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Leitlinien der Europäischen Union für Menschenrechtsdialoge mit Drittländern

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Menschenrechtsdialoge mit Drittländern – Leitlinien

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER LEITLINIEN?

Diese Leitlinien legen das Konzept der Europäischen Union (EU) für die Aufnahme und das Führen von Menschenrechtsdialogen mit Drittländern fest. Ziel dieser Dialoge ist es, Menschenrechte betreffende Themen in alle Aspekte der EU-Außenpolitik einzubeziehen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die EU führt Menschenrechtsdialoge mit mehr als 40 Drittländern. Einige Dialoge sind allgemeiner Art und basieren auf Verträgen, Abkommen oder Übereinkommen, während andere strukturiert sind und sich ausschließlich mit den Menschenrechten befassen. Zudem gibt es Ad-hoc-Dialoge, in die auch Elemente der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik aufgenommen werden, und Dialoge im Rahmen privilegierter Beziehungen, die sich auf eine weitgehend übereinstimmende Sichtweise stützen.
  • Die Ziele dieser Dialoge werden im Einzelfall festgelegt. Ziele können sein: Erörterung von Fragen und Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte im Rahmen multilateraler Gremien wie den Vereinten Nationen (VN) und Einholen von Informationen und Äußerung der Besorgnis hinsichtlich der Lage der Menschenrechte.
  • Die vorrangigen Themen, die auf der Tagesordnung aller Menschenrechtsdialoge stehen müssen, sind die Durchführung der internationalen Menschenrechtsinstrumente, die Ächtung der Todesstrafe, dieÄchtung der Folter und anderer Arten der grausamen Behandlung, die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung, die Rechte des Kindes (insbesondere in bewaffneten Konflikten), die Rechte der Frau, das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Rolle der Zivilgesellschaft und der Schutz der Menschenrechtsverteidiger, die Zusammenarbeit bei internationalen Gerichtsverfahren (insbesondere mit dem Internationalen Strafgerichtshof), die Förderung der Demokratisierung und der verantwortungsvollen Staatsführung, die Konfliktverhütung sowie die Förderung der Rechtsstaatlichkeit.
  • Die Einleitung eines Menschenrechtsdialogs mit einem Drittland wird vom Rat beschlossen, wobei die Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ (COHOM) eine zentrale Rolle spielt. Jedem Beschluss über die Einleitung wird eine Evaluierung auf der Grundlage von Berichten zur Menschenrechtslage in dem betreffenden Land vorausgehen, bei der mehrere Faktoren berücksichtigt werden (beispielsweise die Haltung der Regierung des betreffenden Landes gegenüber den Menschenrechten und der Zivilgesellschaft).
  • Darüber, an welchem Ort, auf welcher Ebene und wie häufig der Dialog stattfinden soll, wird im Einzelfall entschieden. Die Dialoge sollten grundsätzlich im betreffenden Land stattfinden (beziehungsweise in Brüssel, wenn es sich um Dialoge handelt, bei denen es in erster Linie um Fragen von gemeinsamem Interesse und eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte geht) und mindestens einen ganzen Tag lang dauern.
  • Während des Dialogs kann die EU gegenüber dem Drittland Einzelfälle mit dem Ersuchen um Auskünfte und um Freilassung der betreffenden Personen zur Sprache bringen. Im Anschluss an den Dialog kann die Europäische Union eine Pressemitteilung veröffentlichen, entweder unabhängig oder gemeinsam mit dem betreffenden Drittland.
  • Jeder Menschenrechtsdialog mit Drittländern wird jedes Jahr einer Bewertung hinsichtlich der Zielerreichung unterzogen. Zudem müssen die Fortschritte bei den prioritären Themen des Dialogs sowie der Beitrag, den die EU durch ihre Maßnahmen dazu geleistet hat, analysiert werden. Die Evaluierung wird vom Vorsitz der Europäischen Union in Zusammenarbeit mit der COHOM-Gruppe durchgeführt. Je nach Ergebnis wird der Dialog fortgesetzt oder beendet.

HINTERGRUND

Die Menschenrechtsdialoge der EU

RECHTSAKT

Leitlinien der Europäischen Union für Menschenrechtsdialoge mit Drittländern – Aktualisierung

Letzte Aktualisierung: 20.10.2015

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