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Document 32009H0708(01)

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Text von Bedeutung für den EWR)

OJ C 155, 8.7.2009, p. 1–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

8.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 155/1


EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 18. Juni 2009

zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 155/01

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 149 Absatz 4 und Artikel 150 Absatz 4,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (2),

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Übergang zu einem wissensbasierten Wirtschaftsraum (Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im Jahr 2000) erfordert die Modernisierung und kontinuierliche Verbesserung der die berufliche Aus- und Weiterbildung („Berufsbildung“) betreffenden Systeme, damit diese Systeme angesichts des raschen Wandels von Wirtschaft und Gesellschaft zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, der sozialen Eingliederung und des Zugangs zum lebenslangen Lernen für alle, einschließlich benachteiligter Menschen, beitragen können.

(2)

Auf seiner Tagung von Barcelona im Jahr 2002 hat der Europäische Rat das Ziel festgelegt, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Europäischen Union bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen.

(3)

In den für den Lissabon-Prozess festgelegten Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung 2005—2008 werden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, bezahlbare, leicht zugängliche Systeme des lebenslangen Lernens aufzubauen, die den im Wandel befindlichen Anforderungen der wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden. Eine Anpassung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und eine Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit ist notwendig, um ihre Arbeitsmarktrelevanz zu erhöhen. Die Ziele im Bereich der Bildungs- und Berufsbildungspolitik sollten daher zunehmend die Ziele der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik ergänzen, um sozialen Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit miteinander zu verknüpfen.

(4)

Im Anschluss an die Entschließung des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Förderung einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung (4) („Kopenhagen-Prozess“) und als Ergebnis der engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern, den EFTA/EWR-Ländern und den Kandidatenländern im prioritären Bereich der Qualitätssicherung wurde — unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen und bewährter Verfahren der beteiligten Länder — ein gemeinsamer europäischer Rahmen für die Qualitätssicherung (Common Quality Assurance Framework, „CQAF“) entwickelt.

(5)

Gemäß dem gemeinsamen Zwischenbericht des Rates und der Kommission aus dem Jahr 2004 an den Europäischen Rat über das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (5) sollte der Aufbau des CQAF für die Berufsbildung (im Rahmen des Follow-up zur Kopenhagener Erklärung) sowie die Schaffung „eines vereinbarten Systems von Normen, Verfahren und Richtlinien zur Qualitätssicherung“ (6) (in Verbindung mit dem Bologna-Prozess und als Teil des Arbeitsprogramms zu den Zielen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung) für Europa oberste Priorität haben.

(6)

Der Rat „Bildung“ billigte das Konzept des CQAF im Mai 2004 (7) und forderte die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Anwendung des CQAF im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen mit den jeweiligen Akteuren auf freiwilliger Basis zu fördern.

(7)

Das europäische Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung (European Network for Quality Assurance in Vocational Education and Training) (8) schuf eine europäische Plattform, die geeignete Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen des Rates aus dem Jahr 2004 und dem Helsinki-Kommuniqué ermöglichte und die nachhaltige Zusammenarbeit unter den Ländern erleichterte.

(8)

Im Jahr 2006 wurde im Helsinki-Kommuniqué hervorgehoben, dass — wie in den Schlussfolgerungen des Rates vom Mai 2004 zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung beschrieben — anhand der CQAF-Grundsätze gemeinsame, speziell für die Berufsbildung konzipierte europäische Instrumente weiterentwickelt und angewandt werden müssen, um eine Kultur der Qualitätsverbesserung sowie eine breitere Teilnahme am europäischen Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung zu fördern.

(9)

Diese Empfehlung schafft einen europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung („Bezugsrahmen“); hierbei handelt es sich um ein Referenzinstrument, das die Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, die kontinuierliche Verbesserung ihrer Berufsbildungssysteme mittels gemeinsamer europäischer Bezugsgrößen zu fördern und zu beobachten, und das den CQAF aufgreift und weiterentwickelt. Der Bezugsrahmen sollte dazu beitragen, die Qualität der Berufsbildung zu steigern und zwischen den Mitgliedstaaten die Transparenz und Kohärenz der Berufsbildungspolitik zu verbessern, wodurch das gegenseitige Vertrauen, die Mobilität der Arbeitnehmer und Lernenden und das lebenslange Lernen gefördert werden.

