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Document 31988Y0611(01)
Council Resolution of 7 June 1988 on consumer protection in the indication of the prices of foodstuffs and non- food products
Entschließung des Rates vom 7. Juni 1988 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Lebensmittelpreise und der Preise bei anderen Erzeugnissen
Entschließung des Rates vom 7. Juni 1988 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Lebensmittelpreise und der Preise bei anderen Erzeugnissen
ABl. C 153 vom 11.6.1988, pp. 1–2
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
In force
Entschließung des Rates vom 7. Juni 1988 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Lebensmittelpreise und der Preise bei anderen Erzeugnissen
Amtsblatt Nr. C 153 vom 11/06/1988 S. 0001 - 0002
ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 7 . Juni 1988 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Lebensmittelpreise und der Preise bei anderen Erzeugnissen ( 88/C 153/01 ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - in Erwägung nachstehender Gründe : Der Rat hat am 7 . Juni 1988 die Richtlinie 88/314/EWG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise von anderen Erzeugnissen als Lebensmitteln ( 1 ) sowie die Richtlinie 88/315/EWG zur Änderung der Richtlinie 79/581/EWG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Lebensmittelpreise ( 2 ) erlassen . In diesen beiden Richtlinien ist vorgesehen, daß von der Pflicht zur Angabe des Preises je Masseinheit bestimmte Lebensmittel und andere Erzeugnisse in Fertigpackungen ausgenommen werden, bei denen Füllmengen im voraus nach gemeinschaftlichen Reihen, die insbesondere den Kriterien der Einfachheit und Vergleichbarkeit genügen, festgelegt sind . Wie in der Entschließung des Rates vom 19 . Juni 1979 über die Angabe des Preises bei Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen des kurzfristigen Verbrauchs in Fertigpackungen mit im voraus festgelegten Füllmengen ( 3 ) festgestellt worden ist, werden durch die Standardisierung der Mengen der Lebensmittel in Fertigpackungen den Verbrauchern Preisvergleiche erleichtert, sofern einfache und leicht vergleichbare Wertereihen festgelegt werden . In allen Fällen, in denen dies möglich ist, sollte die Pflicht zur Angabe des Preises je Masseinheit durch diese Standardisierung ersetzt werden . Deshalb sollten die gemeinschaftlichen Reihen um neue Gruppen von Erzeugnissen erweitert und die bestehenden Reihen überarbeitet und verbessert werden . Die Gemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, den Binnenmarkt bis Ende 1992 zu verwirklichen; die Festlegung neuer Wertereihen ist ein Beitrag zur Erreichung dieses Ziels - ERSUCHT die Kommission, ihm im Hinblick auf eine Beschlußfassung vor Ablauf der Übergangszeit, die in Artikel 10 der eingangs genannten Richtlinien vorgesehen ist, so bald wie möglich Vorschläge zu unterbreiten, die darauf abzielen, daß - die Wertereihen um neue Gruppen von Erzeugnissen erweitert werden,-die auf Gemeinschaftsebene bereits festgelegten Reihen erforderlichenfalls überarbeitet werden, wobei sie auch um höhere bzw . niedrigere Werte als die Werte dieser Reihen ergänzt werden,-soweit erforderlich die bereits für einige Gruppen von Erzeugnissen festgelegten Benennungen verbessert werden,-in Verbindung mit den Normenorganisationen Füllmengenkriterien für Lebensmittel und andere Erzeugnisse in Fertigpackungen entsprechend den für Behältnisse geltenden Wertereihen erarbeitet werden; ERSUCHT deshalb die Kommission, sich so bald wie möglich mit den Mitgliedstaaten und den betreffenden Kreisen abzustimmen und dabei insbesondere die im Anhang aufgeführten Gruppen von Erzeugnissen zu berücksichtigen . ( 1 ) ABl . Nr . L 142 vom 9 . 6 . 1988, S . 19 . ( 2 ) ABl . Nr . L 142 vom 9 . 6 . 1988, S . 23 . ( 3 ) ABl . Nr . C 163 vom 30 . 6 . 1979, S . 1 . ANHANG Andere Erzeugnisse als Lebensmittel - fluessige und pastenförmige Klebestoffe und Leime ,- Entstopfungs- und Beizmittel . Lebensmittel - Aufstrich auf der Grundlage von Schokolade und Kakao ,- Kondensmilch und Milchpulver ,- Schmelzkäse, Hartkäse und Schnittkäse ,- gegorene Milch, Joghurt und Kefir ,- Sahne, kondensierte Sahne ,- Getreideflocken ,- Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Erdnuß - und Maronenkrem, Honig, Sirup, Pflaumenmus ,- Bouillons und Suppen, ausser getrockneten und löslichen Erzeugnissen ,- Mayonnaisen, Gewürzsaucen, Saucen, Ketchups und Senf ,- Spargel ,- Fischkonserven ,- Fleischkonserven, sonstige Fleischerzeugnisse ,- Obst, Gemüse, Kartoffeln ( frisch ),- ganze Fische, tiefgekühlt ,- Krebstiere, tiefgekühlt ,- Fleisch, tiefgekühlt ,- Tee ,- Süßwaren ( Schokoladenwaren, Zuckerwaren ),- Knabbererzeugnisse ( snack-products ),- Fein - und Dauerbackwaren ,- Getränkepulver .