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Document 31992Y1204(01)
Council Resolution of 19 November 1992 on the implementation in the Community of the European Radiocommunications Committee Decisions
Entschließung des Rates vom 19. November 1992 zur Anwendung der Beschlüsse des European Radiocommunications Committee in der Gemeinschaft
Entschließung des Rates vom 19. November 1992 zur Anwendung der Beschlüsse des European Radiocommunications Committee in der Gemeinschaft
ABl. C 318 vom 4.12.1992, p. 1–1
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
In force
Entschließung des Rates vom 19. November 1992 zur Anwendung der Beschlüsse des European Radiocommunications Committee in der Gemeinschaft
Amtsblatt Nr. C 318 vom 04/12/1992 S. 0001 - 0001
ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 19. November 1992 zur Anwendung der Beschlüsse des European Radiocommunications Committee in der Gemeinschaft (92/C 318/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: In der Entschließung des Rates vom 28. Juni 1990 (1) wird der Ausbau der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Frequenzkoordinierung befürwortet mit dem Ziel, entsprechend den Marktanforderungen und unter Berücksichtigung des Bedarfs bestehender Dienste sowie unterschiedlicher Benutzerkategorien ein hinreichendes Frequenzspektrum für neue Dienste bereitzustellen. In dieser Entschließung wird die Entwicklung der bestehenden Koordinierungsmechanismen der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post- und Fernmeldewesen (CEPT) als wichtiges politisches Ziel bezeichnet; in diesem Zusammenhang wird ferner Zufriedenheit über die Gründung eines Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) geäussert. Das European Radiocommunications Committee (ERC) der CEPT setzt sich aus Vertretern der für das Funkwesen zuständigen Behörden aller Mitgliedstaaten der CEPT zusammen, denen die Zuweisung und Übertragung von Funkfrequenzen in ihren jeweiligen Ländern obliegt. Das ERC entwickelt gegenwärtig Arbeitsverfahren für umfassende Konsultationen mit Telekommunikationsorganisationen und anderen Dienstleistungserbringern, der Wirtschaft und den Benutzern sowie die Zusammenarbeit und Interaktion mit dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Die Kommission beteiligt sich an der Arbeit des ERC mit dem Sonderstatus eines Beraters. Das ERC setzt das ERO als Sachverständigengremium ein, das Vorschläge erarbeiten soll, insbesondere langfristige Pläne für die Benutzung des Funkfrequenzspektrums in Europa. Das ERC hat ein Verfahren für die Annahme seiner Beschlüsse über wichtige Harmonisierungsmaßnahmen im Bereich des Funkverkehrs eingeführt. Die Kommission hat dem Rat Vorschläge für Richtlinien über gemeinsame Frequenzbänder für die koordinierte Einführung des TFTS (Terrestrial Flight Telecommunications System) und von Strassenverkehrs-Telematiksystemen (RTT) in der Gemeinschaft vorgelegt. Das ERC hat Beschlüsse über die Bereitstellung passender Frequenzbänder für die Einführung des TFTS und der RTT-Systeme in Europa angenommen. Diese Systeme sind wichtige Schritte im europaweiten Telekommunikationswesen. Die Zusage aller Mitgliedstaaten, die ERC-Beschlüsse über das TFTS und die RTT-Systeme anzuwenden, gewährleistet die Bereitstellung der erforderlichen Frequenzen für diese Systeme - KOMMT WIE FOLGT ÜBEREIN: 1. Die Mitgliedstaaten sollen sich künftig aktiv an der Ausarbeitung von ERC-Beschlüssen zur Förderung der Bereitstellung wichtiger europaweiter Funkdienste beteiligen, wobei die sich aus den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ergebenden Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, insbesondere die Wettbewerbsbestimmungen, und die in der Entschließung des Rates vom 28. Juni 1990 festgelegten allgemeinen politischen Zielsetzungen zu berücksichtigen sind. 2. Die Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, die ERC-Beschlüsse über die Frequenzbänder für die koordinierte Einführung des TFTS und der RTT-Systeme nach dem vom ERC angenommenen Verfahren anzuwenden. ERSUCHT DIE KOMMISSION, künftig den Mechanismus der ERC-Beschlüsse uneingeschränkt als grundlegendes Verfahren dafür zu berücksichtigen, daß die Gewährung der Bereitstellung der erforderlichen Frequenzen für neue europaweite Funkdienste gewährleistet wird. (1) Entschließung des Rates vom 28. Juni 1990 zum Ausbau der europaweiten Zusammenarbeit im Bereich der Funkfrequenzen, insbesondere im Hinblick auf die Einführung europaweiter Dienste (ABl. Nr. C 166 vom 7. 7. 1990, S. 4).