oder einer Offshore-Anlage eines anderen Mitgliedstaats; b) Seeverkehr mit Drittländern: die Beförderung von Personen oder Gütern auf dem Seeweg zwischen den Häfen eines Mitgliedstaats und den Häfen oder Offshore-Anlagen eines Drittlandes." Seite 2, Artikel 3, zweite Zeile: 1.2 // anstatt: // »werden beendet" // muß es heissen: // »werden nach und nach beendet" Seite 2, Artikel 3, 4 und 5, erste Zeile, sowie Seite 3, Artikel 5 Absatz 2, dritte Zeile, und Artikel 6 Absatz 2, letzte Zeile: 1.2 // anstatt: // »Ladungsanteilvereinbarungen" // muß es heissen: // »Ladungsaufteilungsvereinbarungen" Seite 3, Artikel 5 Absatz 1: Der letzte Teil des Satzes 1 muß wie folgt lauten: ». . . sonst keine wirksame Möglichkeit hätten, am Seeverkehr mit dem betreffenden Drittland teilzunehmen." Seite 3, Artikel 6 Absatz 1, erste Zeile, und Absatz 4, dritte Zeile: 1.2 // anstatt: // »Linienreedereien" // muß es heissen: // »Reedereien" Seite 3, Artikel 6 Absatz 1, vierte Zeile: Es muß heissen: ». . ., daß sie keine wirksame Möglichkeit haben, am Seeverkehr mit einem bestimmten Drittland teilzunehmen, so . . ." Seite 3, Artikel 6 Absatz 3: Der letzte Teil dieses Absatzes muß wie folgt lauten: ». . ., die zu diesem Zeitpunkt erforderlich erscheinen, um eine wirksame Möglichkeit zur Teilnahme am Seeverkehr gemäß Artikel 5 Absatz 1 zu gewährleisten.".