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Guinea-Bissau: Mission zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors

Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) unterstützt die Europäische Union Guinea-Bissau bei der geplanten Reform des Sicherheitssektors (RSS) und trägt auf diese Weise zur Förderung des Friedens und der Stabilität in Afrika bei.

RECHTSAKT

Gemeinsame Aktion 2008/112/GASP des Rates vom 12. Februar 2008 betreffend die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau.

ZUSAMMENFASSUNG

Der Rat der Europäischen Union hat die Mission mit der Bezeichnung „EU SSR Guinea-Bissau“ eingerichtet, deren Ziel darin besteht, die Behörden des Landes im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors (SSR) zu unterstützen.

Die Mission verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Operationalisierung der nationalen Sicherheitsstrategie der Regierung von Guinea-Bissau, die eine Verringerung und Umstrukturierung der Streit- und Sicherheitskräfte vorsieht,
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Stärkung der Kapazitäten der Streit- und Sicherheitskräfte einschließlich Schulung und Ausrüstung.

Speziell sieht die Mission folgende Maßnahmen vor:

  • Mitwirkung bei der geplanten Verringerung und Umstrukturierung der Streit- und Polizeikräfte,
  • Beratung beim Kapazitätsaufbau im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen,
  • Organisation von Schulungen für die Kriminalpolizei,
  • Beratung des Interpol-Büros in Guinea-Bissau.

Struktur der Mission

Die Mission wird in der Hauptstadt Bissau eingerichtet und umfasst:

  • den Leiter der Mission und dessen stellvertretenden Leiter, die von einer Missionsunterstützungszelle und einem politischen Berater für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden,
  • Berater, die den Bereichen Heer, Marine und Luftwaffe von Guinea-Bissau zugewiesen werden,
  • Berater, die den Bereichen Kriminalpolizei, Strafverfolgungsbehörden und der Schutzpolizei sowie dem Interpol-Büro von Guinea-Bissau zugewiesen werden,
  • einen Berater für das Sekretariat des Ausschusses für technische Koordinierung (CTC).

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) übt die strategische Leitung und Kontrolle unter der Verantwortung des Rates aus. Der vom PSK ernannte Missionsleiter übt die Anordnungsbefugnis und Kontrolle der Mission vor Ort aus. Im Rahmen seines Vertrags mit der Kommission legt er Rechenschaft über die ausgeübten Aktivitäten ab.

Der Missionsleiter handelt in enger Abstimmung mit der Delegation der Kommission in Guinea-Bissau, mit der lokalen Vertretung des EU-Vorsitzlandes sowie mit den anderen Missionsleitern der EU. Außerdem arbeitet er mit den anderen im Land vertretenen internationalen Akteuren zusammen, insbesondere mit den Vereinten Nationen, der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) und der Internationalen Kontaktgruppe für Guinea-Bissau.

Die Mission hat offiziell am 16. Juni 2008 begonnen und dauert zunächst maximal zwölf Monate. Das bereitgestellte Anfangsbudget beläuft sich auf 5,65 Millionen Euro.

Hintergrund

Im November 2006 hat die Regierung von Guinea-Bissau eine nationale Sicherheitsstrategie vorgelegt, die die Reform eines für die Stabilität des Landes ausschlaggebenden Sektors zum Inhalt hat. Im September 2007 folgte ein Aktionsplan zur Umstrukturierung und Modernisierung des Sicherheits- und Verteidigungssektors und ein Notfallplan zur Bekämpfung des Drogenhandels.

Im Mai 2007 haben das Generalsekretariat des Rates und die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den dortigen Behörden eine gemeinsame Informationsmission durchgeführt, um zu prüfen, in welcher Weise sich die Europäische Union an diesem Projekt beteiligen kann.

Am 19. November 2007 hielt es der Rat für angebracht, in Guinea-Bissau eine sicherheits- und verteidigungspolitische Maßnahme (ESVP) auf dem Gebiet der Reform des Sicherheitssektors durchzuführen. Die EU SSR Guinea-Bissau fügt sich in den Rahmen der beim Gipfeltreffen in Lissabon am 8. und 9. Dezember 2007 begründeten strategischen Afrika-EU-Partnerschaft.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Gemeinsame Aktion 2008/112/GASP

12.2.2008

-

ABl. L 40 vom 14.2.2008

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Beschluss 2008/669/GASP des Rates vom 16. Juni 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau [Amtsblatt L 219 vom 14.8.2008].

See also

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Rates, die der EU-Mission in Guinea-Bissau gewidmet ist (EN).

Letzte Änderung: 04.09.2008

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