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Document 31989H0349

89/349/EWG: Empfehlung der Kommission vom 13. April 1989 zur freiwilligen Verringerung der Fluorchlorkohlenwasserstoffe durch die europäische Aerosolindustrie

ABl. L 144 vom 27.5.1989, pp. 56–58 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/1989/349/oj

31989H0349

89/349/EWG: Empfehlung der Kommission vom 13. April 1989 zur freiwilligen Verringerung der Fluorchlorkohlenwasserstoffe durch die europäische Aerosolindustrie

Amtsblatt Nr. L 144 vom 27/05/1989 S. 0056 - 0058


*****

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION

vom 13. April 1989

zur freiwilligen Verringerung der Fluorchlorkohlenwasserstoffe durch die europäische Aerosolindustrie

(89/349/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 155,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten hat die Gemeinschaft das Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht unterzeichnet.

Gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten hat die Gemeinschaft das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, unterzeichnet.

Der Rat hat am 14. Oktober 1988 die Entscheidung 88/540/EWG (1) über den Abschluß und die Ratifizierung des Wiener Übereinkommens und des Montrealer Protokolls erlassen.

Am 14. Oktober 1988 hat der Rat die Verordnung (EWG) Nr. 3322/88 (2) zur Durchführung des Montrealer Protokolls auf Gemeinschaftsebene erlassen.

Neueste wissenschaftliche Untersuchungen haben bestätigt, daß ein Abbau der Ozonschicht bereits in gewissem Umfang eingetreten ist und daß sich die beobachteten Veränderungen ganz oder teilweise auf eine erhöhte Belastung der Atmosphäre mit Spurengasen, insbesondere Fluorchlorkohlenwasserstoffen, zurückführen lassen.

Es ist wichtig, daß die Fluorchlorkohlenwasserstoffe in Anhang I und Halone in allen Bereichen ihrer Verwendung soweit wie irgend möglich ersetzt werden.

Einige Mitgliedstaaten haben mit den Herstellern von Aerosolen freiwillige Vereinbarungen über die schrittweise Verringerung im Hinblick auf eine etwaige Beseitigung der in Anhang I aufgeführten Fluorchlorkohlenwasserstoffe aus diesen Erzeugnissen getroffen.

In der Entschließung 88/C 285/01 des Rates vom 14. Oktober 1988 zur Begrenzung der Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen und Halonen wird die Kommission ersucht, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Gespräche über freiwillige Vereinbarungen auf Gemeinschaftsebene mit allen betroffenen Industrien aufzunehmen, damit in allen Fällen, in denen dies möglich ist, die in Anhang I aufgeführten Fluorchlorkohlenwasserstoffe sowie Halone bei Erzeugnissen wie Aerosolen bzw. Geräten oder Verfahren, die diese Stoffe verwenden, ersetzt werden.

In dieser Entschließung wird die Kommission weiter ersucht, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Gespräche mit den betroffenen Industrien aufzunehmen, um eine freiwillige Vereinbarung über ein gemeinsames EG-Kennzeichen für Erzeugnisse ohne Fluorchlorkohlenwasserstoffe zu treffen -

EMPFIEHLT:

I. den Aerosolherstellern in der Gemeinschaft,

1. die Verwendung der in Anhang I aufgeführten Fluorchlorkohlenwasserstoffe in Aerosolen auf die Anwendungsbereiche zu beschränken, für die diese Stoffe unentbehrlich sind;

2. die Verwendung von vollhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen bei der Füllung von Aerosolbehältern um mindestens 90 % gegenüber dem Stand des Jahres 1976 zu verringern, wobei zu beachten ist, daß

- 1976 für diese Zwecke 200 211 (mit dem Ozonabbaupotential - ODP - gewichtete) Tonnen Fluorchlorkohlenwasserstoffe verwendet wurden;

- die Einschränkung der Verwendung gegenüber dieser gewichteten Zahl bis zum 31. Dezember 1990 abgeschlossen sein muß;

- die Einschränkung weder für pharmazeutische und elektronische Anwendungen von Aerosolen noch für spezielle industrielle Anwendungen (siehe Verzeichnis in Anhang II) gilt, für die es derzeit noch keine zufriedenstellenden Alternativen gibt;

- diese Ausnahmeregelung entfällt, sobald ein solches Alternativverfahren entwickelt wird;

3. Spätestens 1 Jahr nach Veröffentlichung dieser Empfehlung im Amtsblatt Aerosoldosen, die die in Anhang I aufgeführten Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten, dauerhaft, deutlich sichtbar und lesbar wie folgt zu kennzeichnen: »Enthält ozonschädigendes FCKW 11 (oder 12, 113, 114, 115). Diese Kennzeichnung erfolgt unbeschadet anderweitig geltender Bestimmungen auf diesem Gebiet.

II. der Vereinigung europäischer Aerosol-Verbände,

1. sich nach besten Kräften dafür einzusetzen, daß die Aerosolindustrie in der Gemeinschaft die Verwendung geregelter Stoffe für die Füllung von Aerosolbehältern auf ein Minimum reduziert und die in Absatz I.2 vorgegebene Einschränkung durchführt;

2. der Kommission ab 1989 einen statistischen Jahresbericht über die erzielten Fortschritte bei der Verringerung der FCKW vorzulegen. Der erste Kontrollzeitraum zur Überprüfung der Verringerung um 90 % ist der Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1991;

3. sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Erfassung statistischer Daten aufzubewahren und der Kommission auf Verlangen zur Überprüfung vorzulegen;

III. den Mitgliedstaaten, sich nach besten Kräften dafür einzusetzen, daß die Ziele dieser Empfehlung auf ihrem Hoheitsgebiet erreicht werden.

Brüssel, den 13. April 1989

Für die Kommission

Carlo RIPA DI MEANA

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 297 vom 31. 10. 1988, S. 8.

(2) ABl. Nr. L 297 vom 31. 10. 1988, S. 1.

ANHANG I

Unter diese Empfehlung fallende Stoffe

1.2 // // // Stoff // Ozonabbaupotential (ODP) // // 1.2.3 // CFCl3 // (CFC- 11) // 1,0 // CF2Cl2 // (CFC- 12) // 1,0 // C2F3Cl3 // (CFC-113) // 0,8 // C2F4Cl2 // (CFC-114) // 1,0 // C2F5Cl // (CFC-115) // 0,6 // // //

ANHANG II

Spezielle Verwendungen in der Industrie

Imprägnierung, Klebstoffe, Antistatikmittel, Riemenwachs, Reiniger auf Lösemittelbasis, Diamantstaub-Poliermittel, Strömungsnachweis, Gefrieren, Isolierung, Schmierung, Trennmittel für Formen, Markierung, Rotschutz, Schweissen, Bergbau sowie Insektizide, die für Flugzeugfenster verwendet werden.

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