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Verbesserung der Entscheidungsfindung im Bereich des Fischereimanagements

Mit dieser Mitteilung werden diverse wichtige Änderungen in Bezug auf die Modalitäten der Ausarbeitung der jährlichen Verordnung des Rates über die Fangmöglichkeiten vorgeschlagen. Das Ziel ist die Gewährleistung einer breiten Beteiligung aller Akteure auf allen Stufen vom Entwurf der Politik bis zu ihrer Umsetzung.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 24. Mai 2006 „Verbesserte Konsultationen über das Fischereimanagement der Gemeinschaft" [KOM(2006) 246 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission möchte den Zeitplan für die Entscheidungsfindung hinsichtlich der Fangmöglichkeiten verbessern. Ziel dieser Veränderungen ist die Organisation früherer Konsultationen im Hinblick auf die Ausarbeitung besserer Entscheidungen.

Das Beratungs- und Verwaltungssystem für die Fischerei wurde Anfang der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts unmittelbar nach Einführung der Gemeinsamen Fischereipolitik entwickelt.

Die Verordnung des Rates über die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten für die Mitgliedstaaten basiert auf einem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung. Die Kommission hat ihre Vorschläge bisher stets relativ spät vorgelegt, um bei der Festlegung der Fangmöglichkeiten aktuelle wissenschaftliche und technische Informationen zu berücksichtigen. Infolge dieses Zeitplans steht für Konsultationen mit den Akteuren nur sehr wenig Zeit zur Verfügung.

Derzeitiges Verfahren

Die Entscheidungsfindung im Bereich des Fischereimanagements stützt sich auf einen Zeitplan, durch den jährlich die Fangmöglichkeiten für die Mitgliedstaaten und die Gesamtheit der Akteure festgelegt werden. Für die meisten demersalen Bestände stellt sich dieser Zeitplan wie folgt dar:

  • Im September sind die letzten wissenschaftlichen Studien abgeschlossen, und die Daten werden an Bord der Forschungsschiffe analysiert;
  • im Oktober werden die wissenschaftlichen Daten an den Beratenden Ausschuss für Fischereimanagement des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) übermittelt, der sein Gutachten der Europäischen Kommission, Norwegen, Island und der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) vorlegt;
  • im November analysiert die Kommission das wissenschaftliche Gutachten, wobei sie insbesondere den Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei (STECF) und die Akteure konsultiert. Mit Norwegen und den anderen Küstenstaaten wird über gemeinsam verwaltete Bestände verhandelt;
  • im Dezember legt die Kommission ihren Vorschlag für die Fangmöglichkeiten-Verordnung vor, die vom Rat angenommen werden muss.

Letzten Endes steht für eine wirksame und konstruktive Abstimmung mit der Fischwirtschaft nur sehr wenig Zeit zur Verfügung. Es ist jedoch möglich, die Fischereimanagemententscheidungen besser vorzubereiten und die Konsultationen in größerem Rahmen durchzuführen.

Optimale Anwendung der Befischungsregeln

Nach Auffassung der Kommission würde sich die Vorbereitung von Fischereimanagemententscheidungen durch die Einführung eines auf „Befischungsregeln" gestützten Managementkonzepts verbessern. Diese „Befischungsregeln" würden dann den TAC-Beschlüssen zugrunde gelegt werden.

Diese Regeln beinhalten Folgendes:

  • Bestimmungen über die größtmöglichen jährlichen TAC-Schwankungen;
  • Bestimmungen zur Senkung der fischereilichen Sterblichkeit auf ein nachhaltiges Niveau;
  • Anpassung des Fischereiaufwands (Einsatztage auf See) an die fischereiliche Sterblichkeit (Anteil der Fische, die während des Jahres gefangen werden, an der Gesamtzahl der Fische im Meer).

Diese Regeln würden im Idealfall als Teil der Verordnungen des Rates angenommen und relativ selten aktualisiert. Sie würden die wichtigsten Fischereien und Fischbestände betreffen, die unter die Gemeinsame Fischereipolitik fallen. Dadurch stünde vor allem Zeit zur Verfügung, um die Akteure zu den Grundsätzen der Bestandsbewirtschaftung zu konsultieren, während der ICES und der STECF noch mit den wissenschaftlichen Schätzungen über die genauen Bestandsmengen beschäftigt wären.

