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Energiefazilität zu Gunsten der AKP-Länder

Die Europäische Kommission schlägt die Einrichtung einer mit 250 Mio. EUR ausgestatteten Energiefazilität vor, mit der dafür gesorgt werden soll, dass die Einwohner der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) leichter Zugang zu modernen Energiedienstleistungen erhalten. Mit diesem Finanzierungsmechanismus könnten Entwicklungshilfemittel dazu einsetzt werden, Finanzmittel aus anderen Quellen anzuziehen. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zu der Energieinitiative der Europäischen Union (EU), die auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung im Jahr 2002 in Johannesburg ins Leben gerufen wurde.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 26. Oktober 2004 über die künftige Entwicklung der EU-Energieinitiative und die Modalitäten für die Einrichtung einer Energiefazilität zugunsten der AKP-Länder [KOM(2004) 711 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

ENERGIEFAZILITÄT ZUGUNSTEN DER AKP-LÄNDER

Die Energiefazilität zugunsten der Länder in Afrika, im Karibischen Raums und im Pazifischen Ozean (AKP) soll als Katalysator wirken: Sie soll neue Initiativen und Projekte im Energiebereich fördern, als Clearing-Stelle fungieren und den Ausbau der Forschungs- und Managementkapazitäten in den AKP-Ländern vorantreiben.

Die wichtigsten Grundsätze

Für die Fazilität sind die vier folgenden Grundsätze maßgebend:

  • Verantwortungsvolle Staatsführung: Die Energiefazilität konzentriert sich sich schwerpunktmäßig auf die AKP-Länder, die bereits über eine kohärente Energiepolitik verfügen bzw. engagiert an der Entwicklung einer solchen Politik gemäß den Grundsätzen der verantwortungsvollen Staatsführung (Good Governance) arbeiten. Sie unterstützt diese Länder bei der Schaffung der institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die es ihnen ermöglichen, zusätzliche Finanzmittel für öffentlich-private Partnerschaften zu mobilisieren.
  • Eigenverantwortung: Die Energiefazilität ist ausschließlich nachfragegesteuert. Sie dient dazu, die Beteiligung der Akteure in den AKP-Ländern an der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen im Energiebereich zu fördern und zu intensivieren.
  • Flexibilität: Durch kreative Kombination von Zuschüssen und anderen Finanzierungsquellen wird eine maximale Wirkung erzielt. Die Fazilität bietet Möglichkeiten für gemeinsame Finanzierungen mit den Mitgliedstaaten, anderen internationalen Finanzierungsinstitutionen wie der Europäischen Investitionsbank sowie Investoren des öffentlichen Sektors im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften.
  • Innovation: Angesichts der Herausforderung, die ärmsten Bevölkerungsgruppen mit nachhaltigen Energiedienstleistungen zu versorgen, sollen mit Hilfe der Fazilität innovative Konzepte gefunden werden. Zu den geplanten Projekten gehören die Elektrifizierung ländlicher Gebiete, die Verbesserung der Effizienz beim häuslichen Kochen und die Förderung nachhaltiger Energiegewinnung durch Biomasse, kleine Wasserkraftwerke und Windenergie.

Prioritäre Aktionsbereiche der Energiefazilität

Die Kommission schlägt die drei folgenden prioritären Aktionsbereiche vor:

