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Eingliederung des Europäischen Entwicklungsfonds in den Haushalt der Europäischen Union

Die Europäische Kommission plädiert für die Eingliederung der Mittel in den Haushaltsplan der Europäischen Union, die den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) gewährt werden. Sie verspricht sich davon eine verstärkte öffentliche Kontrolle der Hilfe, mehr Transparenz und Effizienz sowie größere Flexibilität im praktischen Einsatz und bei der Anpassung an die Realitäten vor Ort.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 8. Oktober 2003: „Für die volle Integrierung der Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Ländern in den Haushaltsplan der Europäischen Union" [KOM (2003) 590 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung ist ein Plädoyer der Kommission für die Eingliederung der den AKP-Ländern und den ÜLG im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) gewährten Mittel in den Haushaltsplan der Europäischen Union.

EIN AUS POLITISCHEN GRÜNDEN WÜNSCHENSWERTER WANDEL

Gegen das Risiko der Marginalisierung

Vor dem Hintergrund der sich ständig ausweitenden Außenbeziehungen der Europäischen Union, des Abschlusses von Kooperationsabkommen mit zahlreichen Regionen der Welt und der Anhebung der für die Drittlandshilfe in den Haushaltsplan eingestellten Mittel ist die gesonderte Finanzierung für die AKP-Länder inzwischen kein Privileg mehr, sondern eher ein Nachteil.

Diese mit zahlreichen Regionen der Welt geschlossenen Kooperationsabkommen beinhalten ebenso wie das Abkommen von Cotonou eine Reihe von Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, wie beispielsweise den politischen Dialog, die Handelsregelung, Ziele im Bereich der Demokratisierung usw. Mit der Integrierung des EEF in den Haushaltsplan der Union werden alle großen Programme für die einzelnen Weltregionen fester Bestandteil der Struktur des Haushaltsplans sein. Technisch gesehen ebnet dies den Weg dafür, dass sich zwischen den auf einzelne Regionen bzw. Länder ausgerichteten Programmen und den thematischen Zielen verpflichteten Programmen stärkere Synergien entfalten können.

Im Zuge der mit den AKP-Ländern durchgeführten Kooperationsprogramme konnten zahlreiche Erfahrungen gesammelt und wertvolle Methoden entwickelt werden, die eine Anwendung auf Programme in anderen Entwicklungsregionen der Welt lohnend erscheinen lassen. Durch die Eingliederung des EEF wird die gegenseitige Befruchtung der einzelnen Programme gefördert.

Die Eingliederung des EEF in den Unionshaushalt wird auch für die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Regionen Afrikas von Vorteil sein. Mehr Kohärenz könnte zudem - bezogen auf Lateinamerika - für die Länder des karibischen Raums und - bezogen auf Asien - für die Länder des Pazifischen Ozeans erreicht werden.

Künftig mehr Eigenständigkeit

Mit der Eingliederung des EEF in den Unionshaushalt würde die Finanzierung der Kooperation mit der AKP-Gruppe größere Eigenständigkeit erlangen und die Abhängigkeit von Beiträgen beenden, die die Mitgliedstaaten bislang nach freiem Ermessen und nach Maßgabe eigener Interessen geleistet haben; darüber hinaus würde die Eingliederung des EEF in den Unionshaushalt die Aussichten auf Kontinuität verbessern. Für die Mitgliedstaaten würde das bedeuten, dass die finanzielle Zusammenarbeit mit der AKP-Gruppe künftig auf der Ebene der Gemeinschaft stattfindet.

Künftig bessere Legitimierung

Der EEF ist bislang der einzige Ausgabenposten, der nicht der Genehmigung durch das Europäische Parlament bedarf. Die Einbeziehung des EEF in den Unionshaushalt würde mit dieser Anomalie aufräumen und zugleich die Drittlandshilfe der Gemeinschaft vor der Öffentlichkeit besser legitimieren. Die Kooperation mit der AKP-Gruppe steht außerhalb des Unionshaushalts und ist damit eindeutig aus einem der wichtigsten Entscheidungsprozesse der Europäischen Union ausgeschlossen. Das ohnehin bereits große Risiko einer Marginalisierung der Beziehungen zu den AKP-Staaten - gemessen an den Beziehungen zu anderen wirtschaftlich besser dastehenden Weltregionen - wird durch fehlende Sichtbarkeit in den politischen Gremien der Europäischen Union nur noch verstärkt. Der Einfluss der paritätischen parlamentarischen Versammlung AKP-EU wird zudem dank der Präsenz von Mitgliedern dieser paritätischen Versammlung im Europäischen Parlament künftig größer sein.

