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Korruptionsbekämpfung in der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung KOM/2011/0308 über Korruptionsbekämpfung in der EU

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • In der Mitteilung wird angekündigt, dass alle zwei Jahre ein Bericht über die Korruptionsbekämpfung in der Europäischen Union (EU) veröffentlicht wird. Unter Hinzuziehung von Daten aus unterschiedlichen Quellen, sollen mit dem Bericht Entwicklungstrends und zu behebende Mängel aufgezeigt werden. Dadurch soll ein Beitrag zu einer wirksameren Korruptionsbekämpfung geleistet werden.
  • Die EU-Länder werden gedrängt, die bestehenden Instrumente zur Bekämpfung von Korruption zu nutzen, wie beispielsweise das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und das Zivilrechtsübereinkommen über die Korruptionsbekämpfung des Europarats. Ferner werden sie gedrängt, die Rechtsvorschriften der EU zur Bekämpfung der Korruption ordnungsgemäß in ihr innerstaatliches Recht umzusetzen.
  • Es wird eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU und internationalen Organisationen beschlossen. Ein Beispiel hierfür ist EU-Beteiligung an der Europarats-Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO).
  • Zudem wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die Korruptionsbekämpfung als wesentlichen Bestandteil in alle internen und externen Maßnahmen der EU aufzunehmen. Auf interner Ebene beinhalten die Maßnahmen eine Stärkung der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit und eine Aktualisierung der Vorschriften über die Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten. Auf externer Ebene setzt die Kommission die Überwachung der politischen Strategien zur Korruptionsbekämpfung in den EU-Beitrittskandidaten fort und macht Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen zu einer Bedingung für die Gewährung von Entwicklungshilfe.

Bericht über die Korruptionsbekämpfung

  • Im ersten Bericht über die Korruptionsbekämpfung der EU, der im Februar 2014 veröffentlicht wurde, werden in den 28 länderspezifischen Kapiteln Ungleichheiten in Bezug auf die Art und das Ausmaß der Korruption zwischen den EU-Ländern deutlich. Ein Kapitel ist der Anfälligkeit für Korruption des öffentlichen Auftragswesens* gewidmet – einem Thema, das besondere Aufmerksamkeit verlangt.
  • In jedem länderspezifischen Kapitel werden Korruptionstrends und Probleme aufgezeigt, bewährte Herangehensweisen anerkannt und zum Schluss konkrete Empfehlungen ausgesprochen.
  • Ferner werden in dem Bericht die Ergebnisse von zwei Umfragen erläutert, in denen die Erfahrungen und die Wahrnehmung der Korruption durch die EU-Bürger und -Unternehmen untersucht werden. Insgesamt erachten 76 % der EU-Bürger Korruption als weit verbreitetes Problem in ihrem Land.

HINTERGRUND

Korruption ist eine EU-weite Problematik, die eine Vielzahl von finanziellen und sozialen Problemen verursacht. Wenngleich die EU-Länder über Instrumente zur Korruptionsbekämpfung verfügen, setzen sie sie nicht konsequent um.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELWÖRTER

Öffentliches Auftragswesen: Kauf von Gütern und Dienstleistungen durch eine öffentliche Behörde, z. B. durch staatliche oder lokale Stellen. Das öffentliche Auftragswesen macht jährlich einen Anteil von 20 % des BIP der EU aus.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Korruptionsbekämpfung in der EU (KOM/2011/0308 endg. vom 6. Juni 2011)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an den Rat über die Modalitäten der Mitwirkung der Europäischen Union in der Europarats-Gruppe von Staaten gegen Korruption (GRECO) (KOM/2011/0307 endg. vom 6. Juni 2011)

Beschluss der Kommission vom 28. September 2011 zur Einsetzung der Expertengruppe „Korruption“ (ABl. C 286 vom 30.9.2011, S. 4-11)

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Bericht über die Korruptionsbekämpfung in der EU (COM(2014) 38 endg. vom 3. Februar 2014)

Letzte Aktualisierung: 08.08.2019

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