Für Bestände, für die kein langfristiger Plan vorliegt, könnte die Kommission ab April eine Absichtserklärung zur Festsetzung der TAC für das darauf folgende Jahr abgeben. Basierend auf den Trends, die anhand der wissenschaftlichen Gutachten des Vorjahres zu erkennen waren, würde diese Absichtserklärung Folgendes enthalten:

  • das Ziel der Bestandsentwicklung bis zur Erreichung eines Niveaus, das eine nachhaltige Nutzung der jeweiligen Bestände bei gleichzeitigem höchstmöglichem Dauerertrag ermöglicht;
  • die TAC und den Fischereiaufwand für das Folgejahr, festzusetzen im Einklang mit den Vorgaben der Wiederauffüllungspläne bzw. der vorhandenen Pläne für die langfristige Bestandsbewirtschaftung; anderenfalls gilt, dass die fischereiliche Sterblichkeit bei Beständen, bei denen die Sterblichkeit bereits über dem langfristige hohe Erträge versprechenden Niveau liegt, nicht angehoben werden darf;
  • Gleichbehandlung von Beständen mit vergleichbarem Nutzungs- bzw. Überfischungsgrad;
  • Bestimmungen über die größtmöglichen TAC-Schwankungen - vorbehaltlich besonderer Umstände, die umfassendere Änderungen für bestimmte Bestände erforderlich machen könnten.

Auf der Grundlage dieser Absichtserklärung würde die Kommission im Sommer Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und Regionalbeiräten (RBR) durchführen. Die Akteure würden sich in strategischer Weise an den Debatten über die Fischerei beteiligen, bevor der Rat im Oktober zu der von der Kommission vorgeschlagenen Strategie Stellung nähme.

Ein neuer Zeitplan

Dieses neue Konzept bedingt eine Änderung des Zeitplans für die Entscheidungsfindung über die Fangmöglichkeiten.

Die Kommission hat bereits den ICES und den STECF zu dem Thema des Zeitplans für die Einreichung wissenschaftlicher Gutachten konsultiert. Sie hat angefragt, ob diese Gutachten ab 2007 etwas früher im Jahr vorgelegt werden könnten. Die frühere Vorlage der wissenschaftlichen Gutachten würde in einigen Fällen zu einer weniger genauen Prognose führen, aber diese Folge der Terminverlagerung ist nach Auffassung der Kommission akzeptabel.

Für die Änderung des Zeitplans für Entscheidungen schlägt die Kommission ein zweistufiges Verfahren vor, einerseits für diejenigen Fischbestände, für die bereits im Juni wissenschaftliche Gutachten über die Mengen verfügbar sind, und andererseits für diejenigen Fischbestände, die sehr stark von der jährlichen Rekrutierung (d. h. der Menge an Jungfischen, die zum jeweiligen Bestand hinzukommen) abhängen, wozu einige der kommerziell wichtigsten und biologisch am meisten gefährdeten Arten gehören. Der vorgeschlagene Zeitplan stellt sich wie folgt dar:

  • Die erste Stufe würde zwischen Juni und Oktober liegen. Der ICES und der STECF legen wissenschaftliche Gutachten für bestimmte Bestände vor (die sogenannten „Bestände, für die die Gutachten im Juni vorgelegt wurden"). Nach Verhandlungen mit den Regionalbeiräten legt die Kommission Anfang September ihren Vorschlag für eine Verordnung über die Fangmöglichkeiten für diejenigen Bestände vor, für die die Gutachten im Juni vorgelegt wurden. Im Oktober verabschiedet der Rat die TAC für diejenigen Bestände, für die die Gutachten im Juni vorgelegt wurden;
  • Die zweite Stufe würde zwischen Oktober und Dezember liegen. In diesem Fall weicht der vorgeschlagene Zeitplan nicht so stark vom derzeitigen Zeitplan ab. Der ICES stellt seine Gutachten in Bezug auf die sogenannten „Bestände, für die die Gutachten im Oktober vorgelegt wurden" im Herbst fertig (ab 2007 eventuell bereits im September); dabei handelt es sich um diejenigen Bestände, die sehr stark von der jährlichen Rekrutierung abhängen. Im November stellt die Kommission ihren Vorschlag vor, der für die Akteure keine Überraschungen enthält, da Konsultationen mit der Fischwirtschaft bereits früher im Jahr stattgefunden haben, und zwar auf der Grundlage der Absichtserklärung der Kommission zu diesen Beständen, für die kein langfristiger Plan vorliegt. Im Dezember erlässt schließlich der Rat eine Fangmöglichkeiten-Verordnung für diejenigen Bestände, für die die Gutachten im Oktober vorgelegt wurden.

Die geltenden Gemeinschaftsbestimmungen über die Begrenzung des Fischereiaufwands werden im Rahmen der geplanten Überprüfung des Wiederauffüllungsplans für Kabeljau überprüft werden. Die Kommission hält es für angemessen, mit der Vorlage eines Vorschlags für eine neue, separate Verordnung über eine Gemeinschaftsregelung zur Bestandsbewirtschaftung bis 2007 zu warten.

Letzte Änderung: 14.02.2008

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