Künftig mehr Transparenz

Die Eingliederung sämtlicher Ausgaben der Drittlandshilfe der EG in den gemeinsamen Haushaltsplan der EU würde zudem eine Gesamtschau der Drittlandshilfe der Gemeinschaft und der gemeinschaftlichen Entwicklungspolitik erlauben, und zwar sowohl quantitativ als auch geographisch. Bürger, die sich über das Ausmaß der Entwicklungsausgaben der Europäischen Gemeinschaft informieren wollen, hätten dann nur noch ein einziges Dokument zu konsultieren.

Künftig besserer Kosten-Nutzen-Effekt

Nach einer Eingliederung des EEF in den Unionshaushalt werden Kosten und Nutzen in einem besseren Verhältnis zueinander stehen. Durch die Vereinheitlichung der administrativen und rechtlichen Regeln, der Entscheidungsstrukturen und der Auszahlungen werden einige für die einzelnen Operateure und Beteiligten zurzeit noch obligatorischen Verwaltungs- und Verfahrensschritte entfallen. Mit der Zusammenlegung wird auch die Berichterstattung erleichtert, die namentlich für die Nehmerländer große Verwaltungslast wird abnehmen, und außerdem wird es möglich sein, wirksamer auf die Problematik der Entwicklungsländer einzugehen.

Mit den im Rahmen des Haushalts geltenden Verwaltungsgrundsätzen wird es zu einer Verstetigung der Ausgaben und zu einer Verbesserung der effektiven Leistung der Hilfe in den AKP-Staaten kommen.

BEDENKEN GEGEN DIE EINGLIEDERUNG DES EEF IN DEN UNIONSHAUSHALT

Bleibt die Qualität der Partnerschaft mit den AKP-Staaten künftig erhalten?

Ja. Die Kommission ist der Ansicht, dass dem Europäischen Entwicklungsfonds zwar durchaus eine historische Rolle zuzuerkennen ist, dass er aber nicht zu den wesentlichen Elementen der privilegierten Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union zählt. Das Abkommen von Cotonou ist und bleibt die tragende Säule dieser Partnerschaft und wird wie eh und je und in unveränderter Form den Kurs der Beziehungen zwischen der AKP-Gruppe und der Europäischen Union bestimmen.

Die gegenüber jedem einzelnen AKP-Staat eingegangenen Verpflichtungen werden zudem auch künftig auf der Grundlage von Programmen eingelöst, die von den AKP-Staaten auszuarbeiten und zu genehmigen sind. Die einzelnen Landesregierungen werden auch weiterhin eng in die Aufstellung des Mehrjahresrichtprogramms, in die Ausarbeitung der jährlichen Aktionspläne usw. eingebunden sein.

Wird das finanzielle Engagement der Europäischen Gemeinschaft in den AKP-Staaten durch die Einbeziehung des EEF in den Unionshaushalt in Frage gestellt?

Das finanzielle Engagement muss alle fünf Jahre erneuert werden, gleichviel ob in Form eines neuen EEF oder im Rahmen des allgemeinen Unionshaushalts. Die derzeit zur Verfügung stehenden budgetären Instrumente und insbesondere die Entscheidungen im Zusammenhang mit der finanziellen Vorausschau bieten dieselben Garantien.

Hintergrund

Die Hilfe, die die Gemeinschaft den AKP-Staaten leistet, entstammt zweierlei Quellen: Zum einen handelt es sich um Mittel aus dem Unionshaushalt und zum anderen um Mittel des EEF. Für beide Formen der Hilfe gelten unterschiedliche Verwaltungsregeln und Entscheidungsstrukturen. Die Mittel aus dem Unionshaushalt werden nach den Regeln der Haushaltsordnung verwaltet. Die Mittel aus dem EEF werden nach den Regeln des Abkommens von Cotonou verwaltet.

Der Vorschlag, den EEF in den Unionshaushalt einzugliedern, schließt ein, dass in der finanziellen Vorausschau sämtliche der Kooperation zwischen der Gemeinschaft und dem AKP-Raum gewidmeten Mittel berücksichtigt sind. Der Vorschlag an sich ist nicht neu, denn die Kommission hat bereits 1973 und 1979 einen Anlauf unternommen, den EEF in den Gesamthaushalt der Gemeinschaft einzugliedern. Anlässlich der Aushandlung der Finanziellen Vorausschau für die Jahre 2007-2013 hat die Kommission diesen Vorschlag wieder aufgegriffen, traf damit jedoch beim Europäischen Rat vom 15./16. Dezember 2005 erneut auf Ablehnung. Bei der Vorbereitung der nächsten Finanziellen Vorausschau wird die Debatte darüber möglicherweise wieder eröffnet.

Letzte Änderung: 28.06.2007

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