  • Erbringung von Energiedienstleistungen: Der Großteil der Mittel der Fazilität wird dazu verwendet, den Zugang der Landbevölkerung - insbesondere in Afrika - zu modernen Energiedienstleistungen zu verbessern. Vorrang haben dabei Personen, die in derzeit unversorgten Gebieten leben. Die Projektvorschläge sollten die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Investition gewährleisten.
  • Schaffung günstiger Rahmenbedingungen: Ist aufgrund unzureichender Governance die Durchführung nachfrageorientierter Maßnahmen vor Ort nicht möglich, werden bis zu 20 % der Mittel der Fazilität aufgewendet, um die Entwicklung günstiger Rahmenbedingungen für den Energiesektor gemäß den Grundsätzen der Good Governance zu unterstützen. Die Fazilität kann auf diese Weise dazu beitragen, dass eine solide Energiepolitik und energiepolitische Strategie verfolgt, dass die institutionellen, rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen verbessert und dass die Kapazitäten der Hauptakteure, einschließlich ihrer Monitoring- und Evaluierungskapazitäten, ausgebaut werden.
  • Vorbereitung künftiger Großinvestitionsprogramme: Bis zu 20 % der Mittel der Fazilität sind für vorbereitende Maßnahmen bestimmt, mit denen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass künftige Programme für Großinvestitionen in grenzüberschreitende Verbundnetze, Netzerweiterungen und die Energieversorgung in ländlichen Gebieten durch die internationalen Finanzinstitutionen gefördert werden können.

Verwaltung der Energiefazilität

Bei der Verwaltung der Energiefazilität sind der Grundsatz der Eigenverantwortung und das Initiativrecht der AKP-Partner zu achten.

Die Energiefazilität wird von Beamten der Europäischen Kommission verwaltet, die allerdings auf externe Sachverständige zurückgreifen können.

Dabei werden Beschlüsse gemäß den geltenden Verfahren der EU- und AKP-Institutionen gefasst.

Die Mitgliedstaaten wirken an der Entwicklung und der allgemeinen Ausrichtung der Fazilität mit und können somit ihre eigenen bilateralen Maßnahmen hinreichend mit den Maßnahmen der Fazilität abstimmen. Die derzeitige Verwaltungsstruktur der EU-Energieinitiative, einschließlich der Beratenden Gruppe, wird ausgebaut zum Hauptberatungsgremium der Fazilität, in das die Mitgliedstaaten künftig ihre Vertreter entsenden.

Die Durchführung erfolgt nach dem Vorbild der Wasserfazilität.

Billigung durch die EU

Im Juni 2005 hat der Rat AKP-EU die Bereitstellung einer Fazilität von insgesamt 220 Mio Euro gebilligt. Die Kommission hat die Durchführung im April 2006 gebilligt.

KÜNFTIGE GESTALTUNG DER EU-ENERGIEINITIATIVE

Die Kommission weist zunächst darauf hin, dass der Zugang zu modernen Energiedienstleistungen eine Grundvoraussetzung für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ist, und zieht sodann eine Bilanz der EU-Energieinitiative, die auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung ins Leben gerufen wurde.

Sie stellt u. a. fest, dass durch die Einrichtung eines Dialogs und spezifischer Partnerschaften mit den Entwicklungsländern eine echte Mitwirkung der AKP-Staaten an dieser Initiative erreicht worden sei. Die EU müsse jedoch wesentlich mehr Mittel in diesen Bereich investieren, weshalb die Einrichtung einer besonderen Energiefazilität zugunsten der AKP-Länder angestrebt werde.

HINTERGRUND

Energie ist die Grundlage für nahezu alle Tätigkeiten des Menschen, und der Zugang zu modernen Energiedienstleistungen ist eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung der Armut und für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung.

Fast zwei Milliarden Menschen in Entwicklungsländern haben keinen Zugang zu hochwertigen, zuverlässigen und modernen Energiedienstleistungen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben erkannt, wie wichtig es ist, dass die ärmsten Bevölkerungsgruppen leichter Zugang zu Energie erhalten, und deshalb während des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 in Johannesburg die EU-Initiative „Armutsminderung und nachhaltige Entwicklung durch Energie" ins Leben gerufen.

Dank dieser Initiative wird den Energiedienstleistungen im Rahmen der Außenhilfe der EU inzwischen mehr Aufmerksamkeit geschenkt.

See also

Weitere Informationen sind auf der Seite Energiefazilität zu Gunsten der AKP-Länder (EN) (ES) (FR) der Generaldirektion EuropeAid abrufbar.

Letzte Änderung: 02.08.2007

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