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Grünbuch über Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft

Dieses Grünbuch soll eine Diskussion über den Online-Zugang zu allen geschützten Werken bei gleichzeitiger Wahrung des Urherberrechts in Gang bringen.

RECHTSAKT

Grünbuch der Kommission vom 16. Juli 2008 über Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft [KOM(2008) 466 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Das Urheberrecht ist das zentrale Thema der Diskussion über die Online-Verbreitung von Informationen, die für Forschung, Wissenschaft und Unterricht von Belang sind.

Dieses Grünbuch behandelt zum einen die in der Richtlinie 2001/29/EG und der Richtlinie 96/9/EG vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen für ausschließliche Rechte und zum anderen die für die Wissensverbreitung relevantesten Ausnahmen und Beschränkungen und damit zusammenhängende konkrete Fragen sowie die Frage, ob diese Ausnahmen im digitalen Zeitalter ausgeweitet werden sollten.

Gegenstand

Im Zentrum dieses Grünbuchs steht die Frage, wie Forschungs-, Wissenschafts- und Unterrichtsmaterialien sowie alle anderen Arten von Materialien, die zur Erhöhung des Wissensstands beitragen können, an die Öffentlichkeit weitergegeben werden, um einen ungehinderten Fluss von Wissen und Innovationen im Binnenmarkt zu fördern, d.h. eine „Fünfte Freiheit“ zu schaffen.

Die Adressaten dieses Grünbuchs sind Wissenschaftler, Forscher und Studenten, Menschen mit Behinderungen und generell alle Bürger, die ihren Wissensstand mit Hilfe des Internets erhöhen wollen.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission trägt die breitere Streuung von Wissen zu höherem gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Chancengleichheit - Prioritäten der neuen Sozialagenda - bei.

Allgemeines

Die Richtlinie 2001/29/EG harmonisiert das Recht der Urheber auf Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe und Verbreitung. Selbst wenn die Richtlinie in Bezug auf die Ausnahmen eine erschöpfende Liste von Ausnahmen vom Urheberrecht eingeführt hat, enthält sie eine verbindliche Ausnahme und zwanzig unverbindliche Ausnahmen, die den Mitgliedstaaten großen Spielraum lassen.

Da die Kommission Vertragspartei des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) der Welthandelsorganisation ist, gilt dieser Text für die Beschränkungen im Bereich des Urheberrechts.

Ausnahmen

Da es Richtlinien und Rechtsvorschriften gibt, die das Urheberrecht regeln, bemüht sich dieses Grünbuch um die Definition von Ausnahmen, die für die Wissensverbreitung die größte Bedeutung haben.

Die Ausnahme für Bibliotheken und Archive

Dieses Grünbuch befasst sich mit dem Geltungsbereich der Ausnahme für Bibliotheken und Archive, dem erleichterten Zugang zu den Werken, dem Einscannen der Werke und mit den verwaisten Werken im Hinblick auf eine mögliche Änderung der Urheberrechtsrichtlinie.

Die Ausnahme für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung sollten Zugang zu den Werken haben. Diese Ausnahme ist in der Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken nicht ausdrücklich enthalten.

In diesem Punkt befasst sich das Grünbuch mit den Fragen, ob ein System für Lizenzvereinbarungen mit Verlagen wirksam ist, um einen besseren Zugang zu geschützten Werken zu erhalten, ob verbindlich vorgeschrieben werden soll, geschützte Werke in einem bestimmten behindertengerechten Format zur Verfügung zu stellen sowie mit der Frage der Vergütung zur Minderung der damit verbundenen Kosten.

Verbreitung zu Unterrichts- und Forschungszwecken

Das Grünbuch befasst sich mit der Frage der Lizenzregelungen, um den Zugang zu geschützten Werken zu Unterrichts- oder Forschungszwecken zu erleichtern, mit den modernen Formen des Fernlernens und der Verwendung geschützter Werke zu Hause zu Studienzwecken.

Von Nutzern geschaffene Inhalte

Im Rahmen der Nutzung neuer Technologien kann der Nutzer auch selbst Inhalte schaffen. Eine Ausnahme für Nutzer, die Inhalte schaffen, wäre denkbar.

Hintergrund

In der wissensbestimmten Wirtschaft stellt das Urheberrecht eine große Herausforderung angesichts des sich ständig wandelnden Umfeldes dar. Es geht prioritär darum, die Urheberrechte zu schützen und dabei gleichzeitig diese geschützten Werke allen zugänglich zu machen. Das Grünbuch zeigt auf, wie schwierig es ist, diese beiden Zielen miteinander zu vereinbaren.

Bezug und verfahren

Vorschlag

Amtsblatt

Verfahren

KOM(2008) 466

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See also

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

Letzte Änderung: 10.12.2008

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