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Auf dem Weg zu einer Strategie für die Arktis

Die Europäische Union (EU) muss eine politische Strategie verabschieden, die an die Bedürfnisse der Arktis angepasst ist. Diese Region reagiert besonders empfindlich auf den Klimawandel, und die Umweltverschlechterung in dieser Region könnte gravierende Folgen für den Rest der Welt haben. Der Rückgang des Eisschildes könnte auch größere geostrategische Folgen haben, da sich nicht nur neue schiffbare Wege öffnen, sondern auch bislang unerreichbare Ressourcen zugänglich werden.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Die Europäische Union und die Arktis [KOM(2008) 763 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In Zusammenarbeit mit den verschiedenen Staaten und Gebieten dieser Region erarbeitet die Europäische Union (EU) eine neue Strategie für die Arktis.

Zwischen der EU und der Arktis bestehen sehr enge Verbindungen, da das Staatsgebiet einiger ihrer Mitgliedstaaten zum Teil in der Arktis liegt. Außerdem sind einige Arktisanrainer Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), und andere sind strategische Partner der EU (Kanada, Vereinigte Staaten, Russland).

Das vorrangige Ziel dieser Strategie ist der Schutz und Erhalt der Arktis und die Förderung einer nachhaltigen Ressourcennutzung.

Erhalt der Arktis

Die Bekämpfung des Klimawandels ist eine Herausforderung, die für die Zukunft der Arktis äußerst wichtig ist. Mithilfe angepasster Strategien soll ein nachhaltiges Management der Ökosysteme und der menschlichen Aktivitäten sichergestellt werden. In diese Bemühungen eingeschlossen sind auch globale Vorgänge wie der Ferntransport von Schadstoffen. Auch das Krisenmanagement muss verbessert werden, wobei die Empfindlichkeit der Umwelt, die geringe Bevölkerungsdichte und der Mangel an Infrastrukturen zu berücksichtigen sind.

Die Kommission schlägt insbesondere Folgendes vor:

  • die Beurteilung der Wirksamkeit der politischen Konzepte sowie der multilateralen Umweltübereinkommen;
  • die Förderung des ständigen Dialogs mit Verbänden;
  • die Förderung der Einhaltung höchstmöglicher Umweltstandards und Koordinierung des Seegebietsmanagements;
  • die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene beim Katastrophenmanagement;
  • die Zusammenarbeit zur Förderung von Energieeffizienz und Primärenergieeinsparungen.

Die Lebensbedingungen indigener und lokaler Bevölkerungen können durch den Klimawandel und die Globalisierung besonders betroffen sein. Deshalb schlägt die Kommission Folgendes vor:

  • Einbeziehung der indigenen Völker der Arktis in einen regelmäßigen Dialog;
  • Eröffnung von Chancen für eine selbsttragende Entwicklung und Schutz ihrer Lebensweise;
  • Schutz der Meeressäugetiere, wobei die Jagd auf diese Tiere reguliert wird, damit die Existenzgrundlage der Bevölkerungen erhalten bleibt.

Die Arktis muss ein vorrangiges Gebiet für die Forschung und für die Überwachung und Bewertung von Umweltprozessen werden. In dieser Hinsicht schlägt die Kommission Folgendes vor:

  • bessere Bewertung der Eisschmelze und der Auswirkungen auf die Ökosysteme;
  • Entwicklung neuer Forschungsinfrastrukturen;
  • Koordinierung der Aktivitäten auf internationaler Ebene;
  • Entwicklung der Überwachung aus dem Weltraum (GMES), und Schaffung der Arktis-Komponente des Global Earth Observing System of Systems (GEOSS).

Nachhaltiger Ressourceneinsatz

In der ausschließlichen Wirtschaftszone der Arktisanrainer gibt es riesige unerschlossene Kohlenwasserstoffreserven. Doch wegen der extremen Bedingungen und der Umweltgefährdung ist ihre Erschließung problematisch. Die EU verfügt über Technologien zur nachhaltigen Ressourcenerschließung, und die Kommission schlägt insbesondere Folgendes vor:

  • Zusammenarbeit für die nachhaltige Förderung und Beförderung der Ressourcen, insbesondere mit Norwegen und Russland;
  • Einhaltung höchstmöglicher Umweltstandards, Forderung nach der Einführung verbindlicher internationaler Standards;
  • Ausbau von Forschung und Entwicklung;
  • Schaffung von Clustern, an denen sich Universitäten, Forschungseinrichtungen und Unternehmen beteiligen, um Innovationen zu fördern.

Der Klimawandel könnte sich auch auf die Fischereigebiete auswirken. Und für einige Hochseegewässer gibt es noch keine internationalen Regelungen zur Erhaltung und Bewirtschaftung. Deshalb schlägt die Kommission eine Regulierung der Hochseegewässer der Arktis und eine Verlängerung des Mandats einschlägiger Gremien.

Durch das Schmelzen des Meereises eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Seefahrt. Durch diese neuen Schifffahrtsrouten könnten Energie gespart, Emissionen reduziert und die Verkehrsdichte auf den wichtigsten transkontinentalen Wasserstraßen reduziert werden. Die Kommission fördert einen allmählichen Aufbau der Handelsschifffahrt in der Arktis, wobei Folgendes zu beachten ist:

  • die obligatorischen internationalen Schifffahrtsregeln, Seeverkehrssicherheit, Umwelt- und Arbeitssicherheit;
  • Verbot diskriminierender Verhaltensweisen durch Staaten der Arktis gegenüber Handelsschiffen aus Drittländern;
  • das Wettbewerbsrecht.

Angesichts der Entwicklung des Arktistourismus unterstützt die Kommission die Verbesserung der Fahrgastsicherheit der Schiffe, den Umweltschutz unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung.

Internationale Governance

Für den Nordpol und den Arktischen Ozean gilt ein internationaler Rechtsrahmen. Es handelt sich dabei um die Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS (EN) und um die allgemeinen Vorschriften über die Nutzung der Ressourcen und den Umweltschutz. Die Hochseegewässer fallen in die Zuständigkeit der Meeresbodenbehörde (EN).

Die Länder des Arktischen Rats (EN) und des Nordischen Rats (EN) arbeiten auf regionaler Ebene zusammen. Gegenstand der Politik der Nördlichen Dimension der EU ist der Ausbau der Zusammenarbeit mit Norwegen, Island und Russland.

Die EU sollte sich für die Weiterentwicklung eines Governance-Systems für die Zusammenarbeit in der Arktis einsetzen, indem die Rechtsinstrumente verbessert werden. In dieser Hinsicht schlägt die Kommission Folgendes vor:

  • Effektivitätsbeurteilung der internationalen Übereinkommen und des Prozesses der Seeabgrenzung;
  • Verbesserung des Ökosystemmanagements und Aufbau eines Netzes geschützter Seegebiete;
  • Verbesserung der Beiträge der EU für den Arktischen Rat;
  • Förderung der grenzüberschreitenden und regionalen Zusammenarbeit;
  • Anwendung der europäischen Meeresstrategie im EWR und in Teilen des Nordpolarmeers

See also

Letzte Änderung: 09.11.2010

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