(10)

Der Bezugsrahmen sollte einen Qualitätssicherungs- und -verbesserungszyklus umfassen, der die Bereiche Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung und Überprüfung/Überarbeitung der Berufsbildung abdeckt und unterstützt wird durch gemeinsame Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren und Indikatoren. Die Überwachungsverfahren, einschließlich einer Kombination von Mechanismen für die interne und externe Evaluierung, müssen von den Mitgliedstaaten gegebenenfalls näher definiert werden, um die Leistungsfähigkeit von Systemen, Prozessen und Verfahren sowie verbesserungsbedürftige Bereiche zu ermitteln. Außerdem sollte der Bezugsrahmen den Einsatz von Messinstrumenten vorsehen, um Erkenntnisse zur Wirksamkeit zu gewinnen.

(11)

Der Bezugsrahmen sollte in der Berufsbildung auf System- und Anbieterebene sowie auf Ebene der Zuerkennung von Qualifikationen zum Einsatz kommen. Er sollte auf einem systemabhängigen Qualitätskonzept basieren, das alle relevanten Ebenen und Akteure abdeckt und zueinander in Beziehung setzt. Der Schwerpunkt des Bezugsrahmens sollte auf der Qualitätsüberwachung und -verbesserung liegen, wobei auf Messungen und qualitative Analysen gestützte interne und externe Evaluierungen, Überprüfungen und Verbesserungsverfahren zum Einsatz kommen sollten. Der Bezugsrahmen sollte die Grundlage für die Weiterentwicklung der Berufsbildung mittels Zusammenarbeit auf europäischer, internationaler, regionaler und lokaler Ebene bilden.

(12)

Diese Empfehlung sieht konkrete Instrumente zur Unterstützung einer Kultur der Evaluierung und Qualitätsverbesserung auf allen Ebenen vor und leistet damit einen Beitrag zu einer faktengestützten Politik und Praxis als Grundlage für eine effizientere und gerechtere Politik, die im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu Effizienz und Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung (9) aus dem Jahr 2006 steht.

(13)

Diese Empfehlung bietet einen Rahmen für Erkennung, Förderung und Austausch bewährter Verfahren nicht nur auf nationaler, sondern auch auf lokaler und regionaler Ebene in allen relevanten Netzen einschließlich des Netzes des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung.

(14)

In dieser Empfehlung werden die „Gemeinsamen Grundsätze für die Qualitätssicherung in der Hochschul- und Berufsbildung“ berücksichtigt, die in Anhang III der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (10) („EQR“) enthalten sind. Der Bezugsrahmen sollte daher zur Umsetzung des EQR beitragen, insbesondere zur Qualität der Zertifizierung der Lernergebnisse. Ferner sollte er auch die Anwendung der anderen relevanten europäischen Instrumente, etwa des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung und der gemeinsamen europäischen Grundsätze für die Ermittlung und Validierung von nicht formalen und informellen Lernprozessen, unterstützen.

(15)

In Anbetracht ihres nicht verbindlichen Charakters entspricht diese Empfehlung dem in Artikel 5 des Vertrags genannten Subsidiaritätsprinzip, da sie das Tätigwerden der Mitgliedstaaten dadurch unterstützt und ergänzt, dass sie ihnen die weitere Zusammenarbeit erleichtert, um die Transparenz der Berufsbildung zu erhöhen sowie die Mobilität und das lebenslange Lernen zu fördern. Sie sollte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten umgesetzt werden. Diese Empfehlung entspricht ferner dem in dem genannten Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da sie nationale Qualitätssicherungssysteme weder ersetzt noch definiert. Der Bezugsrahmen schreibt kein spezifisches Qualitätssicherungssystem bzw. -konzept vor, sondern stellt gemeinsame Grundsätze, Qualitätskriterien, als Richtgrößen zu verstehende Deskriptoren und Indikatoren zur Verfügung, die dazu geeignet sein können, die Bewertung und Verbesserung der bestehenden Systeme und des bestehenden Angebots im Bereich der Berufsbildung zu unterstützen.

