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Document 32018R0420

Durchführungsverordnung (EU) 2018/420 des Rates vom 19. März 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

OJ L 75I, 19.3.2018, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2018/420/oj

19.3.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 75/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/420 DES RATES

vom 19. März 2018

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.

(2)

Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und insbesondere des Einsatzes chemischer Waffen durch das syrische Regime und seine Beteiligung an der Verbreitung chemischer Waffen sollten vier Personen in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(3)

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 19. März 2018.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.


ANHANG

Die folgenden Personen werden in die Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„260.

Yusuf Ajeeb

(aliasImage; Yousef; Ajib)

Brigadegeneral, Doctor, Sicherheitschef des Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC)

Anschrift: Scientific Studies and Research Centre (SSRC) Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus

Bekleidet den Rang eines Brigadegenerals, eines hochrangigen Offiziers in den syrischen Streitkräften; nach Mai 2011 im Amt. Seit 2012 ist er Sicherheitschef des Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC), das im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig ist. Aufgrund seiner leitenden Position als Sicherheitschef des SSRC steht er auch in Verbindung mit der benannten Organisation SSRC.

19.3.2018

261.

Maher Sulaiman

(aliasImage; Mahir; Suleiman)

Doctor, Direktor der Hochschule für angewandte Wissenschaften und Technologie

Anschrift: Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST), P.O. Box 31983, Damaskus

Direktor der Hochschule für angewandte Wissenschaften und Technologie (Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST)), die als Teil des syrischen Sektors für die Verbreitung chemischer Waffen Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen erbringt. Aufgrund seiner leitenden Position an der HIAST, die dem Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) angeschlossen und Tochtergesellschaft davon ist, steht er auch in Verbindung mit der HIAST und dem SSRC, die beide benannte Organisationen sind.

19.3.2018

262.

Salam Tohme

(aliasImage; Salim; Taame, Ta'mah, Toumah)

Doctor, Stellvertretender Direktor, Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC)

Anschrift: Scientific Studies and Research Centre (SSRC) Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus

Stellvertretender Direktor des Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC), das für die Entwicklung und Herstellung nichtkonventioneller Waffen, einschließlich chemischer Waffen, sowie von Raketen als deren Trägermittel verantwortlich ist. Aufgrund seiner leitenden Position im SSRC steht er mit der benannten Organisation SSRC in Verbindung.

19.3.2018

263.

Zuhair Fadhlun

(aliasImage; Zoher; Fadloun, Fadhloun)

Leiter des Instituts 3000 (alias Institut 5000), Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC)

Anschrift: Scientific Studies and Research Centre (SSRC) Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus

Direktor der Abteilung des Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC), das als Institut 3000 (alias Institut 5000) bekannt ist. Als solcher ist er für Projekte für chemische Waffen, einschließlich der Herstellung chemischer Stoffe und Munition, verantwortlich. Aufgrund seiner leitenden Position im SSRC steht er mit der benannten Organisation SSRC in Verbindung.

19.3.2018“


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