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Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung (2010-2013)
Mit Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 ist die Frage der Beaufsichtigung der Finanzmärkte in den Mittelpunkt der politischen Tagesordnung gerückt. Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission halten es deshalb für erforderlich, die Finanzierungsformen der Ausschüsse der Aufsichtsbehörden zu überdenken, damit diese eine größere Unabhängigkeit erlangen. Das Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung von Finanzdienstleistungen, Rechnungslegung und Abschlussprüfung scheint eine geeignete Antwort auf diese neue Anforderung zu geben.
RECHTSAKT
Beschluss Nr. 716/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Auflegung eines Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.
ZUSAMMENFASSUNG
Das Programm soll Tätigkeiten oder Maßnahmen bestimmter Einrichtungen auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung fördern. Es ist auf folgende Tätigkeiten anwendbar:
Begünstigte des Programms
Folgende Einrichtungen können eine Finanzierung aus dem Programm erhalten:
Auch andere Einrichtungen können für die Gemeinschaftsfinanzierung im Rahmen des Programmes unter folgenden Bedingungen in Frage kommen:
Gewährung von Finanzhilfen
Die Kommission bewilligt Finanzhilfen an EFRAG, IASCF und PIOB in Form von Betriebskostenzuschüssen, die den Betrieb der Sekretariate und die Vergütung der Beschäftigten einschließen.
Die Unterstützungsstrukturen der Ausschüsse der europäischen Aufsichtsbehörden erhalten Finanzhilfen in der Form maßnahmenbezogener Finanzhilfen für folgende Tätigkeiten:
Die Kommission gewährt anderen Einrichtungen Finanzierungen in Form von Finanzhilfen nur, wenn diese ein Arbeitsprogramm und einen globalen Ausgabenvoranschlag vorlegen.
Die Empfänger von Zuschüssen sind verpflichtet, auf einer Website oder in einem Jahresbericht darauf hinzuweisen, dass sie Mittel aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union erhalten haben.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag beläuft sich auf 38,7 Mio. EUR für den Zeitraum 2010 bis 2013.
Überwachung
Die Kommission stellt sicher, dass der Begünstigte jedes Jahr einen technischen und einen finanziellen Bericht sowie einen Tätigkeitsbericht und einen finanziellen Bericht vorlegt. Die Kommission kann ebenso wie der Rechnungshof Überprüfungen und finanzielle Kontrollen durchführen.
Hintergrund
Dieses Programm ist Teil der Überlegungen, die seit Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 angestellt werden. Diese Überlegungen mündeten in verschiedenen Initiativen, etwa der Mitteilung der Kommission „Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: ein Aktionsrahmen für Europa“ vom 29. Oktober 2008 sowie in der Einrichtung der Larosière-Gruppe, die über den künftigen Aufbau der europäischen Aufsichtsinfrastruktur reflektieren soll.
Der G20-Gipfel am 15. November 2008 in Washington hat ebenfalls die Notwendigkeit einer besseren internationalen Koordination zwischen den Finanzaufsichtsorganen betont.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Beschluss 716/2009/EG |
15.10.2009 |
1.7.2010 |
ABl. L 253 vom 25.9.2009 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission vom 29. Oktober 2008 „Aus der Finanzkrise in den Aufschwung: ein Aktionsrahmen für Europa“ [KOM(2008) 706 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Diese Mitteilung betont die Notwendigkeit, die Regulierung und Aufsicht des Finanzsektors der Europäischen Union neu zu definieren.
Letzte Änderung: 05.05.2010