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Breitbandnetze: Investition in ein internetgestütztes Wachstum

Der Breitbandmarkt der Europäischen Union ist weltweit führend. Einige Mitgliedstaaten rangieren bei Breitbandnetz-Zugängen an vorderster Stelle. In Europa sind jedoch nur 2 bis 5 % der Breitbandanschlüsse Glasfaserhausanschlüsse (Fibre-to-home oder LAN), während diese Zahl in Japan bei 51,4 % und in Korea bei 46 % liegt. Folglich müssen die Netze in der EU verbessert und modernisiert werden. Diese Mitteilung schlägt im Einklang mit den Zielen der Digitalen Agenda der Europäischen Union (EU) Lösungen für eine Verbesserung des bestehenden Rahmens für das Breitbandnetz vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 20. September 2010 – Europäische Breitbandnetze: Investition in ein internetgestütztes Wachstum [KOM(2010) 472 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung stellt ein Bündel von Maßnahmen vor, durch die das Breitbandnetz in der Europäischen Union (EU) gefördert werden soll. Sie ist Teil des im September 2010 vorgestellten Maßnahmenpakets der Europäischen Kommission, das eine Empfehlung zu Zugangsnetzen der nächsten Generation und ein Programm für die Funkfrequenzpolitik der EU enthält.

Das Breitbandnetz heute

In der EU gibt es derzeit 124 Mio. Festnetz- und 25 Mio. Mobilfunk-Breitbandanschlüsse. Die Penetrationsrate beträgt in der EU 24,8 %, 94 % der Bevölkerung in der EU sind an ein DSL-Netz angeschlossen.

Die Übertragungsgeschwindigkeiten sind unterschiedlich. Beim Downstream liegen sie im Durchschnitt bei über 2Mbit/s (Megabits pro Sekunde), beim Upstream bei über 256kbit/s. Die Geschwindigkeiten nehmen also ständig zu.

Um die Ziele der Digitalen Agenda zu erreichen, sind jedoch noch erhebliche Investitionen in die Breitbandtechnologie erforderlich. Zwischen 38 und 58 Milliarden EUR müssten investiert werden, um bis 2020 eine Breitbandversorgung aller Bürger mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 30 Mbit/s zu erreichen. müssen investiert werden. 181 bis 268 Milliarden EUR wären notwendig, um die Hälfte der Haushalte mit 100 Mbit/s-Diensten (oder mehr) zu versorgen.

Maßnahmen für die Verwirklichung des „Breitbandziels“

Investition in nationale Breitbandprojekte

Das Breitbandziel der Digitalen Agenda kann nur erreicht werden, wenn sich alle Mitgliedstaaten darauf verpflichten und operative Pläne mit nationalen Zielen festlegen. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Festlegung der nationalen Ziele zu koordinieren. Sie wird die Anwendung von Peer-Review-Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten unterstützen, sodass der Transfer bewährter Vorgehensweisen zwischen den politisch Verantwortlichen beschleunigt wird. Unterstützt wird diese Arbeit durch eine handlungsorientierte Breitbandplattform.

Diese nationalen Pläne sollen Investitionen des Privatsektors anregen, indem die Investitionskosten gesenkt werden und durch Infrastrukturen der Wettbewerb angeregt wird, um die vollständige Umsetzung des EU-Rechtsrahmens für die elektronischen Kommunikationsdienste sicherzustellen.

In den Plänen sollten ferner klare Informationen für die Inanspruchnahme von EU-Mitteln für den Breitbandsektor und EIB-Instrumenten in förderfähigen Regionen enthalten sein.

Investitionsförderung und Senkung der Investitionskosten

Die Kommission geht davon aus, dass es sich bei 80 % der Kosten für neue Infrastrukturen um Baukosten handelt, die durch städtebauliche Maßnahmen der nationalen und lokalen Behörden verringert werden können. Diese Behörden können die Breitbandeinführung durch direkte öffentliche Investitionen oder Zuschüsse im Einklang mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen unterstützen.

Eine wichtige Rolle spielt auch das neu geschaffene Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK). Es sollte Maßnahmen zur Unterstützung der Breitbandentwicklung als Priorität in sein Arbeitsprogramm für 2011 aufnehmen.

Förderung des drahtlosen Breitbandzugangs

Die zunehmende Verbreitung drahtloser Technologien wird auch den Breitbandzugang erleichtern. Deshalb sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, folgende Maßnahmen im Hinblick auf die Breitbandversorgung durchzuführen:

  • genügend breite Frequenzbänder zur Verfügung stellen;
  • Nutzungsrechte rasch gewähren;
  • Flexibilität und Wettbewerb verstärken;
  • den Frequenzhandel zur Anpassung an die Marktentwicklungen zulassen.

Ausbau und Rationalisierung des Einsatzes der Strukturfonds und des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Der Bau von Breitbandinfrastrukturen und die Verbreitung des Internets wird im Rahmen der Strukturfonds und des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt. Im Planungszeitraum 2007–2013 wurden insgesamt 2,3 Mrd. EUR aus den Strukturfonds für Breitbandinfrastrukturinvestitionen und 12,9 Mrd. EUR für Dienste der Informationsgesellschaft zur Verfügung gestellt. In demselben Planungszeitraum erhielt der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zusätzlich mehr als 1 Mrd. EUR, wovon 360 Mio. EUR in Breitbandprojekte investiert wurden.

Die Kommission will in Zukunft mehr Mittel aus diesen beiden Fonds für die Entwicklung der Breitbandversorgung einsetzen. Zu diesem Zweck sieht sie Folgendes vor:

  • 2011 die Veröffentlichung von Leitlinien für Breitbandinvestitionen für lokale und regionale Behörden, um die vollständige Nutzung der EU-Mittel zu unterstützen;
  • Vorlage von Leitlinien für die Nutzung von Mitteln öffentlich-privater Partnerschaften;
  • Neueröffnung und Erweiterung des Europäischen Breitband-Portals (EN).

Entwicklung von Finanzinstrumenten für den Breitbandsektor

Das Fehlen privater Investitionen ist einer der Gründe für die langsame Entwicklung der Breitbandversorgung. Eine stärkere Beteiligung der EIB, die bereits Breitbandprojekte finanziert, ist zu erwarten, da die Bank ihre Darlehensstrategie anhand der Prioritäten der Strategie „Europa 2020“ neu ausrichtet. Auch müssen lokale und regionale Behörden alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, u. a. auch öffentlich-private Partnerschaften. Dazu werden die EU und die EIB im Laufe des Jahres 2011 Vorschläge vorlegen.

Letzte Änderung: 18.10.2010

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