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Die Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors in der erweiterten Europäischen Union

Im Rahmen der Anwendung der Industriepolitik auf die einzelnen Industriezweige will die Europäische Union die Wettbewerbsfähigkeit und die Wettbewerbslage im Textil- und Bekleidungsgewerbe verbessern. Diese Mitteilung enthält eine Reihe von Maßnahmen und Aktionslinien sowie eine Strategie, das Textil- und Bekleidungsgewerbe dabei zu unterstützen, den Herausforderungen eines erweiterten, globalisierten Marktes zu begegnen. Die Kommission legt dabei ihr Augenmerk insbesondere auf die Folgen der neuen Herausforderungen im Bereich der Handelspolitik.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 29. Oktober 2003 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Die Zukunft des Textil- und Bekleidungssektors in der erweiterten Europäischen Union" [KOM(2003) 649 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Mit einem Jahresumsatz von 200 Milliarden Euro und über 177 000 Betrieben, die mehr als 2 Millionen Menschen beschäftigen, spielt das Textil- und Bekleidungsgewerbe in einer Reihe von Regionen der Europäischen Union (EU) eine wichtige Rolle. Der Anteil dieses Sektors an der Wertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes insgesamt beläuft sich auf europäischer Ebene auf rund 4 %, der Anteil an den Beschäftigten in der Verarbeitenden Industrie auf 7 %.

Die Mitteilung enthält Vorschläge für eine Reihe von Maßnahmen und Aktionsleitlinien, mit denen vor dem Hintergrund des erweiterten Marktes eine Strategie zur Unterstützung des Textil- und Bekleidungsgewerbes festgelegt wird, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und die Wettbewerbslage dieses Sektors zu verbessern. Die Herausforderungen, vor denen das Textil- und Bekleidungsgewerbe steht, haben überwiegend mit der Erweiterung der EU, den veränderten Bedingungen für den internationalen Handel und der Entwicklung der Wettbewerbsfaktoren in Abhängigkeit von den ständigen Umstrukturierungs- und Modernisierungsprozessen im industriellen Bereich zu tun.

WICHTIGSTE HERAUSFORDERUNGEN

Die Erweiterung

Im Laufe der letzten Jahre hat das Textil- und Bekleidungsgewerbe der EU vor deren Erweiterung zum 1. Mai 2004 (EU-15) seine Produktionsanlagen in die Kandidaten- sowie in andere Drittländer verlagert und dort Zulieferertätigkeiten aufgebaut. Die Erweiterung gibt diesen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Investitionen zu steigern.

Im Allgemeinen hat das Textil- und Bekleidungsgewerbe in der Wirtschaft der Kandidatenländer einen höheren Stellenwert als in der EU-15. Was die Kandidatenländer angeht, so erhöht sich der Druck in Richtung Umstrukturierung und Modernisierung des Sektors mit der Erweiterung, da die Märkte dieser Länder von Billigprodukten aus Drittländern überschwemmt zu werden drohen. Ferner kommt es zur Auslagerung der Massenherstellung in Drittländer. Durch die Übernahme des „gemeinschaftlichen Besitzstandes" entstehen den Kandidatenländer zusätzliche Kosten, insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit.

Handelsfragen

Im Rahmen des Übereinkommens über Textilwaren und Bekleidung (ÜTB) entfallen zum 1. Januar 2005 die mengenmäßige Importbeschränkungen. Dadurch erhöht sich der Wettbewerbsdruck in der EU von Seiten der wichtigsten Produzenten unter den Drittländern wie z.B. China. Dieser Druck wird sich insbesondere auf die europäischen Regionen mit einem starken Textil- und Bekleidungssektor auswirken. Die Folgen werden auch in den am wenigsten entwickelten Ländern sowie in den Ländern zu spüren sein, die von den Präferenzabkommen mit der EU profitieren.

