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Internationale Hilfsmaßnahmen für verschuldete arme Länder

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (KOM(1999) 518 end.) der Kommission vom 26. Oktober 1999 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Entschuldungsinitiative für hoch verschuldete arme Länder

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Diese Mitteilung legt die Initiative für hoch verschuldete arme Länder (HIPC) dar. Die Initiative wurde von der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und weiteren multilateralen, bilateralen und privatrechtlichen Gläubigern eingeleitet und wird von der Europäischen Union (EU) nachdrücklich befürwortet.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die HIPC-Initiative soll ein umfassendes Konzept für den Schuldenabbau bieten.
  • Mit der Initiative wird ein System eingeführt, durch das ärmere Länder eine Entschuldung beantragen können. Sie soll Länder unterstützen, die nicht in der Lage sind, ihre Schuldenlast durch traditionelle Umschuldungs- und Schuldennachlassmechanismen zu reduzieren.
  • Länder, die gemäß dem Programm einen Schuldennachlass beantragen, müssen ein zweiphasiges Verfahren durchlaufen:
  • Um für Phase 1 der Entschuldung infrage zu kommen, muss ein Land
    • seine Beziehungen zu den multilateralen Banken* normalisieren und eine Einigung über die Begleichung eventueller Zahlungsrückstände erzielen;
    • Anpassungs- und Reformprogramme verabschieden, die vom IWF und der Weltbank unterstützt werden, und einen Nachweis darüber erbringen, dass diese tatsächlich umgesetzt werden; und
    • eine Strategie zur Eindämmung der Armut einführen.
  • Sobald dies abgeschlossen ist, wird in einer Analyse der verbleibenden Schulden festgestellt, ob die Auslandsverschuldung eines Landes tragbar ist und ob das Land für die HIPC-Initiative infrage kommt. Dies stellt die Grundsatzentscheidung („decision point“) dar.
  • Während dieser ersten Phase werden im Rahmen der Übereinkünfte des Pariser Clubs* weiterhin „traditionelle“ Entschuldungsmaßnahmen für die Anwärterländer durchgeführt.
  • Damit es im Rahmen von Phase 2 zur endgültigen Entscheidung („completion point“) kommen kann und das Land zur vollen Unterstützung zugelassen wird, muss das Land
    • weitere Nachweise für seine guten Leistungen erbringen;
    • entscheidende vereinbarte strukturpolitische Reformen umsetzen;
    • die Finanzstabilität aufrechterhalten; und
    • mindestens für die Dauer eines Jahres eine vorgeschriebene Strategie zur Eindämmung der Armut verabschieden und umsetzen.
  • Die beiden Phasen sind zeitlich nicht befristet.
  • 2005 wurde die HIPC-Initiative durch die Multilaterale Schuldenerlassinitiative (MDRI) ergänzt. Dies ermöglicht einen vollständigen Erlass der infrage kommenden Schuldenmasse beim IWF, bei der Weltbank und beim Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfDF) für Länder, die das Verfahren der HIPC-Initiative durchlaufen haben. 2007 genehmigte die Interamerikanische Entwicklungsbank (IaDB) zudem weitere Schuldenerleichterungen für HIPC-Länder in der westlichen Hemisphäre.
  • Bis Oktober 2016 wurden im Rahmen der HIPC-Initiative Entschuldungspakete für 36 Länder genehmigt, davon 30 aus Afrika. Insgesamt wurden damit 76 Mrd. USD an Schuldendiensten erlassen. Derzeit kommen drei weitere Länder für Hilfe im Rahmen der HIPC-Initiative infrage.

HINTERGRUND

  • Die Initiative wurde 1996 anlässlich des G7-Gipfels in Lyon lanciert. Auf dem G7-Gipfel von Köln wurde diese 1999 überarbeitet und erweitert.
  • Die Europäische Kommission (EK) bekräftigte in dieser Mitteilung von 1999 ihre Unterstützung für diese Initiative und sagte Mittelbereitstellungen insbesondere für afrikanische, karibische und pazifische Länder zu.
  • Die EU tritt in einer Doppelrolle als Gläubiger und Geber von Zuschüssen auf, d. h., sie führt Entschuldungsmaßnahmen durch und stellt zugleich direkt Mittel zur Verfügung.
  • Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Multilaterale Banken: Großbanken wie die Weltbank und der IWF sowie regionale Finanzinstitutionen wie die Afrikanische Entwicklungsbank.

Pariser Club: ein loser Zusammenschluss von Gläubigerländern, der Entwicklungsländern Schuldenerleichterungen gewährt.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Entschuldungsinitiative für hoch verschuldete arme Länder (HIPC) (KOM(1999) 518 endg. vom 26.10.1999)

Letzte Aktualisierung: 07.12.2016

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