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Wasserfazilität zu Gunsten der AKP-Länder

Die Europäische Union (EU) richtet eine Wasserfazilität zu Gunsten der Länder Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) ein, die das Cotonou-Abkommen unterzeichnet haben. Ziel dieser mit einem Finanzrahmen von 500 Mio. EUR ausgestatteten Fazilität ist es, durch Maßnahmen zur Behebung der Mittelknappheit günstige Voraussetzungen für die Verbesserung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung der benachteiligten Bevölkerungsgruppen in diesen Ländern zu schaffen. Die Kommission schlägt in der vorliegenden Mitteilung Modalitäten für die Einrichtung der Wasserfazilität vor und beschreibt die künftige Entwicklung der EU-Wasserinitiative.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 26. Januar 2004 über die künftige Entwicklung der EU-Wasserinitiative und die Modalitäten für die Einrichtung einer Wasserfazilität zu Gunsten der AKP-Länder [KOM (2004) 43 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

WASSERFAZILITÄT ZUGUNSTEN DER AKP-LÄNDER

Die Wasserfazilität zu Gunsten der Länder in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) soll im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung als Katalysator wirken. Daher unterstützt sie die Entwicklung und Reformen der einschlägigen sektorspezifischen Strategien sowie die Umsetzung flexibler und innovativer Finanzierungskonzepte für entsprechende Projekte und Programme.

Grundsätze

Die Fazilität stützt sich auf drei entscheidende Grundsätze:

  • Good Governance: Die Wasserfazilität richtet sich vor allem an die AKP-Staaten, die eine vernünftige nationale Wasserpolitik betreiben oder fest zur Entwicklung einer solchen Politik entschlossen sind, sowie an die Staaten, die Ausgaben im sozialen Bereich Vorrang einräumen. Sie unterstützt diese Länder bei der Schaffung eines institutionellen und rechtlichen Rahmens, der die Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen begünstigt.
  • Eigenverantwortung: Die Fazilität beruht auf einem rein nachfrageorientierten Ansatz. Sie ermöglicht, dass die Akteure aus den AKP-Staaten weiterhin und in stärkerem Maße an der Ausarbeitung und Umsetzung der Wasserpolitik mitwirken können.
  • Innovation und Flexibilität: Durch kreative Kombination von Zuschüssen und anderen Mitteln zur Finanzierung der Basisinfrastruktur soll eine optimale Wirkung erzielt werden. Die vorgeschlagenen Zuschüsse könnten das Startkapital für neue Projekte bilden und den Aufbau von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor ermöglichen, die für eine Aufstockung der verfügbaren Mittel erforderlich sind.

Zu finanzierende Maßnahmen

Mit der Wasserfazilität werden im Wesentlichen zwei Arten von Maßnahmen finanziert. Die einen dienen der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Good Governance, die anderen der Kofinanzierung von Infrastrukturen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Good Governance umfassen:

  • die Stärkung der einschlägigen Institutionen und die Unterstützung der Reform des Sektors;
  • die integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen vor allem auf nationaler Ebene und auf der Ebene der Wassereinzugsgebiete in den AKP-Staaten.

Die Kofinanzierungsmaßnahmen beruhen auf flexiblen und innovativen Finanzierungskonzepten für Projekte und Programme, die Menschen mit geringem Einkommen und aus sozial benachteiligten Gebieten Zugang zur Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung verschaffen sollen.

Verwaltung der Wasserfazilität

Die Organisationsstruktur zur Verwaltung der Wasserfazilität wurde innerhalb der Kommission angesiedelt und mit Kommissionsbediensteten besetzt. Die Beamten in diesem Team sind für die Festlegung der Modalitäten für die Umsetzung der Fazilität zuständig.

Bei der Vorbereitung und Durchführung der finanzierten Projekte sollte jedoch das außerhalb der Kommission vorhandene Know-how (vor allem von Expertengruppen der Mitgliedstaaten) optimal genutzt werden. Dies soll durch die Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und anderen Finanzinstitutionen aus dem Entwicklungsbereich und, falls möglich, die Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor und Nichtregierungsorganisationen (NRO) gewährleistet werden.

Die Auswahl der Projekte stützt sich auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die den meisten einschlägigen staatlichen und nicht staatlichen Akteuren in den AKP-Staaten und der EU offen stehen. Diese Aufforderungen enthalten auch die von der Europäischen Kommission festgelegten Auswahlkriterien, die unter anderem folgende Aspekte umfassen: Übereinstimmung mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und der Politik der Europäischen Union bezüglich der Wasserbewirtschaftung in Entwicklungsländern, Kohärenz mit den Programmen zur integrierten Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten, Berücksichtigung der Durchführungskapazitäten der Projektpartner und der Ausgereiftheit der Projekte. Vor jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im EEF-Ausschuss konsultiert.

ZUKUNFT DER EU-WASSERINITIATIVE

Die Mitteilung enthält auch eine in die Zukunft gerichtete Bewertung der auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung ins Leben gerufenen EU-Wasserinitiative.

