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Aktionsplan zur Vereinfachung und Verbesserung der GFP

Im Dezember 2005 hat die Kommission einen Aktionsplan zur Vereinfachung und Verbesserung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Zeitraum 2006-2008 angenommen. Dieser Plan ist Teil der Initiative der Kommission zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds für Bürger, Unternehmen und Behörden. Zu diesem Zweck werden in dem Plan eine an die Sachzwänge der GFP angepasste Methodik vorgeschlagen und zwei Aktionsbereiche als Rahmen für die umzusetzenden Initiativen festgelegt.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 18. Dezember 2005 „Aktionsplan 2006-2008 zur Vereinfachung und Verbesserung der Gemeinsamen Fischereipolitik” [KOM(2005) 647 endg. – nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission schlägt eine an die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) angepasste Methodik vor und führt sieben Initiativen auf, die in den beiden vorrangigen Bereichen umgesetzt werden sollen.

Methodik

Die Kommission schlägt für den Zeitraum 2006-2008 einen mehrjährigen Aktionsplan vor. Es wird zwischen drei Kategorien von Rechtsakten, die zu vereinfachen sind, unterschieden:

  • Rechtsakte, deren Überarbeitung bereits eingeleitet ist;
  • in den kommenden Jahren neu auszuarbeitende Rechtsakte, bei denen die Ziele der Vereinfachung einzuhalten sind;
  • bestehende Rechtsakte, die vorrangig vereinfacht werden müssen.

Im Zuge der Vereinfachung gilt es,

  • den Acquis communautaire auf der Grundlage der Methode, die in der Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds beschrieben ist, zu überarbeiten;
  • die Phase vor der eigentlichen Rechtsetzung (Konsultation und Bewertung) zu intensivieren.
  • die Verständlichkeit von Rechtstexten und den Zugang zu Informationen zu verbessern;
  • die durch die Rechtsvorschriften bedingten Belastungen und Kosten zu verringern.

Die Vereinfachung sollte in erster Linie den Fischern und den für die Fischerei zuständigen Verwaltungen (auch auf europäischer Ebene) zugute kommen.

Vorrangige Initiativen

Die Kommission schlägt vor, die Anstrengungen auf die Bestandserhaltungspolitik und die Überwachung der Fischereitätigkeiten zu konzentrieren.

In Bezug auf die Bestandserhaltung schlägt die Kommission vor, die Rechtsvorschriften vorrangig in folgenden Bereichen zu vereinfachen:

  • Bewirtschaftung und Erhaltung bestimmter Fischbestände und Bestandsgruppen;
  • technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren;
  • Erhebung und Verwaltung der Daten, die für die GFP erforderlich sind.

Bei der Fischereiüberwachung werden für die Vereinfachung der Kontrollmaßnahmen folgende vier Schwerpunkte gesetzt:

  • Anpassung aller Rechtsvorschriften;
  • Umstellung auf EDV und Automatisierung bestimmter Verfahren, damit den Verpflichtungen im Rahmen der Politik für die Bewirtschaftung und den Schutz der Bestände besser nachgekommen werden kann;
  • Verringerung der Verpflichtungen der Fischer und der Verwaltungen zur Berichterstattung;
  • bessere Verwaltung von Fanggenehmigungen.

In dem Aktionsplan sind für jede einzelne Maßnahme die verschiedenen beteiligten Akteure, die zu vereinfachenden Rechtsakte sowie die diesbezügliche Zeitplanung angegeben.

Hintergrund

Die Kommission hat diesen Aktionsplan auf der Grundlage der im Dezember 2004 angenommenen Mitteilung „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds der Gemeinsamen Fischereipolitik“ ausgearbeitet.

Der Aktionsplan ist Teil der Initiativen der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung des Regelwerks.

Dieser Aktionsplan ist der erste sektorale Aktionsplan im Bereich Vereinfachung.

Mit wirksameren Rechtsvorschriften, die die Wettbewerbsfähigkeit verbessern können, leistet er auch einen Beitrag zu den Zielen von Lissabon, bei denen es um die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Arbeitsplätzen geht.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Umsetzung des Aktionsplans

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Umsetzung des Aktionsplans zur Vereinfachung und Verbesserung der Gemeinsamen Fischereipolitik [KOM(2009) 261 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die Zusagen, die die Kommission in ihrem Aktionsplan gemacht hat, wurden erfüllt. Doch die Kommission setzt ihre Bemühungen um Vereinfachung des Regelungsumfelds im Fischereisektor auch künftig fort, da bessere Rechtsetzung ein fortlaufendes Ziel ist.