(16)

Die in Anhang II vorgeschlagenen Referenzindikatoren sollen die Evaluierung und Qualitätsverbesserung der Berufsbildungssysteme und/oder der Berufsbildungsanbieter im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten unterstützen und als „Werkzeugkasten“ dienen, aus dem die verschiedenen Anwender die Indikatoren auswählen können, die ihrer Ansicht nach am ehesten den Anforderungen ihres jeweiligen Qualitätssicherungssystems entsprechen. In Bezug auf ihre Art und Zielsetzung sollten diese Indikatoren von den Indikatoren und Benchmarks unterschieden werden, auf die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2007 betreffend einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (11) Bezug genommen wird.

(17)

Der Bezugsrahmen könnte, falls er von den Mitgliedstaaten genutzt und weiterentwickelt wird, diesen helfen, ihre Berufsbildungssysteme weiter zu verbessern und auszubauen, Strategien für das lebenslange Lernen sowie eine weitere Integration des europäischen Arbeitsmarkts und die Umsetzung des EQR zu unterstützen und eine Kultur der Qualitätsverbesserung auf allen Ebenen fördern, unter Achtung der reichen Vielfalt der nationalen Bildungssysteme.

(18)

Mit dieser Empfehlung sollte ein Beitrag zur Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungssysteme, zur Effizienzsteigerung durch den Kampf gegen den Ausbildungsabbruch, zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen den Bereichen Bildung, Ausbildung und Beschäftigung, zur engeren Verknüpfung von formalen, nicht formalen und informellen Lernerfahrungen sowie zur Ausweitung der Zuerkennung von Qualifikationen auf der Grundlage erworbener Erfahrungen geleistet werden —

EMPFEHLEN DEN MITGLIEDSTAATEN:

1.

den europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung („Bezugsrahmen“), die Qualitätskriterien, die als Richtgrößen zu verstehenden Deskriptoren und die Referenzindikatoren (wie in den Anhängen I und II aufgeführt und weiter beschrieben) zu nutzen und weiterzuentwickeln, um ihre Berufsbildungssysteme zu verbessern und auszubauen, Strategien für lebenslanges Lernen sowie die Umsetzung des EQR und der Europäischen Qualitätscharta für Mobilität zu unterstützen und eine Kultur der Qualitätsverbesserung und der Innovation auf allen Ebenen zu fördern. Besonderer Nachdruck sollte auf den Übergang von der Berufsbildung zur Hochschulbildung gelegt werden;

2.

spätestens 18. Juni 2011 jeweils ein Konzept zur Verbesserung der Qualitätssicherungssysteme auf nationaler Ebene, wo dies angemessen ist, und unter bestmöglicher Nutzung des Bezugsrahmens zu entwickeln, das — im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten — die Beteiligung der Sozialpartner, der regionalen und lokalen Behörden sowie aller anderen relevanten Stakeholder vorsieht;

3.

sich aktiv am Netz des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung („Netz des Bezugsrahmens“) als Grundlage für die Weiterentwicklung gemeinsamer Grundsätze, Referenzkriterien, Indikatoren, Leitlinien und Instrumente für die Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene — wie jeweils angemessen — zu beteiligen;

4.

eine nationale Referenzstelle für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung, wenn noch nicht vorhanden, zu errichten, die mit den besonderen Strukturen und Erfordernissen jedes Mitgliedstaats verknüpft ist und die unter Beachtung der nationalen Gepflogenheiten die bestehenden relevanten Stellen zusammenführt und für die Einbindung der Sozialpartner und aller relevanten Stakeholder auf nationaler und regionaler Ebene sorgt, um ein Follow-up der Initiativen zu gewährleisten. Die Referenzstellen sollten

ein breites Spektrum von Stakeholdern über die Tätigkeiten des Netzes des Bezugsrahmens informieren;

die Umsetzung des Arbeitsprogramms des Netzes des Bezugsrahmens aktiv unterstützen;

konkrete Schritte einleiten, um die Weiterentwicklung des Rahmens im nationalen Kontext zu fördern;