Es wird jedoch auch weiterhin ein Ungleichgewicht zwischen den EU-Zöllen (im Durchschnitt 9 %) und den Zöllen in den Drittländern (wo die Zölle bis zu 30 % reichen können) geben. Wird hier nicht Abhilfe geschaffen, steht der europäische Markt weit offen, und das europäische Textil- und Bekleidungsgewerbe hat wegen der hohen Einfuhrzölle nicht die Möglichkeit, auf die Märkte dieser Drittländer vorzustoßen.

Die Entwicklungsagenda von Doha der WHO (EN) eröffnet die Möglichkeit, die Modalitäten für eine Reduktion und Harmonisierung der Zollabgaben festzulegen, um die Marktzugangsbedingungen zu vereinheitlichen. Eine Lösung in diesem Rahmen müsste jedoch mit dem präferenziellen Zugang einiger Länder zur EU vereinbar sein. Dies gilt insbesondere für Afrika, die Karibik und den Pazifik (AKP-Länder) sowie die Mittelmeeranrainerländer.

Wettbewerbsfragen

Das Textil- und Bekleidungsgewerbe war zuletzt im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit starken Veränderungen unterworfen. Dazu gehören:

  • technologische Neuerungen;
  • Kostenentwicklung im Produktionsbereich;
  • starke internationale Wettbewerber (z. B. China);
  • langfristige Prozesse im Bereich der Umstrukturierung, Modernisierung und Integration des technologischen Fortschritts.

Zahlreiche politische Entwicklungen wirken auf das Umfeld des Textil- und Bekleidungsgewerbes und dessen Wettbewerbsfähigkeit:

  • Forschung, Entwicklung und Innovation: Herstellung neuer intelligenter Materialien und hoch spezialisierter Erzeugnisse; Einführung neuer, effizienterer Produktionsverfahren; Markteinführung kreativer Erzeugnisse zu wettbewerbsfähigen Preisen;
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT): Entwicklung des elektronischen B2B-Handels in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU);
  • Berufsausbildung: eine hohen Ansprüchen genügende, dem neuen Profil und dem neuen Marktumfeld des Sektors besser angepasste Ausbildung und eine bessere Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte;
  • Beschäftigung: Förderung der Chancengleichheit, Bewältigung des Wandels und Pflege des europäischen sozialen Dialogs auf Branchenebene;
  • Umwelt: Reduzierung der Schmutzwassereinleitungen und chemischen Belastungen des Abwassers und Verabschiedung eines Lebenszyklusansatzes für umweltfreundliche Fabrikate;
  • Chemische Produkte: die neue Chemiepolitik der EU (künftiger REACH -Verordnungsentwurf);
  • Verbraucherschutz und öffentlicher Gesundheitsschutz;
  • soziale Verantwortung des Unternehmens: vor allem bei den KMU Platz greifende Entwicklung;
  • Rechte am geistigen Eigentum;
  • regionale Aspekte;
  • Wettbewerbspolitik, staatliche Beihilfen und Binnenmarktthemen.

DIE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DES TEXTIL- UND BEKLEIDUNGSGEWERBES MUSS NACHHALTIG GESTÜTZT WERDEN

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Textil- und Bekleidungsgewerbes wird in der Mitteilung ein kohärenter „Policy mix" seitens der EU und der Mitgliedstaaten nebst Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel vorgeschlagen.

Handelspolitik

11.Mit dem Wegfall der Quotenregelung zum 1. Januar 2005 wächst der Wettbewerbsdruck auf die Unternehmen in der EU. Daher müssen diese Unternehmen ihrerseits internationale Absätzmärkte finden, die jedoch noch häufig durch Handelshemmnisse abgeschottet sind. In der Mitteilung wird betont, dass für sämtliche Textil- und Bekleidungsunternehmen gleiche Marktöffnungsbedingungen geschaffen werden müssen.

Würde die geplante Freihandelszone in der Euro-Mittelmeer-Zone verwirklicht, könnte das Textil- und Bekleidungsgewerbe der EU und der Mittelmeeranrainerländer (einschließlich der Türkei und auf längere Sicht auch der Balkanländer) unter einem Dach operieren.

