EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre schwer betroffenen Ländern

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika

Beschluss des Rates 98/216/EG — Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

  • Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) ist die einzige gesetzlich verbindliche internationale Vereinbarung, die Umwelt und Entwicklung eines nachhaltigen Landmanagements miteinander verbindet. Es konzentriert sich besonders auf dürre, halbdürre und trockene subhumide Gebiete auf der Welt, in denen einige der gefährdetsten Ökosysteme und Völker zu finden sind.
  • Mit dem Beschluss wird das UNCCD ratifiziert, und zwar im Namen der Europäischen Gemeinschaft (heute EU).

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Das Ziel des UNCCD besteht darin, die Wüstenbildung zu bekämpfen und die Auswirkungen von Dürre in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika zu lindern, und zwar durch wirksame Maßnahmen auf allen Ebenen. Diese Maßnahmen beruhen auf Vereinbarungen über internationale Zusammenarbeit und Partnerschaft.
  • Das UNCCD besteht aus 40 Artikeln und 5 Anlagen, in denen die Vereinbarungen zur Umsetzung des Übereinkommens in Afrika, Asien, Lateinamerika, der Karibik, den nördlichen Mittelmeerländern und in Mittel- und Osteuropa festgelegt werden.
  • Wüstenbildung resultiert vor allem aus menschlicher Aktivität und dem Klimawandel. Sie bedeutet nicht die Ausbreitung eines bestehenden Wüstengebiets. Sie ist das Ergebnis der extremen Anfälligkeit der Ökosysteme in Dürregebieten gegenüber einer übertriebenen Ausbeutung und einer unangemessenen Landnutzung. Armut, politische Instabilität, Waldzerstörung, Überwaldung und schädliche Bewässerungspraktiken sind Faktoren, die die Produktivität des Bodens beeinträchtigen.

Maßnahmen im Rahmen des UNCCD zur Bekämpfung der Wüstenbildung

  • Diese umfassen Maßnahmen zur Förderung einer integrierten Entwicklung der Bodennutzung in dürren, halbdürren und trockenen subhumiden Gebieten zur:
    • Vermeidung und/oder Verringerung der Landverödung;
    • Sanierung teilweise verödeten Landes;
    • Wiedernutzbarmachung des durch Wüstenbildung geschädigten Landes.
  • Die Umsetzung des UNCCD erfolgt über nationale, subregionale und regionale Programme, die dazu bestimmt sind, einen integralen Bestandteil der nationalen nachhaltigen Entwicklungspolitik eines Landes zu bilden. Die Programme werden unter fortwährender Einbeziehung der Betroffenen auf der Grundlage der Lehren aus vor Ort durchgeführten Maßnahmen sowie auf der Grundlage von Forschungsergebnissen aktualisiert.
  • Lokale Gemeinschaften spielen eine Schlüsselrolle bei der Ausarbeitung und Durchführung der Aktionsprogramme, da sie auf den Boden angewiesen sind.
  • Für die Durchführung des UNCCD ist eine enge internationale Zusammenarbeit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern erforderlich. Die Regierungen der von der Wüstenbildung betroffenen Länder bleiben jedoch weiter dafür verantwortlich, dass ein günstiges Umfeld geschaffen wird, das es der lokalen Bevölkerung ermöglicht, selbst den Prozess der Landverödung zu beenden. Die Regierungen müssen politisch heikle Maßnahmen durchführen, wie zum Beispiel:
    • eine verstärkte Dezentralisierung der Entscheidungsmacht;
    • Verbesserung der Grundbesitzverhältnisse und
    • Übertragung von Macht an die Frauen und die Bauern.

Finanzielle Organisation

Zwar sieht das UNCCD keinen zentralen Finanzmechanismus für die Projekte vor, doch gibt es einen Globalen Mechanismus, der dazu beiträgt, größere Finanzressourcen aus bestehenden Quellen zu mobilisieren und deren Verwaltung zu rationalisieren und zu verbessern.

Leitungsstruktur

Die Konferenz der Vertragsparteien ist das oberste Gremium des Übereinkommens. Sie fasst die Beschlüsse, die notwendig sind, um die wirksame Durchführung des Übereinkommens zu fördern. Auf der Konferenz der Vertragsparteien wird die EU in den in die Zuständigkeit der EU fallenden Bereichen von der Europäischen Kommission vertreten.

Bei der 5. Sitzung der Konferenz der Vertragsparteien im Oktober 2001 wurde ein Untergremium eingerichtet, der Ausschuss für die Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens (bekannt als CRIC). Der Ausschuss prüft und analysiert die von den Vertragsparteien und den Beobachtern der Konferenz der Vertragsparteien vorgelegten nationalen Berichte, in denen der Stand der Umsetzung des Übereinkommens beschrieben wird. Durch diese Prüfungen und Analysen sollen die Kohärenz, die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen und Programme zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz in den Trockengebieten verbessert werden.

Wissenschaftliche und technologische Beratung

Der Ausschuss für Wissenschaft und Technologie stellt der Konferenz der Vertragsparteien Informationen und Beratungsdienste bezüglich wissenschaftlicher und technologischer Angelegenheiten bereit, die sich auf die Bekämpfung der Wüstenbildung und die Linderung das Auswirkungen von Dürre beziehen. Er besteht aus den Regierungsvertretern, die in den relevanten Fachgebieten zuständig sind.

Strategischer Rahmen

Der Strategische Rahmen des UNCCD für den Zeitraum 2018-2030 stellt eine globale Verpflichtung zur Erreichung der Bodendegradationsneutralität dar, um die Produktivität der riesigen degradierten Landflächen wiederherzustellen, das Leben von mehr als 1,3 Milliarden Menschen zu verbessern und die Auswirkungen von Dürre auf gefährdete Bevölkerungsgruppen zu senken.

WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DAS ÜBEREINKOMMEN IN KRAFT?

Das Übereinkommen wurde beim Erdgipfel in Rio de Janeiro im Jahr 1992 erarbeitet, im Jahr 1994 unterzeichnet und ist am 26. Dezember 1996 in Kraft getreten. Bis zum heutigen Tag wurde das Übereinkommen, das ein gesetzlich verbindliches Instrument darstellt, von 195 Vertragsparteien ratifiziert.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika – Erklärung der Europäischen Gemeinschaft nach Artikel 34 Absätze 2 und 3 des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (ABl. L 83 vom 19.3.1998, S. 3-35)

Beschluss 98/216/EG des Rates vom 9. März 1998 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (ABl. L 83 vom 19.3.1998, S. 1-2)

Letzte Aktualisierung: 24.07.2019

Top