Selbstbewertung als ergänzendes und effektives Instrument der Qualitätssicherung unterstützen, das die Messung des Erfolgs und die Ermittlung von Bereichen ermöglicht, in denen Verbesserungen im Hinblick auf die Umsetzung des Arbeitsprogramms des Netzes des Bezugsrahmens erzielt werden können;

die wirksame Informationsverbreitung an die Stakeholder gewährleisten;

5.

den Umsetzungsprozess alle vier Jahre einer Überprüfung zu unterziehen — diese Überprüfung ist in jeden zweiten Fortschrittsbericht der Mitgliedstaaten einzubeziehen, die im Kontext des künftigen strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung erstellt werden — auf der Grundlage von Referenzkriterien, die im Rahmen des Netzes des Bezugsrahmens in Zusammenarbeit mit der Kommission und den Mitgliedstaaten festgelegt werden.

BEFÜRWORTEN DIE ABSICHT DER KOMMISSION,

1.

die Mitgliedstaaten bei der Ausführung der oben genannten Aufgaben zu unterstützen, insbesondere durch Erleichterung der Zusammenarbeit und des voneinander Lernens, durch Erprobung und Entwicklung von Leitfäden und Bereitstellung von Informationen über die Entwicklung auf dem Gebiet der Qualitätssicherung in der Berufsbildung in den verschiedenen Mitgliedstaaten;

2.

sich zusammen mit den Mitgliedstaaten am Netz des Bezugsrahmens zu beteiligen und dieses zu fördern, das durch konkrete Vorschläge und Initiativen — wie jeweils angemessen — zur Entwicklung der einschlägigen Politik beitragen soll;

3.

das Follow-up der Umsetzung dieser Empfehlung zu gewährleisten, indem sie dem Europäischen Parlament und dem Rat alle vier Jahre einen Bericht über die erworbenen Erfahrungen sowie Schlussfolgerungen für die Zukunft vorlegt, erforderlichenfalls einschließlich einer Überprüfung dieser Empfehlung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter Beteiligung der verschiedenen Akteure;

4.

auf der Grundlage des genannten Berichts und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Bewertung der Umsetzung dieser Empfehlung und erforderlichenfalls ihre Überarbeitung vorzunehmen.

Geschehen zu Brüssel am 18. Juni 2009

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

H.-G. PÖTTERING

Im Namen des Rates

Der Präsident

Štefan FÜLE


(1)  ABl. C 100 vom 30.4.2009, S. 136.

(2)  ABl. C 325 vom 19.12.2008, S. 48.

(3)  Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 11. Mai 2009.

(4)  ABl. C 13 vom 18.1.2003, S. 2.

(5)  ABl. C 104 vom 30.4.2004, S. 1.

(6)  „Den Europäischen Hochschulraum verwirklichen“: Kommuniqué der europäischen Hochschulministerinnen und -minister, Berlin, 19. September 2003.

(7)  Schlussfolgerungen des Rates zur Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung, 28. Mai 2004.

(8)  Das europäische Netz für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung wurde nach einer befürwortenden Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Berufsbildung im Oktober 2005 von der Kommission eingerichtet. Seine Mitglieder wurden nach einem festgelegten Verfahren von den Mitgliedstaaten, den Bewerberländern, den EFTA/EWR-Ländern und den europäischen Organisationen der Sozialpartner benannt.

(9)  ABl. C 298 vom 8.12.2006, S. 3.

(10)  ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.

(11)  ABl. C 311 vom 21.12.2007, S. 13.


EINLEITUNG ZU DEN ANHÄNGEN

Diese Empfehlung schafft einen europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung („Bezugsrahmen“); dieser Rahmen umfasst einen Qualitätssicherungs- und -verbesserungszyklus (Planung, Umsetzung, Evaluierung/Bewertung, Überprüfung/Überarbeitung), der auf ausgewählten Qualitätskriterien, Deskriptoren und Indikatoren beruht und für das Qualitätsmanagement in der Berufsbildung sowohl auf System- als auch auf Anbieterebene gelten soll. Ziel ist es nicht, neue Standards einzuführen, sondern die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu unterstützen und gleichzeitig die Vielfalt ihrer Ansätze zu bewahren.

