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WTO-Übereinkommen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss des Rates 94/800/EG über den Abschluss der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) im Namen der EU – Aspekte des Warenhandels

Die multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) – Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES UND DIESES ABKOMMENS?

Mit dem Beschluss wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft (heute die Europäische Union oder EU) das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) genehmigt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Schlussakte mit den Ergebnissen der multilateralen Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde

Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO)

  • Mit diesem Übereinkommen wird ein dauerhafter institutioneller Rahmen für die oben genannten Übereinkommen geschaffen.
  • Die WTO ist eine ständige Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit. Alle GATT-Mitglieder wurden mit dem 1. Januar 1995 Gründungsmitglieder der WTO. Seit diesem Datum haben die Beitrittskandidaten das im WTO-Übereinkommen vorgesehene Aufnahmeverfahren durchlaufen.
  • Die WTO-Mitglieder haben für die Organisation folgende Ziele gesetzt:
    • Erhöhung des Lebensstandards;
    • Sicherung der Vollbeschäftigung und eines hohen und ständig steigenden Umfangs des Realeinkommens und der wirksamen Nachfrage;
    • Ausweitung der Produktion und des Handels mit Waren und Dienstleistungen;
    • nachhaltige Entwicklung und Umweltschutz;
    • Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwicklungsländer.
  • Die Aufgaben der WTO sind:
    • Erleichterung der Durchführung, der Verwaltung und der Wirkungsweise der einzelnen Handelsübereinkommen;
    • Einrichtung eines Forums für Verhandlungen über multilaterale Handelsbeziehungen;
    • Beilegung von Streitigkeiten durch das Streitbeilegungsgremium (SBG);
    • Überprüfung der nationalen Handelspolitiken seiner Mitglieder;
    • Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen im Interesse einer kohärenteren Gestaltung der weltweiten wirtschaftspolitischen Entscheidungen.

Struktur

  • Die Ministerkonferenz ist das oberste Entscheidungsorgan der WTO. Sie setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen und tritt mindestens einmal alle 2 Jahre zusammen.
  • Zwischen diesen Tagungen fasst der Allgemeine Rat aus Vertretern aller Mitgliedstaaten Beschlüsse im Zusammenhang mit der Funktionsweise der WTO und überwacht die Übereinkommen und Ministerbeschlüsse. Der Allgemeine Rat tritt ebenfalls zusammen, um die Aufgaben des Streitbeilegungsgremiums (SBG) und des im Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik (TPRM, siehe unten) vorgesehenen Organs zur Überprüfung der Handelspolitiken (TPRB) wahrzunehmen.
  • Der Allgemeine Rat hat drei nachgeordnete Gremien: den Rat für Warenverkehr, den Rat für den Handel mit Dienstleistungen und den Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum.
  • Darüber hinaus gibt es mehrere Ausschüsse, die unmittelbar dem Allgemeinen Rat beigeordnet sind. Dazu gehören die Ausschüsse für Handel und Entwicklung, Handel und Umwelt sowie regionale Handelsabkommen. Schließlich sind zwei Ausschüsse für die Verwaltung der plurilateralen Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen und das öffentliche Beschaffungswesen zuständig.
  • Der Allgemeine Rat ernennt einen Generaldirektor, der das Sekretariat der WTO leitet.
  • Im Prinzip erfolgt die Beschlussfassung in der WTO im Konsens. Falls ein Beschluss nicht gefasst werden kann, wird mit Mehrheit der Stimmen entschieden, wobei jedes WTO-Mitglied über eine Stimme verfügt. Die EU ist Vollmitglied der WTO und verfügt über so viele Stimmen wie die Anzahl der EU-Mitgliedstaaten, die WTO-Mitglieder sind.
  • Jedes Mitglied der WTO kann in der Ministerkonferenz Vorschläge zur Änderung der verschiedenen multilateralen Handelsübereinkommen der WTO einbringen.

Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

  • Das System der Streitbeilegung der WTO ist ein wichtiges Instrument der multilateralen Handelsordnung. Es gründet sich auf die Artikel XII und XIII des GATT von 1994 sowie auf die später ausgearbeiteten Regeln und Verfahren, die in der im WTO-Übereinkommen enthaltenen Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Streitbeilegung festgelegt sind.
  • Das Streitbeilegungssystem bezieht sich auf alle multilateralen Handelsübereinkommen. Es gilt für den Handel mit Waren, den Dienstleistungsverkehr und die Fragen der Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen). Es gilt ebenfalls für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem plurilateralen Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Manche dieser Übereinkommen enthaltenen Streitbeilegungsregeln, die sich nur auf die Streitigkeiten im Zusammenhang der mit dem jeweiligen Übereinkommen beziehen, und die die Regeln der Vereinbarung ergänzen oder ändern können.
  • Das Streitbeilegungssystem wird vom Streitbeilegungsgremium verwaltet. Alle WTO-Mitglieder können an den Tagungen des Gremiums teilnehmen. Falls das Gremium jedoch Vorschriften regelt, die die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem plurilateralen Handelsübereinkommen betreffen, können nur die Vertragsparteien dieses Übereinkommens an Entscheidungsprozessen oder an den vom Gremium im Hinblick auf die Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Übereinkommen gefällten Beschlüsse oder gefassten Maßnahmen teilnehmen.
  • Das Streitbeilegungsverfahren wird ausgelöst, wenn ein Mitglied Konsultationen über eine bestimmte Frage beantragt. Diese Konsultationen müssen binnen 30 Tagen nach Eingang des Antrags eingeleitet werden. Führen die Konsultationen nicht zur Beilegung einer Streitigkeit, kann ein Mitglied das Streitbeilegungsgremium ersuchen, ein besonderes, in der Regel aus drei unabhängigen Fachleuten zusammengesetztes Panel einzusetzen, das die Frage entscheiden soll. Im Übrigen können die Parteien freiwillig den Rückgriff auf andere Mittel der Streitbeilegung wie Vermittlung, Vergleich, Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit vereinbaren.
  • Nach Anhörung der Parteien legt das Panel dem Streitbeilegungsgremium einen Bericht vor. Das Panel hat seine Arbeiten binnen 6 Monaten und in dringenden Fällen binnen 3 Monaten abzuschließen. Das Gremium prüft den Panel-Bericht 20 Tage nach seiner Übermittlung an die Mitglieder. Der Bericht wird binnen 60 Tagen ab dem Zeitpunkt seiner Übermittlung angenommen, es sei denn, das Gremium beschließt im Konsens, ihn nicht anzunehmen (umgekehrter oder negativer Konsens) oder eine der Parteien notifiziert ihre Absicht, Berufung einzulegen.
  • Das Streitbeilegungsverfahren der WTO ermöglicht es allen Parteien, gegen einen Panelbericht Berufung einzulegen. Die Berufung ist jedoch auf rechtliche Fragen, die vom Panel-Bericht abgedeckt werden, und auf die rechtlichen Auslegungen der Panel-Entscheidung beschränkt. Die Berufung wird von einem ständigen Berufungsorgan geprüft, das sich aus sieben vom Streitbeilegungsgremium ernannten Mitgliedern zusammensetzt und für vier Jahre ernannt wird. Drei davon befassen sich jeweils mit einem Verfahren. Der Bericht des Berufungsorgans muss ohne Bedingungen von den Streitparteien akzeptiert und vom Streitbeilegungsgremium angenommen werden, außer im Falle eines negativen Konsenses, d. h. eines Konsenses gegen die Annahme des Berichts.
  • Das Streitbeilegungsgremium überwacht die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen oder Entscheidungen und alle ungelösten Fragen bleiben auf der Tagesordnung seiner Sitzungen, bis sie gelöst sind. Ferner gelten Fristen für die Umsetzung der Empfehlungen in den Berichten der Panels. Ist eine Partei nicht in der Lage, diese Empfehlungen innerhalb einer vernünftigen Frist umzusetzen, ist sie verpflichtet, Verhandlungen mit dem Kläger im Hinblick auf einen beiderseitig akzeptablen Ausgleich einzuleiten. Scheitern diese Verhandlungen, kann das Streitbeilegungsgremium die Klägerpartei ermächtigen, die Anwendung der Zugeständnisse oder Verpflichtungen im Hinblick auf die andere Partei auszusetzen. Der Ausgleich oder die Aussetzung von Zugeständnissen sind jedoch nur vorübergehende Lösungen, die angewandt werden können, bis die Empfehlungen des Streitbeilegungsgremiums durch das betreffende Mitglied umgesetzt werden.
  • In jedem Fall verpflichten sich die WTO-Mitglieder, nicht selbst festzulegen, ob eine Verletzung der im Rahmen der WTO eingegangenen Verpflichtungen vorliegt, oder die Zugeständnisse nicht von sich aus auszusetzen. Sie müssen die Regeln und Verfahren der Streitbeilegung aus der Vereinbarung anwenden.
  • Im Übrigen erkennt die Vereinbarung über die Streitbeilegung die besondere Situation der Entwicklungsländer und der am wenigsten fortgeschrittenen Mitglieder der WTO an. Die Entwicklungsländer können ein beschleunigtes Verfahren wählen und längere Fristen oder zusätzlichen Rechtsbeistand beantragen. Die WTO-Mitgliedes werden ermutigt, der Situation der Entwicklungsländer unter den Mitgliedern besondere Aufmerksamkeit beizumessen.

