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Zusammenarbeit mit indigenen Völkern

Der Bericht überprüft der in der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und indigenen Völkern erzielten Fortschritte und Abgabe von Empfehlungen für die Zukunft.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission an den Rat vom 11. Juni 2002 über die Überprüfung der Fortschritte bei der Arbeit mit indigenen Völkern [KOM (2002) 291 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Kontext Die aktive Beteiligung indigener Völker am Entwicklungsprozess ist von großer Bedeutung, da diese meist bedürftigen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen so die Möglichkeit zur Gestaltung ihrer eigenen Entwicklung erhalten.

Mit einem im Jahr 1998 vorgestellten Arbeitsdokument, das durch eine Entschließung des Rates der Entwicklungsminister im Laufe desselben Jahres bestätigt wurde, hat die Europäische Union den Rahmen zur Durchführung von Maßnahmen in diesem Bereich geschaffen [Schlussfolgerungen des Rates Entwicklung - 30.11.1998]. Der Bericht dient zur Konsolidierung dieser Maßnahmen.

Rahmen für die Zusammenarbeit Der Bericht enthält drei konkrete Vorschläge:

  • Einbeziehung der Anliegen indigener Völker in Politiken, Programme und Projekte der Union;
  • Konsultation dieser Völker zu den sie berührenden Politikbereichen und Tätigkeiten;
  • Unterstützung in wichtigen thematischen Bereichen.

Bisherige Fortschritte bei der Umsetzung der Entschließung In dem Bericht wird vorrangig der Zeitraum 1998-2000 untersucht, in dem die Union weit reichende Maßnahmen ergriff. Es wurden 21,9 Mio. Euro für Projekte bereitgestellt, die den indigenen Völkern unmittelbar zugute kommen.

Bisherige Fortschritte: Einbeziehung der Anliegen indigener Völker in Politiken, Programme und Projekte. Die Union hat die Anliegen der indigenen Völker bereits direkt oder indirekt in eine Reihe von Politiken und Maßnahmen eingebunden, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie, Umweltpolitik und nachhaltige Entwicklung. Um eine uneingeschränkte Einbeziehung der indigenen Völker zu gewährleisten, ist Folgendes erforderlich:

  • Einbeziehung in Verfahren, Verordnungen usw.;
  • Einbeziehung in den politischen Dialog mit den Empfängerländern (beispielsweise bei der Aushandlung von Länderstrategiepapieren);
  • Systematische Überwachung von Projekten, die indigene Völker betreffen;
  • Ausbildung von Personal in der Kommission und in den Mitgliedstaaten zur Sensibilisierung für dieses Thema;
  • Verstärkung der Koordinierung und Kohärenz innerhalb der Union.

Der Kommission ist es gelungen, diese Problematik in eine Reihe von Rechtsvorschriften einzubinden, wobei die Einbeziehung in die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) besonders hervorzuheben ist.

Die Modalitäten der Entwicklungshilfe werden u. a. in Gesprächen zwischen der Union und den Empfängerländern und in strategischen Zielvereinbarungen festgelegt. Die Anliegen indigener Völker wurden in eine Reihe von Rahmenabkommen und Strategiepapieren aufgenommen, die mit den Partnerländern der Union, wie beispielsweise den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischem Ozean (AKP), geschlossen wurden. Nach der Bewilligung der Hilfe erfolgt eine systematische Kontrolle, in deren Rahmen u. a. die Auswirkungen der Maßnahmen auf die indigenen Bevölkerungsgruppen untersucht werden.

Um die Umsetzung und die Auswirkungen der gemeinschaftlichen Entwicklungshilfe zu verbessern, hat die Kommission bereits ein Ausbildungsprogramm für das zuständige Personal ausgearbeitet. Zur Verstärkung der Koordinierung und Kohärenz innerhalb der Union wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Bisherige Fortschritte: Konsultation indigener Völker Ein Projekt hat mehr Aussicht auf Erfolg, wenn die Begünstigten uneingeschränkt an der Projektdurchführung beteiligt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kommission drei Handlungsprioritäten ermittelt:

  • Festlegung von Methoden und Verfahren zur Gewährleistung einer uneingeschränkten Einbeziehung der indigenen Völker in den Entwicklungsprozess;
  • Ermittlung der Prioritäten der indigenen Völker;
  • Befähigung der indigenen Völker zur Weiterentwicklung und zur Abgabe fundierter Stellungnahmen zu bestimmten Maßnahmen der EU.

Die Kommission hat Mechanismen für die Konsultation indigener Völker entwickelt und Kontaktstellen innerhalb der Dienststellen der Kommission eingerichtet. Die Konsultation erfolgt auch über ein informelles Netz bestehend aus drei Organisationen indigener Völker.

Um mehr über die tatsächliche Situation der indigenen Bevölkerungsgruppen (rechtlich, sozioökonomisch usw.) zu erfahren, wurde eine umfassende Konsultation durchgeführt. Auf diese Weise gelang es der Union, die Prioritäten der indigenen Bevölkerungsgruppen zu ermitteln. Als wichtigste Bereiche wurden Umwelt und Rassismus genannt. Eine weitere Priorität ist die stärkere Einbeziehung indigener Völker in den Entwicklungsprozess und die Zivilgesellschaft.