Der Bezugsrahmen sollte eher als ein „Werkzeugkasten“ betrachtet werden, aus dem die verschiedenen Anwender die Deskriptoren und Indikatoren auswählen können, die ihnen am relevantesten für die Anforderungen ihres jeweiligen Qualitätssicherungssystems erscheinen.

Die vorgeschlagenen Deskriptoren (Anhang I) und Indikatoren (Anhang II) sind lediglich als Orientierungshilfe gedacht und können von den Anwendern des Bezugsrahmens im Einklang mit der Gesamtheit oder einem Teil ihrer Anforderungen und Gegebenheiten ausgewählt und angewandt werden.

Sie können auf die berufliche Erstausbildung und/oder die berufliche Weiterbildung angewandt werden, abhängig von den einschlägigen individuellen Merkmalen des Berufsbildungssystems jedes Mitgliedstaats und der Art der Berufsbildungsanbieter.

Sie sind auf völlig freiwilliger Basis unter Berücksichtigung ihres potenziellen Mehrwerts und im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anzuwenden. Sie sollten weder als Benchmarks betrachtet werden noch als ein Instrument, um über die Qualität und Effizienz der verschiedenen nationalen Systeme zu berichten oder diese zu vergleichen. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Qualität dieser Systeme verbleibt vollständig bei den Mitgliedstaaten.

ANHANG I

EUROPÄISCHER BEZUGSRAHMEN FÜR DIE QUALITÄTSSICHERUNG: QUALITÄTSKRITERIEN UND DESKRIPTOREN (RICHTGRÖSSEN)  (1)

In diesem Anhang werden gemeinsame Qualitätskriterien und als Richtgrößen dienende Deskriptoren vorgeschlagen, um die Mitgliedstaaten, soweit diese es als angemessen erachten, bei der Umsetzung des Bezugsrahmens zu unterstützen (2).

Qualitätskriterien

Deskriptoren (Richtgrößen) auf Ebene der Berufsbildungssysteme

Deskriptoren (Richtgrößen) auf Ebene der Berufsbildungsanbieter

Die Planung basiert auf einer gemeinsamen strategischen Sichtweise der relevanten Stakeholder und umfasst explizite Ziele, Maßnahmen und Indikatoren.

Die Ziele für die Berufsbildung sind für die mittel- und langfristige Perspektive definiert und mit den europäischen Zielen verknüpft.

Die relevanten Stakeholder sind auf den verschiedenen Ebenen an der Festlegung der Ziele für die Berufsbildung beteiligt.

Es werden Zielvorgaben aufgestellt, deren Erreichung mittels spezifischer Indikatoren (Erfolgskriterien) überwacht wird.

Mechanismen und Verfahren zur Ermittlung der Bedürfnisse auf dem Gebiet der Berufsbildung wurden eingerichtet.

Es wurde eine Informationsstrategie aufgestellt, um (im Einklang mit den jeweiligen nationalen/regionalen Datenschutzbestimmungen) eine optimale Bekanntmachung der Ergebnisse der Qualitätsbemühungen zu gewährleisten.

Standards und Leitlinien für die Anerkennung, Validierung und Zertifizierung der Kompetenzen von Einzelpersonen wurden festgelegt.

Die von den Berufsbildungsanbietern festgelegten lokalen Zielvorgaben sind mit den europäischen, nationalen und regionalen Zielen der Berufsbildungspolitik verknüpft.

Es werden explizite Ziele und Zielvorgaben aufgestellt, und ihre Erreichung wird überwacht.

Zur Ermittlung spezifischer lokaler/individueller Bedürfnisse werden fortlaufend die relevanten Stakeholder konsultiert.

Die Zuständigkeiten für das Qualitätsmanagement und die Qualitätsverbesserung wurden ausdrücklich festgelegt.

Das Personal wird frühzeitig in die Planung, auch in Bezug auf die Qualitätsverbesserung, eingebunden.