Dabei wird deutlich, dass mit dieser Initiative beträchtliche Fortschritte erzielt wurden und dass die integrierte Bewirtschaftung der Wassereinzugsgebiete das am besten geeignete Mittel ist, um die für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung festgelegten Ziele zu erreichen.

Der Schwerpunkt der Initiative liegt auf Afrika, den Ländern Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens (EECCA), dem Mittelmeerraum und Lateinamerika.

Die Kommission ist dennoch der Auffassung, dass die Millenniums-Entwicklungsziele (EN) (ES) (FR) trotz dieser Fortschritte nur mit Hilfe einer beträchtlichen Aufstockung der bereitgestellten Mittel und der Verbesserung der Mechanismen zur Erschließung weiterer Finanzierungsquellen für die Entwicklungshilfe (Privatwirtschaft, Entwicklungsbanken) erreicht werden können. Beides wird mit der Einrichtung der EU-Wasserfazilität angestrebt.

HINTERGRUND

Die Mitteilung schließt an die EU-Wasserinitiative an, die im September 2002 auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg ins Leben gerufen wurde. Auf diesem Gipfeltreffen wurde das Millenniums-Entwicklungsziel bekräftigt, die Zahl der Menschen ohne Zugang zu einer Trinkwasserversorgung und einer grundlegenden Abwasserentsorgung bis 2015 zu halbieren.

Alljährlich sterben mehr Menschen an verunreinigtem Wasser als in Kriegen umkommen. Weltweit haben über 1,1 Mrd. Menschen keinen Zugang zu Trinkwasser und 2,4 Mrd. Menschen keinen Zugang zu einer grundlegenden Abwasserentsorgung. In Afrika müssen 40 % der Bevölkerung ohne Trinkwasserversorgung leben und der Anteil der Menschen ohne Zugang zu einer angemessenen Abwasserentsorgung ist sogar noch größer.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss Nr. 7/2005 des AKP-EG-Ministerrates vom 22. November 2005 über die Verwendung einer zweiten Mittelzuweisung von 250 Millionen EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Milliarde EUR aus dem 9. EEF als zweite Tranche für die AKP-EU-Wasserfazilität [Amtsblatt L 48 vom 18.2.2006]

Mit diesem Beschluss gibt der Ministerrat offiziell seine Erlaubnis für die Zuteilung einer zweiten Hälfte von 250 Mio. Euro zur AKP-EU-Wasserfazilität.

Beschluss Nr. 2004/632/EG des AKP-EG-Ministerrats vom 6. Mai 2004 zur Verwendung der Reserve des Finanzrahmens für langfristige Entwicklung und von Mitteln der Investitionsfazilität des neunten Europäischen Entwicklungsfonds zur Einrichtung einer AKP-EU-Wasserfazilität [Amtsblatt L 289 vom 10.9.2004] Mit diesem Beschluss erteilt der AKP-EG-Ministerrat die offizielle Genehmigung für die Zuweisung einer ersten Tranche von 250 Mio. EUR für die AKP-EU-Wasserfazilität und sieht die Freisetzung weiterer 250 Mio. EUR vor.

Beschluss des Rates vom 26. April 2004 über den Standpunkt der Gemeinschaft im AKP-EG-Ministerrat in Bezug auf einen Beschluss zur Verwendung der Reserve des Finanzrahmens für langfristige Entwicklung und von Mitteln der Investitionsfazilität des neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zur Einrichtung einer AKP-EU-Wasserfazilität [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] In diesem Dokument spricht sich der Rat dafür aus, die Reserve des Finanzrahmens für langfristige Entwicklung und Mittel der Investitionsfazilität des 9. EEF für die Einrichtung der AKP-EU-Wasserfazilität zu verwenden.

Beschluss 2004/289/EG des Rates vom 22. März 2004 über die partielle Freigabe der an Bedingungen geknüpften Reserve von 1 Mrd. EUR im Rahmen des neunten Europäischen Entwicklungsfonds für die Zusammenarbeit mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums zur Einrichtung einer Wasserfazilität [Amtsblatt L 94 vom 31.3.2004] Mit diesem Beschluss sieht der Rat die Einrichtung einer Wasserfazilität für die AKP-Staaten vor. Gemäß den Bestimmungen des Finanzprotokolls zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen stellt der Rat fest, dass es angesichts des Stands der Mittelbindungen und der Auszahlungen am Ende des Jahres 2003 und der für den Zeitraum 2004-2007 vorgelegten Vorausschätzungen möglich ist, einen Betrag von 500 Mio. EUR aus dem im neunten Europäischen Entwicklungsfonds vorgesehenen Betrag von 1 Mrd. EUR für die Einrichtung einer Wasserfazilität freizusetzen. Ferner wird eine erste Zuweisung in Höhe von 250 Mio. EUR genehmigt und festgelegt, dass die Entscheidung über die Verwendung der restlichen Mittel zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden soll.

See also

Weitere informationen können Sie auf der Siete AKP-EU-Wasserfazilität (EN) (FR) abrufen.

Letzte Änderung: 08.08.2007

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