Der Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik (TPRM)

  • Der TPRM wurde 1989 infolge der Halbzeitüberprüfung der Uruguay-Runde vorläufig in das GATT aufgenommen. Seitdem ist dieser Mechanismus Bestandteil des Systems der WTO und bezieht sich auf alle von den WTO-Übereinkommen erfassten Bereiche (Waren, Dienstleistungen und Fragen der Rechte an geistigem Eigentum).
  • Ziel des TPRM ist insbesondere eine größere Transparenz und ein besseres Verständnis für die Handelspolitik und Praktiken der WTO-Mitglieder, die Ermutigung der WTO-Mitglieder zur besseren Einhaltung der im multilateralen Handelssystem geltenden Regeln und somit die Förderung der reibungslosen Arbeitsweise dieses Systems.
  • Im Rahmen des TPRM werden alle WTO-Mitglieder einer Überprüfung unterzogen. Diese Überprüfung ist bei den vier Mitgliedern, die den größten Anteil am Welthandel besitzen (derzeit China, die EU, Japan und die Vereinigten Staaten) alle 2 Jahre, bei den 16 folgenden Mitgliedern alle 4 Jahre und bei den übrigen Mitgliedern alle 6 Jahre vorgesehen. Für die am wenigsten fortgeschrittenen Länder kann ein längerer Zeitraum festgelegt werden. In der Praxis wurde ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Häufigkeit der Überprüfungen eingeführt (bis zu einem Abstand von 6 Monaten). Im Jahr 1996 wurde vereinbart, dass jede zweite Überprüfung der ersten vier Handelsbefugnisse eine Interimsüberprüfung sein sollte.
  • Die Überprüfung wird vom TPRB anhand einer vom betreffenden Mitglied vorgelegten allgemeinen politischen Erklärung und anhand eines vom WTO-Sekretariat erstellten Berichts vorgenommen. Bei der Ausarbeitung seines Berichts bemüht sich das Sekretariat um Mitwirkung des betreffenden Mitglieds, behält jedoch die vollständige Verantwortung der dargelegten Sachverhalte und Standpunkte. Nach der Prüfungssitzung veröffentlicht werden der Bericht des Sekretariats und die Erklärung des Mitglieds und sowie das Sitzungsprotokoll und der Wortlaut der Schlussbemerkungen des Vorsitzenden des Organs für die Überprüfung der Handelspolitik.

WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DAS ABKOMMEN IN KRAFT?

  • Der Beschluss ist am 22. Dezember 1994 in Kraft getreten.
  • Das Übereinkommen ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 94/800/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 über den Abschluss der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) im Namen der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die in ihre Zuständigkeiten fallenden Bereiche (ABl. L 336 vom 23.12.1994, S. 1-2).

Die multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) – Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) (ABl. L 336 vom 23.12.1994, S. 3-10).

Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (ABl. L 54 vom 1.3.2017, S. 1).

Letzte Aktualisierung: 14.07.2023

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