Die Anbieter planen Kooperationsmaßnahmen mit anderen Anbietern im Bereich der Berufsbildung.

Die relevanten Stakeholder sind an der Analyse der lokalen Bedürfnisse beteiligt.

Die Berufsbildungsanbieter verfügen über ein explizites und transparentes Qualitätssicherungssystem.

Die Umsetzungspläne werden in Abstimmung mit den Stakeholdern erarbeitet und stützen sich auf explizite Grundsätze.

Die Umsetzungspläne werden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, Berufsbildungsanbietern und anderen relevanten Stakeholdern auf den verschiedenen Ebenen aufgestellt.

Die Umsetzungspläne umfassen Überlegungen zu den benötigten Ressourcen, den Kapazitäten der Nutzer und den zur Unterstützung benötigten Instrumenten und Leitlinien.

Für die Umsetzung auf den verschiedenen Ebenen wurden Leitlinien und Standards festgelegt.

Die Umsetzungspläne sehen eine besondere Unterstützung der Aus-/Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern vor.

Die Zuständigkeiten der Berufsbildungsanbieter im Umsetzungsprozess werden explizit beschrieben und sind transparent.

Es wurde ein nationaler und/oder regionaler Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung konzipiert, der Leitlinien und Qualitätsstandards für die Berufsbildungsanbieter umfasst und darauf abzielt, die kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Selbstregulierung zu fördern.

Die interne Zuweisung/Aufteilung der Ressourcen ist auf die Erreichung der im Umsetzungsplan aufgestellten Zielvorgaben ausgerichtet.

Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen werden relevante, integrative Partnerschaften explizit unterstützt.

Im Strategieplan für die Entwicklung der Kompetenzen des Personals ist der Aus-/Weiterbildungsbedarf für Lehrkräfte bzw. Ausbilder angegeben.

Um den Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen sowie Qualität und Leistungen zu verbessern, bildet sich das Personal regelmäßig weiter und arbeitet mit relevanten externen Stakeholdern zusammen.

Die Ergebnisse und Verfahren werden regelmäßig anhand von Messungen evaluiert.

Es wurde eine Methodik für die Evaluierung erarbeitet, die die interne und externe Evaluierung umfasst.

Die Einbindung der relevanten Stakeholder in den Überwachungs- und Evaluierungsprozess wird vereinbart und genau beschrieben.

Die nationalen/regionalen Standards und Verfahren zur Qualitätssicherung und -verbesserung sind relevant und stehen im Verhältnis zu den Bedürfnissen im betreffenden Bereich.

Die Systeme sehen gegebenenfalls Selbstbewertungen sowie interne und externe Überprüfungen vor.

Frühwarnsysteme werden eingerichtet.

Leistungsindikatoren werden angewandt.

Es erfolgen relevante, regelmäßige und kohärente Datenerhebungen zur Erfolgsmessung und zur Ermittlung von Bereichen, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Geeignete Methoden zur Datenerhebung werden erarbeitet (z. B. Fragebögen und Indikatoren/Maße).

Gemäß den jeweiligen nationalen/regionalen Regelungen/Bezugsrahmen oder auf Initiative der Berufsbildungsanbieter werden regelmäßig Selbstbewertungen/Selbstevaluierungen durchgeführt.

Die Evaluierungen und Überprüfungen decken Verfahren und Bildungsergebnisse ab und umfassen u. a. Bewertungen der Zufriedenheit der Lernenden und der Leistungen und der Zufriedenheit des Personals.

Die Evaluierungen und Überprüfungen umfassen geeignete und wirksame Mechanismen zur Einbindung interner und externer Stakeholder.

Frühwarnsysteme werden eingerichtet.

Überprüfung

Auf allen Ebenen werden Verfahren, Mechanismen und Instrumente für die Durchführung von Überprüfungen definiert.

Die Prozesse werden regelmäßig überprüft, und es werden Aktionspläne für Veränderungen aufgestellt. Die Systeme werden entsprechend angepasst.

Evaluierungsergebnisse werden öffentlich zugänglich gemacht.