In das Jahresprogramm der Kommission werden gezielte Maßnahmen zur Vereinfachung der GFP aufgenommen. So sieht das Programm für 2009 zum Beispiel eine Überarbeitung der Vorschriften der Gemeinsamen Marktorganisation in der Absicht vor, die Rechtsklarheit zu fördern und die Verwaltungslast durch den größtmöglichen Einsatz elektronischer Hilfsmittel zu senken.

Die Aufhebung sinnloser Melde- und Informationspflichten bleibt ebenso Ziel wie die Zusammenfassung von Vorschriften in möglichst wenig Rechtsakten, die klar formuliert und zugänglich sind.

Die anstehende Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik wird von dem Gedanken der Vereinfachung ausgehen und gleichzeitig den neuen Verfahrensregeln Rechnung tragen, die der Vertrag von Lissabon für das Rechtsetzungsverfahren vorsieht.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, sich ebenfalls für eine Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds einzusetzen, überflüssige Vorschriften in ihrer nationalen Gesetzgebung zu streichen und verstärkt auf IKT zurückzugreifen.

Vorschläge

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Änderungen der Protokolle der zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Drittstaaten abgeschlossenen partnerschaftlichen Fischereiabkommen zu genehmigen [KOM(2007) 595 vom 15.10.2007].

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen [KOM(2008) 324 vom 4.6.2008].

Mitteilungen

Mitteilung der Kommission vom 24. Mai 2006 - Verbesserte Konsultationen über das Fischereimanagement der Gemeinschaft [KOM(2006) 246 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission vom 5. Feburar 2007 zur Verbesserung der Indikatoren für Fangkapazität und Fischereiaufwand im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik [KOM(2007) 39 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Policy Statement der Kommission vom 15. September 2006 - Fangmöglichkeiten 2007 [KOM(2006) 499 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Absichtserklärung der Kommission vom 6. Juni 2007 - Fangmöglichkeiten 2008 [KOM(2007) 295 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Absichtserklärung der Kommission vom 30. Mai 2008 - Fangmöglichkeiten 2009[KOM(2008) 331 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Rechtsakte des Rates

Beschluss 2007/409/EG des Rates vom 11. Juni 2007 zur Änderung des Beschlusses 2004/585/EG zur Einsetzung regionaler Beiräte für die gemeinsame Fischereipolitik [Amtsblatt L 155 vom 15.6.2007].

Entscheidung 2009/447/EG des Rates vom 25. Mai 2009 zur Aufhebung der Richtlinie 83/515/EWG sowie 11 überholter Entscheidungen und Beschlüsse im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik [Amtsblatt L 149 vom 12.6.2009].

Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds [Amtsblatt L 223 vom 15.8.2006].

Verordnung (EG) Nr. 1966/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 über die elektronische Erfassung und Übermittlung von Daten über Fangtätigkeiten und die Fernerkundung [Amtsblatt L 409 vom 30.12.2006].

Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates vom 21. Dezember 2006 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen [Amtsblatt L 15 vom 20.1.2007].

Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates vom 18. September 2007 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 779/97 [Amtsblatt L 248 vom 22.9.2007].

Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik [Amtsblatt L 60 vom 5.3.2008].

Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999 [Amtsblatt L 286 vom 29.10.2008].

Verordnung (EG) Nr. 1006/2008 des Rates vom 29. September 2008 über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Drittlandschiffen zu Gemeinschaftsgewässern, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93 und (EG) Nr. 1627/94 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3317/94 [Amtsblatt L 286 vom 29.10.2008].

Verordnung (EG) Nr. 492/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zur Aufhebung von 14 überholten Verordnungen im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik [Amtsblatt L vom 12.6.2009].

Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik [Amtsblatt L 343 vom 22.12.2009].

Rechtsakte der Kommission

Entscheidung 2009/309/EG der Kommission vom 1. April 2009 zur Aufhebung von 13 überholten Entscheidungen im Bereich der gemeinsamen Fischereipolitik [Amtsblatt L 90 vom 2.4.2009].

Verordnung (EG) Nr. 875/2007 der Kommission vom 24. Juli 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen im Fischereisektor und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1860/2004 [Amtsblatt L 193 vom 25.7.2007].

Verordnung (EG) Nr. 736/2008 der Kommission vom 22. Juli 2008 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen tätige Unternehmen [Amtsblatt L 201 vom 30.7.2008].

Verordnung (EG) Nr. 148/2009 der Kommission vom 20. Februar 2009 zur Aufhebung von elf überholten Verordnungen im Bereich der gemeinsamen Fischereipolitik [Amtsblatt L 50 vom 21.2.2009].

Letzte Änderung: 23.12.2009

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