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Sportgroßveranstaltungen – Erhöhung der Integrität des Sports

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen zur Erhöhung der Integrität, Transparenz und Good Governance von Sportgroßveranstaltungen

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

  • Sie sollen sicherstellen, dass sowohl unter den Sportlern selbst als auch in den Einrichtungen und Behörden, die Sportgroßveranstaltungen auf nationaler Ebene und auf Ebene der Europäischen Union (EU) ausrichten, gleiche Bedingungen herrschen.
  • Sie enthalten Vorschläge für die Umsetzung der Grundsätze der Integrität, Transparenz und Good Governance in allen Phasen solcher Veranstaltungen (Durchführbarkeit, Ausschreibung, Vorbereitung, Organisation, Evaluierung und bleibender Nutzen), einschließlich nach dem Ende der Veranstaltung.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Sportgroßveranstaltungen sind Gelegenheiten, um die Leistungen, die Werte und den Nutzen des Sports zu feiern. Sie haben außerdem wichtige wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen in den Gebieten, in denen sie ausgerichtet werden.
  • Da es dabei um enorme Geldsummen geht, werden bestimmte Fragen im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen aufgeworfen, die anfällig für Vorgänge sind, die die Integrität und Governance des Sports beeinträchtigen können. Diese betreffen Aspekte wie:
    • demokratische und transparente Entscheidungsfindung – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite;
    • Rechenschaftspflicht;
    • nachhaltige Entwicklung und positiver bleibender Nutzen;
    • Menschenrechte, einschließlich Rechte der Kinder und der Arbeitnehmer und Gleichstellung von Männern und Frauen;
    • Vermeidung jeglicher Form von Diskriminierung; und
    • Verhinderung von Bedrohungen für die Integrität des Sports, beispielsweise Doping, Spielabsprachen und Gewalt.

Die Schlussfolgerungen betonen die Wichtigkeit

  • eines regelmäßigen Dialogs zwischen den EU-Ländern, der Europäischen Kommission und der Sportbewegung;
  • der Rolle der nationalen, regionalen und lokalen Behörden in den Bereichen
    • Finanzierung,
    • Infrastruktur,
    • Umweltschutz,
    • Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie
    • Planung und Gewährleistung der Nachhaltigkeit von Sportgroßveranstaltungen;
  • der Tatsache, dass in Anbetracht der im Wesentlichen selbst regulierten Organisation des Sports Sportverbände ihren Sport im Einklang mit den anerkannten Grundsätzen der Good Governance (z. B. Transparenz, Demokratie, Kontrolle und Gegenkontrolle sowie Solidarität) managen.

Die Schlussfolgerungen enthalten eine Reihe von Empfehlungen, unter anderem, dass

  • die EU-Länder Initiativen ergreifen sollten, die sicherstellen, dass alle an Veranstaltungen beteiligten Partner
    • in allen Phasen von Sportgroßveranstaltungen transparente und demokratische Verfahren anwenden, wobei besonderes Augenmerk auf die Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit zu richten ist;
    • transparente und relevante Kriterien für die öffentliche Unterstützung der beteiligten Organisationen heranziehen und z. B. fordern, dass diese Organisationen die Grundsätze der Good Governance sowie transparente und demokratische Verfahren umsetzen;
    • anerkannte internationale Standards einhalten und an Initiativen wie der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen teilnehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie ISO 26000 und ISO 20121 beachten, und
    • transparente und relevante Prinzipien als Grundlage für die Gewährung einer öffentlichen Unterstützung von Sportgroßveranstaltungen in Bezug auf spezifische Integritätsaspekte wie Menschenrechte anwenden und jegliche Form von Diskriminierung und Bedrohungen für die Integrität des Sports verhindern;
  • Die EU-Länder und die Kommission sollten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
    • Informationen austauschen und über relevante Themen im Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen beraten;
    • die Umsetzung von Kriterien und Verfahren in Bezug auf Integrität, Transparenz und Good Governance von Sportgroßveranstaltungen unterstützen, die von den EU-Ländern und lokalen Behörden als Bezugspunkte für die öffentliche Unterstützung von Sportgroßveranstaltungen herangezogen werden könnten;
    • Modelle für eine öffentlich-private Zusammenarbeit und einen Austausch bewährter Verfahren im Hinblick auf diese Zusammenarbeit aufzeigen und entwickeln;
  • die Kommission sollte
  • die EU-Länder, die Kommission und die internationale Sportbewegung sollten
    • ihren Dialog intensivieren und sich auf eine gemeinsame Agenda verständigen – angefangen mit der Olympischen Bewegung und den internationalen Fußballverbänden, mit dem Ziel, die Agenda auf andere internationale Sportverbände auszuweiten und die Integrität und Transparenz zu stärken;
    • gemeinsame Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Entwicklung von Orientierungsmodellen für die öffentlich-private Zusammenarbeit, die Entwicklung eines Verhaltenskodex für alle an Sportgroßveranstaltungen beteiligten öffentlichen und privaten Parteien;
    • einen regelmäßigen Dialog auf hoher Ebene als Teil des strukturierten Dialogs über Sport auf EU-Ebene organisieren.

HINTERGRUND

Der Arbeitsplan der EU für den Sport 2014-2017 behandelt Themen wie den Schutz der Integrität des Sports, die Weiterentwicklung seiner wirtschaftlichen Dimension und die Förderung seiner gesellschaftlichen Rolle.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Erhöhung der Integrität, Transparenz und Good Governance von Sportgroßveranstaltungen (ABl. C 212 vom 14.6.2016, S. 14-17)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 21. Mai 2014 zu dem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport (2014-2017) (ABl. C 183 vom 14.6.2014, S. 12-17)

Letzte Aktualisierung: 18.12.2016

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