EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Partnerschaft mit Afrika zur Entwicklung des Baumwollsektors

Baumwolle ist in mehreren afrikanischen Ländern, insbesondere in Westafrika, ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Europäische Union (EU) und Afrika haben zur Entwicklung des Baumwollsektors eine Partnerschaft mit handels- und entwicklungspolitischen Komponenten vereinbart. In diesem Rahmen stützt die EU die Wettbewerbsfähigkeit der Baumwollwirtschaft in Afrika und strebt an, sie gegenüber Schwankungen weniger anfällig zu machen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 12. Februar 2004 „Vorschlag für eine EU-Afrika-Partnerschaft zur Förderung der Entwicklung des Baumwollsektors" [KOM(2004) 87 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Afrikanische Baumwolle und die Herausforderungen auf dem Weltmarkt

Baumwollexporte spielen für mehrere afrikanische Länder, insbesondere in West- und Zentralafrika, eine zentrale Rolle. So werden beispielsweise in Benin, Burkina Faso, dem Tschad und Mali 30 - 40 % der Exporterlöse mit Baumwolle erzielt. Die Europäische Union (EU) ist ein Nettoimporteur von Baumwolle. Da die europäische Baumwollerzeugung nur mit einem Anteil von 2 % an der weltweiten Erzeugung vertreten ist, hat die EU kaum Einfluss auf die Preisbildung an den Weltmärkten.

Nicht nur im Inland, sondern auch im weltweiten Umfeld steht der Sektor vor einer mehrfachen Herausforderung. Weltweit sind die Preise einerseits durch einen langfristigen Abwärtstrend sowie erhebliche kurzfristige Schwankungen geprägt und andererseits wirken die von mehreren Industrieländern gewährten Erzeugersubventionen handelsverzerrend. Auf nationaler Ebene ist der Sektor durch die begrenzte Flexibilität bei der Befriedigung einer sich wandelnden Nachfrage und die geringe Neigung zu technologischer Innovation bedroht.

Partnerschaft zur Stützung des Baumwollsektors in Afrika

Die Europäische Union strebt an, die Entwicklung des afrikanischen Baumwollsektors über eine Partnerschaft zu unterstützen, die allen afrikanischen AKP-Staaten offen steht, in denen die Wirtschaft stark von diesem Erzeugnis abhängt.

Wichtigstes Ziel der Partnerschaft ist die Durchsetzung fairer Handelsbedingungen auf den internationalen Baumwollmärkten im Rahmen der Agrarverhandlungen, die für das Doha-Entwicklungsprogramm (EN) (ES) (FR) der Welthandelsorganisation WTO geführt werden. Dies betrifft insbesondere folgende Themen:

  • uneingeschränkter Marktzugang für Baumwolle und Baumwollerzeugnisse aus den LDC auf den Märkten aller Industrieländer nach dem Beispiel der EU bei ihrer Initiative „Alles außer Waffen". Außerdem möchte sich die EU um Lösungen für das Problem der Zolleskalation * und durch den zunehmenden Abbau der präferenziellen Handelsregelungen gegenüber Entwicklungsländern bemühen.
  • Abbau aller Ausfuhrsubventionen für Baumwolle und aller wettbewerbsverzerrenden Erzeugersubventionen für Waren, die zu künstlichen Produktions- und Exportsteigerungen führen
  • handelsbezogene technische Hilfe zur Unterstützung der Baumwollerzeuger bei der Festlegung und Verteidigung ihrer Interessen im multilateralen Kontext des Handels.

Dann wird mit der Partnerschaft die Unterstützung der Baumwollerzeugerländer und -regionen in Afrika angestrebt. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Baumwollwirtschaft in Afrika schlägt die Kommission einerseits vor,

  • die Umsetzung umfassender Pläne für die nachhaltige Entwicklung der Baumwollerzeugerländer und -regionen und eine stärkere Diversifizierung ausgehend von der Baumwollwirtschaft zu fördern,
  • das institutionelle Umfeld und die Baumwollpolitik als Voraussetzung für die Einleitung sektorbezogener Reformen zu stärken,
  • Anreize für Investitionen in Maßnahmen zur Integration der Baumwollproduktionskette zu schaffen,
  • technische Anpassungen und Innovationen für Baumwolle, insbesondere auf der Ebene kleiner Betriebe zu fördern,
  • sich für eine stärkere Anerkennung der Qualität afrikanischer Baumwolle auf dem Weltmarkt einzusetzen,
  • die Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen.