Von den Lernenden wird ein Feedback zu ihrer individuellen Lernerfahrung sowie zum Lern- und Unterrichtsumfeld eingeholt. Dieses wird zusammen mit dem Feedback der Lehrkräfte für andere Maßnahmen genutzt.

Die Überprüfungsergebnisse werden verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht.

Die für Feedback und Überprüfung angewandten Verfahren sind Teil eines strategischen Lernprozesses innerhalb der Einrichtung.

Die Ergebnisse des Überprüfungsprozesses werden mit den relevanten Stakeholdern erörtert, und es werden geeignete Aktionspläne festgelegt.


(1)  Für die Zwecke dieser Empfehlung gelten die Definitionen im Cedefop-Glossar zur Qualität der Berufsbildung (Arbeitspapier, November 2003).

(2)  In Anhang II sind weitere ausgewählte Qualitätsindikatoren aufgeführt.

ANHANG II

AUSGEWÄHLTE REFERENZINDIKATOREN FÜR DIE BEWERTUNG DER QUALITÄT DER BERUFSBILDUNG

In diesem Anhang wird eine umfassende Aufstellung von ausgewählten Qualitätsindikatoren vorgeschlagen, die dazu verwendet werden können, die Evaluierung und qualitative Verbesserung der Berufsbildungssysteme bzw. der Berufsbildungsanbieter zu unterstützen. Diese Aufstellung der Indikatoren wird im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit auf bilateraler und/oder multilateraler Ebene auf Grundlage europäischer Daten und nationaler Register weiterentwickelt.

In Bezug auf ihre Art und Zielsetzung sollten sie von den Indikatoren und Benchmarks unterschieden werden, auf die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2007 betreffend einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung Bezug genommen wird.

Darüber hinaus enthält die Tabelle der Indikatoren keine auf nationaler Ebene aggregierten Indikatoren, wenn diese nicht vorhanden oder schwer zu beschaffen sind. Die Aggregation solcher Indikatoren auf nationaler Ebene kann in einer späteren Phase auf der Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und dem Netz des europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der Berufsbildung durchgeführt werden.

Indikator

Indikatortyp

Strategisches Ziel

Übergeordnete Indikatoren für die Qualitätssicherung

Nr. 1

Relevanz von Qualitätssicherungssystemen für Berufsbildungsanbieter:

a)

Anteil von Berufsbildungsanbietern, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf eigene Initiative interne Qualitätssicherungssysteme anwenden

b)

Anteil anerkannter Berufsbildungsanbieter

Kontext-/Input-Indikator

Förderung einer Kultur der Qualitätsverbesserung auf Ebene der Berufsbildungsanbieter

Verbesserung der Transparenz der Berufsbildungsqualität

Stärkung des gegenseitigen Vertrauens in Bezug auf das Berufsbildungsangebot

Nr. 2

Investitionen in die Aus-/Weiterbildung von Lehrkräften und Ausbildern:

a)

Anteil der Lehrkräfte und Ausbilder, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen

b)

Investierte Mittel

Input-/Prozess-Indikator

Förderung der Identifikation der Lehrkräfte und Ausbilder mit dem Prozess der Qualitätsverbesserung in der Berufsbildung

Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die im Wandel befindlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes

Erweiterung individueller Lernkapazitäten

Verbesserung der Leistungen der Lernenden

Indikatoren zur Unterstützung der Qualitätsziele der Berufsbildungspolitik

Nr. 3

Teilnahmequote bei Berufsbildungsgängen:

Anzahl der Teilnehmer an Berufsbildungsgängen (1) (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien (2))

Input-/Prozess-/Output-Indikator

Beschaffung grundlegender Informationen auf System- und Anbieterebene über die Attraktivität der Berufsbildung

Zielgerichtete Förderung zur Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung, u. a. für benachteiligte Gruppen

Nr. 4

Abschlussquote bei Berufsbildungsgängen:

Anzahl der Personen, die Berufsbildungsgänge erfolgreich abgeschlossen/abgebrochen haben (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien)