Die ab 2005 einer verstärkten Konkurrenz ausgesetzten Entwicklungsländer werden ebenfalls mit der Tatsache konfrontiert, dass sie aufgrund vorhandener Herkunftsregelungen für einen Teil ihrer Textilausfuhren in die EU keine Zollerleichterungen mehr erhalten können. Um dies zumindest teilweise abzufedern, wird in der Mitteilung vorgeschlagen, entweder die Handelspräferenzen auf die ärmsten Länder zu konzentrieren (Konzentration der einseitigen Präferenzen), oder die Nutzungsmöglichkeiten der Präferenzen zu verbessern (Ursprungskumulierung). Bei den Ursprungsregeln müssten die Kapazitäten dieser Länder, für den Export in die EU geeignete Textilien zu produzieren, berücksichtigt werden, ohne dass dabei die Handelspräferenzen verloren gehen.

Zur Wahrung der Rechte am geistigen Eigentum des Textilsektors (Markenbezeichnungen, Mode, Design) muss deren Schutz nach Maßgabe des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs) der WHO in den Drittländern verbessert werden.

Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung auf wirtschaftlichem, sozialem, und umweltpolitischem Gebiet wird übrigens zu einem verschärften Wettbewerb führen, und die Liberalisierung des Handels muss der Umsetzung dieses Ziels dienen.

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik

Das 6. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung eröffnet dem Textil- und Bekleidungssektor neue Finanzierungsmöglichkeiten. Auch muss die Koordinierung der Innovations-, Forschung- sowie Bildungs und Ausbildungstätigkeit in den Mitgliedstaaten und in der EU verbessert werden.

Bildungs- und Ausbildungspolitik

Neue Kompetenzen und Ausbildungsprogramme sind notwendig.

Regionalpolitik und Zusammenhalt

Für die europäischen Regionen mit starkem Textil- und Bekleidungsgewerbe müssen Umstrukturierungs- und Neuordnungsprogramme aufgelegt werden. Spezifische Maßnahmen auf regionaler Ebene sind bereits im Rahmen von Ziel 3 der Strukturfonds sowie im Europäischen Sozialfonds vorgesehen. Diesen Aspekten wurde auch im Rahmen der neuen finanziellen Vorschau 2007-2013 Rechnung getragen.

Industrielle Zusammenarbeit

Die Kommission wird prüfen, in wie weit im Bereich der industriellen Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen der EU und anderen Ländern mit nennenswertem Textil- und Bekleidungssektor neue Initiativen ergriffen werden können.

Weitere Maßnahmen - Verbrauchsfragen

Das globale Ziel einer nachhaltigen Entwicklung muss auf allen Gebieten (wirtschaftlich, sozial und umweltpolitisch) weiterverfolgt werden. Dabei müssen sämtliche beteiligten internationalen Institutionen zusammenarbeiten. Konkret könnten auf europäischer Ebene Kennzeichnungsprogramme zur besseren Verbraucherinformation ausgearbeitet werden. In Betracht gezogen werden sollte auch die Einführung eines „Made in Europe" Labels bzw. eines Herkunftszeichens für Textil- und Bekleidungserzeugnisse, die in der EU vermarktet werden.

KONTEXT

Diese Mitteilung erfolgt im Rahmen der Mitteilung der Kommission vom Dezember 2002 über die Industriepolitik für die erweiterte Union. Die Kommission betreibt in der Tat eine horizontale Industriepolitik zur Verbesserung der Existenzbedingungen sämtlicher Unternehmen. Die vorliegende Mitteilung über das Textil- und Bekleidungsgewerbe fällt unter den sektoralen Anwendungsbereich dieser horizontalen Industriepolitik.

Im Rahmen dieser Mitteilung hat die Kommission eine hochrangige Sektorgruppe für den Zeitraum 2004-2006 eingerichtet. Aufgabe dieser Gruppe ist es, die Vorschläge in konkrete Aktionen umzusetzen.

VERWANDTE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2004 „Der Textil- und Bekleidungssektor nach 2005 - Empfehlungen der hochrangigen Gruppe für den Textil- und Bekleidungssektor" [KOM(2004) 668 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 24.10.2005

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