Zur Abfederung der Auswirkungen von Preisschwankungen auf das Einkommen schlägt die Kommission andererseits vor,

  • den Baumwollerzeugern beim Zugang zu Markt gestützten Mechanismen zur Steuerung des Einnahmerisikos behilflich zu sein,
  • die internationalen Finanzinstitutionen zu ermahnen, Bestimmungen zur Abfederung der Preisschwankungen bei Rohstoffen in ihre bestehenden Mechanismen einzubeziehen,
  • den AKP-Ländern die Inanspruchnahme des FLEX-Instruments zu erleichtern.

Die Umsetzung der Partnerschaft ist nur bei gemeinsamer Beteiligung der Mitgliedstaaten und der afrikanischen Baumwollerzeugerländer möglich. Die Kommission schlägt die Einrichtung von Task Forces „Baumwolle" vor, in denen Regierungsvertreter aus den Erzeugerländern, die Kommission und andere Beteiligte zur Erörterung und Koordinierung von Maßnahmen zusammenkommen. Zur Umsetzung findet in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung statt.

Für die Finanzierung der Partnerschaft können die bestehenden Instrumente und Möglichkeiten im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) herangezogen werden. Außerdem soll im Zuge der Überprüfung der Bedingungen für die Anwendbarkeit des FLEX-Mechanismus die Inanspruchnahme dieses Instruments erleichtert werden.

Hintergrund

Dieser Vorschlag stellt einen praktischen Anwendungsfall der Grundsätze dar, die in der zeitgleich angenommenen Mitteilung der Kommission über „ Agrarrohstoffproduktionsketten " ausgeführt werden.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Zolleskalation: mit jeder Verarbeitungsstufe weiter steigende Zollbelastung

Schlüsselzahlen des Rechtsakts

  • West- und Zentralafrika: 5,1 % der weltweiten Erzeugung und 12,7 % der weltweiten Baumwollexporte (2001-2002). 70 % dieser Ausfuhren gehen in die EU.
  • Die EU ist Nettoeinführer für Baumwolle: auf sie entfallen 2,6 % der weltweiten Erzeugung und 4,7 % der weltweiten Baumwollausfuhren (2001-2002). Ein Drittel ihrer Einfuhren kommen aus West- und Zentralafrika

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Zur Partnerschaft EU-Afrika für die Entwicklung des Baumwollsektors wurde auf der Ratstagung vom 10. April 2006 ein Sachstandsbericht zusammen mit dem Aktionsplan für die „Agrarrohstoffproduktionsketten" vorgelegt (PDF). Der Bericht betonte insbesondere die bei der Umsetzung der Partnerschaft erzielten Fortschritte und machte deutlich, welche Herausforderungen bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Produktion und Einkommenssteigerung der Landwirte noch zu bewältigen sind. Im November 2007 legte die Kommission dann der Arbeitsgruppe „Rohstoffe" des Rates einen weiteren Bericht über die Umsetzung der Partnerschaft vor. Darin wird betont, dass sich die Umsetzung der Partnerschaft beschleunigt hat.

Schlussfolgerungen des Rates über Agrarrohstoffproduktionsketten, Abhängigkeit und Armut und über eine Partnerschaft EU-Afrika zur Unterstützung der Entwicklung des Baumwollsektors. Tagung des Rats Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 27. April 2004 [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] (PDF)

11. Der Rat genehmigte die Mitteilung mit Vorschlägen zur Partnerschaft mit Afrika im Baumwollsektor und forderte die Kommission auf, die Möglichkeit eines Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Beratenden Baumwollausschuss (International Cotton Advisory Committee, ICAC) (EN) zu prüfen.

Letzte Änderung: 15.01.2008

Top