Die Ergebnisse der Konsultationen haben auch gezeigt, dass die Verfahren zur Beantragung finanzieller Hilfe ein großes Hindernis für die Beteiligung indigener Bevölkerungsgruppen am Entwicklungsprozess darstellen. Dies könnte durch die Durchführung von Kleinstprojekten vermieden werden, die den Bedürfnissen der indigenen Völker besser gerecht werden.

Bisherige Fortschritte: Unterstützung für indigene Völker in prioritären Bereichen

Die Kommission stellt einige Beispiele aus einer großen Anzahl von Projekten vor, die während dieses Zeitraums durchgeführt wurden. Es handelt sich um Projekte, die zur Erreichung der folgenden Ziele entwickelt wurden:

  • Unterstützung nationaler Initiativen für die Anerkennung und Achtung der Rechte indigener VölkerAls Beispiel wird ein Programm zur Erhaltung und Nutzung der Wildfauna in Botsuana genannt.
  • Bildungsmaßnahmen für indigene VölkerIn Thailand wurde ein Programm ins Leben gerufen, das durch Bildungsmaßnahmen die Organisation und den Kapazitätsaufbau bei Bergstämmen in Thailand unterstützen soll. Durch das Programm wird die Hochlandbevölkerung ermutigt, sich ihre Kultur und ihr Wissen zu bewahren und an die neue Generation weiterzuvermitteln.
  • Kapazitätsaufbau bei indigenen OrganisationenEs wurden Zuschüsse zur Stärkung von Basisorganisationen und zur Erleichterung der Koordinierung von Kleinstprojekten bereitgestellt.
  • Vernetzung und Erfahrungsaustausch zwischen indigenen VölkernEine Vereinigung in Lateinamerika (Latin American Association for Human Rights) erhielt einen Zuschuss für die Errichtung eines Radionetzes zur Förderung der Kommunikation zwischen den Amazonasvölkern und für den Schutz ihrer Lebensweise und des Ökosystems im Amazonasgebiet.
  • Schutz der Kenntnisse, Erfindungen und Bräuche indigener VölkerIn diesem Zusammenhang wurde eine internationale Studie über Kultur, Bräuche und Traditionen indigener Völker durch die Europäische Gemeinschaft gefördert.

Weiterer Handlungsbedarf Bei der Zusammenarbeit mit den indigenen Völkern handelt es sich um einen Bereich, der einer ständigen Entwicklung unterworfen ist. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Zukunft werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Stärkere Einbeziehung dieser Problematik in die Politiken, Programme usw.In diesem Zusammenhang ist es notwendig, die Methodik für die Einbeziehung dieses Themas weiter zu verbessern, die für indigene Völker relevanten Projekte systematisch zu ermitteln und eine Datenbank mit Maßnahmen anzulegen, die zur Unterstützung der indigenen Völker beitragen;
  • Verstärkung der Zusammenarbeit und Kohärenz innerhalb der Union und mit anderen Gebern;
  • Einbeziehung spezifischer Leitlinien zum Schutz der indigenen Völker in die offiziellen Dokumente der Kommission und zwar in allen relevanten Bereichen;
  • Intensivierung der Konsultation indigener Völker;Kleine Organisationen müssen besser über die Aktionen der Union informiert werden und die Kommissionsdelegationen vor Ort müssen verstärkt werden, damit sie sich an der Verwaltung von Kleinstprojekten beteiligen können.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rates zur Überprüfung der Fortschritte bei der Arbeit mit indigenen VölkernRat Allgemeine Angelegenheiten - 18. November 2002 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht] In seinen Schlussfolgerungen fordert der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten auf:

  • für eine bessere Zugänglichkeit der kommissionsinternen und nationalen Kontaktstellen für Fragen im Zusammenhang mit den indigenen Völkern zu sorgen;
  • den direkten und langfristigen Dialog zwischen den indigenen Völkern, der Europäischen Union, den internationalen Organisationen und den Nichtregierungsorganisationen (NRO) zu fördern;
  • ein Netzwerk für den Informationsaustausch zwischen den kommissionsinternen und nationalen Kontaktstellen und den Vertretern der indigenen Völker einzurichten.

Darüber hinaus fordert der Rat die Kommission auf:

  • zu gewährleisten, dass die Kommissionsmitarbeiter in Bezug auf die Rechte der indigenen Völker und die Schaffung partizipativer Prozesse geschult werden;
  • in der Frage der indigenen Völker insbesondere den Rechten von Frauen, älteren Menschen und Kindern Rechnung zu tragen;
  • die wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Situation der indigenen Völker bei der Erarbeitung der Länderstrategiepapiere zu berücksichtigen und darin eine Analyse der Auswirkungen der EU-Kooperationspolitik auf die indigenen Völker vorzunehmen;
  • die Frage der indigenen Völker im politischen Dialog mit den Partnerländern der Europäischen Union zu erörtern;
  • die Beteiligung von Vertretern indigener Völker am gesamten Zyklus der Kooperationsprojekte der Union zu erleichtern;
  • zu gewährleisten, dass in dem Jahresbericht über die Umsetzung der Außenhilfe der Europäischen Union und in dem Jahresbericht der Europäischen Union über die Menschenrechte die Fortschritte bei der Umsetzung der Gemeinschaftspolitik im Zusammenhang mit indigenen Völkern dokumentiert werden.

Letzte Änderung: 06.06.2007

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