Prozess-/Output-/Ergebnis-Indikator

Beschaffung grundlegender Informationen über Bildungsergebnisse und die Qualität von Berufsbildungsprozessen

Berechnung der Abbrecherquote im Vergleich zur Teilnahmequote

Unterstützung des erfolgreichen Abschlusses von Bildungsgängen als eines der wesentlichen Qualitätsziele für die Berufsbildung

Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für benachteiligte Gruppen

Nr. 5

Vermittlungsquote für Absolventen von Berufsbildungsgängen:

a)

berufliche Situation der Absolventen zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Abschluss des Berufsbildungsgangs (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien (3))

b)

Anteil der Absolventen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Abschluss des Berufsbildungsgangs erwerbstätig sind (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien)

Ergebnis-Indikator

Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die im Wandel befindlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes

Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für benachteiligte Gruppen

Nr. 6

Nutzung der erworbenen Kenntnisse am Arbeitsplatz:

a)

Informationen über die von Absolventen von Berufsbildungsgängen aufgenommene Beschäftigung (nach Art des Bildungsgangs und individuellen Kriterien)

b)

Zufriedenheit der Absolventen und der Arbeitgeber mit den erworbenen Kenntnissen/Kompetenzen

Ergebnis-Indikator

(Kombination qualitativer und quantitativer Daten)

Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die im Wandel befindlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes

Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots, u. a. für benachteiligte Gruppen

Kontextinformationen

Nr. 7

Erwerbslosenquote (4) (nach individuellen Kriterien)

Kontext-Indikator

Hintergrundinformationen für die politische Entscheidungsfindung auf Ebene des Berufsbildungssystems

Nr. 8

Prävalenz besonders schutzbedürftiger Gruppen:

a)

Anteil von Berufsbildungsteilnehmern, die in einer bestimmten Region bzw. einem bestimmten Einzugsgebiet benachteiligten Gruppen zuzurechnen sind (nach Alter und Geschlecht)

b)

Erfolgsquote von Personen aus benachteiligten Gruppen (nach Alter und Geschlecht)

Kontext-Indikator

Hintergrundinformationen für die politische Entscheidungsfindung auf Ebene des Berufsbildungssystems

Verbesserung des Zugangs benachteiligter Gruppen zur Berufsbildung.

Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots für benachteiligte Gruppen

Nr. 9

Mechanismen zur Ermittlung der Berufsbildungsbedürfnisse auf dem Arbeitsmarkt:

a)

Informationen zu den Mechanismen, die eingerichtet werden, um auf den unterschiedlichen Ebenen neue Bedürfnisse zu ermitteln

b)

Belege für die Wirksamkeit dieser Mechanismen

Kontext-/Input-Indikator

(qualitative Informationen)

Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Berufsbildung an die im Wandel befindlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes

Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

Nr. 10

Programme zur Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung:

a)

Informationen über bestehende Programme auf den unterschiedlichen Ebenen

b)

Belege für die Wirksamkeit dieser Mechanismen

Prozess-Indikator

(qualitative Informationen)

Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung, auch für benachteiligte Gruppen

Unterstützung eines individuell angepassten Berufsbildungsangebots


(1)  Für berufliche Erstausbildung: Ein Lernender wird als Teilnehmer gewertet, wenn er mindestens sechs Wochen lang an einer Berufsbildungsmaßnahme teilgenommen hat.

Für lebenslanges Lernen: prozentualer Anteil der an formalen Berufsbildungsgängen teilnehmenden Personen an der Bevölkerung.

(2)  Neben allgemeinen Angaben zu Geschlecht und Alter können auch andere gesellschaftliche Kriterien berücksichtigt werden, z.B. Schulabbruch, höchster Bildungsabschluss, Migranten, Menschen mit Behinderung, Dauer der Erwerbslosigkeit.

(3)  Für berufliche Erstausbildung: einschließlich Informationen zur beruflichen Situation von Lernenden, die den Berufsbildungsgang abgebrochen haben.

(4)  Definition gemäß ILO und OECD: Personen zwischen 15 und 74 Jahren ohne Arbeit, die aktiv eine Arbeit suchen und kurzfristig eine Arbeit aufnehmen können.


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